Wikipedia Diskussion:Hinweis Rechtsthemen

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Gestumblindi in Abschnitt Liechtenstein

Was WP-Autoren ggf. einbauen sollten: Vorlage:Rechtshinweis

Bedenklicher Garantieausschluss

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Dass ausgerechnet bei Rechtsinformationen eine Verbindlichkeit in den Wind geschrieben wird, halte ich für äußerst bedenklich. Sind deshalb so gravierende Fehler darin zu entdecken? Eigentlich müßten Juristen doch in der Lage sein, ganz klar und unmißverständlich sagen zu können, was Sache ist ...

Ja, mag sein. Aber die Sache hat wohl mindestens einen Haken: Der systemimmanente Haken ist die Veränderlichkeit der Informationen in der Wikipedia. Jeder kann diese Artikel bearbeiten und das nicht nur zum Wohle, sondern auch im gegenteiligen Sinne. Eine einmal abgegebene Garantieerklärung würde somit ausgehöhlt werden. Zum anderen kann ein Lexikon, Enzyklopädie oder auch diese Wikipedia - als Konstrukt sui generis - aufgrund seiner Struktur einem Lebenssachverhalt nur fragmentarisch gerecht werden. Wer im (deutschen) Supermarkt etwas gestohlen hat, wird sich formell- und materiell-rechtlich durch möglicherweise mehrere Artikel (Straftat, Diebstahl, Rechtswidrigkeit, Schuld, Strafzumessung, Strafprozess, Ermittlungsverfahren, Staatsanwaltschaft, Führungszeugnis etc.) wühlen müssen, um sich konkret zu informieren. Letztlich - und doch hängen alle diese Punkte zusammen - kann und darf die Wikipedia keine Rechtsberatung erteilen oder darstellen. Rechtsberatung ist den Rechtsanwälten vorbehalten. Und im Übrigen soll damit auch dem vermeintlichen Wünschen enttäuschter Leser vorgebeugt werden, die nunmehr Schadensersatz wollen, weil sie sich selbst auf die Informationen - die, wie gesagt, niemals vollständig sein können und wollen - gestützt haben, die sie hier in der Wikipedia gefunden haben. Ein solcher Haftungsausschluss heißt ja nicht, dass man sich nicht um Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit eines Lemmas müht, sondern gesteht zu, dass die Rechtswissenschaften, wie alle anderen Wissenschaften, im Flusse sind (παντα ρει). Und weil es gerade um Menschen geht, sollten hier Obacht gelten.
Wie soll ein Lexikon wie die Wikipedia rechtsverbindliche Aussagen aussagen tätigen können, wenn selbst bei trivialen Sachverhalten die Senate der Höchstgerichte teilweise nicht einheitlicher Meinung sind. Man kann ja auch nicht von einem Lexikon verlangen als Basis für gesundheitsbezogene Entscheidung herzuhalten. Dafür sind selbst kleinste Themenkreise, wie beispielsweise das Zitatrecht zu komplex um vollständige Darstellungen im Rahmen einer Enzyklopädie zu ermöglichen. Man kann lediglich einige grundlegende Dinge in diesem Zusammenhang darlegen. Wie soll das denn auch bei mehreren tausend Gesetzen und Verodnungen und unzähligen relevanten Gerichtsentscheidungen auch gehen, die ständiger Veränderung unterliegen. Selbst Rechtsexperten können in ihren Spezialgebiet kaum den Überblick über alle relevanten Quellen behalten. Es wäre ja auch nicht zweckdienlich wenn User hunderte Seiten zu einem Thema lesen müssten. Daher finde ich es sehr wichtig, sich auf das Wesentlichste zu beschränken, und nicht unterschiedliche Meinungen der Rechtsprechung oder Lehre und unzählige Rechtsentscheidungen in die Wikipedia aufzunehmen. Aber solange das nicht geschieht - und selbst dann ist es zweifelhaft, aufgrund der unterschiedlichen Interpretationen höchstgerichtlicher Entscheidungen - , kann auch keine Rechtsverbindlichkeit gewährleistet werden. Darüber hinaus kann eine Verbindlichkeit aufgrund des Konzepts der Wikipedia (Editierbarkeit für alle) niemals gewährleistet werden. --ErhardRainer 16:00, 22. Jun 2006 (CEST)

Im übrigen ist es wohl common sense unter den Artikelautoren, dass es eines Rechtshinweises nur dort bedarf, wo subjektive Rechte mit dem Lemma im weitesten Sinne zusammenhängen. --AHK 15:38, 21. Apr 2006 (CEST)

Eigentlich müßten Juristen doch in der Lage sein, ganz klar und unmißverständlich sagen zu können, was Sache ist ... wenn das so wäre, hätten wir keine Gerichte und ich bin arbeitslos.... --CrazyFORCE I ?!? I Bewertung 15:44, 4. Okt 2006 (CEST)

Vor allem würden dann keine Firmen Millionen für ihre Anwälteteams ausgeben. --MrBurns 12:55, 20. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
AHEM. Wenn schon Anglizismen, bitte richtige wenn ich bitten darf! Im OP war nicht common sense (gesunder Menschenverstand) gemeint, sondern common practice! Jaja ihr Juristen, besser ihr belasst es bei eurem Latein! In dubio pro Deo ... oder wie war das mit dem Körpergeruch?! *müffel* =D -andy 92.229.164.237 16:00, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Ohne Sicherheitshinweis und Haftungsausschluss ist ein Wiki nicht lebensfähig

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Wikipedia kann keine Rechtsauskunft ersetzen sondern kann allerhöchstens eine Orientierung geben

Auf Grund der weltweiten Mitarbeit an den Artikeln von fähigen, wie auch weniger fähigen Leuten.
Jede Person weltweit kann ein Rechtsthema bearbeiten oder sogar missbrauchen/sabotieren
In einem Wiki kann man zwar die juristisch korrekte Formulierung, wann ein Tatbestand erfüllt ist und Fallbeispiele bringen, aber eben nicht, wie eine solche Formulierung eindeutig ausgelegt werden muss und über welche Bereiche/Themen/Artikel sich das alles erstreckt.
Verbindlich ist die Interpretation des Gesetzestextes eines Richters, nicht die eines Wikipedianers.
Man stelle sich nur vor, was passiert, wenn unter dem Thema "Raubkopierer" klare Kriterien stehen würden, wann man als solcher gilt. Ist jemand ist der Meinung, er erfülle diese Kriterien nicht und wiegt sich in Sicherheit, dann wird er sich wundern, wenn er eine Anklage erhält, wenn ein Kläger der Meinung ist, dass der Tatbestand erfüllt ist. Noch schlimmer, wenn der zuständige Richter das auch so sieht.
Man stelle sich eine Verteidigungsschrift mit Sätzen wie: "im Wiki.. steht aber [..]" oder "Der Nutzer mit der IP 1.2.3.4 um 11:11'11'' GMT hat im Artikel XY behauptet, dass [..]"
Vielleicht kommt sogar noch jemand auf die Idee, seine eigene Unfähigkeit in eine Klage gegen Wikipedia zu verwandeln.
Wikis verlieren an Glaubwürdigkeit und Ansehen, wenn sie nicht ihre eigenen Grenzen klar aufzeigen, vor allem bei so wichtigen und heiklen Themenbereichen

Im Aufbau?

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Was bedeutet denn bitte der Satz "Wie die anderen Projektbereiche befinden sie sich im Aufbau."? – OK, es ist ein ewiger Aufbau, aber das ist doch hier nicht entscheidend. Und der Kern des Satzes stammt aus der ersten Version von 2001! Ich hätte lieber "Wie die anderen Projektbereiche sind sie ständigen Veränderungen und Erweiterungen unterworfen." oder so. --Wolli 15:46, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Gegen eine solche Änderung gäbe es von mir keine Einwände :-) --Bubo 18:15, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ich war mal mutig. 1.) O.a. Änderung durchgeführt. 2.) Den Absatz "Da Artikel abschnittsweise bearbeitet werden (können), können sich im Verlauf einer Überarbeitung die Informationsstände der einzelnen Teile mitunter deutlich voneinander unterscheiden und auch widersprechen." (am 17.5.05 von einer IP ohne Kommentar eingefügt) gelöscht. Das hat m.E. hier keinerlei Bedeutung und steht sinngemäß auch einen Absatz darunter. 3.) "Das gilt auch für Texte auf Diskussions,- Hilfe- und sonstigen Seiten." hinzugefügt. Gerade in der Auskunft wird der Rechtshinweis immer wieder verwendet, da sollte er sich nicht nur auf Artikel beziehen. Ich hoffe, das ist konsensfähig. --Wolli 10:16, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Disclaimer rechtlich unwirksam

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Ich möchte darauf hinweisen, (und für eine Informationsseite zu rechtlichen Themen, ist das eigentlich höchst verwunderlich) daß folgender Disclaimer rechtsunwirksam ist.

Die jeweiligen Autoren und sonstigen Verantwortlichen dieses Projekts übernehmen keine Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Artikel, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.

Um es kurz zu fassen: Ein absoluter Haftungsausschluß wie oben dargestellt, würde auch die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit mit einschließen. Dies wäre verboten nach §276III BGB. Nach dem Grundsatz des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion wäre damit der ganze Disclaimer in der Box unwirksam. Für eine andere Wiki habe ich mal folgendes formuliert, was den selben Bedeutungsgehalt aufweist, jedoch nicht rechtsunwirksam wäre:

Die jeweiligen Autoren und sonstigen Verantwortlichen dieses Projekts weisen ausdrücklich darauf hin, daß die präsentierten Texte ausschließlich zur Förderung der Allgemeinbildung dienen, niemals eine qualifizierte Rechtsauskunft darstellen können und ausschließlich die persönliche Meinung und Einschätzung des Autors widergeben. Die Bearbeitung der Artikel, steht einem unbestimmten Personenkreis offen, daher können und werden selbige nicht qualifiziert auf Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit hin überprüft und können somit gravierende Fehler beinhalten. Sollten sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder eine entsprechende zur Rechtsberatung berechtigte Stelle.

Ich möchte vorschlagen den Disclaimer entsprechend zu ersetzen. --R.Horbach, 25.06.07, 23:08h

Irgendwie sehe ich jetzt nicht, wo bei dir § 276 III BGB Genüge getan wird. Quasi heißt es doch bei dir auch, dass auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit keine Haftung übernommen wird. Aber abgesehen davon ist es mir relativ egal, wenn der Haftungsausschluss unwirksam wäre, da meiner Meinung nach ohnehin kein Autor haftet. Weder deliktisch (reiner Vermögensschaden) noch vertraglich (kein Vertrag). Aber da es Leute gibt, die Angst vor der Haftung haben, gibt es pro forma diese Seite hier. --Alkibiades 06:42, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
An welcher Stelle steht in meinem Textvorschlag etwas von Haftungsausschuß für Vorsatz? §276III ist genüge getan. Wenn du das anders siehst, begründe es bitte. Floskelhafte Quasi-sätze helfen da nicht weiter. Auch wenn die Seite möglicherweise nur pro forma existiert(wobei ich mir da nicht sicher wäre, ob deliktische Ansprüche im Zweifelsfall nicht doch durchgreifen können), sollte sie doch inhaltlich korrekt sein.--R.Horbach 08:32, 27. Jun. 2007
  1. Wieso soll bei Wikipedia deutsches Recht anwendbar sein? Wieso nicht schweizerisches? Österreichisches? US-Amerikanisches? Nur weil es Leser in Deutschland gibt, kann nicht genügen, da ja sonst für alle Staaten genügende Formulierungen gefunden werden müssten - ein Ding der Unmöglichkeit. In der Schweiz z.B. ist die geltungserhaltende Reduktion je nach den Umständen des Falles durchaus möglich.
  2. Wo liegt das Schuldverhältnis, das überhaupt erst eine Haftung begründen würde? Liegt nicht vielmehr eine Gefälligkeit vor?
  3. Wo besteht im neuen Vorschlag überhaupt irgendein Haftungsausschluss? Gesagt wird nur, wir sind nicht sicher, obs stimmt; aber nicht, ob die Haftung wegbedungen wird.

Fragen über Fragen. Aber um auch die blosse Möglichkeit einer Unwirksamkeit des Disclaimers auszuschliessen, schlage ich folgenden Passus vor:

Die jeweiligen Autoren und sonstigen Verantwortlichen dieses Projekts übernehmen keine Haftung* für den Inhalt der veröffentlichten Artikel, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen*.
*Die Geltendmachung von nach geltendem Recht allenfalls unabdingbaren Haftungsansprüchen bleibt davon unberührt.

--Der Umschattige talk to me 12:56, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Du hast natürlich Recht, dass man ebenfalls nach Schweizer Recht auf die Idee kommen könnte, irgendwelche Autoren zu verklagen, aber faktisch sind wohl nur die deutschen Anwälte verrückt genug, um auch solche Ideen zu kommen ;-)
Dein Vorschlag ist noch komplizierter und dürfte beim Leser eher Verwunderung auslösen. Da meiner Ansicht nach der Hinweis nur pro forma besteht, ist das dann kontraproduktiv. --Alkibiades 19:53, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Soll der Disclaimer dem Leser nützen oder die Verantwortlichen schützen? Dass mein Vorschlag leserfreundlich sei habe ich übrigens nicht gesagt ;) --Der Umschattige talk to me 19:58, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist doch der entscheidende Punkt: "dem Leser nützen oder die Verantwortlichen schützen?" In erster Linie schützen, in zweiter Linie nützen. Dabei bin ich – obschon kein Jurist – überzeugt, dass ein kurzer, verständlicher Text vollkommen ausreicht. Das zeigt doch z.B. die unsägliche Verbreitung des "Disclaimers" für die Link-Verantwortlichkeit im ganzen deutschen Internet, die absolut unnötig ist! Ich würde mich freuen, wenn ein Rechtskundiger mir meine Vermutung bestätigt, dass dieser Disclaimer zwar nett, aber unnötig ist: Wenn die WP nie behauptet, die Wahrheit zu besitzen, dann kann sie auch keiner drauf verklagen (salopp gesprochen). Isses nich so?? --Wolli 21:55, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe mal bei Wikimedia Deutschland (Mailingliste) nach einer "offiziellen" Einschätzung gefragt. Mal schaun. Wie siehst Du das, Alkibiades? Du bist ja tatsächlich sehr vom Fach, wie ich gerade sehe ... (noch in Hannover?) --Wolli 22:33, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, ich sehe das ungefähr so wie du. Zum Disclaimer siehe nur [1]. Man muss aber dazu sagen, dass einige deutsche Gerichte in Sachen Internetrecht ziemlich unverständliche Urteile fällen (aus Unkenntnis) und deswegen eine gewisse Angst nicht ganz unbegründet ist. Und zu deiner zweiten Frage: ja, "noch". --Alkibiades 06:35, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Deutschlandlastig

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Wir hatten mal früher im Rechtshinweis den Passus, dass sofern im Artikel nichts Anderes steht, die dt. Rechtslage dargestellt sei. Jetzt gibt es einen erweiterten Passus, der eigentlich keinen Sinn macht:

Es ist außerdem zu beachten, dass sich die Artikel in den meisten Fällen auf das Recht in Deutschland, Österreich und/oder der Schweiz beziehen...

Wenn mehrere Länder dargestellt sind, dürfte dem Laien klar sein, dass es kein universeller Artikel ist. Mit diesem Passus sollte er meinen, wir schrieben immer über alle drei Länder? Das ist weit mehrheitlich nicht der Fall. Ich schlage vor CH und A zu streichen. --CJB 13:37, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es steht ja Deutschland, Schweiz, und/oder Österreich. D.h. z.B. der Artikel stellt die Lage in D oder CH oder A dar. Oder in A und CH, nicht aber D. Oder in D und A und CH. Oder in CH und D, nicht aber A. Etc.

Es gibt durchaus Rechtsartikel in der Wikipedia, die sich z.B. vorwiegend aufs Schweizer Recht beziehen, dies aber so nicht sagen. Oder in einem sich aufs deutsche Recht beziehende Artikel kommt ein Österreicher und schreibt was rein, das so nur in Österreich gilt. Würde man nun CH und A kippen, gäbe dies die falsche Sicherheit, dass das, was da steht, in Deutschland gilt. Muss es aber eben dann nicht, wenn sich der Artikel oder ein Teil davon auf CH und/oder A bezieht. Daher ist der Hinweis auf die 3 Staaten schon richtig. --Der Umschattige talk to me 15:08, 28. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Aha. Ich habe bis jetzt keine Artikel gesehen, bei den sich weder aus Lemma oder Inhalt eine landesspezifische Darstellung ergibt. Habe wir da wirklich eine signifikante Gruppe? ...Zuletzt habe ich einige, zugegeben ältere Artikel gesehen, die die dt. Darstellung absolut setzen und da war die Überlegung: Lemmaverschiebung, welche Markler oder ob der Rechtshinweis ausreicht? --CJB 09:58, 30. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Im Artikel Kündigung war vor meinen Änderungen nicht deutlich gemacht, an welche(r) Stelle(n) allgemeine Betrachtungen in deutsche Rechtnormen übergehen. Auch danach ist die allgemeine Situation von der Rechtslage in der Bundesrepublik nicht sauber unterschieden. --Peter Gröbner (Diskussion) 17:48, 31. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Doppelt gemoppelt?

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Im Textabschnitt "Auch wenn die Autoren ständig daran arbeiten, die einzelnen Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Sie hier auf unrichtige, unvollständige, veraltete, widersprüchliche, in falschem Zusammenhang stehende oder verkürzte Angaben treffen. Das gilt auch für Texte auf Diskussions-, Hilfe- und sonstigen Seiten." wird u.a. darauf hingewiesen, dass die Beiträge unvollständige oder verkürzte Informationen beeinhalten können. Kann mir jemand den Unterschied erklären? gredtz, Sithem 15:24, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Unvollständig = Es fehlt eine ganze Information
Verkürzt = Nur ein kleiner Teil der Information ist da
Jedenfalls heißt es das in meinen Augen. --Dulciamus ??@??+/- 18:57, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Klausel am Kopf von Pflegeversicherung, Umsatzsteuer und Rentenversicherung

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"Eine erschöpfende Darstellung des deutschen ......rechts ist auf Grund seines Umfangs und seiner Komplexität im Rahmen dieses Artikels nicht möglich."
Dieser Satz wurde in Pflegeversicherung gelöscht von Benutzer:AndreasPraefcke mit dem Kommentar "überflüssigen, selbstverständlichen Hinweis entfernt".
Sollte man diesen Satz - sinngemäß - in den Rechtshinweis aufnehmen und in den drei Artikeln löschen? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:36, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Nein, weil das in der Tat überflüssig und selbstverständlich ist. Es gibt keinen Grund, darauf in den Artikeln oder noch extra an prominenter Stelle hinzuweisen. --Alkibiades 17:07, 1. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Neues RDG

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Liebe Wikifreunde, ein neues Rechtsdienstleistungsgesetz ist in Kraft getreten. Kostenlose und altruistische Beratung kann jetzt auch von Nichtanwälten vorgenommen werden.[2] --Takendone 21:29, 1. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Altruistisch haben wir bereits seit September 2005 den Artikel Rechtsdienstleistungsgesetz ;-) --Bubo 00:21, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Und komischerweise ist es gestern erst in Kraft getreten. 3 Jahre Diskrepanz... --Takendone 16:29, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Das ist ganz normal :-) --Bubo 17:16, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Frage

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Ist es nicht vieleicht besser, den Rechtshinweis auf den Seiten, von unten nach ober zu verlagern, damit man ihn auch wiklich nicht übersehen kann? Beispiel, man ist 18 kennt sich noch nicht so gut aus mit dem Umgang einer Enzyklopädie. Man googelt nach z.b. einem Gesetz und findet natürlich sofort Wikipedia. Dann liest man und kommt gar nicht auf den Gedanken das, daß was da steht, nicht mehr aktuell sein kann. Auf manchen Seiten, muß man ganz nach unten skrollen, bevor man den Rechtshinweis sieht. Zm Beispiel, wenn mehrere Länder abgedeckt werden in einem Artikel. Aber man braucht nur z.B. Deutschland und das ist schon nach der Hälfte der Seite erklärt worden. Habe mal in meiner Werkstatt etwas geändert. --Jörg der Wikinger 17:42, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Der Hinweis wäre am Kopf des Artikels nach meiner Meinung zu dominant. Die bisherige Praxis halte ich für ausreichend, zumal auch im Wikipedia:Impressum auf den Haftungsausschluss hingewiesen wird. --Bubo 18:40, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ja, aber für die Leser, wäre es nicht schlecht. Wenn ich etwas einstelle und es ist nicht unbedingt ganz richtig, hätte ich zumindest alles getan um darauf hinzuweisen. Es wäre fair sozusagen. Gruß --Jörg der Wikinger 18:44, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Es ist hier schon umfangreich diskutiert worden, ob der Rechtshinweis nicht ganz entfallen sollte. Da wir eine Enzyklopädie und keinen Ratgeber schreiben wollen, sind wir schon mehr als „fair.“ --Bubo 19:08, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Na dann. Danke für die Antwort. --Jörg der Wikinger 09:56, 21. Nov. 2008

Kleine Spitzfindigkeit (nur stilistisch)

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...wegen Ihres Anliegens möglichst an einen Anwalt oder an eine andere qualifizierte Beratungsstelle. Wie wäre es mit dafür qualifizierte Beratungsstelle? Klingt irgendwie stilistisch besser - kann mich aber auch irren. -andy 92.229.164.237 16:05, 18. Dez. 2008 (CET)Beantworten


Rechtshinweis

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Zur bisherigen Situation

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Mir ist aufgefallen, dass bei vielen Seiten, insbesondere bei langen Seiten und solchen mit Navileiste(n), Der Rechtshinweis total untergeht. Dieser Hinweis muss m. E. etwas auffallender gestaltet und auffäliger platziert werden. Ich sehe bei der jetzigen Situation rechtliche Risiken, weil man den Hinweis als rechtlich unzureichend betrachten könnte. Wer nur einen Teil der Seite liest, der bekommt in nicht zu sehen. Ich schlage vor, diesen Baustein so zu gestalten:

Vorlage:Rechtshinweis2

und ihn ganz an den Anfang der Seite zu platzieren. Wie es aussieht, kann man hier nachschauen. Meinungen dazu ? Cäsium137 (D.) 20:22, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Warum? Wir sind rechtlich nicht verpflichtet, solche Hinweise zu setzen, das Impressum am Fuße jeder Seite reicht da völlig aus. Außerdem blicken wir in der deutschsprachigen Wikipedia auf eine lange Tradition "gegen Klickibunti" zurück. Ich sehe deswegen keine Grund für eine Änderung, nicht zuletzt, weil ich schon seit Längerem für die völlige Abschaffung des Bausteins bin. --Gnom 20:59, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten
(BK)Der 1. April ist über einen Monat her, da ist sowas nicht mehr lustig..--D.W. 21:08, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

@DW: Du hast keinen Grund, hier arrogant zu pöbeln. Sachargumente wären da besser. Cäsium137 (D.) 21:16, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Das du meine Verwunderung (meint er es eventuell wirklich ernst - anscheindend schon) als arrogante Pöbelei beschreibst ist schon ein starkes Stück. Dein Vorschlag ist so abwegig, da lass ich mich nicht zum diskutieren herab ;-)--D.W. 22:12, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

@Gnom: Woher nimmst du die sicherheit, dass der Stein juristisch nicht benötigt wird ? Cäsium137 (D.) 21:17, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Sicherheit hat man im Recht wohl nie, und ich bin auch erst im sechsten Semester. Aber: Ich habe nie verstanden, warum wir den Baustein setzen müssen. Ergo können wir ihn dann auch gleich weglassen. --Gnom 21:20, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Wenn ich an den "Milupa-Prozess" denke, bei dem entschieden wurde, dass ein vorhandener (!) Hinweis nicht deutlich genug erkennbar war, dann habe ich da schon Zweifel, ob es so wie bisher ausreicht. Die Gestaltung kann man evtl. etwas variieren, aber wenn, dann gehört das an den Anfang der Seite, denn am Ende nützt er viel weniger. Cäsium137 (D.) 21:25, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Meinst du BGH ZIP 92, 38 ("Milupa" [Nuckelflasche])? Das ist doch Produkthaftung in Bezug auf Gesundheitsschädigungen bei Kindern nach § 823 I BGB, oder? Wie könnte diese Norm in Bezug auf Wikipedia relevant werden? Mir fallen nur Vermögensschäden von Nutzern ein ein, und die sind von § 823 I BGB ja nicht erfasst. Kennst du ein vergleichbares Buch/Zeitschrift/Website, das einen Disclaimer wie den unseren enthält? Meine Lehrbücher haben keine, und wenn die Bild über ein neu in Kraft tretendes Gesetz zum Beispiel unter der Überschrift "Die neuen ALG-II-Regelsätze: BILD zeigt, welche wieviel jeder bekommt!" berichtet, muss sie ja auch keine Ansprüche ausschließen. Andere Ansprüchsgrundlagen sehe ich auch nicht: Über Wikipedia kommen keine vertraglichen Schuldverhältnisse zustande, Rechtsberatung bieten wir keine an und das UWG interessiert uns mangels Gewinnerzielungsabsicht auch nicht. --Gnom 21:59, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Das sind gewiss wichtige Fakten, aber eine WP-Seite könnte man auch als ein Produkt auffassen, denn da spielt es soweit ich weis keine Rolle, ob Gewinn erzielt wird oder eine "Gruppe von IPs" schreibt. Wenn die Foundation das veröffentlicht, dann muss darauf geachtet werden, dass diese Info als "Gefahrenhinweis" (Irrtumsgefahr) gut sichtbar ist. Cäsium137 (D.) 22:24, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Unter welcher Norm jetzt? --Gnom 23:35, 2. Mai 2009 (CEST)Beantworten

So genau kann ich das nicht sagen, da ich kein Fachjurist bin. (Ich habe deine Bezugsstellen extra bei Juris.de nachgeschlagen...). Ich persönlich sehe nur den Sachverhalt:

  1. WP ist ein (Text-)Produkt
  2. WP ist frei und öffentlich zugänglich.
  3. Die Inhalte können auch gewerblich genutzt werden.
  4. Es besteht für den Konsumenten (= Leser) die Gefahr eines Schadens, wenn er den Inhalt von Seiten zu Rechtsthemen "für bare Münze hält."
  5. Das dt. Recht verlangt, dass der "Hersteller und/oder Anbieter eines Produkts" auf Gefahren, die vom Produkt ausgehen und die er kennt, deutlich (darum geht es hier) hinweisen muss. Das "Kleingedruckte" am Ende reicht da wohl nicht. Das entnehme ich zumindest dem "Milupa-Urteil", denn da war der Hinweis vorher in kleiner Schrift vorhanden.

Mich interessiert vor allem die Frage: Wer ist im o.g. Sinn der "Hersteller" ? Sind es die Autoren oder ist es die Foundation ? Das muss geklärt sein. Wenn das Risiko bei der Foundation liegt, dann ist für mich und andere User als Autoren unbedeutend, ob diese ihrer Pflicht ausreichend nachkommt. Sind die User für ihre Edits verantwortlich, dann sieht das ganz anders aus. Cäsium137 (D.) 00:02, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Okay, wenn du kein Jurist bist, behalte ich einfach mal meine Behauptung aufrecht, dass wir juristisch nicht verpflichtet sind, so einen Hinweis zu setzen. Man könnte nur das Argument bringen, dass wir das als Service für unsere Leser wollen. --Gnom 00:24, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten


(BK) Weil ich kein Jurit bin ? Im Sinne einer Fachdiskussion ist das legitim, aber ob du recht hast, ist nicht von meinen Kenntnissen abhängig sondern eine Sachfrage. Insbesondere die Frage, wer hat bei der WP die Rolle des Herstellers / Herausgebers wie es ihn z.B. bei einem Druckerzeugnis gibt, inne, ist wichtig. Cäsium137 (D.) 00:54, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Der Hinweis ist reiner Service an den Leser - im Moment ist er allerdings eher ne Zumutung für selbigen. Wer liest sich diesen elendlangen Sermon denn ernsthaft durch? Ich war ja schon sehr versucht, auf die Fassung anno 2003 zu reverten. --Elian Φ 00:53, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Elian - da bin ich sofort dabei! --Gnom 02:20, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Woher nimmst du die Sicherheit, dass es keine Pflicht im o.g. Sinne gibt ? Cäsium137 (D.) 00:55, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Wie gesagt: Ich habe mir die entsprechenden §§ angeschaut und bin zu dem Schluss gekommen, dass es keine gibt. Soll ich es dir juristisch erklären? Das wäre echt schwierig! --Gnom 01:46, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Wenn du es relativ einfach formulierst könnte es klappen ;-) Es gibt bestimmt noch mehr User, welche sich die Haftungsfrage stellen, auch außerhalb von Rechtsthemen. Man kann ja auch in anderen Bereichen sachlich Falsches schreiben und damit bei einem Leser, der es für richtig hält, einen Schaden bewirken. Bei Rechts- und Gesundheitsthemen ist es halt besonders wichtig. Cäsium137 (D.) 02:01, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Okay, ein Schadensersatz nach § 823 I BGB geht nicht, wenn nur das Vermögen verletzt wurde (und nicht zB wie im Milupa-Fall die Gesundheit), was in den meisten Haftungsfällen mit fehlerhafter juristischer "Beratung" der Fall ist. Ein so genannter vertraglicher Schadensersatz nach § 280 I BGB ist ausgeschlossen, weil Wikipedia mit ihren Lesern keine Verträge schließt. Ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch zum Beispiel nach § 5 UWG ist ebenfalls ausgeschlossen, weil Wikipedia nicht unternehmerisch am Markt tätig ist. Weitere Anspruchsgrundlagen sehe ich nicht. Ergo gibt es keine möglichen Ansprüche in Rechtsthemen, die wir ausschließen müssten. Überhaupt ist fraglich, ob wir das denn wollen und ob ein solcher Ausschluss überhaupt wirksam wäre. --Gnom 02:12, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ergänzend könnte man auch noch auf die grundsätzliche Haftungsfreistellung für Ratschläge und Auskünfte nach § 675 Abs. 2 BGB hinweisen. Grüße -- kh80 ?! 06:10, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Um noch mal auf das Produkt zu kommen: Das Produkthaftungsgesetz ist ebenfalls nicht einschlägig, da § 2 ProdHaftG definiert, was ein Produkt iSd. des ProdHaftG ist. Die WP fällt nicht darunter.
Achja: Bei dem Milupa-Fall handelt es sich um Produzentenhaftung und nicht um Produkthaftung. ;-) -- heuler06 08:23, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten
@Heuler6: Du meinst, weil nicht das Milchpulver selbst, sondern die Informationen dazu fehlerhaft waren ? Der Artikel Produzentenhaftung wirbelt übrigens die Begriffe ziemlich durcheinander. Da könntest du mal entflechten, damit es auch für Nichtjuristen besser zu trennen ist.

Also wohl insgesamt eine gute Ausgangslage für User und Foundation. Schade, dass die Foundation kein Fachgutachten zum dt. (und auch österr.) Recht bestellt und die Quintessenz daraus hier veröffentlicht hat. Das wäre für User hilfreich. Cäsium137 (D.) 10:59, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

@Heuler06: ups. Naja, bin nicht der erste, der den Fehler macht.
@kh80: Na, die Haftungsfreistellung ist ja eben nicht grundsätzlich ("unbeschadet").
@Cäsium137: So, ist die Diskussion damit beendet? Ich würde sie natürlich gern dahin gehend weiter führen, dass sie zur gänzlichen Abschaffung des Bausteins führt. Hier mal ein Beispiel. --Gnom 11:43, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Die Norm stellt durchaus klar, dass grundsätzlich keine Haftung durch die Erteilung von Ratschlägen entsteht. -- kh80 ?! 18:20, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

@Gnom: Was es die Analyse angeht, für mich ja zum Thema "Was machen wir jetzt ?" lohnt sich ein neuer Unterabschnitt. Cäsium137 (D.) 12:31, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Es gab übrigens schon mal ein Meinungsbild dazu, was mit diesen Hinweis-Vorlagen geschehen sollte: Wikipedia:Meinungsbilder/Hinweisvorlagen beibehalten?. Kann man das ja gerne, jetzt drei Jahre später, wiederholen ... Ich vertrete auch nach wie vor die Ansicht, dass es keine Pflicht zu einem Rechtshinweis gibt und dass "die Wikipedia" nicht für Fehler haftet. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 07.07.1970 - VI ZR 233/68 (NJW 1970, 1963)) hat übrigens auch schon mal die Haftung eines Fachbuch-Herausgebers für Fehler in einem medizinischen Buch verneint. Man könnte wirklich auf derartige Hinweise verzichten. --Alkibiades 20:32, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Weiteres Vorgehen

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Es ist wohl recht sicher, dass Usern und wohl auch der Foundation von Leichtgläubigen kein Ungemach drohen kann. Das ist aber kein Grund, den Stein ganz wegzulassen. Vielmehr wäre auch folgendes denkbar:

  1. Bei nicht angemeldeten Usern erscheint generell oberhalb vom Lemma deutlich erkennbar ein pauschaler Hinweis, dass für die Richtigkeit der Inhalte, der Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck etc. keine Gewähr gegeben wird und dass weder Autoren noch Foundation dafür haften, wenn etwas schief geht.
  2. Beim jedem Einloggen [1] erscheint nach dem Buttonklick und bevor die Hauptseite gezeigt wird, eine Seite mit entsprechender Info, auf der man bestätigen muss, dass man das "Ohne Gewähr" gelesen hat. Erst dann wird die Hauptseite gezeigt.
  3. Angemeldete User, welche die Kenntnis bestätigt haben, bekommen die Info oben auf der Seite nicht mehr gezeigt.

Das erfordert einen Eingriff in die WP-Software, für den es aber hier User gibt, die das können und dürften. Sollen wir auf eine derartige oder ähnliche Lösung hinarbeiten ? Cäsium137 (D.) 12:21, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Aber warum denn? Kennst du eigentlich das Impressum, dass unten auf jeder Seite verlinkt ist? --Gnom 13:11, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Sorry das ich persönlich werde, aber ich glaube Cäsium ist erst kürzlich aufgrund fehlerhafter Wikiinhalte irgendwas schlimmes passiert, anders ist sein Eifer das Offensichtliche noch mit Bausteinen und Popups zu markieren nicht zu erklären.--D.W. 13:43, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Hm, das Gefühl hatte ich auch schon leider. Ich sehe die Diskussion jedenfalls als gute Gelegenheit, mal über Sinn und Unsinn dieses Bausteins zu diskutieren. --Gnom 13:49, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten
@Gnom: Bei anderen Wikis gab es schon Zoff mit Prozessdrohungen per E-Mail. Ist aber nicht mehr anhängig. Mehr will ich dazu nicht mitteilen.
Hatten wir hier doch auch schon zig mal... Ist bisher immer gut ausgegangen. --Gnom 14:11, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Zum Thema: Das Impressum steht unter jeder Seite. Der Hinweis sollte besser sofort sichtbar sein. Cäsium137 (D.) 14:03, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Warum? --Gnom 14:11, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Um unnötigen Ärger für User, auch wenn er zwecklos ist, zu vermeiden. Das Impressum ist zudem einen Klick weit weg. Einen klaren Hinweis ungefähr in dem Stil

Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen und den Haftungsausschluss im Impressum

für IPs im o.g. Sinn wäre daher Vorbeugung. Cäsium137 (D.) 14:20, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

In der Wikipedia gehen wir davon aus, dass unsere Leser zwar nicht die mindeste Ahnung haben, aber das heißt nicht, dass wir ihnen nicht wenigstens ein geschüttelt Maß gesunden Menschenverstand zutrauen. Deswegen halte ich diesen Baustein für eher störend als hilfreich. User, die in Unkenntnis des Bausteininhalts Dummheiten begehen, werden aus ihren Fehlern sicher klug, ich nehme mich da übrigens selbst nicht aus. --Gnom 14:55, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Warum sollen wir nicht eine DAU[2]-resistente Warnung anwenden, wenn sie für uns nach der Anmeldung nicht mehr auftaucht ? Cäsium137 (D.) 20:04, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Unsere armen User! Die armen IPs! So was nervt doch nur! Gib doch bitte mal einen konkreten Beispielsfall! --Gnom 20:24, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Sinn, Zweck und Inhalt des Rechtshinweises sind ebenso wie das Bausteindesign in der Vergangenheit ausführlich diskutiert worden. Neue Argumente, die die jetzige Kompromisslösung in Frage stellen könnten, sind für mich nicht erkennbar. --Bubo 20:52, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Wo? --Gnom 21:54, 4. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Eben. Behalten und nichts ändern. --103II 21:19, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Da wo er jetzt auftaucht, ganz unten nach einer etwaigen Navi, liest ihn aber kaum jemand. Dass macht also so wenig Sinn. Daher nach oben mit ihm. Cäsium137 (D.) 21:21, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Nein, ebenso wie der Gesundheitshinweis ist der Rechtshinweis unten angemessen platziert. --Bubo 22:16, 3. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich hatte schon weiter oben darauf aufmerksam gemacht, das der Rechtshinweis oben besser angebracht wäre. ( Frage ) Jeder schreibt hier auf sein eigenes Risiko. Autorenhaftung: Der Autor eines veröffentlichten Textes, sei es in Druckform oder im Internet haftet für seinen Text. http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/zivilrecht/autorenhaftung.php Wenn er meint, es sei totsicher, da ja die Foundation in den USA angemeldet ist...... Dort verklagt zu werden, ist bestimmt besser. http://www.dnag.de/USA-Urteile/usa-urteile.html

Ich hatte gerade so eine totsicher Sache. Ware geliefert für 6600€. Ware nicht bezahlt und auch nicht zurückgeschickt. Urteil: Jeder trägt seine außergerichtlichen Kosten selber, Gerichtskosten werden geteilt und die Ware bekomme ich wieder. Ist doch ein tolles Urteil. Hat mich mal eben 1000€ gekostet. Anwalt, Mahnkosten, Korrespondenzanwalt. Wie gesagt, totsicher.--Jörg der Wikinger 00:47, 5. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Wir haben doch schon festgestellt, dass uns Autorenhaftung nach deutschem Recht nicht interessiert. --Gnom 11:55, 5. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Fußnoten

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  1. Es könnten verschiedene Personen einen Account nutzen
  2. Dümmster, anzunehmender User

Vorschlag zum Haftungsausschluss

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Hallo, Der Text des Haftungsausschlusses (Kasten) sollte rechtswirksam so geändert werden: "Die jeweiligen Autoren und sonstigen Verantwortlichen dieses Projekts übernehmen keine Haftung für den Inhalt der veröffentlichten Artikel, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art gegenüber der Wikimedia Foundation sowie den Autoren und sonstigen natürlichen sowie Rechtspersonen ist ausgeschlossen." Grüße 78.54.80.142 17:09, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Es gibt ohnehin keine Haftung, die man ausschließen könnte. Daher bin ich weiterhin dafür, ihn aus dem Rechtshinweis komplett zu entfernen. --Gnom 18:56, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Kürzung

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Ich habe den Rechtshinweis mal stark vereinfacht. Über Kommentare und Kritik würde ich mich sehr freuen. --Gnom 19:17, 29. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

Finde ich gut. Vielen Dank für Deine Mühe! --Wolli 14:20, 18. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Ist die Bezeichnung "Hinweis Rechtsthemen" missverständlich?

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- Funktion des Hinweises?

Ausgehend von meinem Vorverständnis (aus Ausbildung und Beruf) hatte ich mir nie über den Namen "Hinweis Rechtsthemen" Gedanken gemacht. Da der Hinweis meinem Vorverständnis nach die Funktion habe, Wikipedia möglichst vor einer Haftung zu schützen, hatte ich immer nur gedacht, ich bringe den Hinweis dort an, wo es in Wikiapedia mehr oder weniger generelle Äußerungen zur Rechtslage gibt oder diese (teilweise) fehlen, die Handlung aber (zumindest in einer deutschsprachigen Rechtsordnung/Rechtsordnung deutschsprachiger Staaten) rechtswidrig oder gar strafbar ist. Dabei hatte ich auch angenommen, dass ein solcher Hinweis besonders dann angebracht ist, wenn die Handlung besonders präzise beschrieben ist (also beispielsweise auch bei Artikeln, wie dem über Mifepriston (RU-486), die sich nicht nur mit Recht, Rechtsprechung oder Rechtswissenschaft beschäftigen, sondern auch mit anderen Inhalten/Themen) angebracht.

Nun scheint in der Diskussion über Labioplastik anders gesehen oder verstanden zu werden. Irgendwie scheint ein Benutzer dort der Meinung zu sein, der Hinweis habe etwas mit Kategorien zu tun haben (ganz kann ich den Argumentationsgang dort nicht nachvollziehen).

Habe ich die angestrebte Funktion richtig verstanden?

- Rechtsthemen oder Rechtsinhalte?

Sollte man den Hinweis umbenennen?

LG -- pistazienfresser 20:29, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Der Rechtshinweis hat mit Haftung nichts zu tun. Er sollte dort gesetzt werden, wo ein Artikel Aussagen über rechtliche Sachverhalte trifft. --Gnom 08:56, 24. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Formulierung

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„Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen für Sie nachteilig ist.“

Wäre folgende Variante nicht die bessere?

„Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen und es für Sie nachteilig sein kann, nicht innerhalb dieser Fristen zu agieren.“

--Seth Cohen 16:38, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Haftungsausschluß nicht nur bei Rechtsfragen

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Den Textbaustein {{Rechtshinweis}}

...habe ich um "oder technischen" ergänzt:

„Die Wikipedia dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen oder technischen Anliegen“.

Ist es nun sinnvoll einen eigenen Textbaustein "Haftungsausschluß Technik" zu erstellen oder genügt der Zusatz beim Rechtshinweis-Baustein?

Dann sollte aber der Baustein {{Rechtshinweis}} den Text „Bitte den Wikipedia-Haftungsausschluß beachten“ ergeben.

Wer ändert so was oder wie ändert man das oder wie programmiert man einen neuen Baustein? --Ohrnwuzler (Diskussion) 17:55, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

So, vorerst alte Version wieder hergestellt. Bitte erst Konsens ausdiskutieren, dann an tausenfach verlinkten Baustein rumbasteln. --Rex250 (Diskussion) 17:59, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Wobei ich den Inhalt nicht verwässert habe, sondern auf andere strittige Fragen erweitert habe, d.h. verbessert habe. Dieser Revert war daher so was von unnötig, das Verhalten ist typische Gschaftlhuberei, die keine Verbesserung mit sich bringt. Bei den „tausendfachen Verlinkungen“ würde sich nichts ändern. --Ohrnwuzler (Diskussion) 18:10, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Die ganze Geschichte mit den Hinweisen hat eine lange evolutionäre Historie, inklusive Meinungsbild und Löschdiskussion. So was ändert (Verzeihung, "verbessert" heisst's ja heutzutage) man nicht einfach handstreichartig zwischen Tür und Angel ohne jede Diskussion. --Rex250 (Diskussion) 19:01, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Also der Text soll um "oder technischen" ergänzt werden:

„Die Wikipedia dient der allgemeinen Bildung und Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen oder technischen Anliegen. Alle Inhalte sind ständigen Veränderungen unterworfen.“

Sowie um "oder technische":

„Die Nutzung der Wikipedia erfolgt auf eigene Gefahr. Das gilt auch, wenn Sie sie für rechtliche oder technische Einschätzungen nutzen.“

--Ohrnwuzler (Diskussion) 18:13, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Ich denke, das Problem ist nicht, ob man so etwas hinschreiben will oder nicht (obwohl man darüber auch eine Diskussion führen könnte). Aber ich habe bisher nicht verstanden, was das Wort "technisch" im Rechtshinweis soll. --Gnom (Diskussion) 22:42, 21. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Weil der Rechtshinweis in Rechtsartikeln auf die "eigene Gefahr" hinweist und dasselbe in Technik-Artikeln machen kann. Oder wir kreieren einen einen fast gleichlautenden Technik-Baustein, damit niemand technische Artikel falsch versteht. Und bis der extra Baustein existiert, stört der Hinweis auf die Technik im Rechtshinweis kein bißchen (ausgenommen vielleicht Puristen und „i-Tüpferl-Reiter“) --Ohrnwuzler (Diskussion) 02:23, 23. Okt. 2012 (CEST)Beantworten
Zur Information: Am Ende jeder Seite ist unter "Nutzungsbedingungen" bereits ein umfassender [3] verlinkt. Willst du eigentlich auch den Bausteintext ändern? --Gnom (Diskussion) 17:03, 23. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Begriffe

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Am Beispiel "Insolvenzrecht" und "Insolvenz" möchte ich auf folgendes hinweisen:

1. Der Artikel Insolvenz enthält Ausführungen zur Bedeutung des Begriffs - unabhängig von Gesetzestexten. 2. Der Artikel Insolvenzrecht sollte eine Übersicht über die vorhandenen Gesetze und Regelungen in verschiedenen Ländern darstellen, entspricht aber in keiner Weise dem, was in den fremdsprachigen Artikeln zu finden ist. Ich finde das - für die deutsche WP - ziemlich blamabel, zumal eine englische Literatur (Elgar Encyclopedia of Comparative Law) angegeben ist, die so ganz und gar nicht zu dem Inhalt passt.

Ich möchte darum bitte, doch für eine saubere Trennung zwischen Rechtsthemen und Sachthemen zu sorgen. --House1630 (Diskussion) 14:48, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Ich glaube, der Diskussionsbeitrag ist hier an der falschen Stelle. Ich empfehle Portal Diskussion:Recht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:15, 7. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Zitate

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Hier wird oft wörtlich aus Gesetzes- und Verordnungstexten zitiert. Ich bitte dringend darum, diese Zitate zu kennzeichnen und die üblichen Formate für die Quellen zu verwenden, z.B. § 2 StrVG. --Fmrauch (Diskussion) 11:35, 12. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Kopiervorlage: Wo?

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--Hungchaka (Diskussion) 06:25, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Zeile 1 dieser Diskussionsseite - ganz oben!
--arilou (Diskussion) 09:12, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Und warum nicht vorne: "Projektseite", ok. Warum wird dann von der a-Z-Hilfeseite auf die Projektseite und nicht auf die Kopiervorlage verlinkt? Irgendwas stimmt da nicht oder fehlt irgendwo: wenn ich die Hilfeseite a. d. Suche nach der Kopiervorlage aufsuche, dann will ich nicht lange suchen müssen (a. d. Disk-Seite ganz oben: Wie bitte?). --Hungchaka (Diskussion) 20:29, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Isch 'ab jetzt die Vorlage:Rechtshinweis bei den A-Z-Hilfen zusätzlich verlinkt, --Hungchaka (Diskussion) 22:01, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten

Komma entfernen

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Hallo Horst Gräbner,

könntest du bitte im Satz Das gilt sowohl für den Artikelnamensraum, als auch für alle anderen Namensräume der Wikipedia hinter Artikelnamensraum das falsche Komma entfernen. Ich kann es nicht. Danke --212.95.118.138 16:20, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Natürlich bei Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen --212.95.118.138 16:21, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Komma wech. Danke dir und Gruß! --Horst Gräbner (Diskussion) 16:22, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Danke --212.95.118.138 16:23, 12. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Liechtenstein

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Guten Tag allerseits. Ich finde, das Fürstentum Liechtenstein fehlt.

Ist-Zustand: Beiträge beziehen sich meistens auf Deutschland, Österreich oder die Schweiz, auch wenn dies...
Besser-Zustand: Beiträge beziehen sich meistens auf Deutschland, Österreich, die Schweiz oder Liechtenstein, auch wenn dies...

Freundlicher Gruß
Ulrich --Renamed user a979a219d343704084d23ed1a9fb09da (Diskussion) 13:01, 30. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Hallo @Renamed user a979a219d343704084d23ed1a9fb09da, genauso müssten wir eigentlich auch Südtirol einbeziehen... --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 14:08, 30. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo @Gnom, es werden doch die Staaten aufgezählt,
in denen zum größten Teil Deutsch die Amtssprache ist.
Dabei fehlt Liechtenstein. Südtirol ist ja nur eine Provinz.
Friedliche Grüße
Ulrich --Renamed user a979a219d343704084d23ed1a9fb09da (Diskussion) 16:11, 30. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Belgien hat auch noch eine deutschsprachige Gemeinschaft. Aber beziehen sich die rechtlichen Artikel tatsächlich "meistens" auf Liechtenstein oder/und Belgien? --Pistazienfresser (Diskussion) 17:38, 30. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo @Pistazienfresser, neben Belgien haben viele Staaten deutschsprachige Gemeinschaften: Dänemark, Namibia, Luxemburg und so weiter.
Liechtenstein ist der einzige Staat auf unserem Planeten, der ausschließlich Deutsch als Amtssprache hat. Daher denke ich, beziehen sich die Rechtsthemen
auch auf dieses suveräne Fürstentum. Zumal die Rechtsvorschriften überwiegend an die der Schweiz angelehnt sind.
Gruß, Ulrich --Renamed user a979a219d343704084d23ed1a9fb09da (Diskussion) 19:30, 30. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Hast Du mal ein Beispiel dafür, welcher unserer Rechtsartikel sich konkret auch auf Liechtenstein bezieht? --Bubo 20:04, 30. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Hallo @Bubo bubo, hier ein paar Beispiele,
bei denen zumindest der Hinweis zu Rechtsthemen unten steht:
Gruß Ulrich --Renamed user a979a219d343704084d23ed1a9fb09da (Diskussion) 12:16, 1. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Aber viele sind es nicht, oder? Insofern finde ich, dass "Beiträge beziehen sich meistens auf Deutschland, Österreich oder die Schweiz" nicht falsch ist - die Rede ist ja von meistens, und das ist wohl so. Eher selten auf Liechtenstein. Gestumblindi 11:28, 4. Okt. 2024 (CEST)Beantworten