Der Schanielabach ist ein etwa 16 Kilometer langer Bach im Prättigau im Schweizer Kanton Graubünden, der bei Küblis von rechts in die Landquart mündet.

Schanielabach
Schanielenbach
Der Partnunsee, die Quelle des Schanielabachs.

Der Partnunsee, die Quelle des Schanielabachs.

Daten
Gewässerkennzahl CH: 327
Lage Rätikon

Schweiz

Flusssystem Rhein
Abfluss über Landquart → Rhein → Nordsee
Quelle Partnunsee
47° 0′ 26″ N, 9° 51′ 32″ O
Quellhöhe 1869 m ü. M.[1]
Mündung bei Küblis in die LandquartKoordinaten: 46° 54′ 47″ N, 9° 46′ 9″ O; CH1903: 777516 / 198394
46° 54′ 47″ N, 9° 46′ 9″ O
Mündungshöhe ca. 800 m ü. M.[1]
Höhenunterschied ca. 1069 m
Sohlgefälle ca. 67 ‰
Länge ca. 16 km[1]
Einzugsgebiet 63,45 km²[2]
Abfluss[3]
AEo: 63,45 km²
an der Mündung
MQ
Mq
2,41 m³/s
38 l/(s km²)

Geographie

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Der Partnunsee auf 1869 m ü. M. ist die Quelle des Schanielabachs. Der See ist umgeben von den Bergen Sulzfluh, Wiss Platte und Schijenflue, die Höhen bis 2817 m ü. M. erreichen. Auf etwa 1650 m ü. M. fliesst bei Äbi von links der ähnlich wasserreiche Tällibach zu. Nach etwa 6,5 km fliesst bei Rüti auf Höhe 1460 m ü. M. von links der Gafierbach zu. Der Bach durchquert nun einen etwas dichter besiedelten Bereich im Gebiet von St. Antönien. Oberhalb von Schwendi fliesst auf Höhe 1320 m ü. M. von links der Alpbach zu. Der Bach gräbt sich immer weiter ins Tal ein, und nach 14,5 km fliesst von rechts der Panybach (Landeskarte: Pischabach) aus dem gleichnamigen Ort zu. Der Bach passiert nun die Ruine Kapfenstein und mündet schliesslich bei Küblis auf Höhe 800 m ü. M. in die Landquart.

Einzugsgebiet

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Das Einzugsgebiet des Schanielabachs hat eine Grösse von etwa 64 km². Der höchste Punkt im Einzugsgebiet befindet sich an der Sulzfluh auf 2783 m ü. M.[4]

Einzelnachweise

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  1. a b c Geoserver der Schweizer Bundesverwaltung (Hinweise)
  2. Schanielabachmündung auf map.geo.admin.ch. Abgerufen am 2. November 2024.
  3. Mittlere Abflüsse und Abflussregimetyp für das Gewässernetz der Schweiz. Abgerufen am 16. Oktober 2021.
  4. Topographische Einzugsgebiete Schweizer Gewässer. Abgerufen am 2. November 2024.