Kehrli (Bern)

Familien der Stadt Bern

Die Familien Kehrli besitzen seit 1900 bzw. 1967 das bernische Burgerrecht.

Geschichte

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Im Tellbuch (Steuerliste) der Stadt Bern von 1448 werden Hennsli Kerli der jung, wohnhaft in der Mattenenge und Hennsli Kerli der alt, wohnhaft an der Matte aufgeführt. Zehn Jahre später findet sich nur noch Kerly der rebman (Winzer). 1625 wurde der Utzenstorfer Tischmacher Martin Kerli[1] in Bern zum Burger angenommen, allerdings später im Rahmen einer Gesetzesrevision wie viele andere zum Hintersassen (Geduldeter) herabgestuft. 1660 wurde der ebenfalls aus Utzenstorf stammenden Tischmacher Mathis Kerli als Stubengeselle der Gesellschaft zu Zimmerleuten in Bern angenommen, allerdings als äusserer Meister und Hintersasse, da das bernische Burgerrecht 1651 geschlossen wurde. Sein Zweig erlosch in Bern nach einer Generation wieder.

Ein Zweig der Brienzer Kehrli erwarb 1900 das Berner Burgerrecht und gehört der Gesellschaft zu Zimmerleuten an.

Johannes Kehrli (1844–1921), aus dem Utzenstorfer Geschlecht, verliess Oberbalm und betätigte sich im Berner Mattequartier als Dachdecker. Er übernahm 1884 das Dachdeckergeschäft des Ulrich Steiner (1787–?), welches seit mindestens 1822 an der Matte bestand.[2] Seine Nachkommen besitzen seit 1967 das Burgerrecht von Bern und gehören der Gesellschaft zu Mittellöwen an.

Literatur

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  • Christian Lerch: Utzenstorf. Bilder aus seiner Vergangenheit. Mit einem Bericht des Pfarrvikars Albert Bitzius aus dem Jahre 1824, Bern 1955.
  • Manuel Kehrli: 125 Jahre Kehrli Bedachungen AG 1884-2009, Bern 2009. online (PDF; 4,1 MB)
  • Moritz von Stürler: Kriminalprozess des Teutsch-Sekelmeisters Hans Frischherz, enthauptet in Bern vor dem Rathause am 5. März 1640 (Anhang). In: Historischer Verein des Kantons Bern (Hrsg.): Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern. Band 10. Bern 1882, S. 19–234, doi:10.5169/seals-370784.

Einzelnachweise

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  1. von Stürler 1882, S. 96.
  2. Adressenbuch der Republik Bern (1822), S. 31. online
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