Als Schwarzburger Unterherrschaft wurden mehrere Gebietsteile in Nordthüringen bezeichnet. Sie gehörten seit dem 14. Jahrhundert zu den Besitzungen der Grafen von Schwarzburg und somit zunächst zur Grafschaft Schwarzburg. Im Jahr 1571 wurde diese gemäß dem Vertrag von Speyer geteilt.

Karte der Ober- und Unterherrschaft von Schwarzburg im Jahr 1682

Neu entstanden sind damals die Grafschaften Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Frankenhausen in Nordthüringen, die gemeinsam die Schwarzburger Unterherrschaft bilden und die Grafschaft Schwarzburg-Oberherrschaft, welche 1574 in die Grafschaften Schwarzburg-Arnstadt im Westen und Schwarzburg-Rudolstadt im Osten geteilt wurde.

Mit dem Stadtilmer Vertrag vom 21. November 1599 wurden die schwarzburgischen Territorien neu aufgeteilt. Der Westen der Unterherrschaft kam zur Grafschaft Schwarzburg-Sondershausen, während das östliche Schwarzburg-Frankenhausen zur Grafschaft Schwarzburg-Rudolstadt kam.

Zugehörige Gebiete

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Die Ämter Kelbra und Heringen in Nordthüringen waren zwischen 1419 und 1815 im gemeinschaftlichen Besitz der Grafen von Schwarzburg (ab 1599 Schwarzburg-Rudolstadt) und Grafen zu Stolberg (ab 1706 Stolberg-Roßla) unter Lehnsoberherrschaft der albertinischen Wettiner (späteres Kurfürstentum Sachsen).

Durch eine Staatsvertrag vom 15. Juni 1816 kamen das Amt Großbodungen, das Gericht Allerberg und Haynrode, sowie die Dörfer Bothenheiligen, Bruchstedt und Utterode im Tausch gegen andere Besitzungen zum Königreich Preußen.[1]

Siehe auch

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Commons: Schwarzburg-Sondershäuser Unterherrschaft – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Herbert Frenzel: Das Amt Großbodungen im Jahr 1816. In: Eichsfelder Heimathefte 3.Jg 1963 Heft 5, S. 309–314
  • Territorialverteilung um 1700, Entwurf Dr. H. Herz (auf der Grundlage der Gemeindegrenzenkarte von Thüringen), Thür. Historische Kommission, 1937

Literatur

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