Diese Vorlage dient der Darstellung der P-Sätze in der Vorlage:Infobox Chemikalie.

Beispiele

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Eingabe Ausgabe
{{P-Sätze|?}} ?
{{P-Sätze|223|304|501}} 223​‐​304​‐​501

In Art. 28 Abs. 3 der CLP-Verordnung steht folgendes: Auf dem Kennzeichnungsetikett erscheinen nicht mehr als sechs Sicherheitshinweise, es sei denn, die Art und die Schwere der Gefahren machen eine größere Anzahl erforderlich.

Die Vorlage kann bis zu 20 P-Sätzen oder P-Satz-Kombinationen aufnehmen, weitere Sätze werden dann nicht mehr angezeigt. In solchen Fällen bitte aufteilen auf zwei Vorlagen.