Hornspitze auf der Höri
Die Hornspitze auf der Höri ist ein Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Gaienhofen im Landkreis Konstanz in Baden-Württemberg. Mit der Bezeichnung Hornspitze auf der Höri am Bodensee wurde es durch Verordnung von 1958 erstmals als Naturschutzgebiet ausgewiesen. 1997 wurde es unter Einbeziehung von Teilen des benachbarten Naturschutzgebiets Bodenseeufer erneut als NSG ausgewiesen. Es umfasst rund 188 Hektar der Ufer- und Flachwasserzone auf der Bodenseehalbinsel Höri.
Naturschutzgebiet Hornspitze auf der Höri
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NSG Hornspitze auf der Höri, Luftaufnahme (2005) | ||
Lage | Gaienhofen im Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg, Deutschland | |
Fläche | 188 ha | |
Kennung | 3.235 | |
WDPA-ID | 81941 | |
Geographische Lage | 47° 42′ N, 9° 0′ O | |
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Einrichtungsdatum | 18. November 1958 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Freiburg |
Schutzzweck
BearbeitenSchutzzweck ist lauf Schutzgebietsverordnung die Erhaltung der Hornspitze auf der Höri als Lebensraum für zahlreiche, zum Teil vom Rückgang oder Aussterben bedrohte Pflanzenarten und -gesellschaften; als Lebensraum für zahlreiche, zum Teil vom Rückgang oder Aussterben bedrohte Tierarten, insbesondere als national bedeutsames Brut-, Rast-, Durchzugs- und Überwinterungsgebiet für Vogelarten der Feuchtgebiete; als Naturraum der Bodenseelandschaft von einzigartiger Vielfalt und Schönheit und als Gebiet von hervorragender Bedeutung für die wissenschaftliche Forschung und Lehre.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
BearbeitenRegierungspräsidium Freiburg, Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege Freiburg (Hrsg.): Naturschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg. 2. Auflage. Thorbecke, Ostfildern 2004, ISBN 3-7995-5174-3. S. 362–364
Weblinks
Bearbeiten- Steckbrief des Naturschutzgebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
- Das NSG Hornspitze auf der Höri in der World Database on Protected Areas (englisch)