Liste der Bodendenkmäler in Chiemsee (Gemeinde)

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Chiemsee zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]

Bodendenkmäler in Chiemsee

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Ringwall vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8140-0089 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Augustiner-Chorherrenstifts Herrenchiemsee („Altes Schloss“) und seiner frühmittelalterlichen Vorgängerbauten mit ehemaliger Stiftskirche St. Sebastian und Sixtus („Inseldom“), aufgelassenem Klosterfriedhof mit katholischer Kirche St. Maria und teilweise abgegangenem Ökonomiehof. D-1-8140-0095 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:47.8673583,12.3958721!/D:Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des ehemaligen Augustiner-Chorherrenstifts Herrenchiemsee („Altes Schloss“) und seiner frühmittelalterlichen Vorgängerbauten mit ehemaliger Stiftskirche St. Sebastian und Sixtus („Inseldom“), aufgelassenem Klosterfriedhof mit katholischer Kirche St. Maria und teilweise abgegangenem Ökonomiehof., Untertägige Befunde!/|BW]]
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Klosters Frauenwörth und der katholischen Abteikirche Mariä Opferung auf der Fraueninsel mit ihren früh- und hochmittelalterlichen Vorgängerbauten bzw. Bauphasen sowie dem zugehörigen Friedhof. D-1-8140-0100 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:47.8722611,12.4257321!/D:Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich des Klosters Frauenwörth und der katholischen Abteikirche Mariä Opferung auf der Fraueninsel mit ihren früh- und hochmittelalterlichen Vorgängerbauten bzw. Bauphasen sowie dem zugehörigen Friedhof., Untertägige Befunde!/|BW]]
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, u. a. des Jung- und Endneolithikums, der Bronze- und Urnenfelderzeit, der späten Latènezeit und der römischen Kaiserzeit. D-1-8140-0102 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:47.8686047,12.4172546!/D:Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, u. a. des Jung- und Endneolithikums, der Bronze- und Urnenfelderzeit, der späten Latènezeit und der römischen Kaiserzeit., Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung!/|BW]]
(Standort) Abgegangene Kirche des Mittelalters und der frühen Neuzeit („St. Martin“). D-1-8140-0193 BW
(Standort) Abgegangene Kirche des Mittelalters und der frühen Neuzeit („St. Martin“) mit zugehörigem Friedhof. D-1-8140-0195 BW
(Standort) Untertägige frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der Seekapelle Zum Hl. Kreuz auf Herrenchiemsee. D-1-8140-0204 BW
(Standort) Abgegangener Ministerialensitz des späten Mittelalters und Hofwüstung der frühen Neuzeit („Apfeldrach“). D-1-8140-0205 BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Kulturdenkmäler in Chiemsee (Gemeinde) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien