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Türkei: Ko-Bürgermeister

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In den kurdisch geprägten Städten der Türkei scheint es das Amt des Ko-Bürgermeisters (türkisch Eş Başkanı) zu geben, d.h. zwei Personen teilen sich die Leitung der Verwaltung. Vgl. die Berichterstattung über die Wahl in Sêrt [1] und den Artikel Co-mayorship at Kurdish municipalities a crime: Turkey Interior Minister (2016). Kennt jemand die Hintergründe? Ein Abschnitt zur Türkei fehlt leider bislang im Artikel. --Kolja21 (Diskussion) 00:21, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Hier steht was dazu: https://www.welt.de/politik/ausland/article159628932/Kein-Platz-fuer-Menschen-die-anders-sind.html. Offiziell gibt es also offenbar nur einen Bürgermeister. --D3rT!m (Diskussion) 01:00, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die schnelle Antwort. Dass das türkische Kommunalrecht keine Doppelspitzen vorsieht, hatte ich wegen des oben verlinkten Artikels (2016) vermutet, aber es ist gut, dafür einen Beleg zu haben. Gleichzeitig scheint die Doppelspitze auch heute, nach der Kommunalwahl in der Türkei 2024, in Städten wie Sêrt und Dersim gängige Praxis zu sein. --Kolja21 (Diskussion) 01:11, 5. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Artikel Bürgermeister im Netzwerk Kommunale Selbstverwaltung

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich verfolge und schreibe den Artikel Bürgermeister seit einigen Jahren mit und behalte ihn im Auge. Insgesamt frustriert mich die Situation der unterschiedlichen Systemansätze (Ratsverfassung / Magistratsverfassung), die unterschiedlichen Bezeichnungen für die Funktion selbst als auch unterschiedlichen Bezeichnungen für beteiligte Organe. Und schließlich die verschiedenen Ebenen, im Staatsgefüge, die wir ja zur Geltung bringen wollen. Auch frage ich mich, warum in diesem Artikel unzählige andere Länder (außerhalb des deutschen Sprachraumes) angelegt werden.

  1. Ist es geboten diese Diversität an Regelungen in einem Artikel abbilden zu wollen (insbesondere hinsichtlich der Lesbarkeit für Besucherinnen und Besucher)?
  2. Ist es geboten die Regelungen anderer Länder (außerhalb des deutschen Sprachraumes) in deren Artikel:Landessprache anzulegen und eine deutsche Übersetzung dort zu hinterlegen?
  3. Ist es geboten den Artikel mit möglichst allgemeinen Begriffen abzufassen und Sonderschreibweisen auf ein Minimum zu begrenzen?

Im Zusammenhang mit anderen Artikeln zur Kommunalen Selbstverwaltung stellt sich mir zusätzlich die Frage, ob man sich für allgemeinen Einführungen sich auf einheitliche Wörter festlegt. Bspw. Bürgermeister, Kommune, Kommunalvertretung. Bestes Beispiel sind die Begriffe Gemeinderat im Vergleich zur Gemeindevertretung. Oder Stadtverordnetenversammlung vs. Stadtrat.. Diese Begriffe sind aus den verschiedenen Leserperspektiven nicht immer ganz glücklich und teils unterschiedlich gebräuchlich.

Beste Grüße Pepe --Pepe Jadegarten (Diskussion) 11:25, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

  1. Aus meiner Sicht sollte dieser Artikel ein Übersichtsartikel sein, der einen groben Überblick liefert und ansonsten auf Artikel verweist, in denen die Details stehen, so wie das bereits bei Frankreich und San Marino der Fall ist.
  2. Das verstehe ich nicht ganz. Wo willst du eine deutsche Übersetzung hinterlegen?
  3. Halte ich für sinnvoll.
--D3rT!m (Diskussion) 12:05, 13. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Zu 1. Da lese ich mich direkt mal rein.
Zu 2. Ich würde es begrüßen, wenn wir den internationalen Vergleich (4. bis 11.) möglichst klein halten / zusammenfassen und in diesem deutschen Artikel nur auf den Überblick für den deutschen Sprachraum (1. bis 3.) geben. Gleichwohl sollten in den anderen Länderartikeln (bspw. Frankreich) die hier in diesem Artikel aufgeführten Übersetzungen als deutsche Übersetzung dort eingepflegt werden. --Pepe Jadegarten (Diskussion) 00:44, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich verstehe leider immer noch nicht, was du meinst. Was sind die hier in diesem Artikel aufgeführten Übersetzungen? --D3rT!m (Diskussion) 01:12, 19. Aug. 2024 (CEST)Beantworten