Straka von Nedabylic

erloschene böhmische Adelsfamilie

Die Straka von Nedabylic, auch Straka von Nedabilic (tschechisch Strakové z Nedabylic) sind ein erloschenes böhmisches Adelsgeschlecht. Das Vladikengeschlecht wurde mit Johann Peter Straka von Nedabylic in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in den böhmischen Herrenstand und 1692 in den Grafenstand erhoben. Das Geschlecht erlosch 1769 mit dem Tode von Wenzel Georg Adam Straka von Nedabylice.

Wappen

Die Straka von Nedabylic waren stammes- und wappenverwandt mit den Geschlechtern von Dašice und Král von Dobrá Voda. Zu dem Rittergeschlecht der Straka von Hohenwald hatten sie keine Verbindung.

Geschichte

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Der Stammsitz der Vladiken Straka war die Feste Nedabylice in Ostböhmen; das nordöstlich von Chýšť gelegene Dorf Nedabylice erlosch im 16. Jahrhundert.

Der erste belegbare Vertreter des Geschlechts war 1376 Bransud von Nedabylic. Jan Straka von Nedabylic, der zwischen 1447 und 1469 nachweislich ist, stand in Diensten des Raubritters Jan Kolda von Náchod und konnte mehrere kleinere Güter, darunter Studnice und Jeníkovice erwerben. Als bedeutendster Vertreter des Geschlechts gilt Johann Peter Straka von Nedabylice (1645–1720).

Mit Wenzel Georg Adam Straka von Nedabylic erlosch das Geschlecht 1769[1] im Mannesstamme. Der Name des Geschlechts wurde von den Straka von Königsfeld fortgeführt, zu Beginn des 19. Jahrhunderts erlosch auch dieses Geschlecht.

Zu den Besitzungen der Straka von Nedabylic gehörten u. a. die Güter Malobratřice[2], Třtice, Šonov, Libčany, Okrouhlice und Ober Weckelsdorf.

Angehörige

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Garten der Straka-Akademie
 
Straka-Palais auf der Kleinseite

Der königliche Geheimrat und Kämmerer Johann Peter Straka von Nedabylice (1645–1720) wurde zunächst in den böhmischen Herrenstand und 1692 in den Grafenstand erhoben. Er verfügte in seinem 1710 niedergelegten Testament die Errichtung der Straka-Stiftung zur Errichtung einer adeligen Ritterakademie für junge verarmte Adelige. In diese flossen neben seinem Gütern Liebtschan, Okrauhlitz und Ober Weckelsdorf, deren Wert auf 377.000 Gulden taxiert wurde, auch ein Barvermögen von 38.542 Gulden ein. Auf Anordnung des Kaisers Joseph I. wurde 1782 aus dem Ertrag der drei Güter ein jährliches Stipendium für studierende böhmische Jünglinge adeligen Standes in sämtlichen k. k. Erblanden ausgelobt, das in den niederen Schulen in Höhe 200 Gulden und in den höheren Schule in Höhe von 300 Gulden gewährt wurde. Genussberechtigt waren vor allem die Verwandten des Stifters, aber auch andere junge böhmische Adlige aus dem Herren- und Ritterstand. Das Präsentationsrechts stand wechselseitig dem Kaiser und den böhmischen Landständen zu.[3] Die Straka-Stiftung nahm ihre Tätigkeit im Jahre 1814 auf. Aus dem Stiftungskapital wurde zwischen 1891 und 1896 auf der Prager Kleinseite in den ehemaligen Jesuitengärten in Klárov die repräsentative Straka-Akademie errichtet. Das neobarocke Bauwerk war eines der modernsten in Prag und das erste mit einer Zentralheizung ausgestattete. Das Gebäude der ehemaligen Straka-Akademie ist heute der tschechische Regierungssitz.

Weitere namhafte Vertreter waren Peter Nikolaus Straka von Nedabylice († 1720), ab 1695 Obersthofschreiber des Königreiches Böhmen, sowie der 1732 in den Grafenstand erhobene Johann Karl Straka von Nedabylice. Der Heraldiker Adalbert Král von Dobrá Voda war mit dem Geschlecht stammesverwandt.

Das Wappen zeigt einen rechtsschreitenden silbernen Hahn mit schwarzen Schwanzfedern auf blauem Schild mit grünem Boden. Das Kleinod ist ein auf der Helmkrone stehender Hahn. Die Decken sind blau-silbern. Nach dem Tode von Johann Peter Straka von Nedabylice erhielt der Wappenschild eine goldene Einfassung.

Die Gemeinden Libčany, Studnice und Zábrodí führen den Straka-Hahn in ihrem Wappen.

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. einige Quellen nennen 1771 als Todesjahr
  2. http://www.knezmost.cz/data/zpravodaj/zpravodaj32013.pdf
  3. Johann Gottfried Sommer, Franz Xaver Maximilian Zippe: Das Königreich Böhmen. Statistisch-topographisch dargestellt, Bd. 4 Königgrätzer Kreis, Prag 1836, S. 36