Schiffskennzeichen

Code, der Wasserfahrzeuge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen eindeutig identifiziert

Ein Schiffskennzeichen ist ein alphanumerischer Code, der Wasserfahrzeuge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen eindeutig identifiziert.

Kennzeichnungspflicht

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Gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“ müssen alle Schiffe, die auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen fahren und eine Motorleistung von mehr als 2,21 kW haben, ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.

Das Kennzeichen muss in mindestens zehn Zentimeter hoher lateinischer Schrift hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund an beiden Seiten des Bugs, des Hecks oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs fest angebracht sein.

Schiffe, die ausschließlich auf Seeschifffahrtsstraßen fahren und nicht länger als 15 Meter sind, sind auf Seeschifffahrtsstraßen von der Kennzeichnungspflicht befreit. Seeschiffe, die länger als 15 Meter sind, brauchen auch kein Kennzeichen zu tragen; sie müssen jedoch einen Schiffsnamen und den Namen ihres Heimathafens tragen und im Schiffsregister unter ihrem Namen registriert sein.

Kleinfahrzeuge, die durch das Führen einer Flagge oder durch entsprechende Aufschrift als Behörden- oder Wasserrettungsfahrzeuge einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft gekennzeichnet sind, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.[1]

Amtliche Kennzeichnung

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Es gibt folgende amtliche Kennzeichen für Schiffe:

Kleinfahrzeugkennzeichen

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Für Schiffe unter 20 Meter Länge, die nur auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen fahren, kann das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) ein Kennzeichen ausgeben. Dieses Kleinfahrzeugkennzeichen ist ähnlich eines Kfz-Kennzeichens ausgestaltet. Der Sitz des ausgebenden WSA wird als „Ortskennzeichen“ angegeben (z. B. „BS“ für Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Braunschweig). Das Kleinfahrzeugkennzeichen gilt bundesweit als Registrierungs- und Besitzernachweis, gilt jedoch nicht als Eigentumsnachweis.

Ein denkbares Kennzeichen wäre: BS-A 331.

Ein in Sachsen zugelassenes Motorboot trägt als Anfangsbuchstaben FSN (Freistaat Sachsen). Gefolgt von z. B. - A und drei Ziffern.[2]

Dieses Kennzeichen gilt erstrangig auf Bundeswasserstraßen. Zu beachten ist, dass es darüber hinaus noch Kennzeichenregelungen nach jeweiligem Landes- und Kommunalrecht gibt (z. B. Steinhuder Meer, Bodensee).

Wenn für das Fahrzeug ein Internationaler Bootsschein ausgestellt ist, kann alternativ auch dessen Nummer als Kennzeichen verwendet werden (vgl. hierzu Abschnitt „Amtlich anerkannte Kennzeichnung“).

Liste der vergebenen "Ortskennzeichen"

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Nach KlFzKV-BinSch.[3]

Wasser(straßen)- und Schifffahrtsamt Kennzeichen
Aschaffenburg AB
Berlin B
Bingen MZ
Brandenburg BRB
Braunschweig BS
Bremen HB
Bremerhaven HBH
Brunsbüttel HEI
Cuxhaven CUX
Dresden DD
Duisburg-Meiderich DU
Duisburg-Rhein DUR
Eberswalde BAR
Emden EMD
Freiburg FR
Hamburg HH
Hann.-Münden
Heidelberg HD
Kiel-Holtenau KI
Koblenz KO
Köln K
Lauenburg RZ
Lübeck HL
Magdeburg MD
Mannheim MA
Meppen EL
Minden MI
Nürnberg N
Regensburg R
Rheine ST
Saarbrücken SB
Schweinfurt SW
Stralsund HST
Stuttgart S
Tönning NF
Trier TR
Uelzen UE
Verden VER
Wilhelmshaven WHV

Flaggenzertifikat

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Schiffe unter 15 Meter Länge können ein Flaggenzertifikat erhalten. Die Nummer des Zertifikates in Verbindung mit dem Buchstaben F kann als amtliches Kennzeichen geführt werden. Das Flaggenzertifikat wird zusätzlich weltweit als Registrierungs- und Besitzernachweis (kein Eigentumsnachweis) anerkannt.

Ein denkbares Kennzeichen wäre: 123456-F

Schiffsbrief

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Schiffe, die unter deutsche Flagge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen fahren und eine Verdrängung von mehr als 10 m³ haben, müssen im Binnenschiffsregister eingetragen sein. Boote ab einer Wasserverdrängung ab 5 m³ werden auf Wunsch eingetragen. Die im Schiffsbrief eingetragene Binnenschiffsregistrierungsnummer mit dem Zusatzbuchstaben B ergeben das amtliche Kennzeichen. Zusätzlich wird der Schiffsbrief bundesweit als Registrierungs- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Ein denkbares Kennzeichen wäre: 123456-B

Schiffszertifikat

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Alle Schiffe, die länger als 15 Meter sind und unter deutscher Flagge auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen fahren, müssen in das Schiffsregister eingetragen sein. Die im Schiffszertifikat eingetragene Seeschiffsregisternummer gilt bei Binnenfahrten als amtliches Kennzeichen. Alternativ kann auch das vom Register erteilte Unterscheidungssignal als amtliches Kennzeichen für die Binnenfahrt verwendet werden. Das Schiffszertifikat wird zusätzlich weltweit als Registrierungs- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Ein denkbares Kennzeichen wäre: DCFX

Amtlich anerkannte Kennzeichnung

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Neben den amtlichen Kennzeichen gibt es auch amtlich anerkannte Kennzeichen.

Alle Wasserfahrzeuge, denen ein Internationaler Bootsschein ausgestellt wurde, haben die Möglichkeit, die zehnstellige Bootsscheinnummer in Verbindung mit den Buchstaben A (ADAC), M (Deutscher Motoryachtverband), oder S (Deutscher Segler-Verband) als amtlich anerkanntes Kennzeichen auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen zu führen.[4]

Denkbare Kennzeichen wären z. B.: 1234567890-A, 1234567890-M, 1234567890-S.

Der Internationale Bootsschein wird zusätzlich fast weltweit als Registrierungs- und Besitzernachweis (kein Eigentumsnachweis) anerkannt.

Einzelnachweise

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  1. KlFzKV-BinSch §3. www.elwis.de, archiviert vom Original am 15. September 2011; abgerufen am 29. August 2011.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.elwis.de
  2. Polizei Sachsen: Wie kennzeichne ich mein Boot richtig? Abgerufen am 12. Januar 2022.
  3. KlFzKV-BinSch §3 Ziff 4. www.elwis.de, archiviert vom Original am 15. September 2011; abgerufen am 29. August 2011.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.elwis.de
  4. Prüfungsfragen SBF BINNEN /SEE, Fragebogen 11, Frage 21 (id:222)
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