Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

internationale Organisation des Finanzwesens auf der Ebene der Zentralbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ; englisch Bank for International Settlements, französisch Banque des règlements internationaux, italienisch Banca dei Regolamenti Internazionali, spanisch Banco de Pagos Internacionales) ist eine Internationale Organisation des Finanzwesens mit Sitz in Basel (Schweiz). Eine Mitgliedschaft ist Zentralbanken oder vergleichbaren Institutionen vorbehalten.

Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
Bank for International Settlements (BIS)
Banque des règlements internationaux (BRI)
Banco de Pagos Internacionales (BPI)
Banca dei Regolamenti Internazionali (BRI)
Logo
Logo der Organisation
 
 
Organisationsart Internationale Organisation mit eigenem Rechtsstatus[1]
Sitz der Organe Basel, Schweiz (Hauptsitz) (exterritoriales Gebiet)
Amts- und Arbeitssprachen

Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch

Gründung 17. Mai 1930
www.bis.org
Hauptsitz der BIZ: der 19-stöckige BIZ-Turm beim Bahnhof SBB in Basel
Heutiges Zweitgebäude der BIZ am Aeschenplatz in Basel; früher Sitz der UBS. Architekt: Mario Botta

Die BIZ hat 63 Mitglieder, darunter das US-amerikanische Federal Reserve System, die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank, die Banque de France, die Schweizerische Nationalbank und die Zentralbanken vieler anderer Volkswirtschaften.

Die BIZ wurde am 17. Mai 1930 im Rahmen einer Neuregelung der deutschen Reparationsverpflichtungen nach dem Ersten Weltkrieg gegründet. Sie ist die weltweit älteste internationale Finanzorganisation, gilt als «Bank der Zentralbanken» und hat eine wichtige Funktion bei deren Kooperation miteinander und mit anderen Institutionen aus dem Finanzbereich. Sie verwaltet die Währungsreserven der Mitgliedsbanken und hält regelmässige Sitzungen der Zentralbankgouverneure ab, wo Fragen der Konjunktur- und Finanzmarktlage sowie der internationalen Währungs- und Finanzstabilität stehen.[2][3] Bei der BIZ sind auch das Sekretariat des Financial Stability Board (FSB) und der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht angesiedelt.

Die BIZ war an vielen währungspolitischen und finanzwirtschaftlichen Ereignissen und Entwicklungen beteiligt. Sie war z. B. während der Zeit des Bretton-Woods-Systems ein Forum, wo die Präsidenten der beteiligten Zentralbanken sich austauschten. Vor der Gründung des Europäischen Währungsinstituts 1994 war sie bei der Gestaltung der Europäischen Währungsunion beteiligt.[3]

Hauptsitz der BIZ ist Basel (Schweiz), wobei die Grundstücke, Gebäudeteile sowie die Bediensteten der BIZ der schweizerischen Hoheitsgewalt nur eingeschränkt unterliegen (Art. 2ff Abkommen vom 10. Februar 1987).[4]

Die BIZ eröffnete 1998 eine Repräsentanz in Hongkong und 2002 eine in Mexiko-Stadt.[5] Mitglieder des Verwaltungsrats sind (Stand Februar 2022) u. a. EZB-Präsidentin Christine Lagarde, der Bundesbankpräsident Joachim Nagel, der Präsident der Schweizerischen Nationalbank Thomas Jordan sowie der Präsident der Fed Jerome Powell.[3][6][7]

Geschichte

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Gründungsphase bis 1933

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BIZ-Gründungsmitglied J. P. Morgan, Jr.
 
BIZ-Gründungsmitglied Hjalmar Schacht

Die Gründung wurde als Bestandteil innerhalb des Young-Planes, der die Reparationsauflagen neu regelte, 1929/30 vertraglich fixiert[8] und wurde damals als Reparationsbank bezeichnet.[9] Sie übernahm zunächst die Aufgaben des Reparationsagenten. Die Idee zu einer solchen Kooperationsstelle der Zentralbanken hatte der Gouverneur der Bank von England, Montagu Norman, bereits 1925 entwickelt: Seit seiner erneuten Bindung an das Gold, die in diesem Jahr stattfand, stand das überbewertete Pfund Sterling unter Druck, was die Konjunktur im Vereinigten Königreich bis 1931 dauerhaft belastete. 1927 trafen sich die Gouverneure der vier wichtigsten Zentralbanken erstmals zu einem informellen Treffen in den USA.[10]

Das Deutsche Reich hatte seine Annuitäten an die neu zu schaffende Bank zu überweisen, die sie an Deutschlands verschiedene Reparationsgläubiger verteilte. Ausserdem sollte die Bank die Kooperation der Zentralbanken stärken, den Welthandel und den internationalen Kapitalaustausch fördern und die Wechselkurse stabilisieren. Young sagte im Juni 1929 voraus, die Bank würde die Maschinerie des weltweiten Kapitalismus schmieren und so die Ausbreitung des Bolschewismus verhindern.[11]

Nachdem eine internationale Konferenzen in Den Haag im August 1929 den Plan der Experten grundsätzlich gebilligt hatten, trat im Oktober eine weitere Expertenkommission in Baden-Baden zusammen, um das neue Finanzinstitut konkret zu gründen. Dem Komitee gehörte unter anderem der Teilhaber des Hamburger Bankhauses M.M.Warburg & CO, Carl Melchior an, der amerikanische Bankier J. P. Morgan, Jr. und sein Teilhaber Thomas W. Lamont. Diese hatten bereits am Dawes- und am Young-Plan mitgewirkt.[10] Chef der deutschen Delegation war der Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, der auch schon dem Young-Komitee angehört hatte, dessen Ergebnis aber für grundsätzlich unerfüllbar hielt. Wiederholt geriet Schacht scharf mit dem französischen Vertreter Pierre Quesnay und seinen belgischen Kollegen Franck und van Zeeland aneinander. Die Meinungsverschiedenheiten gingen um die Besetzung der Direktorenposten, den Sitz des neuen Instituts und nicht zuletzt seinen Charakter: Während die französischen, belgischen und italienischen Experten die BIZ auch als Weltbank institutionalisieren wollte, auch um die Reparationen aus der politischen Sphäre herauszuheben und so gegen alle Revisionsversuche abzusichern, strebte Schacht an, sie zu einer reinen Reparationsbank zu machen und ihr keine weiteren Aufgaben zuzubilligen. Dabei hatte er die britischen und die amerikanischen Delegierten auf seiner Seite. In ihrem Statut wurden die Kompetenzen der neuen Bank daher eng beschränkt. Ebenfalls Erfolg hatte Schacht im Streit um den Sitz der BIZ: Er lehnte Brüssel vehement ab, solange nicht Eupen-Malmedy an Deutschland zurückgegeben würden, das durch den Versailler Vertrag 1920 an Belgien gegangen war. Die belgischen Experten reisten aus Protest ab, woraufhin sich die übrigen Delegierten leicht auf Basel einigen konnten. Am 13. November 1929 unterzeichneten die verbliebenen Experten das Statut für die neue Bank für internationalen Zahlungsausgleich.[12]

Nachdem eine zweite Haager Konferenz die Ergebnisse des Ausschusses im Januar 1930 gebilligt hatte, wurde die BIZ am 27. Februar 1930 offiziell gegründet. Sie verfügte über ein Grundkapital von 500 Millionen Schweizer Goldfranken, das zum überwiegenden Teil von den beteiligten Zentralbanken stammte.[13] Die deutsche Reichsbank, die Bank of England, die Banque de France, die Banca d’Italia, die Belgische Nationalbank, die an der Spitze einer aus 14 japanischen Banken bestehende Gruppe der Industrial Bank of Japan sowie die amerikanische Wall-Street-Bankengruppe JPMorgan & Co., Rockefellers First National Bank of New York und die First National Bank of Chicago (heute Teil der Chase Manhattan Bank) zeichneten jeweils 16.000 Aktien. Die amerikanischen Interessen wurden de facto vom Bankhaus Morgan vertreten.[14][15][16]

Als Sitz dienten bis zum Umzug in den neuen Turm 1977 das Grand Hotel und das Hotel Savoy Univers am Centralbahnplatz in Basel.[17] Mit Inkrafttreten des Youngplans am 17. Mai 1930 nahm die BIZ ihre Arbeit als Reparationsbank auf.

Erster Präsident der BIZ wurde das Mitglied der Deutschen Reichsbank, ehemalige Generaldirektor von Rockefellers Chase National Bank und bis 1930 als Direktor der FED New York agierende Gates White McGarrah. Am 22. April 1930 wurde Pierre Quesnay, Direktor der Bank von Frankreich, gegen die Stimmen der deutschen Vertreter vom Verwaltungsrat zum ersten Generaldirektor der BIZ gewählt.[18] Carl Melchior wurde von Schachts Nachfolger als Reichsbankpräsident Hans Luther zum stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats der BIZ berufen wurde.[19]

Bereits 1931, mit Einstellung der deutschen Reparationen auf Grund der Weltwirtschaftskrise, entfiel die eigentliche Aufgabe der BIZ, die Sicherstellung der Reparationszahlungen an die Siegermächte des Ersten Weltkrieges zu gewähren, weitgehend.

Im Juni 1931 hatten bereits 24 nationale Zentralbanken Kapital bei der BIZ gezeichnet. In der BIZ waren neben den Zentralbanken vor allem die führenden bereits genannten Geldinstitute der Wall Street vertreten, die ein starkes Interesse an Geschäften mit Deutschland hatten.[20]

1933–1945

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BIZ-Anwalt John Foster Dulles
 
Direktor der CIA Allen W. Dulles

Auf Grund des am 17. Februar 1933 in Berlin unterzeichneten Dritten Deutschen Stillhalteabkommens ernannte die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich zu Mitgliedern des Schiedsausschusses die Herren Marcus Wallenberg und Thomas McKittrick sowie als Stellvertreter u. a. Robert Pferdmenges, Teilhaber des Privatbankhauses Sal. Oppenheim jr. & Cie. aus Köln.[21]

In der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 galt die BIZ mitunter trotz zeitweiliger amerikanischer Direktion (ab 1939 oblag die Leitung Thomas McKittrick) mit ihrer einflussreichen «deutschen Gruppe» innerhalb der Organisation als dem Deutschen Reich nicht feindlich eingestellt. Emil Puhl, geschäftsführender Vizepräsident der Reichsbank war stellvertretendes Mitglied («Alternate») des BIZ-Verwaltungsrats geworden. Die BIZ übernahm 1938 nach dem «Anschluss» Österreichs das österreichische Gold und war 1939 nach der NS-Besetzung der sogenannten Rest-Tschechei auch bei der Überweisung eines Teils des tschechischen Goldes zugunsten der NS-Seite behilflich. Lord Montagu Norman, einer der Präsidenten der BIZ und gleichzeitig Leiter der Bank of England, verhinderte die Überweisung nicht. Ab April 1939 wurde der amerikanische Wall-Street-Anwalt Thomas McKittrick, der in erster Linie die Interessen Rockefellers wahrnahm, als Präsident in die BIZ berufen. Während der Kriegszeit 1939 bis 1945 wickelte die BIZ alle notwendigen Devisengeschäfte für das Deutsche Reich ab. Es kam deshalb später zu dem offenen Vorwurf des Handels mit Raubgold (looted gold) der vom Deutschen Reich übernommenen Zentralbanken.[22] Zur gleichen Zeit diente die Bank als Treffpunkt führender deutscher Vertreter wie Hjalmar Schacht mit Bankiers und dem Chef des amerikanischen Geheimdienstes in der Schweiz, Allen W. Dulles, der zugleich als Direktor der Schroders Bank in New York und als Präsident der privaten aussenpolitischen US-Denkfabrik und Netzwerkes Council on Foreign Relations fungierte. Allen W. Dulles’ Bruder, der spätere US-Aussenminister John Foster Dulles, war zu dieser Zeit amerikanischer Anwalt der BIZ.[23] Herbert Reginbogin bezeichnet die BIZ als ein «Zentrum der Appeasement-Politik» und findet es «merkwürdig» das eine «so gesetzloser und vertragsbrüchiger Staat wie das Dritte Reich» bis 1944/45 Dividenden auf Konten ausländischer Gläubiger aus Grossbritannien, Frankreich und den USA zahlte.[24]

Fünf ihrer Direktoren wurden später wegen Kriegsverbrechen angeklagt.

Deutsche Vertreter in Leitungsgremien der BIZ zwischen 1933 und 1945
Internationale Vertreter in Leitungsgremien der BIZ zwischen 1933 und 1945

1945–2000

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Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm die BIZ ihre Arbeit wieder auf, und ihre Statuten wurden so geändert, dass alle europäischen Zentralbanken, auch die der sozialistischen Länder (mit Ausnahme der Sowjetunion und der DDR) Mitglieder wurden. Zwischen 1962 und 1971 lag ihr Arbeitsschwerpunkt bei der Koordination der Reaktion auf Währungskrisen,[30] in enger Zusammenarbeit mit der Zehnergruppe (G10). In der G10 waren die Notenbanken der neun wichtigsten Mitglieder des Internationalen Währungsfonds vertreten sowie die Schweiz, die damals noch nicht Mitglied des IWF war. Seit 1971, mit dem Ende des Systems fester Wechselkurse (Bretton-Woods-System), gelangten neue Themen in den Blickpunkt, so die Eurowährungsmärkte, die Zahlungsverkehrssysteme, die Bankenaufsicht und die Finanzstabilität generell.

Die Zentrale der BIZ hat 1977 in Basel nahe am Bahnhof SBB einen 70 m hohen Hochhaus-Rundturm (BIZ-Turm) bezogen, welcher vom Architekten Martin Burckhardt entworfen wurde.

Am 1. Januar 1994 begann mit der Errichtung des Europäischen Währungsinstituts die zweite Stufe der Währungsunion. Die Aufgaben dieses Instituts waren die Verstärkung der Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken, eine stärkere Koordinierung von deren Geldpolitik und die Durchführung der Vorarbeiten für die Errichtung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), für die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik und für die Schaffung der einheitlichen Währung. Das Institut diente als Forum für Konsultationen für die Geldpolitik, während Interventionen am Devisenmarkt weiterhin Aufgabe der nationalen Zentralbanken waren. Dadurch (und später durch die Einführung des Euro als Buchgeld (1. Januar 1999)) verlor die BIZ etwas an Bedeutung.

Seit 2000

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Im Zuge der Eurokrise findet die Tätigkeit der BIZ wieder mehr öffentliche Beachtung als früher. Am 23. Juni 2012 veröffentlichte die BIZ ihren Jahresbericht 2012.[31] Darin warnt sie vor einer fortdauernden lockeren Geldpolitik der wichtigsten Zentralbanken (im Klartext: vor allem der EZB, der Fed (USA) und der Bank of Japan). Die Krisenpolitik der EZB habe zwar einen Zusammenbruch des Finanzsystems verhindert; diese Politik erreiche aber nun Grenzen. Weitere ausserordentliche geldpolitische Impulse würden mehr und mehr zu einer Gefahr, denn das Kosten-Nutzen-Verhältnis beginne sich zu verschieben.[32]

Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine 2022 schloss die BIZ die russische Zentralbank von allen Treffen und Dienstleistungen aus, wie am 10. März 2022 mitgeteilt wurde.[33]

Organisation

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Die BIZ ist eine private internationale Organisation und mit dem Rechtsstatus einer spezialrechtlichen Aktiengesellschaft organisiert. Sie hat ihren Hauptsitz in Basel und je eine Repräsentanz in Hongkong und Mexiko-Stadt.[34] Ihr genehmigtes Grundkapital betrug ursprünglich 1,5 Mrd. Goldfranken. Seit 2001 beträgt das Kapital der BIZ 6 Mrd. Sonderziehungsrechte, aufgeteilt in 600.000 Aktien zu je 5000 Sonderziehungsrechten. Diese können nach der Statutenänderung von 2001 nur von Zentralbanken gehalten werden. Ein Goldfranken entspricht etwas mehr als 0,29 g Feingold, welches die Goldparität des Schweizer Frankens bei Gründung der BIZ im Jahre 1930 war. Heutzutage werden die Jahresabschlüsse in Sonderziehungsrechten erstellt. Obwohl es sich formal um eine schweizerische Aktiengesellschaft handelt, gilt die BIZ nach dem Haager Vertrag als eine internationale Organisation und ist damit dem Völkerrecht unterworfen. Bis zur Statutenänderung von 2001 gab es auch Privataktionäre; einige dieser wehrten sich bis 2003 dagegen, zwangsweise abgefunden zu werden.[35][36] Seit dem 1. April 2003 ist die Rechnungswährung der BIZ das Sonderziehungsrecht (siehe 73. Jahresbericht).

Generalversammlung

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Oberstes Organ der BIZ ist die einmal im Jahr stattfindende Generalversammlung. Anfang 2012 hatten 60 Zentralbanken Sitz und Stimme in der Generalversammlung. Neben den Ländern der Zehnergruppe sind dies seit 1999 auch die Europäische Zentralbank, die Zentralbanken aller westeuropäischen Länder, der meisten Transformationsländer in Osteuropa, der wichtigsten asiatischen Schwellenländer, der grössten lateinamerikanischen Volkswirtschaften, sowie der Volksrepublik Chinas, Indiens, Saudi-Arabiens sowie Südafrikas. Die Generalversammlung kann über die Dividendenausschüttung und Gewinnverwendung bestimmen, den Jahresbericht und Jahresabschluss der Bank genehmigen, die Vergütung der Verwaltungsratsmitglieder anpassen und die unabhängigen Buchprüfer der Bank bestimmen.

Verwaltungsrat (Board of Directors)

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Die Geschäftsführung obliegt dem Verwaltungsrat. Dieser wird auf drei Jahre gewählt und während seiner Geschäftstätigkeit von den vier Komitees (Revision, Bankgeschäft und Risikomanagement, Verwaltung, Nominierung) unterstützt. Diesem gehören nach der Satzung der BIZ ex officio die Präsidenten der Zentralbanken der Gründungsmitglieder Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Grossbritannien sowie der Vorsitzende des Board of Governors der amerikanischen Notenbank an, der dieses Amt allerdings erst seit 1994 wieder wahrnimmt. Bis zu elf weitere Präsidenten anderer Zentralbanken können in den Verwaltungsrat gewählt werden. Der Verwaltungsrat wählt seinen Vorsitzenden. Früher wählte er auch den Präsidenten der BIZ, wobei von 1948 bis zum 27. Juni 2005, als die Funktion des Präsidenten abgeschafft wurde, zwischen beiden Ämtern Personalunion bestand. Ferner ernennt er den Generaldirektor und die weiteren Mitglieder des Managements.

Der aktuelle Verwaltungsrat (Stand Februar 2022)[7]

Am 9. Januar 2012 trat Philipp Hildebrand im Zuge der Affäre Hildebrand als Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank zurück und schied als Mitglied wie auch als Vorsitzender des Verwaltungskomitees aus dem Verwaltungsrat der BIZ aus. In einer Sitzung am 7. Mai 2012 wählte der Verwaltungsrat Thomas Jordan, Nachfolger Hildebrands als Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank, zum Mitglied des Verwaltungsrats.

Generaldirektor

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Seit dem 1. Dezember 2017 leitet der Mexikaner Agustín Carstens die BIZ in der Funktion des Generaldirektors, stellvertretende Generaldirektorin ist seit September 2023 die Schweizerin Andréa M. Maechler[37]. Monica Ellis leitet das Generalsekretariat. Das Grundgehalt des Generaldirektors lag im Jahr 2018 bei 696.100 Schweizer Franken und das des stellvertretenden Generaldirektors bei 589.008 Franken.[38]

Chefökonom

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Seit dem 1. Mai 2014 sind Claudio Borio und Hyun Song Shin in der BIZ Chefökonomen.

Ausschüsse, Gremien und Institute der BIZ

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  • Bankabteilung
  • Generalsekretariat
  • Währungs- und Wirtschaftsabteilung
    • Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS)
    • Ausschuss für das weltweite Finanzsystem (CGFS)
    • Ausschuss für Zahlungsverkehr und Marktinfrastrukturen (CPMI)
    • Märkteausschuss
    • Central Bank Governance Group
    • Irving Fisher Committee (IFC)
  • Institut für Finanzstabilität (FSI)
  • Financial Stability Board (FSB)
  • Internationale Vereinigung der Einlagensicherung (IADI)
  • Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS)

Aufgaben

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Nach eigenen Angaben sei die Hauptaufgabe der BIZ, Zentralbanken in ihrem Streben nach Währungs- und Finanzstabilität zu unterstützen, die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich zu fördern und den Zentralbanken als Bank zu dienen.[39]

Treuhänderfunktion im internationalen Zahlungsverkehr

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Die BIZ verwaltet in ihrer Funktion als Bank der Zentralbanken Teile der Währungsreserven zahlreicher Länder und internationaler Finanzinstitutionen. Ende 2000 machten die bei der BIZ deponierten Gelder etwa 7 % der Weltwährungsreserven aus; etwa 120 Zentralbanken zählten dabei zu ihrem Kundenkreis. Die Einlagen werden als hoch liquide Anlagen gehalten und sind deshalb rasch verfügbar.

Koordination und Bewältigung von Problemen der Geld- und Währungspolitik

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Zusammenarbeit von Notenbanken
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Zugleich ist die BIZ satzungsgemäss ein Forum der internationalen Zusammenarbeit in Geld- und Finanzfragen. Dies geschieht im Rahmen informeller Treffen anlässlich der Generalversammlungen und der Tagungen des Verwaltungsrates.

Förderung der Stabilität des internationalen Finanzsystems
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Allerdings wurden der BIZ im Laufe der Jahre auch eine Reihe konkreter Aufgaben übertragen. So war sie, als im Laufe der sechziger Jahre erste Spannungen im System fester Wechselkurse (Bretton Woods) auftraten, an zahlreichen Stützungsaktionen für europäische Währungen beteiligt. Für die Behandlung von Fachfragen wurden zahlreiche Ausschüsse und Arbeitsgruppen gebildet. Vor dem Hintergrund der Globalisierung der Finanzmärkte und der rapide wachsenden grenzüberschreitenden Kapitalströme erlangte die BIZ als Aufsichtsgremium über Finanzmarktinstitutionen an Bedeutung.

Bankenaufsicht und Arbeitspapiere

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Im Bereich der Kreditinstitute ist dies der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, der 1974 ins Leben gerufen worden war als Reaktion auf eine Reihe von Bankenpleiten. Aus der Arbeit des Ausschusses resultierte das «Basler Konkordat» zur Bankenaufsicht. Seit 1988 gelten Mindestanforderungen an die Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken, mit der bis dahin geltende unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Ländern harmonisiert wurden. Gefordert wurde ein Eigenkapital, das mindestens 8 % der Aktiva ausmacht. Die Regeln sind lediglich Mindestanforderungen, die die einzelnen Länder in nationales Recht umsetzten. In Basel II sind die ab 2007 in der Europäischen Union verbindlichen Mindesteigenkapitalanforderungen festgeschrieben. Die USA werden die Regelungen ab 2008 schrittweise umsetzen. Mit Basel III wird das Regelwerk weiter ergänzt, u. a. mit Liquiditätsanforderungen.

Mit dem Bereich der Versicherungen befasst sich die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (International Association of Insurance Supervisors, IAIS), deren Sekretariat seit Januar 1998 ihren Sitz bei der BIZ hat. Die Vereinigung wurde 1994 gegründet und soll international anerkannte Grundsätze und Standards für eine wirksame Versicherungsaufsicht in ihren mehr als 100 Mitgliedsländern formulieren. Sie ist jedoch der BIZ nicht angeschlossen oder unterstellt.

Schliesslich betreibt die BIZ auch Forschungen auf dem Gebiet der Geldpolitik und -theorie, die sie in Arbeitspapieren und Beiträgen zu wissenschaftlichen Zeitschriften publiziert, und allgemeine Wirtschaftsanalysen, die in ihren Quartalsberichten erscheinen. Zudem sammelt sie zahlreiche Daten aus dem Bereich ihrer Mitglieder und stellt sie zu einer internationalen Bankenstatistik zusammen, die vierteljährlich veröffentlicht wird. Von Bedeutung für die Beurteilung von Länderrisiken und das frühzeitig Erkennen von Finanzkrisen sind vor allem die Daten zur internationalen Verschuldung der Länder, deren Ergebnisse in Zusammenarbeit mit OECD, Internationalem Währungsfonds und Weltbank veröffentlicht werden.

Mitglieder

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Die folgenden 63 Zentralbanken und Finanzorganisationen sind Mitglieder in der BIZ und sitzen in der jährlichen Generalversammlung:[40]

Algerien  Banque d’Algérie Argentinien  Banco Central de la República Argentina Australien  Reserve Bank of Australia Belgien  Banque Nationale de Belgique Bosnien und Herzegowina  Centralna banka Bosne i Hercegovine
Brasilien  Banco Central do Brasil Bulgarien  Balgarska Narodna Banka Chile  Banco Central de Chile China Volksrepublik  Chinesische Volksbank Danemark  Danmarks Nationalbank
Deutschland  Deutsche Bundesbank Estland  Eesti Pank   Europäische Zentralbank Finnland  Suomen Pankki Frankreich  Banque de France
Griechenland  Bank von Griechenland Hongkong  Hong Kong Monetary Authority Indien  Reserve Bank of India Indonesien  Bank Sentral Republik Indonesia Irland  Central Bank of Ireland
Island  Seðlabanki Íslands Israel  Bank of Israel Italien  Banca d’Italia Japan  Bank of Japan Kanada  Bank of Canada
Kolumbien  Banco de la República Korea Sud  Bank von Korea Kroatien  Hrvatska narodna banka Kuwait  Central Bank of Kuwait Lettland  Latvijas Banka
Litauen  Lietuvos bankas Luxemburg  Banque centrale du Luxembourg Malaysia  Bank Negara Malaysia Marokko  Bank al-Maghrib Mexiko  Banco de México
Niederlande  De Nederlandsche Bank Neuseeland  Reserve Bank of New Zealand Nordmazedonien  Narodna Banka na Republika Severna Makedonija Norwegen  Norges Bank Osterreich  Oesterreichische Nationalbank
Peru  Banco Central de Reserva del Peru Philippinen  Bangko Sentral ng Pilipinas Polen  Narodowy Bank Polski Portugal  Banco de Portugal Rumänien  Banca Naţională a României
Russland  Bank Rossii Saudi-Arabien  Saudi Arabian Monetary Authority Schweden  Sveriges Riksbank Schweiz  Schweizerische Nationalbank Serbien  Narodna banka Srbije
Singapur  Monetary Authority of Singapore Slowakei  Národná banka Slovenska Slowenien  Banka Slovenije Spanien  Banco de España Sudafrika  South African Reserve Bank
Thailand  Bank von Thailand Tschechien  Česká národní banka Turkei  Türkiye Cumhuriyet Merkez Bankası Ungarn  Magyar Nemzeti Bank Vereinigte Staaten  Board of Governors of the Federal Reserve System
Vereinigte Arabische Emirate  Central Bank of United Arab Emirates Vereinigtes Konigreich  Bank of England Vietnam  Vietnamesische Zentralbank

Literatur

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  • Günther Beitzke: Die Rechtsstellung der Bank für internationalen Zahlungsausgleich insbesondere im Völkerrecht. Noske, Borna-Leipzig 1932, zugleich Dissertation an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
  • Die geheimnisvolle BIZ. Die Bank für internationalen Zahlungsausgleich wird 75. In: analyse & kritik. Nr. 498 vom 16. September 2005.
  • James Calvin Baker: The Bank for International Settlements: Evolution and Evaluation. Quorum Books, Westport (Connecticut) 2002, ISBN 1-56720-518-6.
  • Adam LeBor: Der Turm zu Basel. BIZ-Die Bank der Banken und ihre dunkle Geschichte. 1. Auflage. Rotpunktverlag, 2014, ISBN 978-3-85869-589-5 (englisch: Tower of Basel: The Shadowy History of the Secret Bank that Runs the World. New York 2013. Übersetzt von Peter Stäuber).
  • Gianni Toniolo (Hrsg.): Central Bank Cooperation at the Bank for International Settlements, 1930–1978. Cambridge University Press, New York 2005, ISBN 978-0-521-84551-9.
  • Pierre Weill: Was hat's der Stadt gebracht? 75 Jahre ‹Bank für Internationalen Zahlungsausgleich›. In: Basler Stadtbuch 2005, S. 67–69.
BIZ zur Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945)
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Commons: Bank for International Settlements – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Eintrag der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt (Memento vom 11. Dezember 2015 im Internet Archive)
  2. 82. Jahresbericht der BIZ, 2012 (PDF; 6,6 MB)
  3. a b c d e Offizielles Archiv der BIS (PDF; 1,1 MB)
  4. siehe auch Brüsseler Protokoll vom 30. Juli 1936 über die Immunitäten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (AS 1982 1990, aktuelle Fassung). Die Schweiz trat diesem 1937 bei, die Bundesrepublik im März 1956 (Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 7 vom 26. März 1956 (pdf))
  5. www.bis.org: About the Representative Offices
  6. Headquarters Agreement, Artikel 3 (PDF; 134 kB)
  7. a b Board of Directors. Abgerufen am 2. November 2021 (englisch).
  8. Hans Gestrich: Der Youngplan. Leipzig 1930.
  9. Alfred Lansburgh (Hrsg.): Die Reparationsbank. Kritische Betrachtungen von L. Albert Hahn, Alfred Lansburgh, Wilhelm Lautenbach, Hans Neisser, Melchior Palyi, Walter Sulzbach, Erich Welter. 1929.
  10. a b Gianni Toniolo: Central Bank Cooperation at the Bank for International Settlements. Cambridge University Press, Cambridge 2007, S. 30.
  11. Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932. Clarendon, Oxford 1989, S. 303 und 325.
  12. Franz Knipping: Deutschland, Frankreich und das Ende der Locarno-Ära 1928–1931. Studien zur internationalen Politik in der Anfangsphase der Weltwirtschaftskrise. Oldenbourg, München 1987, S. 100 f.; Doris Pfleiderer: Deutschland und der Youngplan. Die Rolle der Reichsregierung, Reichsbank und Wirtschaft bei der Entstehung des Youngplans. Dissertation, Stuttgart 2002, S. 259 f. (online (PDF; 1,1 MB), abgerufen am 13. September 2012.)
  13. Carola Stern, Thilo Vogelsang, Erhard Klöss und Albert Graff (Hrsg.): dtv-Lexikon zur Geschichte und Politik im 20. Jahrhundert. dtv, München 1974, S. 70.
  14. James C. Baker: The Bank for International Settlements: Evolution and Evaluation, Praeger, 2002, ISBN 1-56720-518-6, S. 6
  15. Bundesarchiv. Akten der Reichkanzlei: „…Bankhaus Morgan vertreten.“
  16. Offizieller Jahresbericht 1930/31 der BIZ (PDF; 1 MB)
  17. 9. Jahresbericht der BIZ, 1939 (PDF; 5,6 MB), S. 148.
  18. Bundesarchiv. Akten der Reichkanzlei: McGarrah, Gates White
  19. Peter Freimark: Melchior, Carl. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 17, Duncker & Humblot, Berlin 1994, ISBN 3-428-00198-2, S. 11 f. (Digitalisat).
  20. Offizielle History der BIZ (PDF; 50 kB)
  21. 3. Jahresbericht der BIZ, S. 30, 1933 (PDF; 2,8 MB)
  22. a b Werner Rings: Raubgold aus Deutschland. Die „Golddrehscheibe“ Schweiz im Zweiten Weltkrieg. München 2. Aufl. 1997, hier S. 47–85; vgl. Ralf Banken: Edelmetallmangel und Großraubwirtschaft. Die Entwicklung des deutschen Edelmetallsektors im „Dritten Reich“ 1933-1945. Berlin 2009; sowie Die Schweiz und die Goldtransaktionen im Zweiten Weltkrieg. Veröffentlichungen der UEK, Band 16, ISBN 978-3-0340-0616-3
  23. DER SPIEGEL 12/1997: SCHWEIZ: Hitlers beflissene Hehler
  24. Walther Hofer, Herbert R. Reginbogin: Hitler, der Westen und die Schweiz. Zürich 2001, S. 487 f.
  25. Wirtschaftswoche, Bd. 50/1996, S. 121
  26. Wirtschaftsarchiv des Landes NRW: Direktor der Reichsbank von 1935–1939 Ernst Hülse (Memento des Originals vom 9. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.archive.nrw.de
  27. Personalakte der Reichsbank zu Paul Hechler im Bundesarchiv, Zweigstelle Finckensteinallee 63, 12205 Berlin-Lichterfelde, Archivsignatur: R 2501/21454
  28. [1]
  29. Vita von Leon Fraser (PDF; 1,1 MB)
  30. vgl. z. B. Otmar Emminger: D-Mark, Dollar, Währungskrisen – ein ehemaliger Bundesbankpräsident erinnert sich (1986)
  31. Overview of the economic chapters
  32. FAZ: BIZ sieht Grenze der lockeren Geldpolitik erreicht
  33. "Bank der Zentralbanken" setzt Mitgliedschaft Russlands aus. In: Handelszeitung. 10. März 2022, abgerufen am 15. März 2022.
  34. Die BIZ im Profil (Memento des Originals vom 8. Januar 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bis.org (PDF; 43 kB)
  35. Partial Award on the lawfulness of the recall of the privately held shares on 8 January 2001 and the applicable standards for valuation of those shares. (PDF.-Dok. 1,34 MB) Schiedsverfahrenentscheid zwischen den ehemaligen Privataktionären und der BIZ betreffend der Rechtmässigkeit des Aktienrückkaufs. Permanent Court of Arbitration, 22. November 2002, abgerufen am 12. September 2012 (englisch).
  36. Final Award on the Claims for compensation for the shares formerly held by the claimants, interest due thereon and costs of the arbitration and on the counterclaim of the Bank against First Eagle SoGen Funds, Inc. (PDF-dok. 917 kB) Schiedsverfahrenentscheid zwischen den ehemaligen Privataktionären und der BIZ betreffend den Wert der zurückgekauften Aktien. Permanent Court of Arbitration, 19. September 2003, abgerufen am 12. September 2012 (englisch).
  37. Andréa M. Maechler bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, abgerufen am 4. September 2023.
  38. BIS Annual Report 2018/19. (PDF; 7,7 MB) BIZ, S. 85, abgerufen am 4. Juli 2019 (englisch, dt. BIZ Geschäftsbericht 2018/19).
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Koordinaten: 47° 32′ 53,2″ N, 7° 35′ 30,3″ O; CH1903: 611527 / 266388