Vogtei Eggen
Die Vogtei Eggen wurde 1192 erstmals urkundlich erwähnt und ging aus der Konstanzer Bischofshöri hervor. Zu der Vogtei gehörte das Gebiet, das zwischen den Klöstern Kreuzlingen und Münsterlingen sowie den Dörfern Illighausen, Graltshausen, Ellighausen und Egelshofen liegt. 1447 wurde das sogenannte Raitigericht abgetrennt und dem Konstanzer Almosenamt unterstellt. Bis acht Jahre vor Auflösung des Reiches 1798 wurde die Vogtei von Konstanz verwaltet, das die niedere Gerichtsbarkeit über das Gebiet und seine Dörfer innehatte.
Literatur
Bearbeiten- Bruno Giger: Gerichtsherren, Gerichtsherrschaften, Gerichtsherrenstand im Thurgau vom Ausgang des Spätmittelalters bis in die frühe Neuzeit (Thurgauer Beiträge; Bd. 130). Historischer Verein des Kantons Thurgau, Frauenfeld 1993 (zugl. Dissertation, Universität Zürich 1994).
- Helmut Maurer: Die Bischofshöri. In: Freiburger Diözesan-Archiv, Bd. 100 (1980), ISSN 0342-0213
- Johann Adam Pupikofer: Die Bischofshöre und die Vogtei Egen sammt der Offnung der Vogtei Eggen (Thurgauer Beiträge 8). Historischer Verein des Kantons Thurgau, Frauenfeld 1867.