Frackdach

Sonderform eines Satteldachs

Das Frackdach ist eine Sonderform des Satteldaches, es wird wegen seiner ungleich langen Dachflächen auch als „einhüftiges“ oder als „eineinhalbgädiges“ Dach bezeichnet.[1]

Frackdach

Beschreibung, Verwendung

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Bei der Dachform des Frackdaches fehlt auf einer Traufseite ein Geschoss. Bei traufständigen Häusern in geschlossenen Wohngebieten ist das regelmäßig die Hausrückseite. Das unterscheidet die Dachform des Frackdaches deutlich von der Dachverlängerung des Schleppdaches.

Frackdächer finden sich bei Wohnstallhäusern und Wohnhäusern in Oberfranken, so z. B. unter den Baudenkmälern von Zell im Fichtelgebirge, Helmbrechts, Hohenberg an der Eger oder Schwarzenbach an der Saale. Das älteste, heute bekannte, mit einem Frackdach gedeckte Haus wurde im Jahr 1421 in Bad Windsheim errichtet,[1] und in den Jahren 1980 bis 2000 ins Freilichtmuseum Bad Windsheim transloziert. Es steht unter Denkmalschutz unter der Nummer D-5-75-112-75.

Das Frackdach ist auch ein besonderes Kennzeichen des kleinbäuerlichen Haustyps Staudenhaus aus der Region Stauden südwestlich von Augsburg. Die Sonnenseite von Staudenhäusern wurde zweistöckig, die Wetterseite einstöckig ausgeführt. Nur sehr wenige Staudenhäuser sind erhalten. Ein strohgedecktes Staudenhaus befindet sich neben dem Kloster Oberschönenfeld und kann als Museum besichtigt werden. Ein weiteres denkmalgeschütztes Staudenhaus befindet sich in Augsburg-Haunstetten.

Beispiele

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Siehe auch

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Literatur

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  • Bertram Popp: Das Frackdach. Bemerkungen zu einer eigentümlichen Dachform. In: Franken unter einem Dach, Zeitschrift für die fränkischen Freilandmuseen, 1993
  • Bertram Popp: Das Frackdach in Oberfranken. Eine Modebauweise des 18. Jahrhunderts. In: Spuren der Nutzung in historischen Bauten. Hrsg.: Arbeitskreis für Hausforschung e. V. (AHF), Bad Sobernheim 2007, S. 91–101.
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Commons: Frackdächer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b Bauernhäuser (Spätmittelalter). In: historisches-lexikon-bayerns.de. Abgerufen am 7. Januar 2024 (Kapitel: Ständergeschoßbau und Stockwerksbau).