Diskussion:Bürgermeister/Archiv
Amtaufwands Gehalt
was bekommt ein Bürgermeister, welche besoldung ist er eingestuft?
vielleicht noch wo das Konzep der "Gebietskörperschaft" reinbringen, Unterschied DT/A? -- nerd
Ich bin eher sehr unzufrieden damit, dass hier geschlechtsneutrale Schreibweisen mit Hinweis auf den Duden (in der Anleitung für Neulinge steht da nichts davon, habe jedenfalls nichts gefunden) entfernt werden. Bei aller Konformitätsbemühung: was spricht dagegen, die entsprechenden Artikel halt je nachdem entweder so oder so zu lassen? Ich habe jetzt auch nicht vor, jegliche Funktionsbeschreibung innerhalb de.wikipedia zu neutralisieren. Aber ich finde es sehr nervig, wenn existierende geschlechtsneutrale Schreibweisen einfach rausgehauen werden. Wenn das so ist, bleibe ich lieber in der englischsprachigen Fassung. -- Tillwe
- Ich kann das nachvollziehen und bin eigentlich, deiner Meinung. -- nerd
- elian hat - nach Deinem Artikel - einen Absatz dazu am Ende von Wikipedia:Regeln für die Namensgebung geschrieben. Ich persönlich kann sowohl die Argumente pro als auch contra "Binnen I" durchaus nachvollziehen und habe beim Editieren deshalb die Schreibweise beibehalten. Selber schreibe ich meine Artikel ohne "Binnen I", weil ich finde, dass es den Lesefluss stört. Ob man das in Kauf nehmen sollte, um in den Köpfen der (mancher) Leser was zu verändern? Keine Ahnung.
Fakt ist wohl, dass wir hier auf dem "kleinsten gemeinsamen Nenner" aller Autoren schreiben. Wenn wir das "Binnen I" zur Policy machen, dann bleiben viele Schreiben weg.
Die Lösung, die Schreibweise frei zu stellen, finde ich inkonsisten und wenig attrektiv. Aber ich bin in dieser Frage durchaus von anderen Standpunkten zu Überzeugen. Sollen wir die Diskussion lieber nach Wikipedia Diskussion:Regeln für die Namensgebung verschieben? --Kurt Jansson 18:14, 15. Okt 2002 (CEST)
Nicht ganz ernstgemeint: Vielleicht kann man ja eine Benutzereinstellung definieren, die alle Worte entweder in der Dudenschreibweise oder der geschlechtsneutralen Schreibweise darstellt. z.B. im Artikel ... <<Bürgermeister|BürgermeisterIn>> wird dann je nach Einstellung als "Bürgermeister" oder "BürgermeisterIn" dargestellt. - Anders ausgedrückt: Ich halte es für unwahrscheinlich, (Denk)strukturen durch Schreibweisen aufzubrechen.
Wenn der Konsens sagt, die geschlechtsneutrale Schreibweise zu benutzen, habe ich da auch keine Probleme mit.
Allerdings sehe ich ein Problem bei Artikeltiteln, und kann mir nicht vorstellen, das die WP alle Titel geschlechtsneutral macht. Es ist halt (noch) nicht Teil des gesprochenen Deutsch.
Darum würde ich nicht geschlechtsneutral schreiben.
-- Schewek 18:43, 15. Okt 2002 (CEST)
- Etwas ernstgemeinter: es gibt die wunderbare Möglichkeit, Artikel zu redirecten. Bei Artikeln, deren Titel eine Funktionsbezeichnung ist, könnte das im Idealfall heißen, dass "Frisör" und "Frisörin" (genauso wie "Frisöse") auf "FrisörIn" umgeleitet werden, wo dann der Enzyklopädie-Eintrag steht. In Handarbeit, nicht als Automatismus. Aber selbst wenn das nicht ist, sehe ich nicht, warum nicht ein Beitrag "Bürgermeisterin" auf "Bürgermeister" redirecten soll. Übrigens habe ich in den betreffenden Beiträgen nicht den Titel "gegendert", sondern den Artikel selbst. Und die Diskussion finde ich eigentlich auch spannender als die über die Überschriften. --TillWe 22:30, 15. Okt 2002 (CEST)
- zum Thema Automatismus möchte ich die schöne Geschichte des Programmheftes zum Kirchentag 19?? erwähnen: Da war dann irgendwo die Rede von den Papphockern und den Papphockerinnen... oder waren es die PapphockerInnen? -- fristu
- Erstmal: redirects (ohne Binnen I, sondern mit der weiblichen Form) finde ich eine wunderschöne Lösung, wenn das jemand machen mag. Zweitens: ich finde diese ganze Diskussion überhaupt nicht spannend. wenn jemand sich in der Wikipedia gegen Diskriminierung engagieren will: es fehlen noch so viele Artikel (Beschneidung, Emanzipation, Frauenwahlrecht etc. pp) und wichtige Themen in Artikeln (Stellung der Frau im Islam, Frauenpriestertum in der katholischen Kirche), daß sich hier ein schier unerschöpfliches und wichtiges Betätigungsfeld bietet. Drittens würde ich als Kompromiß vorschlagen, im ersten Satz eines Artikels die männliche und weibliche Form einmal zu erwähnen und dann um der enzyklopädischen Kürze und Einfachheit willen die männliche zu benutzen. Jeder weiß doch, daß es auch weibliche Bürgermeisterinnen gibt. Bis jetzt hat sich jedenfalls noch keine Wikipediabenutzerin diskriminiert gefühlt - oder? Viertens: ich persönlich werde keine fremden Einträge dahingehend irgendwie ändern, wenn also jemand lieber anders schreibt, soll es das meinetwegen tun, ich fänds nur als generelle policy (die jeder befolgen, aber genauso auch ignorieren kann) nicht schlecht, das schauderhafte Binnen I gar nicht erst einreißen zu lassen. --elian
- @Elian: "daß es auch weibliche Bürgermeisterinnen gibt": Eigentlich nicht "auch", denn es gibt nur weibliche Bürgermeisterinnen. --Chrismoon 19:56, 16. Jun. 2009 (CEST)
- Über die Zustimmung zu den Redirects (kann Wiki eigentlich Bürgermeisterin und BürgermeisterIn unterscheiden?) freue ich mich. Warum Großbuchstaben mitten in Wörtern in diesem Fall keine Verhunzung der deutschen Sprache, sondern einen sinnvollen Beitrag zur Geschlechterdemokratie darstellen, begründe ich vielleicht irgendwo anders, hier und jetzt habe ich keine Lust dazu. Ob sich eine Benutzerin oder ein Benutzer diskriminiert fühlt, ist übrigens erstmal nicht zu erkennen. Die Aussage, dass das bisher nicht vorgekommen ist, ist also zu relativieren, denke ich. Und zu viertens: von mir aus, ich werde mich eher nicht dran halten, nehme aber an, dass die Regelung dem breiteren Konsens hier entspricht. Von mir aus. Allerdings würde ich dann drum bitten, das dann auch in Artikeln zu Begriffen wie Sekretärin, Hausfrau, Krankenschwester und Prostituierte konsequent durchzuhalten (siehe imaginäres Bsp. unten):
- Die Arbeit als Prostituierte/r ist seit dem Altertum bekannt. Schon damals verdingten sich v.a. Frauen als Prostituierter. Ob diese Arbeit allerdings einen rechtmässigen Beruf darstellt, oder ob der Prostituierte eher ein Verbrecher ist, ist bis heute umstritten und hängt stark von individuellen und kulturellen Einstellungen zu Sexualität und Moral ab.
- Aber wer's so haben will ... --TillWe 01:33, 16. Okt 2002 (CEST)
- Naja, das Beispiel ist ja (bewusst?) etwas sehr unglücklich gewählt. Schließlich heißt es ja nicht ProstituiertInnen, und es ging bisher hauptsächlich um das Binnen-I. Und einen Satz wie "verdingten sich v.a. Frauen als Prostituierter" schreibt ja wohl auch keiner, oder? Wenn es speziell um Frauen geht, bietet sich die normale weibliche Form ohne Binnen-I oder sonstige sprachliche Kunstgriffe ja auch an. -- Ben-Zin 06:36, 16. Okt 2002 (CEST)
- Wollten wir den Schrägstich nicht gerade vermeiden? Also: "Prostituierter".--Chrismoon 19:56, 16. Jun. 2009 (CEST)
- Also, ich fühle mich nicht diskriminiert, wenn es jeder so halten kann, wie er will und wie das seiner Ideologie entspricht. Wenn es aber zur allgemeinen Politik wird, wegen der "Schönheit der deutschen Sprache" die weiblichen Formen möglichst draußen zu lassen, finde ich das eigentlich ziemlich arg. Wie man die Sache genau lösen soll (ob mit Binnen- oder anders), weiß ich nicht, aber man sollte auf jeden Fall ernsthaft versuchen, da eine Lösung zu finden. Ich persönlich fände es sehr o.k., wenn es jeder so macht wie er glaubt. Kleine Opfer kann man der Vereinheitlichung schon bringen. Sie muss ja nicht zum Selbstzweck werden.
- Und genau so wie die meisten Leute wissen, dass es auch Bürgermeisterinnen gibt, wissen noch viel mehr, dass es auch männliche Bürgermeister gibt. -- Frau Hunne
- Viele Probleme mit weiblicher und männlicher Form lassen sich ganz einfach dadurch lösen, daß man auf die unglücklichen Berufsbezeichnungen verzichtet und stattdessen einen Eintrag zum generellen Konzept macht (also "Prostitution" statt "Prostituierte/r", "Krankenpflege" statt "Krankenschwester", "Zivildienst" statt "Zivildienstleistender"), das gibt sowieso mehr Stoff her. --elian
- Ich möchte in dieser Diskussion nicht unerwähnt lassen, dass die Form "Bürgermeister" Frauen und Männer bezeichnet ("Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde, Verbandsgemeinde oder Stadt"). Weibliche Bürgermeister sind nur gleichzeitig auch Bürgermeisterinnen. --Chrismoon 19:56, 16. Jun. 2009 (CEST)
Da ich der "Raushauer" war, eine kurze Erklärung: Die Wikipedia sollte zumindestens in der Rechtschreibung eine einheitliche Darstellung haben. Denn auch an solchen Indizen wird Seriosität festgemacht. Und der Duden ist - trotz Rechtschreibreform - i.A. das Maß aller Dinge bei der Rechtschreibung. Ich finde es auch nicht toll, daß das 'dass' verwendet werden sollte. Aber im Sinne der Einheitlichkeit ist es wohl notwendig. Und ich finde "BürgermeisterIn" viel besser als "Bürgermeister/Bürgermeisterin". Aber letzters ist zwar umständlich, aber dudenkonform. --Walter Koch 18:09, 25. Okt 2002 (CEST)
Bezirksbürgermeister
Hallo, zumindest in Berlin hat jeder Bezirk noch einen Bezirksbürgermeister, ist das in anderan Städten auch so? Ist aus dem Artikel noch nicht ersichtlich. Bis denne -- RobbyBer 00:33, 1. Mär 2004 (CET)
Nein, den "Bezirksbürgermeister" gibt's nur in Berlin. In den beiden anderen Stadtstaaten wird der Begriff allenfalls scherzhaft gebraucht, die Bezirke haben dort auch weniger Kompetenzen (in Bremen heißt es "Ortsamtsleiter"), erst recht gibt's das nicht in Großstädten in Flächenländern mit einer Bezirksgliederung (z. B. NRW). Der Bezirksbürgermeister sollte einen eigenen Artikel kriegen oder einen Abschnitt hier mit Redirect. --Wolfgang Pohl 01:05, 27. Okt 2004 (CEST)
Links
Ich bitte um Argumente für die Sinnhaftigkeit der beiden Links. Ansonsten werde ich die löschen. -- JensMueller 00:00, 29. Aug 2004 (CEST)
Ist Bürgermeister ein Beruf oder nebenberufliches Ehrenamt?
In Berlin-Neukölln, wo ich wohne, ist dies klar ein Beruf, aber wie ist das in anderen Gemeindegrößen wie Dörfern? Wo ist das geregelt? --Peter Littmann 00:29, 4. Sep 2004 (CEST)
- In der Kommunalverfassung des jeweiligen Landes, in der ja auch steht ob man jetzt einen Bürgermeister einen Stadtvorsteher oder was auch immer hat und wie sie bestimmt werden. -- southpark 00:32, 4. Sep 2004 (CEST) (3000 Ew., Hauptamtlich, Schleswig-Holstein braucht dringend eine Gemeindereform)
Bürgermeister
die geschlechtsneutrale schreibweise ist nicht primär dazu da, irgendwas in den köpfen irgendwelcher menschen aufzubrechen. ich finde, es soll geschlechtsneutral formuliert werden, weil es schlicht der realität besser entspricht. das argument, dass das binneni den lesefluss stört, halte ich nur für bedingt stichhaltig. natürlich kenne auch ich textstellen, an denen die häufung von alternativen endungen bzw. pronomen leicht verwirrend ist, aber was spricht (dieses argument betrachtend) dagegen, dem artikel den titel BürgermeisterIn statt der männlichen form Bürgermeister zu geben? -"das wär ja wohl das mindeste", möcht ich da am liebsten sagen! natürlich seh auch ich, dass ein artikel, der im titel geschlechtsneutral ist, im text dann aber doch wieder nicht, ästhetisch nicht grad schön ist, und dass das mit der geschlechtsneutralen sprache nicht immer ganz einfach umzusetzen ist. aber: wollen wir deshalb so tun, als gäbe es nur bürgermeister und keine bürgermeisterinnen?
also bevor der artikel in männlicher form bleibt, würd ich ihn in weibliche form umschreiben. das hätte wenigstens ein bisschen witz. ;-) (*scherz*)
- Zum einen ist es nun einmal in der deutschen Sprache so, dass das grammatische Geschlecht nicht dem tatsächlichen entsprechen muss. Komischerweise regen sich die leider immer wieder unvermeidlichen "FeministInnen" über Begriffe wie "Bürgermeister" oder "Bundeskanzler" auf - "Massenmörder", "Hebammen", "Steuerhinterzieher", "Müllwerker", "Krankenschwestern" oder "Bergmänner" sind komischerweise so gut wie nie Stein des Anstoßes - hier passt das grammatische Geschlecht auch dann, wenn klar ist, dass innerhalb der genannten Gruppe auch immer beide Geschlechter auftreten. warum wohl? Wegen der feministischen Rosinenpickerei! Ehrenhafte Berufe brauchen keine männliche oder neutrale Form (Hebamme, Krankenschwestern usw.), niedere Berufe oder Verbrecherklassen keine weibliche (Bergmänner, Müllwerker, Massenmörder, Steuerhinterzieher usw.). Neben der Vergewaltigung der deutschen Sprache kommt also auch noch eine ziemliche Scheinheiligkeit ins Spiel. Benutzt doch bitte eure synthetische Sprache bei euren Alt-AchtundsechzigerInnen-Treffen, bei der Antifa oder den „Spät pubertierenden MensakommunistInnen“, aber oktroyiert der Allgemeinheit nicht euern krunden linken Unsinn. MV --84.171.2.77 19:14, 30. Sep. 2007 (CEST)
Sozialbürgermeister
Bin eben in einem Fernsehbeitrag auf diesen Begirff gestossen, er wird offensichtlich für Personen verwendet, die nur bestimmten Ressorts vorstehen.
Mechthild Fürst-Diery war Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit der Stadt Mannheim. Kenne diesen Begriff nicht. Wer weiß mehr? Upndown 16:31, 17. Okt. 2006 (CEST)
Könnte sein, dass das einfach der Verwaltungsbegriff für dasjenige Magistratsmitglied ist, das für dieses Aufgabengebiet zuständig ist. Bin aber nicht sicher. Asdrubal 17:30, 17. Okt. 2006 (CEST)
Das ist ein reiner Schönheitstitel. Offiziell heißt es nur "Bürgermeister", das ist in baden-württembergischen großen Kreisstädten/kreisfreien Städten unter dem Oberbürgermeister. Umgangssprachlich spricht man aber wegen der Zuständigkeit vom Baubürgermeister, Kulturbürgermeister, Finanzbürgermeister usw. Am besten versteht man das verglichen mit der Bundesregierung. Die Entsprechungen sind:
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Sollte vielleicht darauf hingewiesen werden, dass das deutsche Wort Bürgermeister als etymologisch abgewandelte Form in einigen slawischen Sprachen, wie auch im ungarischen dem deutschen Bürgermeister entlehnt ist.--DanielMrakic 23:06, 10. Aug. 2007 (CEST)
Gliederung
Die Gliederung 1. Deutschland , 1.1 Aufgaben, 1.2 Baden-Württemberg ... ist nicht logisch. Ich füge den Abschnitt Geschichte ein und gliedere neu, wobei Kurpfalz entfällt, da sie kein Bundesland ist. (Auf die Kurpfalz wird im Abschnitt Geschichte verwiesen.)--Gerhard Kiesow 16:44, 23. Jul. 2008 (CEST)
Gemeindepfleger
Die Funktion eines heutigen Gemeindepflegers (Verwaltung des Vermögens) hatten die Bürgermeister immer und überall. In Württemberg wurde meines Wissens 1818 nur dieser neue Name eingeführt. Den betreffenden kurzen Abschnitt in der Einleitung möchte ich deshalb löschen.--Gerhard Kiesow 16:44, 23. Jul. 2008 (CEST)
Exekutive
Es fehlt ein Satz in der Zusammenfassung, der die Einordnung des Bürgermeisters in die öffentl. Gewaltenteilung erwähnt
- Der Bürgermeister gehört als Hauptverwaltungsbeamter zur Exekutive. Aber was sonst? Sollte die Frage auf die Abgrenzung zur Legislative zielen, ist zu beachten, dass auf kommunaler Ebene von Gewaltenteilung im eigentlichen Sinne nicht die Rede sein kann. Alle Organe der gemeindlichen Selbstverwaltung, also auch die umgangsprachlich sog. "Kommunalparlamente", also die Stadträte, gehören zur Exekutive. Weder legsilative noch Judikative existieren auf kommunaler Ebene. --Kroetnik 14:43, 7. Sep. 2009 (CEST)
Anrede
Gibt es eine besondere Anrede für Bürgermeister, die in der Schriftform zu wahren ist? Beispiel: "Sehr geehrter Herr Bürgermeister Xyz," -- 84.154.130.49 22:28, 22. Apr. 2009 (CEST)
Offensichtlich ja: Anrede#Politik Neue Frage: gehört das irgendwie in den Artikel über den Bürgermeister? -- 84.154.130.49 22:28, 22. Apr. 2009 (CEST)
Bürgermeister in Thüringen
Dass die Bürgermeister in Thüringen seit wann auch immer direkt gewählt werden, ist meines Wissens nach völliger Blödsinn. In Suhl z. B. wird der B. vom Stadtrat bestimmt, in anderen Gemeinden ist er Angestellter der Verwaltung(sgemeinschaft) und bleibt das, wie ich den Eindruck habe, auf Lebenszeit. Ich kann mich irren, aber die Aussage ist dennoch so falsch. --Propellerguppy 22:46, 1. Jul. 2009 (CEST)
- Na, na, "völliger Blödsinn" ist hier deplatziert, zumal die Aussage, dass in Thüringen die Bürgermeister direkt gewählt werden, absolut korrekt ist. § 28 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung: "Der Bürgermeister wird ... unmittelbar von den Bürgern gewählt. Er wird auf die Dauer von sechs Jahren gewählt." Ich glaube, in dem vorstehenden Statement wird einiges durcheinander geworfen. Die kreisfreie Stadt Suhl einer Verwaltungsgemeinschaft zuzuordnen ist schon heftig, noch besser die Annahme, der Bürgermeister sei auf Lebenszeit "angestellt". Schau einfach 2012 mal genau hin und Du wirst einige merkwürdige Plakate entdecken, denn dann ist wieder Oberbürgermeisterwahl in Suhl. --Kroetnik 14:55, 7. Sep. 2009 (CEST)
Hansestädte
Nun, es ist natürlich eine Kleinigkeit, und die explizite Verdeutlichung innerhalb der Bundesländer ist auch gut. Aber ich stimme schon dem zu, dass es sich um ein allgemeines Phänomen bei (einigen) Hansestädten handelt, und das wäre im einleitenden Teil gut aufgehoben. --Ziko 18:29, 21. Aug. 2009 (CEST)
Bürgermeister Gehalt
Wie werden Bürgermeister denn entlohnt ? Gibts da irgendein System ? Ich würd gern mal wissen was unser hier so bekommt und das ist ne stadt unter 10 000 einwohner ? wäre schön wenn das mal jemand ergänzen würde. (nicht signierter Beitrag von 217.9.26.35 (Diskussion | Beiträge) 05:39, 4. Apr. 2007 (CEST))
- und bessere ohren auf bürgernähe sollte er haben (nicht signierter Beitrag von 89.57.18.147 (Diskussion | Beiträge) 12:01, 7. Jun. 2007 (CEST))
Bürgermeister mit langer Dienstzeit
Macht es Sinn die Liste mit den dienstältesten Bürgermeistern einzuführen? (nicht signierter Beitrag von Flitzi-flo (Diskussion | Beiträge) 17:22, 3. Aug. 2007 (CEST))
Bild Abwahlstimmzettel
Ich empfinde die Größe des Bildes als unangenehm groß. Kann man das etwas kleiner machen? --Wangen 11:40, 17. Apr. 2010 (CEST)
- Habs mal auf 200px reduziert. War vorher echt etwas überdimensioniert (hat ja den ganzen Text überlagert...). Sollte so dann evtl. passen. Grüße Don Politicus 14:27, 25. Apr. 2010 (CEST)
- Danke --Wangen 14:30, 25. Apr. 2010 (CEST)
Bilder sollen gar keine feste Größe mitbekommen, da dies zum Beispiel für Sehbehinderte, die sich eine bestimmte Größe selbst einstellen wollen, ein Problem ist. Siehe Hilfe:Bilder#Bilder skalieren. Besten Gruß --Ziko 17:22, 25. Apr. 2010 (CEST)
Kommisarischer Bürgermeister
Man liest hier öfters (nicht in diesem aber in anderen Artikeln, vor allem zu Gemeinden) von kommissarischen Bürgermeistern. Ich denke, für viele wäre es interessant, wenn darauf ein wenig eingegangen würde. Evtl. auch im Artikel Kommissar? --Pilettes 18:02, 17. Jul. 2010 (CEST)
- kommissarisch... --Imzadi 18:12, 17. Jul. 2010 (CEST)
- Das damit so etwas gemeint war, war mir klar, jedoch gibt es diesbezüglich ja vermutlich auch irgendwelche bestimmten rechtlichen Regelungen, Prozeduren, etc. Dies und das es so etwas überhaupt gibt, könnte man ja evtl. in den Artikel einarbeiten. --Pilettes 09:37, 19. Jul. 2010 (CEST)
Oberbürgermeister
Ich hätte da mal eine Frage: Ab wann hat eine Stadt einen Oberbürgermeister? Bitte schnelle Antwort
Ob eine Gemeinde einen Bürgermeister oder einen Oberbügermeister hat, hängt zumindest im Bundesland Nordrhein-Westfalen davon ab, ob es sich um eine kreisangehörige Gemeinde (hier gibt es Bürgermeister) oder um eine kreisfreie Stadt handelt. Dort gibt es dann Oberbürgermeister (vgl. hierzu auch § 40 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW): Die Bürgerschaft wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister (Mitglied kraft Gesetzes). Die Vertretung und Repräsentation des Rates obliegt dem Bürgermeister (in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister). Den Vorsitz im Rat führt der Bürgermeister.)
--Kroppe 18:40, 1. Aug. 2009 (CEST)
- In mehreren Ländern ist der Titel Oberbürgermeister nicht davon abhängig, ob es sich um eine kreisfreie Stadt handelt. Harry8 20:28, 29. Sep. 2010 (CEST)
Amt oder Person?
Hallo,
"Der Begriff „Der (Ober-)Bürgermeister“ ist meist, analog zum Landrat, auch die Behördenbezeichung für die Gemeinde-/ Stadtverwaltung der jeweiligen Gemeinde/Stadt. So nennt sich die Stadtverwaltung Düsseldorf beispielsweise „Stadt Düsseldorf – Der Oberbürgermeister“." halte ich so für nicht richtig bzw. sollte belegt werden. Umgangssprachlich kann das ja stimmen (kenne ja nciht alle Gegenden Deutschlands), aber dass der Behördenvorsteher amtlich als die Behörde gilt bzw. sich auch so nennt, vermag ich nicht zu glauben. Bei einem Parkverstoß schreibt dann der Sachbearbeiter "20€ wg. Falschparkens, Max Mustermann, Stadt Musterstadt, Der Oberbürgermeister"??? --Wangen 19:50, 19. Jan. 2011 (CET)
Wenn niemand eine Antwort findet, würde ich dann den fraglichen Satz einfach aus dem Artikel rausnehmen. --Wangen 08:43, 20. Jan. 2011 (CET)
- ja, bitte beide Sätze raus, so ist das Mumpitz. Tatsächlich steht manchmal auf einem Verbotsschild o.ä.: "Stadt Musterheim, der Oberbürgermeister" (z.B. hier. Gemeint ist damit aber: Stadt Musterheim, gezeichnet, der Oberbürgermeister. Die Verwaltungseinheit (Gemeinde, Stadt) kann ja formal nicht selbst unterschreiben, sondern nur deren legitimiter Vertreter, eben der (Ober-) Bürgermeister. --Batschkapp 21:01, 20. Jan. 2011 (CET)
- done. Und Danke für die Erläuterung - so wird das bei uns in der Region nicht gehandhabt - auf Schildern brauchen wir keine "Signatur" --Wangen 08:04, 21. Jan. 2011 (CET)
Verlinkung bei "siehe auch"
Ich habe bei "siehe auch" einige interne Verlinkungen gelöscht. Auf die entsprechenden Landesartikel wird im Text deutlich verwiesen, dort nicht zu übersehen an prominenter Stelle beim entsprechenden Absatz. So z.B. im Abschnitt "Baden-Württemberg" --Wangen 20:58, 3. Feb. 2011 (CET)
- Diese Verlinkungen an verschiedenen im Text dieses sehr langen Artikels verstreuten Stellen ist nett und auch richtig, weil sie an diesen Stellen zur Vertiefung einladen/auffordern, aber wer sich nicht durch den ganzen Artikel wühlen will, sondern schnell wissen will, ob und wo man Weiteres zu regionalen Bürgermeistern finden kann, der guckt gleich unter "Siehe auch" nach. Im Übrigen erschließt es sich mir nicht, warum eine kleine nutzerfreundliche Erweiterung des Artikels unbedingt ausradiert werden muss. Leidet die Qualität des Artikels etwa darunter? --Cosal 21:51, 3. Feb. 2011 (CET)
- Erstens schaut der interessierte Leser wohl eher beim Abschnitt, z.B. Bürgemeister in BW nach. Zum zweiten wird das im Moment kleine "siehe auch" zur überlangen Liste, wenn nach gleicher Logik auf alle 16 Länder Deutschlands verwiesen wird, auf entsprechende andere Landesartikel etc.
- du hast deine Liste vorne wieder eingefügt, obwohl die Diskussion hier keinen Konsens hat. Bitte revertiere das wieder, du kannst deine Änderung von heute nicht mit Gewalt durchdrücken. Ich werde das nicht revertieren, um keinen Editwar zu provozieren, ggf. aber an geeigneter Stelle melden. --Wangen 21:58, 3. Feb. 2011 (CET)
- Langsam, langsam. Das Revertieren fing nicht mit mir an. Ich habe eine stinknormale und recht übliche Erweiterung des Artikels hinten dran gehängt, die von Dir schnurstracks (ohne Diskussion oder gar Konsens!) gelöscht wurde. Und ich tat dies, weil es mir beim Lesen zu umständlich war, in jedem Absatz zu schauen, ob vielleicht nicht doch ein weiterführender Artikel mit mehr Details existiert. MfG,--Cosal 22:08, 3. Feb. 2011 (CET)
- Du hast eingefügt, ich habe revertiert. Du hast den Nichtkonsens ignoriert. --Wangen 22:31, 3. Feb. 2011 (CET)
Und nochmal die Grundsatzfrage: Leidet die Qualität des Artikels darunter? --Cosal 22:09, 3. Feb. 2011 (CET)
- Die Abschnitte "Siehe auch" sind in WP umstritten bzw. ungern gesehen. Ausnahmen sind selbsterklärende Verweise auf übergeordnete Artikel, das ist hier nicht der Fall. Besser ist in jedem Fall die Verlinkung im Text, da damit der richtige Bezug hergestellt ist. Eine Doppelte Verlinkung (im Text und im separaten Abschnitt) ist nicht sinnvoll. Dies ist in WP:ASV so vorgesehen und auf dieser Benutzerseite ausführlich und einleuchtend erklärt. Ersatzweise könnte man über eine Navigationsleite nachdenken, die könnte hier eventl. sinnvoll sein. Also lasst bitte den EW sein. Cosal, bitte lies dir die Sachen mal durch, ich hoffe du kannst dann zustimmen und wir können hier im Konsens die Doppelverlinkungen wieder rausnehmen. --Batschkapp 22:16, 3. Feb. 2011 (CET)
- He3nry hat den Abschnitt wieder gelöscht, damit erledigt. --Batschkapp 15:07, 4. Feb. 2011 (CET)
- Elegant! Die genau gleiche Information per Navi-Leiste ist ok, aber als einfache Liste nicht. Da sträuben sich die Haare bei so viel leerem Formalismus. Aber die Liste hatte ja offensichtlich erheblichen qualitätsmindernden Einfluss auf den Artikel. und aus "unerwünscht" wird ruckzuck "verboten".--Cosal 16:15, 4. Feb. 2011 (CET)
- So ist es. WP:ASV erläutert den Grund, ist mitnichten Formalismus. --Wangen 16:54, 4. Feb. 2011 (CET)
Und wo, bitte, in WP:ASV, steht das Verbot einer "siehe auch" Liste? --Cosal 17:13, 4. Feb. 2011 (CET)
- Das steht dort nicht, aber He3nry (Admin), Wangen und Batschkapp finden das so richtig. Das sollte dir reichen, falls nicht, dann mach eine Anfrage auf WP:3M. --Batschkapp 17:19, 4. Feb. 2011 (CET)
- "Assoziative Verweise sollten daher in den Fließtext integriert werden oder in Listen mit klarem Bezug umgewandelt werden." -> Die Links waren schon vorher an wirklich prominenter Stelle im Artikel. Klarer als im entsprechenden Abschnitt unter "siehe Hauptartikel ..." geht es nun wirklich nicht. --Wangen 17:22, 4. Feb. 2011 (CET)
Situation in der DDR
Mich hat jetzt doch ein wenig gewundert, daß sich dazu nicht ein Wort findet. Es müßte sich doch eigentlich jemand finden, der dazu ein paar Zeilen verfassen kann. Daß Wikipedia vom mitmachen lebt, ist mir klar, aber als Westdeutscher sehe ich mich nicht wirklich dazu berufen bzw. besser gesagt ohne weiteres in der Lage. --Scribist 01:07, 29. Jul. 2011 (CEST)
wahlbeamter
schön, und in welchen abständen wird gewählt?--217.255.187.48 09:51, 11. Feb. 2013 (CET)
- Das ist von Land zu Land verschieden, wie man dem Artikel entnehmen kann. --Taste1at (Diskussion) 22:08, 11. Feb. 2013 (CET)
- ja, das kann man sich vorstellen. Es ist aber doch wichtig, aufzuführen, in welchen abständen die wahlen (=amtszeiten) liegen. Nützt also nichts, die müssen her....--217.255.174.251 09:14, 12. Feb. 2013 (CET)
- siehe Kommunalwahlrecht (Deutschland). Ich füg es mal ein--217.255.174.251 09:56, 12. Feb. 2013 (CET)
- Die Amtszeiten der BM von vielen (deutschen) Bundesländern stehen drinnen. --Taste1at (Diskussion) 10:02, 12. Feb. 2013 (CET)
- ja, jetzt durch den verweis auf das kommunalwahlrecht. Also, geht doch.......--217.255.174.251 10:06, 12. Feb. 2013 (CET)
- Nein, eben nicht!! Unter Kommunalwahlrecht (Deutschland) steht nichts von den Amtsperioden der Bürgermeister. Aber in diesem Artikel hier stehts (zumindest für etliche Bundesländer) drinnen. Man muss sich nur die Muehe machen, den Artikel auch zu lesen. Es wäre aber schön, das noch für die fehlenden Bundesländer auszubauen! --Taste1at (Diskussion) 10:06, 12. Feb. 2013 (CET)
- ja, jetzt durch den verweis auf das kommunalwahlrecht. Also, geht doch.......--217.255.174.251 10:06, 12. Feb. 2013 (CET)
- ja, das kann man sich vorstellen. Es ist aber doch wichtig, aufzuführen, in welchen abständen die wahlen (=amtszeiten) liegen. Nützt also nichts, die müssen her....--217.255.174.251 09:14, 12. Feb. 2013 (CET)
Mindestwahlbeteiligung in Niedersachsen
Ein Bekannter hat mich gebeten, den in diesem Themenbereich aktiven Wikipedianern folgende Information weiterzugeben:
- Ich hatte vor kurzem die Aufgabe die Bürgermeisterwahl durchzuführen, wir hatten nur einen Kandidaten und ich wurde gefragt ob es eine „Mindestwahlbeteiligung“ gibt. Ich verneinte das. Vorsichtshalber las ich aber noch mal nach und zwar bei Wiki. Auch dort die Antwort, bei allgemeinen Wahlen gibt es keine Mindestwahlbeteiligung.
- Tja und dann fragte ich mal bei meinen niedersächsischen Kollegen nach und siehe da, Niedersachsen hat bei Bürgermeister-Direktwahlen eine Mindestwahlbeteiligung eingeführt, wenn nur ein Kandidat ins Rennen geht müssen 25% zur Urne gehen.
Leider habe ich derzeit keine Ressourcen frei, sonst würde ich das selbst übernehmen. --Ak ccm (Diskussion) 05:07, 20. Jun. 2013 (CEST)
Besonderheit in Rheinland-Pfalz
Hallo, allem Anschein nach gibt es beim Bürgermeister#Rheinland-Pfalz, zumindest aber in Mainz, noch eine Besonderheit: Es gibt einen Oberbürgermeister PLUS einen Bürgermeister. Ist vermutlich sowas wie der Zweite Bürgermeister in den meisten anderen Bundesländern. Weiß jemand genaueres? --Forscher56 (Diskussion) 00:33, 4. Okt. 2013 (CEST)
- Laut § 50, Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz führt in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten der erste Beigeordnete die Amtsbezeichnung Bürgermeister. --Update (Diskussion) 01:11, 4. Okt. 2013 (CEST)
Bürgermeister in der DDR
Die Situation in der DDR kommt im gesamten Artikel nicht vor. Auch da gab es Bürgermeister. Ob die gewählt oder ernannt wurden (von wem?) ist mir nicht bekannt, deshalb wollte ich hier ja nachschauen. Könnte die Lücke bitte jemand schließen? Danke. Matthias Kohrs --87.184.83.64 16:36, 1. Apr. 2014 (CEST)
- Tatsächlich eine interessante Frage. --Helium4 (Diskussion) 22:18, 19. Okt. 2015 (CEST)
Wahl ... Amtsübernahme
Zwischen Wählen und Amtsübernahme liegen mehrere Schritte. Wählen - Auszählung - Verkünden des Wahlergebnisses durch die Wahlkommission. (Dann kann der Wahlsieger als "künftiger" oder "designierter" B. bezeichnet werden. Dann gibts wohl eine Frist in der Wahl noch beeinsprucht werden kann, die wird in der Regel schätze ich abgewartet.)
- Wer entlässt und entlastete den Vorgänger?
- Wer verleiht/übergibt dem neuen sein Amt?
- Auf welcher Rechtsnorm (Gesetz, ...) basieren welche Schritte? --Helium4 (Diskussion) 22:18, 19. Okt. 2015 (CEST)
- Das ist in Deutschland in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. Es sind wohl alle online verfügbar, durchlesen --Update (Diskussion) 22:31, 19. Okt. 2015 (CEST)
Amtszeit
Hallo, wie lange ist die Amtsperiode in Sachsen-Anhalt? Gruß--Buchbibliothek (Diskussion) 18:48, 1. Apr. 2017 (CEST)
Vizebürgermeister in Österreich
Es steht zwar, dass es für einen Bürgermeister ein oder zwei Vize gibt. Nirgends ist aber erwähnt, wie dieser gewählt oder bestimmt wird. --K@rl 15:17, 21. Apr. 2018 (CEST)
Bürgermeister - Rheinland-Pfalz
Den Bürgermeister als "Oberhaupt" zu bezeichnen stimmt so nicht. Dabei wird ganz die Bedeutung des Stadt- und Gemeinderates außer acht gelassen. Besser sollte man ihn als "Ausführungsorgan der Gemeinde" bezeichnen und den Begriff mit einer kurzen Definition versehen.
Dazu eine kleine Erzählung aus meinem Kommunalrechtsseminar: Der Dozent ist förmlich ausgeflippt, als ein Student in der Einleitung zu seinem Referat die Bezeichnung "Oberhaupt" bewusst falsch verwendet hat. Was lernen wir daraus: In diesem Zusammenhang besser das Wort "Oberhaupt" nicht in den Mund nehmen.
--Vakuole (Diskussion) 23:44, 11. Mai 2018 (CEST)
- Da auch "Oberhaupt" in WP nicht definiert ist, nun durch "Vorsteher" ersetzt. MfG, --Georg Hügler (Diskussion) 06:37, 12. Mai 2018 (CEST)
- Cool, dass du dich meinem Anliegen angenommen hast. Eine Frage hätte ich noch: Meinst du mit Vorsteher Gemeindevorsteher oder Gemeinderatsvorsteher? Und wenn du schon dabei bist, könntest du in dem gleichen Absatz in Zeile vier "Oberhaupt" ersetzen? -- Grüße gehen raus Vakuole (Diskussion) 22:59, 12. Mai 2018 (CEST)
- Was (mir) fehlt ist eine Definition von "Oberhaupt" (von Staatsoberhaupt existiert bei WP eine). Mit "Vorsteher einer Ortsgemeinde" ist natürlich ein Gemeindevorsteher gemeint, der Vorsteher eines Gemeinderats wäre ein Gemeinderatsvorsteher. --Georg Hügler (Diskussion) 06:14, 13. Mai 2018 (CEST)
- Alles klar, dann habe ich deinen Gedankengang verstanden. Meines Wissens nach gibt es die Bezeichnung "Oberhaupt einer Gemeinde" zumindest in Deutschland nicht. Das ist zwar eine schöne Bezeichnung, trifft im juristischen Sinne nur leider nicht zu. Die Bezeichnung Gemeindevorsteher macht dagegen Sinn. Allerdings bin ich überfragt, wenn es darum geht, ob es diese Bezeichnung und der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung gibt. Das sollte aber kein Problem darstellen. --Vakuole (Diskussion) 15:11, 13. Mai 2018 (CEST)
- Was (mir) fehlt ist eine Definition von "Oberhaupt" (von Staatsoberhaupt existiert bei WP eine). Mit "Vorsteher einer Ortsgemeinde" ist natürlich ein Gemeindevorsteher gemeint, der Vorsteher eines Gemeinderats wäre ein Gemeinderatsvorsteher. --Georg Hügler (Diskussion) 06:14, 13. Mai 2018 (CEST)
- Cool, dass du dich meinem Anliegen angenommen hast. Eine Frage hätte ich noch: Meinst du mit Vorsteher Gemeindevorsteher oder Gemeinderatsvorsteher? Und wenn du schon dabei bist, könntest du in dem gleichen Absatz in Zeile vier "Oberhaupt" ersetzen? -- Grüße gehen raus Vakuole (Diskussion) 22:59, 12. Mai 2018 (CEST)
Bayern
Wie wird denn die Gemeindeverwaltung geführt, wenn der/die ehrenamtliche Bürgermeister/in zwar nicht oder nur partiell im Rathaus sitzt, aber, wie zu hören ist, sie da und dort "mit sich reden lassen" und so etwas wie Zusagen entstehen? Wie ist es mit der schlichten Aufsicht und Obhut im Geschäftsbetrieb Rathaus? Geht das denn immer gut? --188.100.198.172 20:46, 8. Jun. 2018 (CEST)
Historische Bezeichnung Burgermeister?
Im Mannheimer Intelligenzblatt (um 1800) wird die Bezeichnung Burgermeiſter (also ohne Umlaut) und davon abgeleitete Komposita verwendet. --Stefan Weil (Diskussion) 23:49, 31. Aug. 2021 (CEST)
Artikel gehört nach Ländern aufgeteilt
Dieser Artikel ist als Übersicht viel zu umfangreich. Deutschland nimmt fast die Hälfte des Artikels ein. Das gehört in einen eigenen Artikel mit eventuell weiteren Artikeln für die Bundesländer (wie es ja schon ein paar gibt → Bürgermeister (Hessen)). Auch Österreich hat genug Umfang für einen eigenen Artikel. Eine Auslagerung des Artikels für die einzelnen Länder wäre mehr als nötig. --195.192.206.87 19:01, 16. Nov. 2021 (CET)
Jährlich wechselnde Bürgermeister
Bei vielen Städten, unter anderem Liste der Bürgermeister der Altstadt Hildesheim wechselten die Bürgermeister jedes Jahr und häufig immer zwischen zwei Personen. Diese Prinzip ist auch angerissen unter Erster Bürgermeister#Geschichte, ich finde aber keinen übergreifenden Artikel. Kann das jemand genauer beschreiben, also wann und wo das praktiziert wurde? --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 16:06, 15. Mai 2022 (CEST)