Alles für Deutschland

nationalsozialistische Parole (Losung der Sturmabteilung [SA])

„Alles für Deutschland“ ist eine Losung, die während der Zeit des Nationalsozialismus von der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet wurde. Heute ist es in Deutschland insbesondere strafbar, die Losung zu verbreiten oder öffentlich oder in einer Versammlung zu verwenden, da sie als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gilt.

Dolch der SA mit der Gravur „Alles für Deutschland“

Verwendung

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Bis zur NS-Herrschaft

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In seiner Königlichen Proklamation vom 6. März 1848 schloss König Ludwig I. von Bayern mit den Worten: „Alles für Mein Volk! Alles für Teutschland!“[1]

In den 1930er Jahren finden sich Beispiele der Verwendung dieser Losung von Vertretern der SPD, der DNVP[2] und der katholisch geprägten Zentrumspartei. Karl Höltermann, Sozialdemokrat und geschäftsführender Bundesvorsitzender des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold, formulierte in einem Aufruf von 1932 unter anderem: „Wir wollen nichts für uns – alles für Deutschland!“[3] Er bezog sich dabei auf einen Brief des ersten Bundesvorsitzenden des Reichsbanners, Otto Hörsing, der von Höltermann am 26. Dezember 1931 in der Reichsbanner-Zeitung unter der Überschrift „Nichts für uns - alles für Deutschland!“ veröffentlicht worden war und in dem Hörsing unter anderem schrieb: „Es bleibt bei unsrer alten Parole: Nichts für uns - alles für Deutschland!“ sowie „Wir wollen nichts für uns - alles für Deutschland!“[4]

In der NS-Zeit

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Die Nationalsozialisten machten sich den Wahlspruch zu eigen;[5] er wurde zur Losung der SA[6] und war in die Klingen der SA-Dienstdolche eingraviert.[7]

Der Historiker und Leiter der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora, Jens-Christian Wagner, weist darauf hin, dass die Losung „seit den 1920er-Jahren während der gesamten Zeit des Nationalsozialismus“ von der SA als Leitspruch verwendet wurde, im Nationalsozialismus überall zu sehen war und „zum Standardrepertoire der NS-Propaganda“ gehörte.[7]

Die Verwendung, beispielsweise in Reden und bei Veranstaltungen,[8] ist nachgewiesen unter anderem für Nazigrößen wie Adolf Hitler[9], Wilhelm Keitel,[10] Rudolf Heß,[11] Wilhelm Gustloff,[12] SA-Führer Ernst Röhm,[13] und nachgeordnete NS-Funktionäre wie Reichstatthalter Alfred Meyer,[14] Johannes von Reibnitz, NSDAP-Abgeordneter im preußischen Landtag[15] oder Philipp Baetzner, Reichstagsabgeordneter der NSDAP.[16]

Die Hitlerjugend verwendete den Spruch in einer leicht abgewandelten Form.[17]

Dokumentiert ist die Verwendung in dieser Zeit auch in verschiedenen Bereichen der Gesellschaft außerhalb von Staatsapparat und Partei, beispielsweise bei der Feuerwehr,[18] in Schulbüchern,[19] der evangelischen Kirche Aalen,[20] und in Zigarettenalben.[21]

Nachkriegszeit

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SED und BdD

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In der Sowjetischen Besatzungszone wurde die Parole von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands benutzt. Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl schrieben am 24. April 1946 in einem Geleitwort für die neugegründete Zeitung ihrer Partei Neues Deutschland: „Alles für Deutschland, alles für das neue Deutschland ist die Leitfahne unseres neuen Zentralorgans“.[22]

Der Bund der Deutschen, Partei für Einheit, Frieden und Freiheit (BdD) verwendete auf einem Plakat für die Bundestagswahl 1957 den Text „Nichts für Atomrüstung und NATO – Alles für Deutschland durch den Frieden – Bund der Deutschen – Partei für Einheit Frieden Freiheit“.[23]

Deutsche Reichspartei

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Die rechtsextreme Deutsche Reichspartei nutzte die Losung seit ihrer Gründung 1950, oft mit Zusatz: „Jedem das Seine – Alles für Deutschland!“[24]

NPD und Neonazis

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Laut dem Soziologen Andreas Kemper wurde der „fanatische Totalitarismus des ‚Nichts für uns – alles für Deutschland!‘“ von Neonazis und NPD-Funktionären weiterverwendet, so unter anderem von Michael Kühnen, dem Mitbegründer der Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten, dem amerikanischen Neonazi Gary Lauck und von Jürgen Gansel (NPD), Chefredakteur der Deutschen Stimme und Bundesgeschäftsführer des Nationaldemokratischen Hochschulbundes.[25] Auch von einem Mitglied der Berliner Alternative Süd-Ost, Aktivisten der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei[26][27] Skinheads und Rechtsrockern wurde die Parole verwendet.[28][29][30] Die seit 2005 verbotenen Gruppe Kameradschaft Tor Berlin nutzte die Parole in Kombination mit der Abbildung einer Maschinenpistole auf ihrer Homepage.[31] Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Neonazi Sascha Krolzig 2006 wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, da allgemein bekannt sei, dass es sich „um die Losung der SA […] handelt“.[32]

Im Bundestagswahlkampf 2017 ließ Ulrich Oehme, Kandidat und späterer Bundestagsabgeordneter der Alternative für Deutschland (AfD), Plakate mit der Losung aufhängen. Das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt, weil ihm nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Halle kein Vorsatz nachzuweisen gewesen sei.[33]

Kay-Uwe Ziegler, stellvertretender Landesvorsitzender der AfD in Sachsen-Anhalt, beendete eine Rede 2020 mit der Parole. Er gab später an, er „habe den historischen Hintergrund des Zitats nicht gekannt“.[34]

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke wählte bei einem Wahlkampfauftritt 2021 für seine Rede den Schlusssatz: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“ Darauf hin erstattete der Grünen-Landtagsabgeordnete Sebastian Striegel Anzeige.[35] Gegen die Verurteilung durch das Landgericht Halle im Jahr 2024[36] (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, § 86a StGB)[37] legte Höcke Revision ein; der Fall geht an den Bundesgerichtshof.[38] Noch während das Verfahren lief,[36] sprach Höcke auf einer Veranstaltung in Gera 2023 als Redner den ersten Teil der SA-Losung selbst aus und forderte das Publikum auf, „…Deutschland“ zu rufen.[39] Das Landgericht Halle verurteilte Höcke deswegen erneut zu einer Geldstrafe.[40] Auch gegen dieses Urteil legte Höcke Revision ein.[41] Die Expertin für Rechtsextremismus Kira Ayyadi sieht Höckes Vorgehen eingebettet in das „perfide Kommunikationsprinzip“ der „kalkulierten Mehrdeutigkeit“ in großen Teilen der AfD, um „die Grenzen des Sagbaren auszuloten und auszuweiten.“ Diese Hundepfeifen-Politik, auch „Dog Whistling“ genannt, sei für Gruppen eine nützliche Strategie, die extreme Ideologien vertreten, sich aber als harmlos präsentieren wollten.[42] Im Juli 2024 skandierten AfD-Mitglieder bei einer Kundgebung im sächsischen Freiberg die SA-Parole.[43]

Strafbarkeit

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In Deutschland ist es nach dem Straftatbestand Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB) grundsätzlich verboten, Kennzeichen von bestimmten Organisationen zu verbreiten oder öffentlich oder in einer Versammlung zu verwenden; zudem sind auch bestimmte Vorbereitungshandlungen mit Strafe bedroht. Schwerpunkt der Anwendung des § 86a StGB sind Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen (§ 86a StGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Kennzeichen sind dabei nach dem Gesetzeswortlaut insbesondere auch Parolen.

Auch die Parole „Alles für Deutschland“ wird als solches Kennzeichen angesehen, da es sich hierbei um die Losung der SA handelte. Daher entschied das Oberlandesgericht Hamm am 1. Februar 2006, dass die Nutzung dieser Parole bei einer Veranstaltung einen strafbaren Verstoß gegen § 86a StGB darstelle.[32] Entsprechend entschied am 14. Mai 2024 erstinstanzlich das Landgericht Halle.[36] Auch gemäß der deutschen strafrechtlichen Literatur[44][45][46] und beispielsweise der Brandenburgischen Landeszentrale für politische Bildung[47] ist die Losung ein Kennzeichen im Sinne des Straftatbestandes. In einer Publikation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages heißt es hierzu: „Strafbar ist auch das Verwenden der Sentenz ‚Alles für Deutschland‘ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung, da es sich hierbei um die Losung der SA handelte.“[48]

Im Jahr 2017 wurde ein Strafverfahren gegen den AfD-Politiker Ulrich Oehme eingestellt, weil ihm nicht sicher das Wissen nachzuweisen war, dass die Losung die einer verbotenen NS-Organisation ist und sich „aus dem Wortlaut kein Bezug zum NS-Regime“ ergebe.[49] Würde man das Eingreifen von § 86a StGB ablehnen, könnte nach dem Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen auch eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 4 StGB in Betracht kommen.[30]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Proklamation König Ludwigs I. von Bayern vom 6. März 1848.
  2. Bochumer Anzeiger und General-Anzeiger, 3. November 1932
  3. Karl Höltermann: Wir wollen nichts für uns – alles für Deutschland! In: Eiserne Front. Vier Aufrufe. Berlin: Dietz, 1932
  4. Karl Höltermann: Nichts für uns - alles für Deutschland! Abgerufen am 1. Oktober 2024.
  5. Urteil gegen AfD-Politiker: Nur Geldstrafe für Höcke. taz, 14. Mai 2024, abgerufen am 19. August 2024.
  6. Grußarten und Parolen. Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE), abgerufen am 16. Mai 2024.
    Die extreme Rechte. Symbole und Kennzeichen Grußformen und Losungen. Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 16. Mai 2024.
  7. a b Annika Leister: Höcke vor Gericht. „Er hat es gewusst.“. In: t-online, 18. April 2024, abgerufen am 19. August 2024.
  8. Fritz Daum: Fritz Daum, Horst Wessel, Reutlingen 1933. 1933.
    Aus dem Westdeutschen Beobachter vom Freitag, dem 31. Januar 1936. RWTH Aachen Archiv, abgerufen am 22. Mai 2024.
    Der Tag von Potsdam. Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien, Potsdam, abgerufen am 17. August 2024.
    Wann „Alles für Deutschland“ oder „Jedem das Seine“ strafbar sind. Welt, 14. Mai 2024
    Kai Döring: Höcke-Zitat „Alles für Deutschland“: Warum die Parole verboten ist. Vorwärts, 16. Mai 2024
    Osttirol 1938: Sogar für den Anschluss zu entlegen. In: Tiroler Tageszeitung. Abgerufen am 22. Mai 2024.
  9. Max Domarus: Max Domarus, Hitler, Reden 1932 bis 1945, Bd. I, S. 661.
  10. Dieter Lent: Bemerkungen zu Hitlerinterpretationen von Braunschweigern (Deutung und Wahrnehmung von Hitlers Herrschaft und Person). Seite 152
    Klaus Kastner: Klaus Kastner, Die Völker klagen an: Der Nürnberger Prozess 1945-1946, Darmstadt 2015, S. 157.
  11. Innsbrucker Nachrichten. 1854-1945 1938. Universität Innsbruck, abgerufen am 22. Mai 2024.
  12. Arnold Juker: Der Fall Gustloff. Abgerufen am 22. Mai 2024.
  13. Ernst Röhm: Die nationalsozialistische Revolution und die S.A. Hrsg.: „Die nationalsozialistische Revolution und die S.A.“, in: Monatsschrift für Kulturpolitik und zwischenstaatliche geistige Zusammenarbeit, Herausgeber Dr. jur. Dr. phil. Adolf Morsbach, Heft 6, Juni 1934. 6. Juni 1934.
  14. Stadt Gelsenkirchen: Jahreschronik der Stadt Gelsenkirchen. Abgerufen am 29. Juli 2024.
  15. Brockauer Zeitung. Zeitung für den Landkreis Breslau 1933 Jg. 33. In: Brockauer Zeitung. Abgerufen am 22. Mai 2024.
  16. Kreisarchiv Calw: Der Gesellschafter - Amts- und Anzeigeblatt für den Oberamtsbezirk Nagold. 1898-... 1943 38 (15.2.1943). Abgerufen am 22. Mai 2024.
  17. Johannes Öhquist: Vgl. Johannes Öhquist, Das Reich des Führers, Berlin 1940, S. 192.
  18. Jan-Erik Hegemann: SA-Parole hing Jahrzehnte am Feuerwehrhaus. In: Feuerwehrmagazin. Abgerufen am 26. Mai 2024.
  19. Gewalterziehung. Der Ort des Nationalsozialismus in der deutschen Bildungsgeschichte. Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, abgerufen am 22. Mai 2024.
  20. Roland Schurig: Aalener Jahrbuch. Geschichts- und Altertumsverein Aalen e.V., 29. Juli 2024, abgerufen am 29. Juli 2024.
  21. Mervin Damian Dominick: Zigarettenalben im Kontext des Nationalsozialismus. Abgerufen am 29. Juli 2024.
  22. Dieter Felbick: Schlagwörter der Nachkriegszeit 1945–1949. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2003, ISBN 3-11-017643-2, S. 417; Hervorhebung wie im Original.
  23. Wahlplakat des BdD
  24. Reichsruf-Verlag, Jahreskalender der DRP, S. 2. Reichsruf-Verlag.
    HSTA RWV: HSTA RWV 5-174, Blatt 145.
  25. Andreas Kemper: Gansel, Heise, Höcke: „Alles für Deutschland“. In: campact blog, 25. April 2024, abgerufen am 22. August 2024.
  26. Hans Sigrist et al.: Verbotene Vereinigungen und ihre Auswirkungen auf das Versammlungswesen. Heft 51, S. 63. 2006. (PDF, 600 kB).
  27. Alle Feinde des Volkes im Kasten. In: Die Zeit. Abgerufen am 22. Mai 2024.
  28. Ingo Heiko Steimel: Musik und die rechtsextreme Subkultur. Dissertation, 2008, RWTH Aachen (PDF, 40,5 MB), abgerufen am 22. August 2024.
  29. Thomas Meyer: "Unser Leben heißt kämpfen bis zum Tod" - Rechtsrock als Message-Rock. In: PopScriptum 5 – Rechte Musik, 46 - 69. Forschungszentrum Populäre Musik, HU Berlin, abgerufen am 2. August 2024.
    Robert Claus, Esther Lehnert, Yves Müller: »Was ein rechter Mann ist...« (PDF (1,1 MB)) In: RLS Texte 68 , S. 161. Rosa-Luxemburg-Stiftung, 2010, abgerufen am 26. Mai 2024.
    Joshua Zettelmeier: 24 Stunden radikal., 11. Mai 2019, Hg: Exit Deutschland, zuerst erschienen in der FAZ am 1. April 2019 (Original).
  30. a b Musik – Mode – Markenzeichen. Rechtsextremismus bei Jugendlichen. Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen, Seite 80
  31. Hans Sigrist et al.: Verbotene Vereinigungen und ihre Auswirkungen auf das Versammlungswesen. Heft 51, 2006. (PDF, 600 kB).
  32. a b OLG Hamm, Urteil vom 1. Februar 2006 - 1 Ss 432/05 = NStZ 2007, 45.
  33. Gareth Joswig: AfD-Politiker zitierte SA-Losung: Zähe Ermittlungen gegen Höcke. In: taz.de. 4. Januar 2023, abgerufen am 15. Mai 2024.
  34. Alexander Schierholz: Rede am 9. November: Nazi-Zitat bringt AfD-Landesvize Kay-Uwe Ziegler aus Bitterfeld-Wolfen in Bedrängnis. Mitteldeutsche Zeitung, 23. November 2020, abgerufen am 21. August 2024.
    Timo Lehmann: Anzeige gegen Landesvize. AfD-Politiker provoziert mit Nazi-Spruch. 21. November 2020, abgerufen am 21. August 2024.
  35. AfD-Landeschef in Bedrängnis: Thüringer Landtag macht Weg für Anklage gegen Höcke frei. In: Der Tagesspiegel, 21. April 2024, abgerufen am 21. August 2024.
  36. a b c Vorsatz nachgewiesen. LG Halle verurteilt Björn Höcke zu Geldstrafe von 13.000 Euro. In: Legal Tribune Online (LTO). 14. Mai 2024, abgerufen am 21. August 2024.
  37. Christian Rath: Tabui­sie­rung der Sym­bole. In: Legal Tribune Online, 15. Mai 2024, abgerufen am 21. August 2024.
  38. Verurteilung wegen Verwendung einer SA-Parole Höcke legt Revision ein. LTO, 16. Mai 2024
  39. Verfassungswidrige NS-Parole: Weitere Anklage gegen Thüringens AfD-Chef Höcke. In: mdr.de. 3. April 2024, abgerufen am 15. Mai 2024.
    Höcke erneut für Nutzung einer SA-Parole verurteilt. In: Der Spiegel, 1. Juli 2024, abgerufen am 21. August 2024.
  40. Wegen NS-Parole. AfD-Politiker Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt. In: t-online. 1. Juli 2024, abgerufen am 1. Juli 2024.
  41. Verbotene Nazi-Parole wiederholt verwendet. Höcke zu Geldstrafe verurteilt: Verteidiger legen erneut Revision ein. In: Mitteldeutscher Rundfunk (MDR). 3. Juli 2024, abgerufen am 3. August 2024.
  42. Kira Ayyadi: Immunität von Björn Höcke wegen Nazi-Spruch aufgehoben. In: Belltower News, 25. November 2021, abgerufen am 21. August 2024.
  43. Waltraud Schwab: Die Antiqueerte. taz, 20. Juli 2024, abgerufen am 21. August 2024.
  44. Detlev Sternberg-Lieben In: Schönke/Schröder, 30. Auflage 2019, StGB § 86a Rn. 3
  45. Mark Steinsiek In: Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar. Band 7 §§ 80–121, De Gruyter, Berlin/Boston 2021, § 86a StGB Rn. 6.
  46. Andreas Stegbauer: Rechtsprechungsübersicht zu den Propaganda- und Äußerungsdelikten. NStZ 2008, S. 73.
  47. Die extreme Rechte. Symbole und Kennzeichen Grußformen und Losungen. Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 16. Mai 2024.
  48. Roman Trips-Hebert: Das strafbare Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste, 10. November 2021, abgerufen am 5. Mai 2024.
  49. Gareth Joswig: AfD-Politiker zitierte SA-Losung: Zähe Ermittlungen gegen Höcke. In: taz, 1. April 2023, abgerufen am 6. Oktober 2024.