Resolution 801 des UN-Sicherheitsrates

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Mit der Resolution 801 des UN-Sicherheitsrates beschloss der UN-Sicherheitsrat in seiner Sitzung am 8. Januar 1993, die Tschechische Republik in die Vereinten Nationen aufzunehmen. Diese Resolution stellte eine Empfehlung an die Generalversammlung der Vereinten Nationen dar.

UN-Sicherheitsrat
Resolution 801
Datum: 8. Januar 1993
Sitzung: 3157
Kennung: S/RES/801 (Dokument)
Gegenstand: Aufnahme der Tschechischen Republik als Mitglied in die Vereinten Nationen
Ergebnis: angenommen
Zusammensetzung des Sicherheitsrats 1993:
Ständige Mitglieder:
China Volksrepublik CHN Frankreich FRA Vereinigtes Konigreich GBR Russland RUS Vereinigte Staaten USA
Nichtständige Mitglieder:
Brasilien BRA Kap Verde CPV Dschibuti DJI Spanien ESP Ungarn HUN
Japan JPN Marokko MAR Neuseeland NZL Pakistan PAK Venezuela 1954 VEN

Vorausgegangen war die Spaltung der Tschechoslowakei in die Tschechische Republik und die Slowakische Republik nach dem Fall des kommunistischen Regimes. Die Teilung wurde zum 1. Januar 1993 wirksam.

Die Empfehlung zur Aufnahme der Slowakei in die Vereinten Nationen wurde durch den Sicherheitsrat in derselben Sitzung durch die Resolution 800 beschlossen.

Siehe auch

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