Wildschutzgebiete sind Flächen, die zum Schutz und zur Erhaltung von Wildarten, zur Wildschadensverhütung und zur Wildforschung von besonderer Bedeutung sind.[1]

Allgemein

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Die Ausübung der Jagd in Wildschutzgebieten wird nach § 20 Abs. 2 Bundesjagdgesetz durch die Jagdgesetze der Länder geregelt. Wildschutzgebiete werden durch Verordnung der Unteren Jagdbehörden festgelegt. Sie werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. In Hessen gibt es beispielsweise das Wildschutzgebiet Kranichstein.[2]

Im bayerischen Jagdgesetz werden Flächen ausgewiesen, die sich zum Brüten, Setzen und zur Rast besonders eignen.[3] Auf diesen Flächen muss eine Fütterung stattfinden. Zur Beruhigung des Wildes kann ein Betretungsverbot erlassen werden.

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Haseder S. 930
  2. Wildschutzgebiet Kranichstein, aufgerufen am 13. Februar 2015
  3. Wildschutzgebiete (Memento des Originals vom 13. Februar 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landkreis-cham.de im Landkreis Cham, aufgerufen 13. Februar 2015