Rüppershausen
Rüppershausen (mundartlich Rebberschhause oder Rebbaschause) ist ein Stadtteil von Bad Laasphe im nordrhein-westfälischen Kreis Siegen-Wittgenstein.
Rüppershausen Stadt Bad Laasphe
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Koordinaten: | 50° 58′ N, 8° 19′ O |
Höhe: | ca. 430 m |
Fläche: | 2,68 km² |
Einwohner: | 250 |
Bevölkerungsdichte: | 93 Einwohner/km² |
Eingemeindung: | 1. Januar 1975 |
Postleitzahl: | 57334 |
Vorwahl: | 02754 |
Stadtgliederung der einzelnen Ortsteile von Bad Laasphe
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Geographische Lage
BearbeitenRüppershausen liegt im Bereich „Auf den Höfen“, einem von landwirtschaftlichen Flächen geprägten Teil der Stadt Bad Laasphe im oberen Lahntal, die ansonsten überwiegend bewaldet ist. Wanderwege führen von hier aus beispielsweise zum Hohen Haupt oder auf die Leimstruth. Felder und Wiesen werden nach wie vor landwirtschaftlich genutzt. Eine besondere Attraktion ist die „Alte Braache“ mit einer schönen Festhalle, die von den Einwohnern selbst errichtet wurde. Rüppershausen liegt 3 km entfernt von Feudingen und 6 km von Erndtebrück.
Geschichte
BearbeitenIm Jahr 1365 wurde der Ort als Ruprachtishusen erstmals urkundlich genannt. 1538 gehört Rüppershausen zum Haus Wittgenstein. Im Jahr 1692 wird die Schneide- und Mahlmühle erbaut. Das Dorf besteht jetzt aus 5 Häusern. Im 18. Jahrhundert gehört der Ort zum Amt Erndtebrück. Heute hat der Ort etwa 250 Einwohner.
Am 1. Januar 1975 wurde die Gemeinde Rüppershausen in die Stadt (Bad) Laasphe eingegliedert.[1]
Einwohnerentwicklung
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 337 f. (Statistische Bibliothek des Bundes und der Länder [PDF]).
- ↑ Martin Bünermann, Heinz Köstering: Die Gemeinden und Kreise nach der kommunalen Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen. Deutscher Gemeindeverlag, Köln 1975, ISBN 3-555-30092-X, S. 140 f.