Rechtsbeihilfe
Wikimedia Deutschland unterstützt Ehrenamtliche in rechtlichen Angelegenheiten, die sich aus der Arbeit in den Wikimedia-Projekten ergeben. |
Diese Unterstützung kann verschiedene Formen haben, von der Beauftragung von Rechtsgutachten über die Vermittlung geeigneter Anwaltskanzleien und Übernahme der Kosten für eine Erstberatung bis hin zur vollständigen Kostenübernahme für Rechtsstreitigkeiten über mehrere gerichtliche Instanzen. Relevanter Rechtsraum ist hier stets Deutschland, das heißt, es können von Wikimedia Deutschland nur solche Kosten übernommen werden, die bei in Deutschland ansässigen Kanzleien und vor deutschen Gerichten entstehen. Die Antragstellenden können grundsätzlich auch aus anderen Ländern stammen, wobei Wikimedia Deutschland sich vorbehält, dann zunächst mit etwaigen Wikimedia-Chaptern vor Ort zu sprechen.
Ein Anspruch auf Unterstützung in rechtlichen Angelegenheiten besteht nicht, vielmehr wird jeder Einzelfall betrachtet und dann nach Ermessen entschieden, ob und welche Unterstützung geleistet wird. Maßgebliche Faktoren für diese Betrachtung sind:
- Der Sachverhalt sollte möglichst direkten Bezug zur Arbeit an einem Wikimedia-Projekt haben.
- Die Lage der/des Betroffenen darf nicht Folge groben eigenen Fehlverhaltens sein.
- Die Unterstützung darf – gemäß dem Gleichheitssatz (siehe z. B. Art. 3 I GG) – nicht in (willkürlich) diskriminierender Weise vergeben werden.
- Die angefragte Unterstützung muss sich budgetär und logistisch in einem durch Wikimedia Deutschland leistbaren Rahmen gemäß dem Wirtschaftsplan bewegen.
Soweit es um rechtliche Beratung bzw. Vertretung geht, besteht für die Antragstellenden immer die Wahlmöglichkeit, ob diese durch Wikimedia Deutschland selbst oder durch externe Rechtskundige erfolgen soll.
Hinweise
- Zeitpunkt: Wir behalten uns vor, Angelegenheiten nicht oder nur eingeschränkt zu unterstützen, in denen bereits Anwälte mandatiert wurden. Dasselbe gilt, wenn die Angelegenheiten sogar bereits bei Gericht anhängig sind. Entsprechend ist die Unterstützung derzeit nicht auf Fälle des Eilrechtsschutzes ausgerichtet.
- Ermessen: Ob eine Anfrage nach Rechtsbeihilfe auch tatsächlich sinnvoll juristisch angegangen und von Wikimedia Deutschland finanziert/unterstützt werden sollte, entscheidet Wikimedia Deutschland nach Rücksprache mit der betreffenden Anwältin bzw. dem Anwalt, denn nicht jede Ausgangslage ist für diesen Lösungsweg geeignet.
- Gemeinnützigkeitsrecht: Ganz grundsätzlich gilt zudem, dass die Beantragenden im Rahmen des auslösenden Sachverhalts „ordentlich und gewissenhaft“ gehandelt haben müssen. Hintergrund ist, dass die Unterstützung sonst eine gemeinnützigkeitsrechtlich problematische Zuwendung i. S. v. § 55 der Abgabenordnung darstellen könnte, was der Verein vermeiden muss (siehe auch oben Punkt 2.).
- Der Verein Wikimedia Deutschland ist nicht Betreiber der Wikimedia-Projekte: Betrieben werden die Wikimedia-Projekte durch die Wikimedia Foundation. Wikimedia Deutschland nimmt daher keinerlei redaktionelle/inhaltliche Funktion in Wikipedia und den weiteren Wikimedia-Projekten wahr.
Anfragen zur Rechtsbeihilfe können formlos per E-Mail über die Adresse rechtwikimedia.de an Wikimedia Deutschland gerichtet werden. E-Mails an diese Adresse werden von Saskia Ostendorff, Syndika von Wikimedia Deutschland, und Miriam Konert, Leitung „Unterstützung & Beratung“ empfangen. Sie werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Es gelten die Datenschutzbestimmungen.
Abgesehen vom hier beschriebenen Unterstützungsangebot sei auch auf das Rechtsbeihilfeprogramm der Wikimedia Foundation hingewiesen, das in einigen Fällen die sinnvollere Option gegenüber einer Förderung auf Chapter-Ebene ist.