Finanzgericht Berlin
Das Finanzgericht Berlin war ein Gericht der Finanzgerichtsbarkeit im Bundesland Berlin. Zum 1. Januar 2007 wurde das Gericht mit dem Finanzgericht des Landes Brandenburg zu einem für die Bundesländer Berlin und Brandenburg zuständigen gemeinsamen Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Cottbus fusioniert.
Das Finanzgericht (FG) hatte seinen Sitz zuletzt im Gebäude Schönstedtstraße 5 in Berlin-Wedding; der Gerichtsbezirk entsprach dem Gebiet des gesamten Bundeslandes.
Instanzenzug
BearbeitenDa die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, war das Finanzgericht Berlin zwar gemäß § 2 FGO ein oberes Landesgericht, gleichwohl jedoch als Eingangsgericht in erster Instanz tätig. Ihm übergeordnet war der Bundesfinanzhof in München.
Leitung
BearbeitenSiehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Übersicht der Rechtsprechung des Finanzgerichts Berin. Abgerufen am 23. April 2021.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Friedrich Scholz: Berlin und seine Justiz: die Geschichte des Kammergerichtsbezirks 1945 bis 1980. Walter de Gruyter, 1982, S. 280.
- ↑ Walter Habel (Hrsg.): Wer ist wer? Das deutsche Who’s who. 24. Ausgabe. Schmidt-Römhild, Lübeck 1985, ISBN 3-7950-2005-0, S. 585.