Diskussion:Kammerrechtsbeistand

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von JaJo Engel

Reihenfolge der Definition KRB

Hallo verehrte Disputanten, muss die Reihenfolge der Entstehungsgeschichte nicht wie folgt behandelt werden? „Kammerrechtsbeistände sind qualifizierte Rechtsbeistände, die durch Aufnahme in die RAK nach § 209 BRAO neben der Befugnis zur Rechtsbesorgung durch spätere Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes in der Vertretung vor Gericht im Rahmen des § 3 Abs.1 RDGEG den Rechtsanwälten gleichgestellt wurden.“ Mit freundlicher Empfehlung JaJo Engel (Diskussion) 13:37, 26. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Bitte jeweiligen Link freigeben. Es macht keinen Sinn, sie im Text auszudrucken.JaJo Engel (Diskussion) 08:19, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten