Altpreußisches Garnisonregiment No. IX (1756)

Das Garnisonbataillon Nr. IX war ein Infanterieverband der Preußischen Armee mit Stationierungsort in Geldern später Wesel.

Garnisonbataillon IX

Aktiv 1743 bis 1788 (aufgelöst)
Staat Preußen
Truppengattung Infanterie
Standort Geldern, Wesel
Stammliste Altpreußische Infanterieregimenter
Stammnummer ohne
Kriege und wichtige Schlachten Siebenjähriger Krieg:

Geschichte

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Im Jahr 1743 erhielt der Chef des Infanterieregiment Nr. 32 Oberst Georg Volrath von Kröcher den Auftrag ein Garnisonbataillon zu errichten. Daher nahm er jeweils 10 Mann von jeder Kompanie seines alten Regiments. Zusammen mit Neugeworbenen bildeten sie fünf Musketier- und eine Grenadierkompanie. Die Grenadierkompanie erhielt bald Feldetat und kam zum stehenden Grenadierbataillon Nr. 2.

Während des Siebenjährigen Krieges verteidigte das Bataillon vier Monate lang die Festung Geldern. Anschließend wurde das Bataillon im Jahr 1758 um fünf weitere Musketierkompanien ergänzt. Das Bataillon kam in die Festung Torgau und geriet dort nach der Kapitulation in österreichische Gefangenschaft. Am Ende des Krieges im Jahr 1763 wurde das Freibataillon von Salenmon nach Wesel verlegt und durch zurückkehrende Mannschaften des alten Bataillons ergänzt. Bei der Auflösung im Jahr 1788 kamen drei Kompanien in das Depotbataillon des Infanterieregiments Nr. 44, zwei Kompanien kamen in das Depotbataillon des Infanterieregiments Nr. 48.[1]

Literatur

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  • Eduard Lange: Die Soldaten Friedrich's des Großen. Adenarius & Mendelsohn, Leipzig 1853, S. 267f
  • Christian Friedrich Himburg: Kurzgefasste Stamm- und Rangliste aller Regimenter der Königlich-Preußischen Armee von derer Stiftung an bis Ende 1785. Berlin 1786, S. 100
  • Allerneuester Zustand der königlichen preussischen Armee mit Anfang des Jahres 1778 und kurzgefaßte Geschichte dieses Heeres von seiner Stiftung an bis auf die jetzigen Zeiten, S. 72f
  • R. Soberjé, Garnison-Regiment Nr. 9 , 1743-1788, 1919

Einzelnachweise

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  1. René de L'Homme de Courbiere, Geschichte der Brandenburgisch-Preussischen Heeres-Verfassung, S. 131