Liste der Bodendenkmäler in Eggstätt

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Eggstätt zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Eggstätt

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Reihengräberfeld des frühen Mittelalters. D-1-8040-0149 BW
(Standort) Straße der römischen Kaiserzeit, Teilstück der Trasse Augsburg–Salzburg. D-1-8040-0151 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung sowie Brandgräber der römischen Kaiserzeit. D-1-8040-0158 BW
(Standort) Burgstall des hohen Mittelalters. D-1-8040-0188 BW
(Standort) Körpergräber vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-1-8040-0203 BW
(Standort) Brandgräber der römischen Kaiserzeit. D-1-8040-0204 BW
(Standort) Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Georg in Eggstätt und der abgegangenen Friedhofskapelle St. Laurentius. D-1-8040-0206 BW
(Standort) Abgegangene Mühle des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit („Wöhrmühle“). D-1-8040-0218 BW

Siehe auch

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Anmerkungen

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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
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Commons: Baudenkmäler in Eggstätt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien