Der Orden der Ritter des Heiligen Papstes und Märtyrers Stephan[1] war ein toskanischer Ritterorden, der von Großherzog Cosimo I. de’ Medici zur Erinnerung an die gewonnene Schlacht bei Scannagallo gegen Frankreich gestiftet wurde. Sieg und Stiftungstag fielen auf den 2. August 1554, dem Festtag des Papstes Stephan.[2]
Geschichte
BearbeitenGroßherzog Cosimo I. de’ Medici stiftete den Orden zur Erinnerung an die gewonnene Schlacht bei Scannagallo gegen Frankreich am 2. August 1554.[3] 1562 wurde der Orden von Papst Pius IV. bestätigt. Gegründet wurde er als geistlicher Ritterorden nach dem Vorbild der Johanniter, die Mitglieder lebten nach der Regula Benedicti, durften sich jedoch verheiraten.[4][5] Sitz des Ordens war an der Piazza dei Cavalieri in Pisa.
Zweck des Ordens war die Bekämpfung von Seeräuberei und die Verteidigung des Glaubens, insbesondere in den Osmanisch-Venezianische Kriegen.
Der Orden bestand auch zur Zeit des Königreichs Etrurien 1801 bis 1807 und war in dessen Wappen abgebildet. Am 22. Dezember 1817 wurde der Stephansorden von Großherzog Ferdinand III. erneuert und in vier Klassen eingeteilt:
- Prior-Großkreuz
- Bailli-Großkreuz
- Komtur
- Ritter
- Rechtsritter (Cavaliere di giustizia)
- Gnadenritter (Cavaliere di grazia)
Cavaliere di giustizia mussten acht Ahnen und ein Einkommen von 300 Scudi aus Grundeigentum vorweisen. Eine Besonderheit des Ordens war die Möglichkeit, Kommenden zu stiften, die als Majorat in der Familie erblich war. Die Cavalieri di grazia erhielten eine Kommende für ihre militärischen und zivilen Verdienste.[4][6]
Als die Toskana im Zuge der Einigung Italiens an das Königreich Sardinien angeschlossen wurde, löste Viktor Emanuel II. den Orden am 16. November 1859 auf. Er kam darüber hinaus noch weiterhin im Haus Österreich-Toskana zur Verleihung.[7]
Ordensdekoration
BearbeitenDie Dekoration besteht in einem achtspitzigen, rot emaillierten Kreuz mit Krone und goldenen Lilien in den Winkeln, das an rotem Band von den drei ersten Klassen am Hals, von den Rittern im Knopfloch getragen wurde. Dazu wurde von allen Klassen ein Bruststern getragen.[6]
Galerie
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Galeere des Ordens, 16.–17. Jh.
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Flagge der Ordensgaleeren 1562 bis Ende des 18. Jahrhunderts
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Das Wappen der Medici als Großherzöge der Toskana und Großmeister des St.-Stephans-Ordens, aufgelegt auf dem Ordenskreuz
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Peter Leopold, der spätere Leopold II., als Großmeister
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Das kleine Wappen des Großherzogtums unter den Habsburgern
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Großes Wappen der Könige von Etrurien 1801–1807 mit Insignien der Orden von St. Stephan, vom Heiligen Geist, Konstantinsorden, Goldenem Vlies, Januariusorden und Karls III.
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Kleines Wappen des Königreichs Etrurien
Literatur
Bearbeiten- Gregor Gatscher-Riedl, Mario Strigl: Die roten Ritter. Zwischen Medici, Habsburgern und Osmanen. Die Orden und Auszeichnungen des Großherzogtums Toskana. Wien 2014, ISBN 978-3-9503061-5-6.
- Dominus: Der Stephansorden und seine Geschichte. Wien 1873.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ L’Ordine dei Cavalieri di Santo Stefano Papa e Martire. In: Istituzione dei Cavalieri di Santo Stefano. 23. November 2020, abgerufen am 5. Juni 2022 (italienisch).
- ↑ Jonathan Davies: Culture and power. Tuscany and its universities 1537–1609. Brill, Leiden 2009, S. 33.
- ↑ Offizielle Website der Gemeinde Marciano della Chiana zur Schlacht von Scannagallo (comune.marcianodellachiana.ar.it ( vom 20. November 2008 im Internet Archive))
- ↑ a b Stephansorden. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 16: Sicilien–Stückgesell. Altenburg 1863, S. 775–776 (Digitalisat. zeno.org).
- ↑ Kaspar Friedrich Gottschalck: Almanach der Ritter-Orden. Georg Joachim Goeschen, Leipzig 1817, S. 95–99 (archive.org).
- ↑ a b Adolf Maximilian Ferdinand Gritzner: Handbuch der Ritter- und Verdienstorden aller Kulturstaaten der Welt innerhalb des 19. Jahrhunderts. Weber, Leipzig 1893, S. 561 ff. (archive.org [abgerufen am 8. Juni 2022]).
- ↑ Hyginus Eugene Cardinale: Orders of knighthood awards and the Holy See. 1983, ISBN 978-0-905715-13-1, S. 157.