Zweites Landamt Bruchsal
Das Zweite Landamt Bruchsal mit Sitz in Bruchsal war eine von 1809 bis 1819 bestehende Verwaltungseinheit im Land Baden.
Orte 1809
BearbeitenDas Amt setzte sich bei seiner Gründung mit Ausnahme Neuenbürgs, das an das Amt Gochsheim ging, aus denjenigen Ortschaften des aufgelösten Oberamts Bruchsals zusammen, die nicht dem zeitgleich gegründeten Stadt- und Ersten Landamt zugeteilt worden waren:[1]
- Forst
- Neuthard
- Büchenau
- Ubstadt
- Weiher
- Hambrücken
- Neibsheim
- Büchig
- Zeutern
- Stettfeld
- Langenbrücken
- Östringen
und zusätzlich vom Amt Kislau: Mingolsheim mit dem Schloss Kislau.
Orte ab 1810
BearbeitenIm März 1810 kam Neuenbürg wieder vom Amt Gochsheim zurück.[2] Im Dezember des Jahres wurde eine grundlegende Umstrukturierung der beiden Bruchsaler Ämter verkündet. An die Stelle einer eher zufällig wirkenden Verteilung trat eine nach Himmelsrichtungen. In diesem Falle waren es die Orte im Nordosten des Bereichs:[3]
- Forst
- Hambrücken
- Langenbrücken
- Mingolsheim mit dem Schloss Kislau
- Östringen
- Stettfeld
- Ubstadt
- Unteröwisheim
- Weiher
- Zeutern
Bei dieser Gelegenheit kam noch Oberöwisheim vom Amt Gochsheim hinzu.
Ende 1813 wurde die Erweiterung um zwei weitere Orte von Gochsheim verkündet: Während es bei der Hinzunahme von Odenheim blieb, wurde Tiefenbach stattdessen zum Amt Eppingen umgesetzt.[4]
Weitere Entwicklung
Bearbeiten1819 wurden beide Bruchsaler Ämter dauerhaft vereinigt, erneut unter der Bezeichnung Oberamt Bruchsal.[5] Dieses entwickelte sich bis 1864 zum Bezirksamt und ging über den Landkreis Bruchsal im Rahmen der Kreisreform 1973 im Landkreis Karlsruhe auf.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Historischer Atlas von Baden-Württemberg, online verfügbar bei LEO-BW:
- Blatt VII.4: Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern 1815–1857
- Erläuterungsblatt, verfasst von Ulrike Redecker (Baden) und Wilfried Schöntag (Württemberg)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Beilage A zum Organisationsrescript vom 26. November 1809, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 9. Dezember 1809, S. 412f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
- ↑ Entsprechende Verordnung vom 27. März 1810, Veröffentlicht im GBRB am 28. April 1810, S. 113.
- ↑ Umstrukturierung der Bezirkseinteilung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, S. 358. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
- ↑ Einteilung des Landes in Bezirksämter im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt 1813, Ausgabe XII, 23. Dezember 1813, und Korrektur dazu, veröffentlicht am 8. Januar 1814, S. 10f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
- ↑ Beschluss der Vereinigung der Stadt- und Landämter Bruchsal, Pforzheim, Rastatt und Freiburg. Veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 10. Februar 1819, S. 19.