Wikipedia Diskussion:Richtlinien bildende Kunst

Letzter Kommentar: vor 21 Stunden von Habbe H in Abschnitt Biennalen
Abkürzung: WD:RL/BK, WD:RBK, WD:RK/BK

Juniqe Onlinehandel

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https://de.wiki.x.io/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/1._Februar_2017#Juniqe – zur Stellungnahme (wie eine Galerie behandeln?) --W!B: (Diskussion) 07:52, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Deutsches Kunstarchiv

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Bisher wurde das Deutsche Kunstarchiv hier noch nicht diskutiert, noch nicht mal angesprochen. Ich bin beim nachträglichen Lesen der Löschdiskussion zum Artikel Maria Kruse und der Recherche zu diesem Artikel auf das DKA gestoßen. Im DKA sind die Nachlässe von ca. 1400 Künstlern archiviert. Neben einer Bestandsliste und einem Online-Katalog gibt es eine sogenannte "virtuelle Ausstellung" mit dem Titel „Die Gesichter des Deutschen Kunstarchivs“, die auch jeweils eine Kurzbiographie zu jedem in der virtuellen Ausstellung vertretenen Künstler umfaßt (es sind nicht alle Künstler der Bestandsliste in der Ausstellung vertreten). Zu ihrem Vorgehen hinsichtlich der Sammlung und des Archivgutes schreibt das DKA:

Sammlungsprofil
1. Positionierung des Archivs
Das Deutsche Kunstarchiv ist das größte Archiv für schriftliche Nachlässe zur Kunst und Kultur im deutschsprachigen Raum. Gesammelt werden Vor- und Nachlässe aus dem Bereich der bildenden Kunst, die von nationaler Bedeutung für die Forschung sind. Der Schwerpunkt liegt auf schriftlichem Archivgut wie persönlichen Dokumenten, Korrespondenzen und Unterlagen zum beruflichen bzw. künstlerischen Leben von Malern, Bildhauern, Grafikern, Fotografen, Architekten, Kunstwissenschaftlern, Kunstsammlern und Kunstinstitutionen.
[...]
2. Leitsätze der Sammlungspolitik
[...]
[2.1] Fokussierung des Sammelns:
Der Anspruch, hochkarätige Bestände zu sammeln, führt notwendigerweise zu einer Fokussierung der Sammlungspolitik. Das Archiv beschränkt seine aktive Erwerbungsstrategie daher auf:
a. Künstlernachlässe. Zum einen handelt es sich um Vor- und Nachlässe bedeutender Künstlerinnen und Künstler von nationalem Rang, zum anderen um Vor- und Nachlässe von Künstlerinnen und Künstlern, die in ihrer Region Leitfunktion übernahmen. [...]

Für mich klingt das zunächst erstmal so, daß eine Nennung in der Bestandsliste des DKA bzw. eine Kurzbiographie beim DKA als einschließendes Relevanzkrierium geeignet ist. Da ich mich aber in diesem Bereich nicht auskenne, meine Frage: Was spricht dagegen? Oder ist das DKA sogar schon durch das Relevanzkriterium "Personeneintrag in einem anerkannten Nachschlagewerk (auch regionaler Art), insbesondere im Thieme-Becker bzw. im Allgemeinen Künstlerlexikon (nur Verlag E. A. Seemann)" abgedeckt? --Fit (Diskussion) 16:09, 11. Okt. 2020 (CEST)Beantworten

Als Nachschlagewerk sehe ich das nicht, aber wir können das von mir aus gerne in die RK aufnehmen, ich halte das sogar für sinnvoller als manchen 2-Satz-Eintrag im Thieme-Becker. Es gibt eine wissenschaftliche Auswahl und Aufarbeitung, insofern also eien kunsthistorische Bedeutsamkeit. Gruß, --Kurator71 (D) 10:18, 12. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Die gesamte Bestandsliste in die RK aufnehmen oder nur diejenigen Künstler, die in der virtuellen Ausstellung mit Kurzbiographien vertreten sind? Ich frage auch, weil durch die Unterscheidung in aktive und passive Erwerbungsstrategie evtl. auch Künstler in der Bestandsliste und evtl. sogar in der virtuellen Aussstellung vertreten sind, für die sonst keine enzyklopädische Relevanz bestünde. Aufgrund der bisherigen Größe des Archivs und der sicher auch nicht für jedweden Künstlernachlaß offenen Archivtür (aufgrund der wissenschaftliche Auswahl des Archivgutes), sehe ich kein so großes Risiko für eine Artikelflut durch eine zu niedrige Relevanzhürde. Und das Argument, daß letztlich jeder Künstler, dessen Nachlaß (oder auch Vorlaß) im DKA vertreten ist, kunsthistorisch bedeutsam ist, müßte auch erstmal widerlegt werden. --Fit (Diskussion) 15:53, 12. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Ich bin erstmal grundsätzlich dagegen, weil eine dokumentarisch-archivische Behandlung die enzyklopädische Wertbestimmung nicht ersetzt. (Wer relevant ist, war es auch schon ohne DKA!). Tatsache ist, dass wir das Unternehmen immer als Quelle heranziehen können bei den doch relativ wenigen Künstlern. --Emeritus (Diskussion) 16:59, 12. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Das sehe ich in diesem Fall anders. Gerade die dokumentarisch-archivische Behandlung ist eine enzyklopädische Wertbestimmung, weil nicht alles genommen wird. Anders als bei ThB, wo alles verewigt wurde, was nicht bei drei auf den Bäumen war. --Kurator71 (D) 17:18, 12. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
@Emeritus: Schade, daß du, wenn ich dich richtig verstehe, einfach nur schreibst, die Einordnung des Archivgutes durch des DKA als "von nationaler Bedeutung für die Forschung" würde nicht die enzyklopädische Relevanz des jeweiligen Künstlers garantieren, aber das nicht weiter begründest. Verständlich wird deine Aussage dadurch nicht. Mir fällt nämlich einfach nicht so ohne weiteres eine Fallkonstellation ein, wo ein Archiv den Vor- oder Nachlaß eines Künstlers als "von nationaler Bedeutung für die Forschung" kategorisiert, der Künstler selbst aber nicht enzyklopädisch relevant ist. Woher könnte denn eine vom Künstler weitgehend getrennte Bedeutung des Archivgutes kommen? Zumal ja die Größenordnung beim DKA mit 1400 Künstlern im Vergleich zu den ca. 150.000 des Thieme-Becker eine ganz andere ist. --Fit (Diskussion) 01:07, 13. Okt. 2020 (CEST)Beantworten
Damals nicht hier dokumentiert: Der Vorschlag wurde am 26. Oktober 2020 umgesetzt. VG --Fit (Diskussion) 15:46, 17. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Ausstellungslisten

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Es ist gängige Praxis denkfauler Ausstellungsmacher, aufs Faltblatt von Einzelausstellungen bildender Künstler vor allem eine lange Liste stattgehabter Ausstellungen zu drucken. Zum Verständnis von Leben und Werk trägt das wenig bei. Die Unsitte zeigt sich leider auch in einigen WP-Artikeln. Da sind zB bei Erhart Mitzlaff nach 7 Zeilen biogr. Text über 50 Ausstellungen aufgelistet, die Hälfte auch noch Gruppenausstellungen. Wem hilft das? Publikationen sind dazu meist nicht vorhanden, jedenfalls nicht zitiert. Kann man sich nicht darauf einigen, Hinweise auf Ausstellungen auf solche zu brauchbaren (mehr als faltblattdicken) Begleitpublikationen zu beschränken ? --Alfred Löhr (Diskussion) 21:22, 14. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Klingspor-Museum

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Die RL sind ja ungenau, was für Museen gemeint sind. Meine bisher erfahrene Praxis sind ausgesprochene Kunstmuseen gemeint. Das o.g. Museum ist das beispielsweise nicht. Um genau solche Museen entspinnt sich dann immer ein Wortgefecht, ob denn regional, oder überregional bedeutend ist, obwohl die Frage sein muss, ist das ein Museum, das in den RL gemeint ist? Sollte das nicht ausformuliert werden?--ocd→ parlons 18:57, 28. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Biennalen

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Moin ihr Lieben,

in dieser Löschdiskussion hatten wir den Fall, das eine Künstlerin nur über die Teilnahme einer Biennale relevant ist. Teilgenommen hat sie an einer Biennale in einem kleineren Regionalmuseum in Tarragona, teilgenommen haben vor allem Künstler aus der Region: aus Tarragona, aus Barcelona und Reus. Die Biennale ist zwar vernünftig kuratiert, aber doch eher regional verankert, was auch an der Berichterstattung deutlich wird. Es ergibt eigentlich keinen Sinn, bei Museen "überregional bedeutend zu fordern, aber den Biennalen aber dahinter zurückzufallen. Sollten wir das nicht ändern? Biennalen bleiben selbstverständlich, aber auch diese müssen überregionale Bedeutung haben... --Kurator71 (D) 12:55, 12. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Würde meine Zustimmung finden. --Julius1990 Disk. Werbung 15:07, 12. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
+1, danke für den Vorschlag. --Fiona (Diskussion) 15:43, 13. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
+1. Sehr vernünftig.--ocd→ parlons 15:54, 13. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Nachdem kein Widerspruch kam, umgesetzt. Danke und Gruß, --Kurator71 (D) 09:57, 17. Sep. 2024 (CEST)Beantworten

Gilt die Änderung rückwirkend? --Habbe H (Diskussion) 18:06, 17. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Ich denke, das sollte gerechterweise und aus Gründen der Praktibilität schon für alle Artikel gelten. Sonst müsste immer nachgehalten werden, wann ein Artikel entstanden ist. Und auch jetzt ist es ja generell möglich, auf Artikel einen LA oder einen Abwahlantrag zu stellen, wenn er den jetzigen Ansprüchen nicht genügt. Sowas wie Bestandsschutz für ältere Artikel wäre mir neu und fände ich auch ungerecht. --Alraunenstern۞ 20:29, 17. Sep. 2024 (CEST)Beantworten
Danke soweit. Also müsste es auch für den Artikel gelten, der Auslöser für die Änderung war und wegen der zweifelhaften Biennale noch geLAZT wurde. Juristen würden wahrscheinlich die Stirn runzeln und auf das Rückwirkungsverbot verweisen, aber dein Argument überzeugt mich, Alraunenstern. @Fiona B.: Was meinst du, was alle weiteren Beteiligten? Den Artikel ignorieren? Oder die absolut nervige Diskussion unter Hinweis auf die neue Lage („Lex Lamberty)“ weiterführen? Was mich an der Relevanz am stärksten zweifeln lässt, ist dass weder deutsche noch spanische Bibliotheken über eine einzige Monografie verfügen. Weiter vermute ich, dass der Artikel das Online-Ranking erhöhen soll, und es vorrangig um Verkauf geht. Die Autorin zum Löschantrag: „Ich weise in aller Form darauf hin, welchen Schaden Sie bei solchen Aktionen anrichten. Es gab Menschen, die meinen Eintrag bei Wikipedia sehr positiv aufgenommen haben und nun stellt jemand den Antrag auf Löschung, ohne, das ich übers Wochenende etwas schlimmes und gravierendes in meine Artikel eingefügt haben?“ Ich bin strikt gegen Missbrauch von Wikipedia zu Marketingzwecken. --Habbe H (Diskussion) 06:15, 18. Sep. 2024 (CEST)Beantworten