Stephan J. Kramer

deutscher politischer Beamter und Sozialpädagoge

Stephan Joachim Kramer (* 1968 in Siegen) ist ein deutscher politischer Beamter (SPD, zuvor FDP, zuvor CDU). Er war von 2004 bis Januar 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland und Leiter des Berliner Büros des European Jewish Congress. Seit 1. Dezember 2015 ist er Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen.

Stephan J. Kramer (2022)

Leben

 
Stephan J. Kramer (2022)

Herkunft, Ausbildung und politischer Werdegang

Stephan Kramers Vater und Großvater stammten aus Altenburg in Thüringen.[1][2] Kramer, der selbst keine jüdischen Vorfahren hat, wuchs konfessionslos im Siegerland auf.[3][1] Als Elfjähriger bereiste er die USA und begegnete dort erstmals dem jüdischen Glauben.[3] Nach dem Besuch der Realschule am Häusling legte er am Evangelischen Gymnasium Siegen-Weidenau das Abitur ab.[4] Als Schüler trat er der Jungen Union und später der CDU bei.[5] Seinen Wehrdienst absolvierte er bei der Bundesmarine und wurde dort Oberleutnant zur See.[5]

Anschließend nahm er ein Studium der Rechtswissenschaften auf, zunächst an der Philipps-Universität Marburg, dann an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und schließlich wieder in Marburg[5], schloss das Studium jedoch nicht ab.[5][6] Anfang der 1990er Jahre arbeitete er als Büroleiter für die CDU-Bundestagsabgeordneten Hans Stercken und Friedhelm Ost, später wechselte er zum FDP-Abgeordneten Norbert Eimer, bis dieser 1994 aus dem Deutschen Bundestag ausschied, und war in dieser Zeit auch selbst Mitglied der FDP.[5]

Seit 2010 ist er Mitglied der SPD.

Während seiner Zeit als Generalsekretär des Zentralrats der Juden nahm Kramer an der Fachhochschule Erfurt ein Studium der Sozialpädagogik auf, das er 2011 mit einem Bachelor[5] und 2015 mit einem Master abschloss.[5][1][2] Das Thema seiner Abschlussarbeit war die Einwanderung äthiopischer Juden nach Israel.[1][5]

Nach einer Informationswehrübung 2009 und entsprechender Bewerbung bei der Bundeswehr wurde Kramer zum Korvettenkapitän der Reserve ernannt.[7]

Generalsekretär des Zentralrats der Juden

Ab 1995 arbeitete Kramer, der als Erwachsener zum Judentum konvertierte,[8] für die Jewish Claims Conference[5] und war dort zunächst Assistent des Europa-Direktors. Seit 1998[5][1] war er beim Zentralrat der Juden in Deutschland tätig, anfangs als persönlicher Referent von Ignatz Bubis, dann als Geschäftsführer.[5] Erst 1999[3] trat Kramer selbst zum Judentum über.[5] Im April 2004 wurde er zum Generalsekretär ernannt. Kramer schloss sich vor den Gemeindeparlamentswahlen 2007 der Berliner jüdischen Gemeinde der Wahlliste ATID (hebräisch: Zukunft) an, die das Gemeindemitglied Lala Süsskind gegründet hatte. Kramer ist stellvertretender Vorsitzender des Stiftungskuratoriums von AMCHA Deutschland.

Kramer ist unter anderem Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik sowie des „Board of Governors“ des World Jewish Congress und ständiger Gast im 12. Beirat für Fragen der Inneren Führung der Bundeswehr beim Bundesministerium der Verteidigung.

Nach der Ermordung Marwa El-Sherbinis 2009 beklagte Kramer die seiner Meinung nach zu wenig beachtete gesellschaftspolitische Dimension dieser Tat.

Thilo Sarrazins 2009 erfolgte Äußerungen zu Einwanderern in Berlin kritisierte Kramer mit den Worten: „Ich habe den Eindruck, dass Sarrazin mit seinem Gedankengut Göring, Goebbels und Hitler große Ehre erweist.“[9] Kramers Aussage rief, da sie auch als Relativierung der nationalsozialistischen Verbrechen gewertet wurde, scharfen Widerspruch hervor.[10] Kramer bedauerte seinen Vergleich im Nachhinein, blieb allerdings bei seiner Einschätzung, dass Sarrazins Äußerungen rassistisch gewesen seien.[11] Erneut kritisierte Kramer Sarrazin für dessen Ende August 2010 erschienenes Buch Deutschland schafft sich ab und legte ihm den Eintritt in die rechtsextreme NPD nahe.[12]

Im Mai 2010 gab Kramer der Zeitschrift Focus ein Interview, in dem er deutschen Medien versteckten und offenen Antisemitismus vorwarf.[13] Die Kritik wurde von den Chefredakteuren des Tagesspiegels und der Jungen Welt zurückgewiesen.[14]

An Jom Kippur 2012 wurde Kramer, der in Berlin mit seinen Kindern auf dem Weg zur Synagoge war, aufgrund seines Machsors von einem Passanten als Jude erkannt und bedroht.[15]

Im Oktober 2012 bekräftigte Kramer in der Debatte um die religiös motivierte Zirkumzision die offizielle Position des Zentralratspräsidiums, wonach das in der jüdischen Religionsgemeinschaft als Brit Mila bezeichnete Ritual als religiös konstitutives, körperlich sichtbares Siegel des Bundes mit Gott und dessen ritueller Vollzug am achten Tag nach der Geburt für einen männlichen Juden nicht zur Disposition stehe, äußerte jedoch Zweifel an manchen zur Untermauerung dieser Position vorgebrachten Argumenten und beklagte, dass durch die aggressiv und intolerant geführte Beschneidungsdebatte die eigenen Traditionen kaum überdacht werden könnten.[16]

Zum 31. Januar 2014 schied Kramer auf Grund inhaltlicher Differenzen innerhalb des Zentralratspräsidiums z. B. hinsichtlich des NPD-Verbotsverfahren aus dem Amt des Generalsekretärs aus.[17] Danach engagierte er sich zunächst wieder stärker in der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und unterstützte den Ansatz, diese zu einem Landesverband auszubauen.[18] Anschließend brachte er sich von 2014 bis 2015 bei der Deutsch-Israelischen Gesellschaft als Präsidiumsmitglied und Schatzmeister ein.

Er ist Mitglied des Stiftungsrates der Amadeu Antonio Stiftung.[19]

Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes und Kontroversen dazu

Am 19. November 2015 wurde Kramer von Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) als neuer Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen (AfV) vorgestellt.[20][21] Das Thüringer Verfassungsschutzgesetz bestimmt, dass der Präsident der Behörde über die Befähigung zum Richteramt verfügen soll, was auf Kramer nicht zutrifft. Auf Zweifel an der Qualifikation antwortete das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, die „Soll“-Formulierung des Gesetzes („Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“) lasse einen eingeschränkten Ermessensspielraum.[6]

Das Amt des Präsidenten war zuvor seit Juli 2012 vakant gewesen, da der bisherige Inhaber Thomas Sippel nach dem Bekanntwerden des Behördenskandals um die rechtsextreme Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zurückgetreten war. Der Thüringer Verfassungsschutz hatte besonders in den 1990er Jahren eine große Zahl von V-Leuten in Schlüsselpositionen der rechtsextremen Szene geführt und diese mit großzügigen finanziellen und logistischen Hilfen ausgestattet. Dadurch wurde die Szene gestärkt und radikalisierte sich unter den Augen der Behörde, ohne dass diese ausreichend eingriff oder Kontrolle ausübte. Zudem tauchten drei von V-Leuten umgebene Rechtsextreme, die späteren NSU-Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, 1998 in den Untergrund ab, ohne dass der Verfassungsschutz sie trotz intensiver Überwachung lokalisierte. Die taz sprach daraufhin von Kramers „überraschender“ Berufung als dem größtmöglichen Bruch mit der Behördentradition und nannte Kramer einen „maximalen Reformer“.[22] Im März 2016 kündigte Kramer an, seine Behörde werde den Einsatz von V-Leuten als ultima ratio wieder einführen, weil anders nicht an wesentliche Informationen zu gelangen sei. Er wurde dafür von Vertretern der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen im Landtag kritisiert, weil die Regierung Ramelow nach dem Versagen des V-Mann-Wesens im NSU-Komplex beschlossen hatte, die Führung von V-Personen auszusetzen. Der Thüringer Verfassungsschutz galt nach dieser Entscheidung unter den weiteren Inlandsnachrichtendiensten der Länder und des Bundes als isoliert.[23]

Im Mai 2015 nahm Kramer als Mitglied des von Peter Struck gegründeten Motorradvereins Euro-Biker e.V. im Kreise der damals vom Verfassungsschutz beobachteten Nachtwölfe, denen das Bundesinnenministerium im Frühjahr 2015 die Einreise nach Deutschland verboten hatte – ehe ein Gericht das Verbot aufhob – an einer Kranzniederlegung vor einem Brandenburger Weltkriegsmahnmal teil.[24] Mehrere Mitarbeiter des Verfassungsschutzes Thüringen (AfV) behaupteten gegenüber Medien, dass Kramer streng vertrauliche Informationen über ernsthafte Funktionsstörungen und innerdienstliche Spannungen im AfV unbefugt bzw. rechtswidrig an Journalisten weitergab. Wegen dieser behaupteten Weitergabe lief im Jahr 2019 laut Cicero ein Disziplinarverfahren gegen Kramer.[25]

Die AfD Thüringen strengte im Jahr 2019 aufgrund der durch das Thüringer Amt für Verfassungsschutz öffentlich verkündeten Einstufung der Partei als Prüffall ein Organstreitverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof an.[26] Kramers eigene Mitarbeiter hatten ihn „von der öffentlichkeitswirksamen Verkündung eines Prüffalles abgeraten“, was Kramer ignorierte.[25] In der Klageschrift der AfD wurde auch das Verhalten von Kramer angeführt, der die Einstufung als Präsident zu verantworten hat und sich zudem in zeitlicher Nähe zu einem Landesparteitag der AfD in einem Interview über den späteren Spitzenkandidaten der AfD Thüringen, Björn Höcke, kritisch äußerte. Kurze Zeit vor der mündlichen Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof wurde der Presse eine E-Mail des damaligen Referatsleiters für Rechtsextremismus zugespielt, in der dieser angibt, dass bei der Einstufung der AfD als Prüffall das fachlich zuständige Referat für Rechtsextremismus auf ausdrückliche Weisung Kramers übergangen worden sein soll.[26] Die mündliche Verhandlung fand am 11. September 2019 statt, die Entscheidung des Gerichts wurde im November desselben Jahres bekanntgegeben. Der Antrag wurde aus formellen Gründen abgewiesen, da sich ein Organstreitverfahren nur gegen Verfassungsorgane oder gleichwertige Institutionen richten kann, wozu das Landesamt für Verfassungsschutz laut Gericht nicht gehöre. Inhaltlich wurde die Klage der AfD nicht geprüft.[27][28] Im Jahr 2021 urteilte das Verwaltungsgericht Weimar, dass Kramer mit der öffentlichen Verkündung des Prüffalls gegen die Verfassung verstoßen hatte.[29] Cicero berichtete, dass aus einer gegen Kramer gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde hervorgeht, dass die Einstufung der AfD Thüringen als „Prüffall“ ohne Beteiligung des eigentlich dafür zuständigen Fachbereichs stattgefunden hat. Als der Verfassungsschutz Thüringen die AfD später als „erwiesen rechtsextrem“ hochstufte, hat Kramer außerdem ein „Ergänzungsgutachten“, das die Hochstufung rechtlich problematisierte, unberücksichtigt gelassen.[25]

Im April 2020 war Kramer für den Wahlkreis 192 (Ilm-Kreis, Landkreis Gotha) als Direktkandidat der SPD bei der Bundestagswahl 2021 aufgestellt worden, zog die Kandidatur aber zurück. Hintergrund war die Einstufung der AfD durch den Thüringer Verfassungsschutz als gesichert extremistisch. Diese hatte Kramers Kandidatur daraufhin scharf kritisiert. Durch den Verzicht auf die Kandidatur wollte Kramer auch das Landesamt für Verfassungsschutz und dessen Bedienstete davor schützen, „weiter zur unbegründeten Zielscheibe von Gegnern unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu werden“.[30]

Kramer warf Hans-Georg Maaßen im Juni 2021 die Verwendung „antisemitischer Stereotype“ vor. Er verwende „doppeldeutige Begriffe“, wie es bereits vom Thüringer AfD-Chef Björn Höcke bekannt sei. Abgeordnete von CDU und AfD forderten daraufhin die sofortige Entlassung Kramers wegen fehlender politischer Neutralität.[31]

Veröffentlichungen

Commons: Stephan J. Kramer – Sammlung von Bildern

Fußnoten

  1. a b c d e Stefan Schirmer: Agent Provokateur. Zeit Online, 26. November 2015, abgerufen am 29. November 2015.
  2. a b Simone Rothe, Elmar Otto: Quereinsteiger wird Verfassungsschutzchef: Warum Stephan Kramer? Thüringische Landeszeitung, 20. November 2015, abgerufen am 25. November 2015.
  3. a b c deutschlandfunkkultur.de: Stephan J. Kramer - "Ich gehöre zum Club der deutlichen Aussprache". 27. Juli 2020, abgerufen am 14. Oktober 2024.
  4. „Wir sind schon so ein kleines Bergvölkchen“ auf wp.de vom 25. Januar 2016, abgerufen am 9. Juni 2021
  5. a b c d e f g h i j k l Martin Debes: Das Kramer-Experiment. Ostthüringer Zeitung, 11. Januar 2016, S. 3.
  6. a b Volkhard Paczulla: Neuer Verfassungsschutzchef Stephan Kramer: Nicht geeignet für Spitzenamt in Thüringen? Thüringer Allgemeine, 22. November 2015, abgerufen am 25. November 2015.
  7. Dirk Reinhardt: Mittler zwischen zwei Welten: Politiker bei der Bundeswehr. In: mdr.de. Mitteldeutscher Rundfunk, 6. Mai 2018, abgerufen am 24. Mai 2018.
  8. Stephan J. Kramer wird Verfassungsschutzchef in Thüringen auf nd-aktuell.de vom 17. November 2015, abgerufen am 9. Juni 2021
  9. Zentralrat der Juden – „Sarrazin erweist Hitler große Ehre“. In: Süddeutsche Zeitung. 9. Oktober 2009
  10. Michael Wolffsohn: Position: Kein Mega-Verbrecher. In: Tagesspiegel. 11. Oktober 2009 (Online).
  11. Stephan J. Kramer: Gastbeitrag: Rassismus bleibt Rassismus. In: Der Tagesspiegel. 13. Oktober 2009
  12. Nach umstrittenen Äußerungen: „Sarrazin soll in die NPD eintreten“. In: Handelsblatt. 25. August 2010
  13. Jan-Philipp Hein: Medien: „Besser direkt ins Gesicht als hintenrum“. In: Focus. Nr. 20, 17. Mai 2010
  14. Marc Felix Serrao: Zentralrat der Juden: Vorwurf – Antisemitischer Trend? In: Süddeutsche Zeitung. 20. Mai 2010
  15. Kriminalität: Mitglied des Zentralrats der Juden in Berlin bedroht. In: Focus. 27. September 2012
  16. Mariam Lau: Rituale: „Die jüdische Gemeinde muss über Beschneidung reden“. In: Die Zeit. 12. Oktober 2012 (Interview)
  17. Generalsekretär Stephan Kramer geht. In: Der Tagesspiegel. 16. Januar 2014
  18. Christine Richter, Brigitte Schmiemann: Stephan J. Kramer: „Die Jüdische Gemeinde muss sich wandeln“. In: Berliner Morgenpost. 5. April 2014 (Interview)
  19. https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/wir-ueber-uns/gremien/
  20. Verfassungsschutz mit neuem „Spirit“. Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, abgerufen am 20. November 2015.
  21. Besoldungsgruppe B 4
  22. Konrad Litschko, Sabine am Orde: Der maximale Reformer. In: Die Tageszeitung, 17. November 2015.
  23. Thüringer Verfassungsschutz will wieder V-Leute einsetzen. In: Zeit Online, 7. März 2016.
  24. Verfassungschef Stephan Kramer: Spitzenbeamter unter Feuer. In: welt.de. 19. Februar 2019, abgerufen am 9. Dezember 2024.
  25. a b c Thüringen steht vor einem Geheimdienstskandal - Die Bombe von Erfurt. In: cicero.de. Cicero (Zeitschrift), 9. Dezember 2024, abgerufen am 9. Dezember 2024.
  26. a b Streit um AfD im Thüringer Verfassungsschutz: Massive Vorwürfe gegen Kramer. In: Thüringer Allgemeine, 11. September 2019.
  27. Verfassungsgericht verhandelt AfD-Klage gegen Verfassungsschutz-Chef. In: mdr.de, 11. September 2019.
  28. Verfassungsgericht AfD als Prüffall? Urteil in Thüringen gefallen. In: mdr.de, 20. November 2019.
  29. Angelika Finkenwirth, dpa: Verwaltungsgericht Weimar: Bekanntmachung der AfD Thüringen als Prüffall nicht rechtens. In: Die Zeit. 12. Juli 2021, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 9. Dezember 2024]).
  30. Verfassungsschutzchef zieht Kandidatur für Bundestag zurück, Die Zeit vom 14. Mai 2021
  31. CDU und AfD in Thüringen fordern Absetzung des Verfassungsschutz-Chefs, Der Tagesspiegel vom 6. Juni 2021, abgerufen am 10. Juni 2021