Diskussion:Religionsfreiheit in der Europäischen Union

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von R2Dine in Abschnitt Übersichtlichkeit Einleitung

Übersichtlichkeit Einleitung

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Durch die neusten Änderungen wurden Aspekte, die zuvor im Abschnitt "Normierung" aufgeführt worden sind in die Einleitung gezogen und eine externe Quelle ergänzt. Dadurch wird die Einleitung sehr unübersichtlich und im Hinblick auf die Ausführungen zur Normierung sehr kleinteilig.

Andere Teile der Einleitung wurden hingegen in einen neuen Abschnitt "Bewertung" heruntergezogen, obwohl es nur um zwei knappe Sätze handelt, die zwar für einen Überblick ausreichen, nicht aber für einen eigenständigen Absatz. Die Einleitung wird hingegen in ihrer Übersichtsfunktion geschwächt, da sie nun auf einen Aspekt beschränkt ist und ihrer Aufgabe, einen knappen Überblick zur Thematik zu bieten, dadurch nicht mehr gerecht wird.

Es wäre daher sinnvoll, die beschriebenen Änderungen rückgängig zu machen. Der Anspruch der Wikipedia sollte es sein, Themen so aufzubereiten, dass sie auch für ein nicht-juristisches Publikum gut zugänglich sind. --FoRBMonitor (Diskussion) 09:59, 13. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Dem Artikel fehlte leider eine Darstellung zum Inhalt der Religionsfreiheit. Die Normtexte abzuschreiben, führt nicht weiter. In die Einleitung gehört eine neutrale Definition, keine Beurteilung zur "Lage" der Religionsfreihet. Die beiden Sätze dazu erschöpfen sich außerdem in Allgemeinplätzen. Dieser Abschnitt kann daher tatsächlich gelöscht werden oder sollte substantiell ausgebaut werden. Die Eignung für juristische Laien schließt im übrigen eine juristisch fundierte Darstellung nicht aus, im Gegenteil. Außerdem ist die WP eine Enzyklopädie mit wissenschaftlichem Anspruch. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 11:52, 13. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Es wurde allerdings keine "juristisch fundierte Darstellung" ergänzt und auch keine "Darstellung zum Inhalt der Religionsfreiheit". Eine Darstellung darüber, was Religionsfreiheit im Allgemeinen bedeutet gibt es im Hauptartikel "Religionsfreiheit". Eine bloße Aneinanderreihung von Normen ist für einen Überblick nicht notwendig und auch nicht zielführend, um das Wesentliche zu fassen. Zum Wesentlichen in einem Artikel über Religionsfreiheit in der Europäischen Union gehört es sicherlich nicht zu beschreiben, was für Mitgliedstaaten des Europarates gilt.
Neben der rechtlichen Lage auch die Praxis sowie die gesellschaftliche Dimension zu berücksichtigen ist hingegen ein Standard in der Berichterstattung zur Religionsfreiheit (egal ob bei Berichten aus der Wissenschaft, von NGOs, Religionsgemeinschaften oder Regierungen). Entsprechend gehört dies in knapper Form auch in eine Übersichtsdarstellung.
In ausführlicherer Form sollte dies in der Tat in einem separaten Abschnitt ausgeführt werden. Erste Quellen dazu waren ja bereits angegeben. "Bewertung" als Titel für einen entsprechenden Abschnitt ist aber nichtsaussagend. --FoRBMonitor (Diskussion) 12:29, 13. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe einschlägige Quellen/Weblinks ergänzt. Setz Dich doch mal mit der Rechtsprechung von EGMR und EuGH zu Inhalt und Grenzen der Religionsfreiheit in der EU auseinander. Und vergiss das Verlinken/Wikifizieren bitte nicht. R2Dine (Diskussion) 12:57, 13. Jul. 2024 (CEST)Beantworten