Die NSU Superfox 125 OSB ist ein Motorrad der NSU Werke AG in Neckarsulm, das von 1955 bis 1957 gebaut wurde.[1]

NSU
Superfox
Hersteller NSU Werke AG
Produktionszeitraum 1955 bis 1957
Klasse Leichtkraftrad
Motordaten
NSU Superfox bei der Moselschiefer-Classic 2011
Motor der Superfox

Merkmale

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Die NSU Superfox löste im Jahr 1955 die NSU Fox 101 OSB/125 ZB ab. Anders als der Name vermuten lässt, war sie konstruktiv jedoch weniger eine Weiterentwicklung der ursprünglichen Fox, sondern war eher eine verkleinerte NSU Max.

Dies zeigt sich unter anderem in der Konstruktion des Motors, der nun wie bei der Max mit „Ultramax-Steuerung“ versehen war; das heißt die nun obenliegende Nockenwelle wurde über eine mit halber Kurbelwellendrehzahl laufende Zwischenwelle und zwei um eine Vierteldrehung versetzte Schubstangen angetrieben. Der innere Aufbau von Motor und Getriebe und damit die Lage der voll gekapselten Antriebskette auf der linken Fahrzeugseite zeigen aber noch die Abstammung von der NSU Fox. Wie bei der Max und der Lux führte NSU die Ansaugluft vor dem Luftfilter nun durch den Rahmen – sogenannte „Beruhigte Luft“ – und der Motor hatte eine Druckumlaufschmierung statt der einfachen Tauchschmierung der Fox. Auch die Konstruktion von Rahmen und Fahrwerk waren jetzt stark an Max und Lux angelehnt aber deutlich kleiner und leichter gehalten. Vorder- und Hinterrad waren jetzt austauschbar und durch Steckachsen schnell zu montieren. Einige Teile (Werkzeugkasten, Batteriekasten) gleichen denen der Max. Weitere zeittypische Neuerungen waren der Profillenker aus Pressblech, in dem die Kabelzüge fast unsichtbar verborgen waren.[2]

Die Superfox war ein Werk von NSU-Chefkonstrukteur Albert Roder. Sie war in den Farben Schwarz mit goldenen Zierlinien und Christianablau mit weißen Zierlinien erhältlich.

Technische Daten

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125 OSB (Superfox)
Baujahre 1955–1957
Motor fahrtwindgekühlter Einzylinder-Viertaktmotor, Kickstarter
Ventilsteuerung obenliegende Nockenwelle,
Antrieb mit Schubstangen („Ultramax-Steuerung“)
Bohrung × Hub 52 × 58 mm
Hubraum 123 cm³
Verdichtung 8,5 : 1
Nennleistung 8,8 PS (6,5 kW) bei 6500/min
Gemischaufbereitung Bing-Vergaser AJ 2/20/16
Schmierung Druckumlaufschmierung
Kupplung Mehrscheiben-Trockenkupplung
Getriebe 4-Gang-Getriebe mit Fußschaltung
Endantrieb Kette (vollgekapselt)
Rahmen Pressstahlrahmen
Maße (L × B × H) 1987 × ? × ? mm
Radstand 1285 mm
Radaufhängung vorn geschobene Kurzschwinge, hydraulisch gedämpft
Radaufhängung hinten gezogene Langarmschwinge,
mit Zentralfederbein abgestützt, hydraulisch gedämpft
Felgengröße vorn Drahtspeichenrad, 19″
Felgengröße hinten
Bereifung vorn 2,75–19″; später: 3,00–19″
Bereifung hinten
Bremse vorn Innenbacken-Trommelbremsen (Vollnaben), ø 140 mm
Bremse hinten
Leergewicht 116 kg
Tankinhalt 10,8 Liter
Normverbrauch (a) 2,7 l/100 km
Höchstgeschwindigkeit 95 km/h
(a) 
Der „Normverbrauch“ nach DIN 70030 wurde mit gleichbleibend Dreiviertel der Höchstgeschwindigkeit (hier 95 km/h) auf ebener Strecke ermittelt.

Quellen: [3][2][4]

Markterfolg

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Als die Superfox im Jahr 1955 auf den Markt kam, war die Nachfrage nach Motorrädern schon erheblich zurückgegangen. Obwohl die Superfox moderner war als die alte Fox, mehr wie ein richtiges Motorrad aussah und deutlich mehr Leistung hatte, wurden in den drei Jahren 1955 bis 1957 nur 15.530 Stück gebaut.

Nachfolgerin war ab 1957 die NSU Maxi 175 OSB, im Prinzip eine auf 175 cm³ Hubraum vergrößerte Superfox mit seitlichen Federbeinen statt Zentralfederbein hinten. Allerdings verwendete NSU bei der Maxi erstmals 18-Zoll-Räder statt der bis dahin durchweg verwendeten 19-Zoll-Räder.

Zulassungsrechtliches (Deutschland)

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Ursprünglich war die Superfox zulassungsrechtlich ein vollwertiges Kraftrad. Sie war zulassungs-, steuer- und versicherungspflichtig, hatte einen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein und musste mit dem Motorradführerschein der Klasse 1 gefahren werden. Mitte der 1990er Jahre wurde die Grenze für Leichtkrafträder von 80 cm³ auf 125 cm³ erhöht, in die das Modell nun eingeordnet wurde.

Damit ist sie nicht mehr zulassungspflichtig und steuerfrei. Statt eines Fahrzeugbriefes braucht sie jetzt nur noch eine Betriebserlaubnis. Sie muss jedoch nach wie vor ein eigenes Kennzeichen führen. Die Steuerfreiheit besteht aber nur, wenn die Fahrzeugpapiere auf Leichtkraftrad ausgestellt sind, also umgeschrieben wurden.

Als Führerschein reicht jetzt die Klasse A1 aus, jedoch muss wegen der Höchstgeschwindigkeit von 95 km/h der Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein. Seit dem 18. Januar 2013, dem Tag, an dem die 80-km/h-Begrenzung für 125-cm³-Motorräder aufgehoben wurde, dürfen auch schon 16-jährige Jugendliche, sofern sie im Besitz eines Führerscheins der Klasse A1 sind, die NSU Superfox fahren. Ältere Fahrer, die ihren PKW-Führerschein der Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erworben haben, dürfen die Superfox seitdem auch fahren, da in der Klasse 3 bis zum 1. April 1980 Leichtkrafträder eingeschlossen waren.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Peter Schneider: NSU 1873–1984 • Vom Hochrad zum Automobil. 2. Auflage. Motorbuch Verlag, Stuttgart 1988, ISBN 3-613-01086-0.
  2. a b NSU-Zeitschrift Besser fahren. 1955, Drucknummer DW 4004 4000 1611.
  3. Ernst Leverkus: Die tollen Motorräder der 50er Jahre. 8. Auflage. Motorbuch Verlag, Stuttgart 1983, ISBN 3-87943-849-8.
  4. Superfox. 4. März 2010. Auf Baumgartner-Thomas.de, abgerufen am 27. Dezember 2022.