UN-Sonderberichterstatter zu extremer Armut

Die Stelle des Sonderberichterstatters zu extremer Armut und Menschenrechte (engl.: Special Rapporteur on extreme poverty and human rights) wurde geschaffen, da extreme Armut ein mehrdimensionales Phänomen ist. Entsprechend dem „Multidimensional Poverty Index“ des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP), welches mehrere Benachteiligungen auf Haushaltsebene widerspiegelt, einschließlich der Gesundheits-, Schul- und Lebensbedingungen. Dem UNDP-Bericht über die menschliche Entwicklung 2014 zufolge sind über 2,2 Milliarden Menschen, mehr als 15 Prozent der Weltbevölkerung, „in der Nähe oder leben in mehrdimensionaler Armut“.

Sonderberichterstatter zu extremer Armut und Menschenrechte
Special Rapporteur on extreme poverty and human rights
 
Organisationsart Sonderberichterstatter
Kürzel SRExtremePoverty
Leitung Olivier de Schutter
Belgien Belgien seit 2020
Gegründet 17. April 1998
Hauptsitz Palais des Nations, Genf
Oberorganisation UN-Menschenrechtsrat
 

Das UN-Mandat

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Die UN-Menschenrechtskommission schuf die Stelle des UN-Sonderberichterstatters zu extremer Armut am 17. April 1998 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Nachdem die UN-Menschenrechtskommission im Jahr 2006 durch den UN-Menschenrechtsrat ersetzt wurde,[2][3] ist dieser nun zuständig und übt die Aufsicht aus. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 11. Juli 2017.[4]

Der Sachverständige ist kein Mitarbeiter der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem Mandat beauftragt[5][6] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[7] Der unabhängige Status des Mandatsträgers ist für die unparteiische Wahrnehmung seiner Aufgaben[8] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal sechs Jahre begrenzt.[9]

Er erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Der Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[10] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[11] Er prüft Mitteilungen[12] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können[11]. Er macht auch Anschlussverfahren[13] in welchen er die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt er Jahresberichte[14] zuhanden des UN-Menschenrechtsrat.[9]

Amtsinhaber

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Websites

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Fußnoten

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  1. Schaffung und Mandat. (Word) In: E/CN.4/RES/1998/25. UN-Menschenrechtskommission, 17. April 1998, abgerufen am 8. April 2019.
  2. UN-Menschenrechtsrat. In: Menschenrechte durchsetzen. Hrsg: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V. (DGVN), abgerufen am 24. März 2019 (Der Menschenrechtsrat löste die Menschenrechtskommission ab, die bis 2006 das wichtigste Gremium im Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen gewesen war, sich jedoch zunehmen Kritik an ihrer Effizienz ausgesetzt sah.).
  3. Entscheid der UN-Generalversammlung den Menschenrechtsrat zu schaffen. (PDF) In: UN-Res. 60/251. Hrsg: UN-Generalversammlung, 15. März 2006, S. 1, Pkt. 1, abgerufen am 24. März 2019.
  4. Mandatsverlängerung. (PDF) In: A/HRC/RES/35/19. UN-Menschenrechtsrat, 11. Juli 2017, abgerufen am 8. April 2019.
  5. Ernennung der Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  6. Sonderverfahren. In: Menschenrechtsrat. Hrsg: Deutsches Institut für Menschenrechte, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2019; abgerufen am 5. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.institut-fuer-menschenrechte.de
  7. Verhaltenskodex. (Word) In: A/HRC/RES/5/2. UN-Menschenrechtsrat, 18. Juni 2007, abgerufen am 28. April 2019.
  8. Handlungshandbuch. (PDF) UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 28. April 2019.
  9. a b Sonderberichterstatter. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  10. Länderbesuche. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  11. a b Empfehlungen. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  12. Mitteilungen allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.
  13. Anschlussverfahren. Hrsg: UN-Menschenrechtsrat, abgerufen am 5. April 2019.
  14. Jahresberichte allgemein. Abgerufen am 5. April 2019.