Liste der Baudenkmäler in Rechtenbach

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Rechtenbach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 15. April 2020 wieder und enthält 3 Baudenkmäler.

Baudenkmäler

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Am Hüttenberg 3
(Standort)
Ehemalige Pfarrkirche, sogenannte Glasmacherkirche Jetzt Friedhofskapelle, Saalbau mit fluchtendem Dreiseitchor und Chorreiter mit verschieferter Haube, Putzmauerwerk mit Sandsteinrahmungen, barock, 1722, Erweiterung 1806 D-6-77-172-2  
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Am Hüttenberg 3
(Standort)
Kirchhofmauer unverputztes Sandsteinmauerwerk, 19. Jh D-6-77-172-2 BW
Hauptstraße 40
(Standort)
Kath. Pfarrkirche St. Mariae Heimsuchung dreischiffige Stufenhalle über hohem Sockel, asymmetrische Giebelfassade mit seitlichem Turm und verschiefertem Spitzhelm, teilweise verputztes Sandsteinmauerwerk, neugotisch, 1914; mit Ausstattung

zugehörige Aussichtsterrasse mit Treppe und Maßwerkbrüstung, Sandstein, 1914

D-6-77-172-1
Wikidata
 
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Hauptstraße 111
(Standort)
Wirtshausschild Ausleger mit Hirschsilhouette, teilweise vergoldetes Schmiedeeisen, 1. H. 19. Jh. D-6-77-172-4  
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Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

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Commons: Baudenkmäler in Rechtenbach – Sammlung von Bildern