Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/09

Teppich - Gemälde oder Skulptur? (erl.)

 
Teurer Teppich

Kann ein Teppich als zweidimensional angesehen werden? --Concord 03:12, 1. Sep. 2010 (CEST)

ICh würde die zweidimensionalität bejahen. Gerade dein Beispielsfoto kann man eigentlich gar nicht anders machen, also keine Individualitär = kein SH. Und ich nehm mal an um diese Frag gings dir. Denn der Teppich selber besitz bzw. dessen Muster, beitzt natürlich SH. Bobo11 03:41, 1. Sep. 2010 (CEST)
Ich denke auch, dass es sich bei dem Foto um eine Reproduktion handelt. -- - Suhadi - 14:06, 1. Sep. 2010 (CEST)
Herzlichen Dank. Genau so hatte ich es gemeint. Et voila... --Concord 21:06, 1. Sep. 2010 (CEST)

Foto für Artikel Ted Koppel

Ich habe den Artikel gerade neu erstellt. Gehe ich recht in der Annahme, dass das im englischen Artikel verwendete Foto in der deutschen Wikipedia nicht akezeptabel ist? Sonst kann ich mir nämlich nicht erklären, warum das schöne Porträtfoto in keinem anderen Projekt eingebunden ist. --beek100 13:42, 1. Sep. 2010 (CEST)

Ich sehe da keine direkten Probleme. Das Bild liegt auf commons, hat eine gültige Lizenz - das kannst du (glaube ich) so nutzen. --Guandalug 13:45, 1. Sep. 2010 (CEST)
Dem Stimmt ich auf einen kurzen Blick hin zu. -- - Suhadi - 14:05, 1. Sep. 2010 (CEST)
Oh, fein, danke. Hatte mich, wie gesagt, nur gewundert. Und Lizenzfragen sind definitiv nicht mein Spezialgebiet. --beek100 14:07, 1. Sep. 2010 (CEST)
Momentan ist die bei flickr angegebene Lizenz allerdings eine nc-Lizenz. Ich werde mal mit dem Reviewer Kontakt aufnehmen. Grüße, --ireas :disk: :bew: 14:11, 1. Sep. 2010 (CEST)

Geoinformationen geschützt?

Sind durch ArcGIS erzeugte Geonformationen urheberrechtlich geschützt? Mir geht es um verschiedenen Zonierungen, ökologischen Höhenstufen eines Nationalparks in unterschiedlichen Farben, ohne dass sonstige Kartenmerkmale wie Orte, Straßen, Höhenlinien etc. sichtbar wären. Neon02 19:10, 1. Sep. 2010 (CEST)

Wenn Werke mithilfe von Software produziert werden, liegt das Urheberrecht dennoch beim Anwender, nicht beim Hersteller der Software. Solltest du auf bereits vorhandene Daten zugreifen, gilt: Diese sind prinzipiell frei, potentiell aber als einfache Datenbank (§ 87a ff. UrhG) oder als Datenbankwerk (§ 4 Abs. 2 UrhG) geschützt. --ireas :disk: :bew: 09:52, 2. Sep. 2010 (CEST)
Siehe auch hier -- - Suhadi - 11:26, 2. Sep. 2010 (CEST)

Für Pressezwecke freigegebene Fotos von Institutionen

 
besser einfach selbermachen...

Hallo! Ich hab mich jetzt in das Thema Bildrechte eingelesen, bin aber noch nicht auf die klare Antwort auf folgende Frage gestoßen: In den Arikel Filmstiftung Nordrhein-Westfalen möchte ich gerne ein Foto der Geschäftsührerin Petra Müller einfügen. Ein Foto zu Pressezwecken ist auf dieser Seite der Filmstiftung herunterzuladen. Dort seht noch der Vermerk © Film­stif­tung NRW, Ab­druck ho­no­rar­frei. Der der von der Filmstiftung intendierte Zweck ist offensichtlich: das Foto soll verwendet werden. Reicht dies als Freigabe? Kann ich dieses Foto in die Wikipedia hochladen? Grüße --Lichtspielhaus 13:14, 2. Sep. 2010 (CEST)

Nein und nein.--Wiggum 13:16, 2. Sep. 2010 (CEST)
Alles klar, danke. Welche Vorlage sollte ich benutzen, wenn ich von der Filmstiftung die Freigabe haben wollte? --Lichtspielhaus 13:21, 2. Sep. 2010 (CEST)
Am sinnvollsten wäre es, wenn auf deren Seite "(c) Film­stif­tung NRW, Ab­druck ho­no­rar­frei." durch eine freie Lizenz, z.B. CC-BY-SA, ersetzt werden würde.--Wiggum 13:29, 2. Sep. 2010 (CEST)
Ob man die Zuständigen davon überzeugen kann? Vielen Dank auf jeden Fall. --Lichtspielhaus 13:40, 2. Sep. 2010 (CEST)
Dabei ist ausserdem zu beachten, dass die Freigabe durch den Autor (d. h. den Fotografen) erfolgen muss, die Filmstiftung wird kaum derart weitreichende Rechte haben. Gruss Port(u*o)s 14:38, 2. Sep. 2010 (CEST)

Wellenspiel

Ich hätte gern einmal Meinungen zu den Bildern. Manufaktur und Designer dürften an den dargestellten Gegenständen Urheberrechte haben. --Eingangskontrolle 22:59, 2. Sep. 2010 (CEST)

Design, zumindest aber die Maleri müsste geschützt sein. Ein ähnlicher Fall sind die Bilder im Artikel Blaue Rispe nach Riemerschmid, da Riemerschmidt noch keine 70 Jahre verstorben ist. --Paulae 23:08, 2. Sep. 2010 (CEST)

Nachträgliche Änderung einer Bildlizenz auf creative commons

Wie lässt sich die Angabe zur Lizenz korrekt ändern? In dem konkreten Fall habe ich nach Freigabe durch den Autor

http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Amsterdam_Fab_Lab_at_The_Waag_Society.JPG

aus dem Blog vom Autor auf commons.wikimedia hochgeladen. Dies wurde von einem Bot als nicht ausreichend eingestuft. Der Autor hat das Foto anschliessend unter CC auf flickr geladen und ich habe den Link entsprechend angepasst:

http://www.flickr.com/photos/roryrory/4941788744/

Jetzt suche ich nach einer Möglichkeit auch die Lizenzangabe entsprechend zu korrigieren, aber es ist unklar, was dafür exakt notwendig ist. Verwendet wird das Bild bei

http://en.wiki.x.io/wiki/Fab_lab http://de.wiki.x.io/wiki/Fablab

Vielen Dank im Voraus!

Sonnige Grüße Stefan(nicht signierter Beitrag von Entresol (Diskussion | Beiträge) 15:54, 1. Sep. 2010 (CEST))

Ich war mal so frei und hab die Lizenz nachgetragen. Baustein und Verweis auf Flickr. --Guandalug 15:57, 1. Sep. 2010 (CEST)
Super, vielen Dank! --Entresol 11:31, 3. Sep. 2010 (CEST)

Datei:Aros01 small signed.png

Wirklich keine Schöpfungshöhe? --A.Hellwig 10:37, 3. Sep. 2010 (CEST)

Wäre ich mir nicht so sicher… Ich denke aber, da es sich um ein freies Projekt handelt, haben wir gute Chancen auf eine freie Lizenz, womit das auch nach Commons könnte. Deswegen würde ich (sicherheitshalber) um eine Freigabe bitten. Grüße, --ireas :disk: :bew: 11:06, 3. Sep. 2010 (CEST)

Frage

Darf ein Mitglied eines öffentlichen Forums, das http.//+ Website-Adresse ohne Zustimmung des Betreibers veröffentlichen oder einsetzen? (nicht signierter Beitrag von 80.129.218.241 (Diskussion) 00:26, 2. Sep. 2010 (CEST))

Und was hat das mit Urheberrecht zu tun? Kragenfaultier 00:28, 2. Sep. 2010 (CEST)
Natürlich, ganz als würde jemand die ISBN-Nummer eines Buches an seine Bekannten weitergeben. —Pill (Kontakt) 16:41, 3. Sep. 2010 (CEST)

"Frei zur Veröffentlichung nur mit dem Vermerk: Foto: Deutsches Museum "

Betr. dieses Plakat des Deutschen Museum „München 1908“

Welche Lizenz verwende ich bei dieser Aussage: "Frei zur Veröffentlichung nur mit dem Vermerk: Foto: Deutsches Museum" (Text Bild 2/4). Der Urheber ist erst 2011 70 Jahre tot. Oder ist das ein amtliches Werk (Körperschaft des Öffentlichen Rechts)? --Matt1971 11:24, 2. Sep. 2010 (CEST)

Bis 2011 warten, wenn du der Urheber bekannt ist und dann ist dann Vorlage:Bild-PD-alt.
-- - Suhadi - 11:28, 2. Sep. 2010 (CEST)

Besser bis Januar 2012 --Eingangskontrolle 23:01, 2. Sep. 2010 (CEST)

"Frei zur Veröffentlichung nur mit dem Vermerk: Foto: Deutsches Museum" klingt für mich nach CC-by-SA, sogar ohne Zweifel, was "eine angemessene Nennung des Urhebers" ist weil die gewünschte Nennung angegeben wurde. Es fehlt allerdings eine explizite Aussage zur Erlaubnis der nachträglichen Bearbeitung. Grand-Duc 02:35, 4. Sep. 2010 (CEST)
Nein, das klingt eigentlich gar nicht nach CC-by-sa. Dazu müsste die freie Bearbeitung und die kommerzielle Nutzung explizit erlaubt sein... -- Chaddy · DDÜP 02:53, 4. Sep. 2010 (CEST)

Logo des Fahrradherstellers "CUBE"

Ich möchte den noch nicht vorhandenen Artikel über den deutschen Fahrradhersteller schreiben. Dazu würde ich gerne das Firmenlogo verwenden und mit dieser Lizenz kennzeichnen: http://de.wiki.x.io/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH Leider gibt es auf der Firmeneigenen Seite keine Pressabteilung (zumindest konnte ich keine finden). Lediglich diesen Lizenzhinweis konnte ich finden: "© Copyright 2010 Pending System GmbH & Co. KG. Alle Rechte vorbehalten. Die World Wide Web Dokumente (einschliesslich aber nicht limitiert auf Text, Bilder, Verweise ("Links"), Daten und weitere Teile des Dokuments) und andere Dateien, die auf diesem World Wide Web Server angeboten werden ("Information"), sind ausschliesslich als Informations - Dienstleistung für die Kunden der Pending System GmbH & Co. KG bestimmt."

Meine Frage: darf ich dieses Logo verwenden und falls ja, welche Lizenzkennzeichnung muss ich verwenden?

Vielen Dank im Voraus! JHenryW 15:14, 3. Sep. 2010 (CEST)

Hallo JHenryW, die Lizenz ist schon ganz richtig. Sie besagt, dass Du Dich nicht an irgendwelche Angaben der Firma halten musst, da das Logo als Gebrauchsgrafik mangels Schöpfungshöhe frei verwendbar ist - jedenfalls im enzyklopädischen Zusammenhang. Ich würde Dir im Übrigen empfehlen, den Artikel sorgfältig vorzubereiten, weil er recht unmittelbar von Löschanträgen gefährdet sein könnte. Port(u*o)s 14:50, 3. Sep. 2010 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Selbstverständlich werde ich den Artikel sorgfältig vorbereiten. JHenryW 15:14, 3. Sep. 2010 (CEST)

Screenshot

Ja...leidiges Thema ;) Habe mich jetzt durch ne Menge Seiten gelesen und tendiere mittlerweile für mein konkretes Problem eher in Richtung PD/gemeinfrei o.ä. mit gleichen Auswirkungen...aber vielleicht hat hier ja noch jemand ne Idee. Konkret: Die Benchmarksoftware HD Tune (kommerziell, aber als 15-Tage-Trial verfügbar) hat eine eingebaute Screenshotfunktion. Sie erstellt nach Installation und einem Klick auf den Starten-Button automatisch eine grafische Auftragung der ebenso automatisch ermittelten Performancewerte der verbauten/ausgewählten Festplatte. Nach einem weiteren Klick auf den Button für den Screenshot findet sich das Bild in der Zwischenablage und kann gespeichert werden.

Kann ein solches Bild überhaupt Einschränkungen in der Weiterverwendbarkeit haben? Nach Wikipedia:Bildrechte#Bildschirmfotos: Der Softwarehersteller ist durch die Implementierung der Screenshotfunktion offensichtlich mit der Nutzung dieser Funktion einverstanden, obwohl es ein kommerzielles/geschütztes Produkt ist. Außerdem lässt sich die Verwendung der Software und die Veröffentlichung von Benchmarks mit eben jener Software ja auch als kostenlose Werbung für insbesondere die Software, aber auch den Hersteller sehen (dafür würde die Funktion wohl eingebaut). Hardware-Benchmarks haben neben der Alterungskontrolle hauptsächlich den Sinn eines Vergleichs mit anderen Produkten, die man (noch) nicht besitzt; dazu muss der Bench öffentlich gemacht werden oder zumindest in einem Personenkreis tauschbar sein. (Man könnte natürlich auch explizit anfragen, wenns wirklich daran hängt...)

Nach Schöpfungshöhe#Werkbegriff_des_Urheberrechts müssten userseitig für einen Schutz des Werkes übern Daumen gepeilt vier Voraussetzungen vorliegen: Persönliche Schöpfung (gut, 2 Klicks? zutreffend), geistiger Gehalt (ein immergleicher, automatisiert reproduzierbarer Graph?), wahrnehmbare Formgestaltung (zutreffend) und Individualität (Individualität der Systemperformance? Der verwendeten Hardware? Des Speicherformats und evtl. seiner Kompression?) -> mindestens 2/4 nicht zutreffend, daher an sich gar kein Schutz möglich?

Drittes Problem (stand in einigen Diskussionen): Die farblichen Fenstergestaltung oder ganz tief gegraben: Die ausführende Plattform unterliegt evtl. dem Urheberrecht von Microsoft?

Als was stelle ich so einen Screenshot dann ein, wenn ich ihn einstellen darf?Nebenfrage, wenns nicht schon zu sehr in Rechtsberatung reinragt: Als was könnte ich ihn sonst noch lizensieren? --Mathias 03:26, 3. Sep. 2010 (CEST)

Du hast schon richtig geschaut. Der Graph hat keine Schöpfungshöhe. Lizenzbaustein: {{Free screenshot|license={{PD-ineligible}}}} auf Commons bzw. {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} wenn du lokal hochladen willst. Du hast durch das Screenshoterstellen (stupides Knöpfchendrücken) auch keine Urheberrechte an dem erstelltem Bild. Bilde einfach nur den Graph ab, dann gibt es keine Probleme. Wenn andere Teile, wie z. B. Fensterdekorationen/Desktophintergrundfotos mit darauf sind, könnte das anders aussehen. Aber relevant wird ja wahrscheinlich eh nur der Graph sein - also ausschneiden. Und speichere den Screenshot bitte als png (nicht als jpg). Du kannst den Screenshot als sonst nichts lizenzieren bzw. jeder könnte deine Lizenz missachten. Viele Grüße --Saibo (Δ) 04:18, 3. Sep. 2010 (CEST)
Joa, das klingt soweit alles ganz gut, aber die Sache mit dem JPG ist mir nicht klar. Natürlich speicher ich ne Pixelgrafik nicht in nem dafür nicht ausgelegten Format, sondern eben in PNG ab...aber was hätte das dann lizenztechnisch an Auswirkungen? Und was soll man bei PD schon missachten? --Mathias 15:23, 3. Sep. 2010 (CEST)
Das Format ist aus lizenztechnischer Sicht mehr oder weniger egal. Sieht man mal von möglichen/vorstellbaren Sonderfällen ab, wie sie bei seltenen proprietären Formaten und der GDFL auftreten könnten, Stichwort "Transparente Kopie". JPEG und PNG mit öffentlichen Spezifikationen sind aber absolut kein Problem. Grüße, Grand-Duc 03:47, 4. Sep. 2010 (CEST)
Es geht dabei ausschließlich um die Qualität. jpg stellt eine stark verlustbehaftete Kompressionsmethode dar. Bei Fotos mag der Qualitätsverlust bis zu einem gewissen Grad noch akzeptabel sein, aber Grafiken (und damit auch Screenshots davon) sehen in jpg abgespeichert ziemlich mies aus... -- Chaddy · DDÜP 04:49, 4. Sep. 2010 (CEST)
Ich meinte bzgl. PNG ausschließlich die Qualität - daran denken zu viele Leute leider nicht, dass JPG für Screenshots in der Regel absolut nicht geeignet ist. Bezüglich "missachten": Ich dachte du wolltest den Screenshot zum Beispiel als CC-by lizenzieren und so irgendwo anbieten. Viele Grüße --Saibo (Δ) 05:15, 4. Sep. 2010 (CEST)

Datei:Home Retail Group logo.jpg

Hallo, kann man diese 3D-Graphik so in der WP belassen oder hat es vielleicht doch SH? Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 14:53, 5. Sep. 2010 (CEST)

Sicherlich eine handwerklich aufwendige Arbeit, allerdings in meinen Augen nicht genug Individualität für urheberrechtlichen Schutz als Werk der angewandten Kunst. Also IMHO okay. --ireas :disk: :bew: 14:56, 5. Sep. 2010 (CEST)
Ich sehe hier auch handwerklich nichts bemerkenswertes, geschweige denn ein geschütztes oder schützenswertes Werk im Sinne des UrhG. --Marcela   16:24, 5. Sep. 2010 (CEST)
Danke für Eure Einschätzungen. Viele Grüße --Marsupilami (Disk|Beiträge) 16:41, 5. Sep. 2010 (CEST)

Pressemitteilung eines Gerichts

Hallo,

eine Frage bezüglich "Textplagiaten": Unter Wikipedia:Textplagiat heißt es: "Wenn sich Übernahmen im Bereich ganz weniger Sätze (in einem längeren Artikel nicht mehr als 5-10) bewegen, die nicht wortwörtlich übernommen werden und auch keine besondere individuelle Gestaltung oder kreative Eigenheit aufweisen, sondern lediglich nüchterne Fakten enthalten, kann dies aus urheberrechtlicher Sicht nicht beanstandet werden."

Ich habe vor kurzem einige Sätze (4 Sätze) aus einer Pressemitteilung des BGH entliehen, da massiver Streit um eine neutrale Formulierung im Artikel herrscht (betreffender Artikel: Jörg Tauss). Nun wurde dies von einem Benutzer als massive URV ausgelegt. Natürlich könnte ich den Inhalt auch in eigene Worte fassen, aber Sinn der Sache war ja, sich so nah wie möglich an der PM des Gerichts zu orientieren, damit der Formulierungsvorschlag akzeptiert wird.

Text: "Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Tauss am 28. Mai 2010 unter anderem wegen des Sichverschaffens kinder- und jugendpornographischer Schriften in 95 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte Tauss Kontakt zu mehreren Personen aus der Kinderpornographieszene, an die er mittels seines Mobiltelefons Bild- und Videodateien mit kinder- und jugendpornograhischen Inhalten versandte und von denen er solche Dateien auch per Mobiltelefon erhielt. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden weitere Bild- und Videodateien sowie drei DVDs mit kinder- und jugendpornographischen Inhalten, die Tauss in der Innentasche eines in seinem Schrank hängenden Jacketts bzw. in der hinteren Reihe eines zweireihig bestückten Bücherregals aufbewahrt hatte, sichergestellt. Tauss' Einlassung, er habe die Taten in Ausübung seines Bundestagsmandats begangen, um eigene Erkenntnisse über die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet zu gewinnen, war das Landgericht nicht gefolgt."

Original-PM (taucht auch als Quelle Nr. 17 auf): http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0165/10

Wie kann ich das regelkonform lösen? --Anomalie01 13:49, 3. Sep. 2010 (CEST)

Als Zitat - mit Anführungsstrichen und Quellenhinweis - sehe ich kein urheberrechtliches Problem. Konkret: In einer Pressemitteilung vom 31. August 2010 erklärte der BHG: "Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Tauss..." <ref... --Martina Nolte Disk. 16:00, 6. Sep. 2010 (CEST)

Dateien bei Commons gelöscht

commons:User:Rocket000 hat einen ganzen Haufen offenbar nicht korrekt lizenzierter Dateien (es dürfte sich wieder mal um Flaggen oder Wappen handeln) gelöscht. Könnt ihr das klären?--Antemister 08:46, 4. Sep. 2010 (CEST)

Ist wieder mal super, dass wir das erst hinterher erfahren (ist natürlich nicht deine Schuld; danke für den Hinweis!). Jetzt kann nur noch ein Commons-Admin die Dateien sehen...
Um welche Bilder handelt es sich genau? Laut seinen Beiträgen hat er zuletzt einige Logos gelöscht (die könnte man wohl ebenfalls hier her retten). -- Chaddy · DDÜP 16:26, 4. Sep. 2010 (CEST)

Das war am 3. September, so ab 18.00 (gibts für das Löschlogbuch eigentlich einen Permanentlink?) Was er gelöscht hat weiß ich nicht (die Dateien gehen zumeist mit "Pedanias" los, klingt irgendwie spanisch) Mir ist nur aufgefallen das eine von mir verwendete Flagge weg ist--Antemister 22:48, 4. Sep. 2010 (CEST)

Bitteschön, du meinst wohl diesen Link: http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=Special:Log&offset=20100903185517&limit=250&type=delete&user=Rocket000&month=&year= Mit Klick aufs "Delinker log" kannst du sehen, in welchen Artikeln die Datei durch die Löschung automatisch entfernt wurde. Viele Grüße --Saibo (Δ) 16:49, 6. Sep. 2010 (CEST)

Klima_moskau.png

Hallo! Wir verwenden auf der lb-wiki die Datei Klima_moskau.png seit März 2006. Leider wurden damals bei uns keine Informationen bezüglich des Autors und der Lizenz gespeichert. Mittlerweile habt ihr dieses Klimadiagramm bei euch gelöscht. Könnte bitte ein Admin bei der gelöschten Version nachschauen und mir die fehlenden Infos beschaffen? Danke im voraus! --Otets 16:06, 6. Sep. 2010 (CEST)

Hi Otets. Die Beschreibung von Datei:Klima moskau.png lautete "Klimadiagramm Moskau (selbst erstellt; GNU-FDL)", hochgeladen am 20. Mai 2004. Hochgeladen/erstellt wurde es von Benutzer:Hph. --Kam Solusar 21:16, 6. Sep. 2010 (CEST)
Vielen Dank. Ich stelle diese Infos sofort bei uns rein. --Otets 01:32, 7. Sep. 2010 (CEST)

Frage zu fragwürdigem Wikipedia-Verwerter Books LLC

Guten Morgen,

in letzter Zeit häufen sich im Netz Warnungen vor der Firma „Books LLC“, die sich darauf spezialisiert hat, verschiedene thematisch zusammengehörende deutschsprachige Wikipedia-Artikel zusammenzupappen und etwa über Amazon Marketplace (Deutschland) um einen Preis zu verkaufen, der in keinem Verhältnis zu dem Gebotenem steht.

Die Käufer erwarten sich ein Fachbuch zu einem bestimmten Thema, erhalten aber nur eine Sammlung qualitativ unterschiedlicher Wikipedia-Artikel (wild gemischt: lesenwerte Artikel und Stubs). „Books LLC“ bietet derzeit allein drei verschiedene "Buchpublikationen" zu Fluviana an:

  1. James Joyce: Ulysses, Hans Wollschlger, Dubliner, Finnegans Wake, Nora Barnacle, Siegmund Feilbogen, Adolph Johannes Fischer, Fluviana. Taschenbuch.
  2. Konzeptkunst: Fluviana, Tassilo Blittersdorff, Rem, Roman Opalka, Martin Mlecko, Peter Halley, Meina Schellander, Jerry Spagnoli. Taschenbuch.
  3. Werk Der Bildenden Kunst: Fluviana, Blitzschlag Mit Lichtschein Auf Hirsch, Jazz, Singing Ringing Tree, Senster, Wrisberg-Epitaph.

Hat Wikipedia wenigstens einen finanziellen Vorteil davon, dass „Books LLC“ die Artikel verwertet? Was sagt und meint ihr zu „Books LLC“? - fragt --Popmuseum 09:02, 4. Sep. 2010 (CEST)

Eklatante URV. Leider sind die sehr sparsam mit ihren Kontaktdaten. Vielleicht könnte ein mitlesender Bibliothekar mal anhand der ISBN der Bücher mehr herauszufinden versuchen. Wenn jemand seine eigenen Wikipediaartikel in einem der Bücher wiederfindet, würde ich http://booksllc.net/contactus.cfm mal um eine kostenlose Kopie der Artikeltexte bitten - ohne Hinweis, dass ihr der Urheber seit - mal gucken, ob das erfüllen ansonsten kann man noch versuchen Amazon zur Löschung der jeweiligen Bücher zu bringen. Bitte -> Abmahnung -> Unterlassensklage. Kragenfaultier 10:16, 4. Sep. 2010 (CEST)
Danke für Deine Rückmeldung. --Popmuseum 11:16, 4. Sep. 2010 (CEST)
Wieso kannst du dir so sicher sein, dass das eine URV ist? Möglicherweise halten sie die Lizenzbedingungen ja ein (was ich aber selbst bezweifle). Wikipedia-Artikel auszudrucken und dann zu Abzock-Preisen weiterverkaufen ist völlig legal, wenn man die Lizenzbedingungen einhält. -- Chaddy · DDÜP 16:30, 4. Sep. 2010 (CEST)
Die stellen keine kostenfreie Kopie zur Verfügung. Müssen sie aber. Das weiß ich, weil ich 1. lesen kann und 2. die CC-by-sa verstehen kann. Wo scheitert es bei dir? Kragenfaultier 21:04, 4. Sep. 2010 (CEST)
Wo genau im Lizenztext steht, dass man eine kostenfreie Kopie zur Verfügung stellen muss? --dapete 22:11, 4. Sep. 2010 (CEST)
Hallo Popmuseum, hier wurde vor einigen Wochen schonmal über Books LLC diskutiert. --Die Schwäbin 23:22, 4. Sep. 2010 (CEST)

Kragenfaultier, verwechselst du nicht die CC-BY-SA mit der GNU-FDL? Letztere verlangt tatsächlich, dass "a machine readable Transparent copy" zur Verfügung gestellt wird, wenn man ein Dokument in mehr als 100 "opaken" (also z.B. gedruckten) Exemplaren verbreitet. Allerdings nicht mal zwingend kostenfrei - es werden die Alternativen genannt, entweder mit jedem Exemplar eine solche maschinenlesbare Kopie mitzuliefern (das Exemplar ist dann aber schon zu erwerben), oder in jedem Exemplar eine Adresse zu nennen, unter der die "transparente", maschinenlesbare Kopie kostenlos von jedermann heruntergeladen werden kann (3. Absatz des Abschnitts "3. Copying in Quantity" der GNU-FDL). Aber in der CC-BY-SA (unported), die ich mir gerade mal wieder durchgelesen habe (kann ja nie schaden, sein Gedächtnis aufzufrischen ;-) ), finde ich nichts dergleichen. Vollmundig behaupten, dass Books LLC eine URV begehe, sollte man erst, wenn man eines ihrer Bücher in der Hand gehabt und festgestellt hat, dass sie sich nicht an die CC-BY-SA halten. Gestumblindi 00:22, 5. Sep. 2010 (CEST)

Hallo Schwäbin, Danke für Deinen Hinweis. Bei Amazon wird übrigens der folgende Link zu dieser zweifelhaften Buche-Bude angegeben: http://booksllc.net/?l=de --Popmuseum 06:43, 5. Sep. 2010 (CEST)

In ihren FAQ schreibt Books LLC: Content in books with no author usually comes from Wikipedia. Die Seite ist über privacprotect.org registriert, also keine Betreiberadresse angegeben. Mit Abmahnen (und Empfehlung zum Abmahnen) wäre ich vorsichtig, sofern weder die Umsetzung der Lizenzanforderungen noch der Anbieter konkret und "belastbar" bekannt sind. Sinnvoller erscheint mir hier, zunächst bei einem der Verkäufer wie etwa der "Bücheroase München" anzufragen, was es mit diesen Büchern auf sich hat. --Martina Nolte Disk. 16:20, 6. Sep. 2010 (CEST)

Sobald ich das Buch, das gestern vom deutschen Vertriebspartner "Bücheroase München" verschickt wurde, erhalten habe, werde ich mir dieses genau ansehen und allfällige Fragen gegebenenfalls mit Amazon und dem deutschen Vertriebspartner abklären. --Popmuseum 08:46, 7. Sep. 2010 (CEST)
Danke. Der Vorgang ist nach Weiternutzung/Mängel kopiert. News gerne dort. --Martina Nolte Disk. 17:24, 7. Sep. 2010 (CEST)

Nummernschilder Unkenntlich machen?

 
Beispiel - Fahrzeug mit lesbarem Nummernschild

Hallo!

Soll man, wenn man Fotos von Straßenfahrzeugen gemacht hat, die Nummernschilder "zensieren" indem man einen schwarzen Balken reinmacht oder die Ziffern irgendie sosnt unkenntlich macht?

Soll ich dann einen Löschantrag für die alte Version mit lesbarem Schild stellen, nachdem ich die zensierte Version unter gleichem Namen hochgeladen hab?

Oder kann man das Bild einfach so lassen?

Grüße,  Knipptang 14:24, 6. Sep. 2010 (CEST)

Ich sehe keine Grund, warum man das Nummernschild zensieren müsste. Wichtiger wäre es die erkennbaren Personen unkenntlich zumachen, meiner Meinung nach. ..Darah Dan Doa.suhadi 16:36, 6. Sep. 2010 (CEST)
Die Personen sind Beiwerk. Und zum Nummernschild: Benutzer:Ralf Roletschek/Kennzeichen verpixeln. --Marcela   16:46, 6. Sep. 2010 (CEST)

Nur mal eine Anmerkung aus Schweizer Sicht: In der Schweiz ist es (im Gegensatz zu z.B. Deutschland und Österreich) sehr einfach, den Halter eines Automobils zu ermitteln, da in den meisten Kantonen ein öffentliches Autonummernverzeichnis existiert, heutzutage oft bequem für jedermann und kostenlos über das Internet abfragbar (beispielsweise für den Kanton Solothurn: http://autoindex.mfk-so.ch/ - maximal 3 Abfragen innert 24 Stunden). Auch wenn ich die Ausführungen von Ralf zum Thema "Kennzeichen verpixeln" nachvollziehbar finde, so habe ich mich doch entschlossen, bei meinen eigenen Bildern aus der Schweiz Nummernschilder zu verpixeln (wobei ich mich darum bemühe, dass das Ergebnis nicht zu hässlich aussieht). Das ist aber ein persönlicher Entscheid aus der Abwägung heraus, dass diese Verpixelung m.E. die Nutzung eines Bildes nicht wesentlich beeinträchtigt und das Argument, dass man jemanden in eine peinliche Situation bringen könnte, ohne es zu wissen, nicht von der Hand zu weisen ist - selbst wenn Ralf natürlich ganz recht damit hat, dass ein Auto auch an anderen Details identifizierbar sein kann und auch andere Dinge, die man durch Aufnahmen dokumentiert, ungeahnte Folgen haben könnten. Es ist mir hierzulande einfach zu einfach, Autonummern nachzuschlagen - wie gesagt, ein persönlicher Entscheid, man muss das nicht so halten. Gestumblindi 21:13, 6. Sep. 2010 (CEST)

Da sollten sich die Herren und Damen Helveten lieber über die lockere Auskunftspraxis der kantonalen Fahrzeugzulassungsstellen beschweren, wenn sie dadurch ihre Privatspähre gefährdet sehen. Da sie aber sogar auf die Velos Nummernschilder draufpicken, was woanders zu einem Aufschrei führen würde, dürfte die Mehrheit des Stimmvolkes damit weniger Probleme haben. --El bes 21:30, 6. Sep. 2010 (CEST)
Das mit der Schweiz ist mir neu, danke für die Info! Bei Schweizer Nummernschildern werde ich also in Zukunft die Nummernschilder fälschen. Also aus BS • 123 456 wird dann SB • 08 15 oder so. Verpixeln oder schwarz machen finde ich einfach nur häßlich. --Marcela   18:53, 7. Sep. 2010 (CEST)

Fälschen von historischen Dokumenten finde ich noch viel hässlicher --Historiograf 20:20, 7. Sep. 2010 (CEST)

Ich ziehe etwas unschöne Pixel einer "Fälschung" auch vor. In vielen Fällen fällt die Pixelung normalerweise auch gar nicht auf; beispielsweise wären bei Datei:Langendorf-lanco-migros.jpg die Nummern in der Minaturansicht im Artikel, in dem das Bild verwendet wird, sowieso nicht zu erkennen, und selbst in der Voransicht auf der Bildbeschreibungsseite tritt sie nicht störend in Erscheinung; man muss sich das Bild schon in voller Auflösung ansehen, um sie zu bemerken. Gestumblindi 20:34, 7. Sep. 2010 (CEST)

Lizenzbedingungen der EU

Hallo URFler,

wie ist die Copyright notice der EU zu deuten?

„Reproduction is authorised, provided the source is acknowledged, save where otherwise stated. Where prior permission must be obtained for the reproduction or use of textual and multimedia information (sound, images, software, etc.), such permission shall cancel the above-mentioned general permission and shall clearly indicate any restrictions on use.“

Insbesondere der Part mit where prior permission must be obtained ist mir absolut unklar, wird dies irgendwo an anderer Stelle auf der Seite noch genauer ausgeführt? Gefunden habe ich dazu nichts...

Konkret geht es mir um die Bilder aus dem Bereich Environment, z.B. dieses Vogels. Wäre diese (zugegebenermaßen schwammige) Aussage ausreichend für einen Upload bei de? Zumindestens bei Commons wird die EU-Seite als unfree license geführt, da kommerzielle Weiternutzung nicht erlaubt sei (wobei ich das aus dem obigen Vollzitat der Urheberrechtshinweise nicht entnehmen kann - aber ich bin ja auch kein Anwalt :)).

Danke und Grüße, rbrausse (Diskussion Bewertung) 22:29, 6. Sep. 2010 (CEST)

Da nur die reine Reproduktion erlaubt zu sein scheint, nicht aber auch die Veränderung der Datei ist von einem Upload auf de abzusehen. Wenn ich du wäre würde ich die wohl einfach um eine Freigabe des Vogels unter einer creative commons Lizenz bitten. --Isderion 22:46, 6. Sep. 2010 (CEST)
okay, das mit dem impliziten "Verändern ist verboten" habe ich (aktiv?) übersehen. Danke für's drauf hinweisen rbrausse (Diskussion Bewertung) 23:27, 6. Sep. 2010 (CEST)

Nichtmal die EU begreift, daß es in der EU kein Copyright gibt ;-) --Marcela   18:46, 7. Sep. 2010 (CEST)

Das alte Thema: DDR-Bücherbilder als Amtliches Werk?

Ich habe wieder mal bezüglich Problem mit DDR-Büchern aus dem Staatsverlag der DDR sowie dem Militärverlag der DDR. Ferner auch von Büchern des Internen Dienstgebrauchs, z.B. das Buch: Geschichte der Deutschen Volkspolizei 1945-1961 Band I, Ministerium des Innern, VEB Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1979. Wie ist das nun mit den Bilderrechten darin? Es wurde mal gesagt, dass die Bilder dieser Verlage Amtliche Werke sind und die BRD deren Rechtsnachfolger. Heißt das jetzt, dass Bilder aus derartigen Verlagen sowie generell bei Internen Büchern genutzt werden können? Das genannte Buch der Volkspolizei ist nämlich nur für den Internen Dienstgebrauch zuzlässig gewesen, daher sind die Bilder amtlich oder?--PimboliDD 09:55, 7. Sep. 2010 (CEST)

In welcher Diskussion wurde gesagt, dass dies amtliche Werke seien? Ich würde das eher verneinen. Laut Gesetz muss es sich um »Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen« handeln. Das sehe ich in diesem Fall eher nicht gegeben, wenn das Buch »nur« in einem staatlichen Verlag erschienen ist. --ireas :disk: :bew: 10:00, 7. Sep. 2010 (CEST)
Die Fibel der DDR wird heute noch in Finnland verwendet, dort wird sie als amtliches Werk der DDR bezeichnet. Das muß man wahrscheinlich von Fall zu Fall unterscheiden. Das Tafelwerk der DDR oder der Gieck genießen Urheberrechtsschutz als Datenbankwerk, einzelne Tabellen daraus jedoch nicht. --Marcela   18:44, 7. Sep. 2010 (CEST)

Der Name "Wikibooks" rechtlich geschützt?

Hallo, ich hätte mal eine Frage: Ist der Name "Wikibooks" rechtlich geschützt? Wikipedia ist es meiner Meinung nach, wie steht es aber mit den anderen Projekten der Wikimedia Foundation? MFG

Die Online-Datenbank des deutschen Patent- und Markenamts weiß zwar von einer Marke Wikipedia, nicht aber von Wikibooks. --ireas :disk: :bew: 11:59, 7. Sep. 2010 (CEST)
Die WIPO-DB kennt Wikibooks auch nicht. Die Wikipedia-Einträge im DPMARegister sind übrigens witzig, die älteste Anmeldung von 2004 ist für die Klassen 22,25 und 28, was im Wesentlichen Bekleidung, Spielzeug, Textilien und sowas ist. Außerdem hat 2008 eine Firma namens "CASH MONEY BROTHERS" versucht, die Marke eintragen zu lassen. Von Rechtsanw. Leibbrand kann man in dem Zusammenhang wohl abraten, die scheinen nichtmal eine Recherche hinbekommen zu haben.--Wiggum 12:06, 7. Sep. 2010 (CEST)
Da wirds aber Zeit Facebook verklagt Teachbook (wegen Wortteil "book"). --91.14.190.210 12:29, 7. Sep. 2010 (CEST)
Dimmer gehts nimmer. Typisch Amerika. --Pfiat diΛV¿? Wissen ist Macht, Unwissenheit kann man ändern! 20:08, 7. Sep. 2010 (CEST)

Alfred Pringsheim

Das Bild gabs schon mal in Commons und de lt. Google-Bildersuche zu Alfred Pringsheim. Wurde offensichtlich gelöscht. Datum des Fotos und Urheber sind nicht bekannt, da Pringsheim aber 1850 geboren wurde, ist klar, dass es weit mehr als 100 Jahre alt ist. Kann ich es in :de erneut hochladen? -- Alinea 13:38, 7. Sep. 2010 (CEST)

Er ist aber auch erst 1941 gestorben. Mal angenommen er wurde einen Tag vor seinem Tod von einem 20 Jährigen Fotografen abgelichtet, dann stehen die Chancen noch sehr gut, dass das Bild geschützt ist. Das ist natürlich reine Spekulation, aber darauf sollte man auch achten.
..Darah Dan Doa.suhadi 14:09, 7. Sep. 2010 (CEST)
Bitte schau Dir das Bild an, er kann nicht älter als 30 bei der Aufnahme gewesen sein. -- Alinea 14:14, 7. Sep. 2010 (CEST)
Das ist deine subjektive Wahrnehmung. Jedoch sagt das nichts über den wirklichen Zeitpunkt der Aufnahme aus. ..Darah Dan Doa.suhadi 14:44, 7. Sep. 2010 (CEST)
Na, 60 Jahre, das wäre er 1910 gewesen. ist er auf dem Foto bestimmt nicht. Vielleicht mag sich noch jemand äußern. -- Alinea 14:48, 7. Sep. 2010 (CEST)
Was war denn der Löschgrund bei Commons?--Wiggum 16:11, 7. Sep. 2010 (CEST)
Keine Ahnung, da kam ich nicht rein. Commons hat ja auch strengere Regeln, die Hundertjahrsregelung gibt es dort nicht, daher mein Vorschlag, nur in :de zu laden. Aber eine Jahreszahl kann ich leider auch nicht herzaubern. -- Alinea 16:53, 7. Sep. 2010 (CEST)
Also wenn man sich dieses Foto von Alfred Pringsheim anschaut, auf dem er noch sehr jung und faltenfrei aussieht, erkennt man, dass er recht früh große Geheimsratsecken hatte. Das Bild, um das es hier geht, zeigt noch eine deutlich flächigere Kopfbehaarung. Ich sehe kein Problem, das mit der 100-Jahre-Regel hier hochzuladen, wenn der Fotograf nicht bekannt ist. Ansonsten könnte man nur noch einen Blick in Katias Mutter werfen, vielleicht gibt es ein Hochzeitsbild im Buch, auf dem man sieht, wie er 1878 ausgesehen hat? --Paulae 17:23, 7. Sep. 2010 (CEST)
Oder er hat sich zwischenzeitlich eine Perücke zugelegt… --ireas :disk: :bew: 17:31, 7. Sep. 2010 (CEST)

In "Katias Mutter" habe ich reingeschaut, ein Hochzeitsbild ist nicht enthalten, nur ein noch jüngeres ohne Geheimratsecken ;-) -- Alinea 17:39, 7. Sep. 2010 (CEST)

Warum scannst du nicht ein anderes? Das hätte den Vorteil, dass man überhaupt Angaben zum Bild hätte (Datierung) und die Qualität kann nur besser sein als die des o.g. Bildes. Die weiteren Varianten, die die Google-Bildsuche zutage fördert sind alle ähnlich mies, man könnte meinen, das sind Kopien der Kopie der Kopie. Ansonsten sprich mal Benutzer:Ra'ike an, er (bzw. sie glaube ich) hat das Bild auf Commons gelöscht: Logbuch.--Wiggum 17:47, 7. Sep. 2010 (CEST)
Datiert sind sie leider alle nicht, auch nicht in 'Frau Thomas Mann', wo das oben erwähnte zweite Foto abgebildet ist. Für das Neuscannen müsste ich die Seite aus dem Buch reißen, und das möchte ich nicht, dann schon lieber miese Qualität. Könnte Ra'ike die deutsche Version wieder herstellen, wenn ich sie auf diese Disk verweise? -- Alinea 17:57, 7. Sep. 2010 (CEST)

Strategiefrage (erl.)

Der Artikel Max Butziwackel der Ameisenkaiser enthält 2 Abb. von Karl Elleder (* 1860 in Korneuburg). Der Herder-Verlag hat mir in 2 eMails zugesagt, dass WP die Abb. verwenden kann. Habe das ausgefüllte WP-Formular an Herder geschickt, aber sie scheinen die Strategie "Mehr ist nicht zu sagen." zu verfolgen.

Annahme: Elleder wurde 75, dann starb er 1935. +70 = 2005 => gemeinfrei. Reicht das, um die Abb. so - ohne schriftl. Herder-OK - im Artikel zu belassen? Gruss Geezernil nisi bene 15:59, 7. Sep. 2010 (CEST)
Der Herder-Verlag hat mir in 2 eMails zugesagt, dass WP die Abb. verwenden kann. Das ist keine Zusage für eine freie Lizenz, Verwendung nur durch WP reicht nicht, jeder muss es für jeden Zweck verwenden dürfen, auch kommerziell. Sterbedatum von Elleder rausfinden oder sonst nach derzeitigem Stand löschen lassen. --Paulae 17:00, 7. Sep. 2010 (CEST) Achso, die Frage war eine andere … er müsste mindestens 80 geworden sein, damit die Bilder noch geschützt sind. Auszuschließen ist das nicht, zu widerlegen derzeit wohl auch nicht. Das letzte, was ich von ihm gefunden habe, stammt aus den späten 1920er-Jahren. Wie ist die Nachweispflicht: Müsste der Herder-Verlag oder jemand anderes beweisen, dass er noch Rechte an den Bildern hat, oder müsstest du nachweisen, dass dem nicht so ist? Ich habe derartige Bilder auch schon hochgeladen, allerdings nur, als sich kein pot. Rechteinhaber finden ließ. Das scheint hier ja anders zu sein. Kurz: Noch ein wenig abwarten. Beim Verlag scheinen ja alle Urlaub zu haben. --Paulae 17:09, 7. Sep. 2010 (CEST)
Nein, der Teamleiter Lizenzen (Rights Director) ist wieder zurück. Ihm gefällt der Artikel - aber damit (obwohl ich alles für ihn vorbereitet habe) scheint die Sache für ihn erledigt zu sein. Geezernil nisi bene 19:26, 7. Sep. 2010 (CEST)
Vielleicht versuchst Du es mal über jemanden, der Zugriff auf die Österreichische Nationalbibliothek hat (Wikipedia:Bibliotheksrecherche). Elleder lebte in Wien. --Die Schwäbin 17:26, 7. Sep. 2010 (CEST)
Haben wir da Kontaktpersonen, die es an die richtige Stelle weiterleiten? Ich habe das Web abgegrast, finde aber nicht den Todestag. Geezernil nisi bene 19:26, 7. Sep. 2010 (CEST)
Habe die beiden Elleder angerufen, die heute in Wien wohnen, aber keiner gehört zu Karls Verwandtschaft. Geezernil nisi bene 19:43, 7. Sep. 2010 (CEST)
Hier ist ein Buch aus dem Jahr 1934 mit Illustrationen von Elleder – vielleicht eine spätere Auflage (steht nicht dabei), vielleicht aber auch die erste. Dann wäre das Zeitfenster auf fünf Jahre geschrumpft. --Paulae 23:09, 7. Sep. 2010 (CEST)
"Der Ameisenkaiser" wurde bis in die 1950er Jahre mit Elleders Illustrationen verlegt. Aber ich habe mal in der Bibl. Rech. nachgefragt. Geezernil nisi bene 08:52, 8. Sep. 2010 (CEST)
Yesssss! Heute hat er doch noch das Formular abgeschickt und habe Ticket#2010090810003134 erhalten. Happy Geezernil nisi bene 08:52, 8. Sep. 2010 (CEST)
Eintrag in den Bildern folgt ;) --Guandalug 09:38, 8. Sep. 2010 (CEST)

Colaflasche auf Werbeflyer

 

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage, auf welche ich bislang keine Antwort gefunden habe.

Im Moment beschäftige ich mich als Grafiker mit der Gestaltung einer Postwurfsendung für ein Restaurant (Werbeflyer mit Speisekarte).


Nun die Frage: Darf ich auf einer der Seiten (6-seitiger Flyer) eine Coca Cola Flasche abbilden?

Wenn man sich mal die Flyer ansieht, welche so im Laufe der Zeit im Briefkasten landen, dann sieht man ja doch so einige Markenprodukte.


Bewegt man sich hier in einer rechtlichen Grauzone? Oder ist die Antwort strikt NEIN!

Wenn ich eine Gruppe von Leuten fotografiere und einer davon hat eine Colaflasche in der Hand, darf ich ja dieses Bild trotzdem veröffentlichen.


Vielleicht weiss ja jemand Rat.

Vielen Dank,

Charlie (nicht signierter Beitrag von 87.78.24.235 (Diskussion) 18:25, 7. Sep. 2010 (CEST))

Urheberrechtlich ist das in Deutschland unbedenklich, da der Schriftzug "Coca-Cola" sowohl alt genug als auch gemeinfrei aufgrund mangelnder Schöpfungshöhe ist. Allerdings sind Markenrechte zu beachten. Wenn das Restaurant die Cola führt, sollte es für sie einfach sein, eine Genehmigung der Firma zu bekommen. Ohne diese Genehmigung kann es teuer werden, wenn das auch sehr unwahrscheinlich ist. Gesponnenes Szenario: im Restaurant verderben sich Leute den magen, das ist schlechte Werbung und dann könnte.... Ich würde es nur mit Genehmigung machen, das Risiko trägt aber das Restaurant, mache sie zumindest darauf aufmerksam. --Marcela   18:38, 7. Sep. 2010 (CEST)
Sehe ich genauso. ..Darah Dan Doa.suhadi 12:16, 8. Sep. 2010 (CEST)

Text von Walter Benjamin

der Philosoph Walter Benjamin ist vor 70 Jahren gestorben.

Auf http://www.culture.hu-berlin.de/hb/files/Benjamin_Ueber_den_Begriff_der_Geschichte.pdf befinden sich Photokopien aus einem Auswahlband inklusive dem Text Über den Begriff der Geschichte, Buchimpressum und Inhaltsverzeichniss. Die Seite scheint zum Institut für Kulturwissenschaften der Humboldt-Universität http://www.culture.hu-berlin.de/institut zu gehören.

Kann man dieses Pdf jetzt im Artikelnamensraum verwenden? --Rosenkohl 17:17, 2. Sep. 2010 (CEST)

Nein, kann man nicht. Die Texte werden erst am 1.1.2011 frei. --Paulae 23:04, 2. Sep. 2010 (CEST)
Aha, nach Urheberrechtsgesetz UrhG
"§ 69 Berechnung der Fristen: Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist."
Danke für den Hinweis, --Rosenkohl 10:58, 3. Sep. 2010 (CEST)
moin, die frage / antwort scheint leicht missverständlich zu sein. konkret geht es um die frage, kann man auf eine pdf, die einen noch nicht gemeinfreien text enthält, verlinken? siehe hier vg -- emma7stern 09:53, 6. Sep. 2010 (CEST)
Verlinken geht. -- Ayacop 16:05, 6. Sep. 2010 (CEST)

Ich wüßte nicht inwiefern meine Frage hier "leicht mißverständlich scheint". Ein Pdf "im Artikelnamensraum verwenden" bedeutet, das Pdf in einem Artikeltext verlinken. Das Problem sehe ich in einer möglichen, ja wahrscheinlichen URV durch die Betreiber der zu verlinkenden Seite. Das Problem im anderen, jetzt neu angesprochenen Artikel Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit stellt sich so dar, daß das dortige Pdf neben anderen Texten von Benjamin auf einer Blog http://walterbenjamin.ominiverdi.org/ steht, die kein erkennbares Impressum besitzt. Die Veröffentlichungsrechte für Texte von Benjamin liegen zur Zeit offenbar beim Suhrkamp-Verlag. Ich gehe daher von einer URV durch die Blog aus. Mit ist unbekannt, aufgrund welcher Kenntnisse der Sachlage, und mit welcher Begründung Ayacop seine Auskunft hier gegeben hat, --Rosenkohl 20:50, 6. Sep. 2010 (CEST)

Wenn das so wär, dürften wir ja auf Google Books auch nicht verlinken ;-) --El bes 21:26, 6. Sep. 2010 (CEST)
Ich glaube ich habe das Verlinken von Seiten, die auf o.g. PDFs verlinken, mit denselben verwechselt. Siehe Haftung_für_Hyperlinks#Urheberrechtliche_Zulässigkeit_von_Hyperlinks. Warum sollte ich dir das mit Suhrkrampf glauben? Wenn es so wäre, warum ist dann die Seite noch im Netz? -- Ayacop 09:03, 7. Sep. 2010 (CEST)
Quetsch. @Rosenkohl: Natürlich war deine Frage Kann man dieses Pdf jetzt im Artikelnamensraum verwenden? missverständlich. Ich ging davon aus, dass du den Text im ANR verwenden willst und derart ist auch meine Antwort zu verstehen. Über eine einfache Verlinkung ging es bei deiner Frage nicht, zumindest war sie in keiner Weise so formuliert, dass man das hätte herauslesen können. Gruß, --Paulae 09:51, 7. Sep. 2010 (CEST)

ich hab es bereits auf der diskussionsseite des artikels hinterlassen, stelle es aber auch nochmal hier ein: der streit um hyperlinks im internet ist seit einigen jahren im prinzip geklärt, da verlinkung ein wesentlicher bestandteil des www ist. demnach stellt eine Verlinkung keine Vervielfältigung der dort niedergelegten Texte i.S.d. UrhG dar, sondern lediglich eine Zugangserleichterung. (BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00 und viele weitere, siehe Humboldt Forum Recht, im Beitrag Nr. 27 Nach herrschender auffassung ist ein hyperlink wie eine fußnote im guten alten buch zu bewerten, das urheberrecht spielt dabei gar keine rolle.
wenn nun die seite, auf die verlinkt ist, selbst eine urheberrechtsverletzung begeht, (und der "billig und gerecht Denkende" dies erkennen kann), so stellt die verlinkung dennoch keine mittäterschaft dar, da mittäterschaft nach § 830 BGB gemeinschaftliche Begehung, bewusstes und gewolltes Zusammenwirken voraussetzt.
eine verlinkung auf rechtswidrig oder strafbare inhalte liegt nicht vor, da der inhalt der seite nicht rechtswidrig ist.
vg -- emma7stern 09:37, 7. Sep. 2010 (CEST)

Ich selbst habe noch nie im ANR auf Google Books verlinkt. Links auf Google Books sind m.E. höchstens dann gestattet, wenn das betreffende Buch schon gemeinfrei ist. Moderne Bücher auf Google Books zu verlinken wäre dagegen eine URV.

Im Artikel Haftung für Hyperlinks steht unter anderem: "Strittig ist dagegen, ob das Setzen eines Hyperlinks ohne Zustimmung des Rechteinhabers in das Bearbeitungsrecht des Urhebers eingreift." Irgendeinen Freibrief zum wilden Verlinken auf Seiten mit URVs kann ich aus dem Artikel Haftung für Hyperlinks nicht ableiten.

Generell verstehe ich nicht, warum hier überhaupt diskutiert wird, mit anonymen URVerletzern zusammenzuarbeiten.

Zu den rechten von Suhrkamp am Nachlass siehe z.B.

" Der SPIEGEL berichtete in Nr. 41/1989 "4,875 % für Walter Benjamin" über den Streit, der sich beim Frankfurter Suhrkamp-Verlag zwischen dem Herausgeber Rolf Tiedemann und dem Verleger Siegfried Unseld um die Edition und die Honorierung der Werke des Schriftstellers Walter Benjamin entzündet hatte.
Die Parteien einigten sich am Donnerstag vergangener Woche vor dem Frankfurter Landgericht auf einen Vergleich: Unseld erkennt den Alleinvertretungsanspruch des vom Sohn Stefan Benjamin eingesetzten Gremiums "Nachlaßvollmacht Walter Benjamin" an. Er ist in allen verlags- und urheberrechtlichen Entscheidungen zuständig. Als drittes Gremiumsmitglied neben Unseld und Tiedemann wird der Publizist und ehemalige Suhrkamp-Lektor Walter Boehlich berufen. Suhrkamp zahlt den Erben Benjamins für die Ausgabe der "Gesammelten Schriften" "für Vergangenheit und Zukunft" beinahe das Doppelte des bisherigen Satzes, nämlich neun Prozent des um die Mehrwertsteuer verringerten Ladenpreises. Außerdem räumt Unseld bei den bisherigen Honorarzahlungen die Möglichkeit eines "Irrtums" ein, Tiedemann erhält dafür seinen Vorwurf des "Betrugs" gegen Unseld nicht mehr aufrecht."

[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13507465.html RÜCKSPIEGEL Zitate, Der SPIEGEL berichtete . . .], Spiegel, 9/1990

Also liegen die Publikationsrechte beim Suhrkampverlag und und die Urheberrechte beim Gremium "Nachlaßvollmacht Walter Benjamin". Weder der Verlag noch das Gremium sind offenbar Betreiber dieser Blog, --Rosenkohl 10:09, 7. Sep. 2010 (CEST)

@Rosenkohl, beim Bearbeitungsrecht handelt es sich nach § 23 UrhG um Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes - das ist in diesem Fall nun überhaupt gar nicht betroffen. vg -- emma7stern 10:40, 7. Sep. 2010 (CEST)

Wir haben Richtlinien zum Setzen von Weblinks. Punkt 7 sagt: "Keine Links zu rechtswidrigen Websites" und nennt Beispiele für illegal eingestellte Inhalte, auf die nicht verlinkt werden soll. Also: keine Links auf URVs. Dies entspricht auch dem mir sonst hier bekannten Vorgehen. --Martina Nolte Disk. 17:10, 7. Sep. 2010 (CEST)

es handelt sich auf keinen fall um eine "rechtswidrige seite", und ob die seite mit einstellen des textes eine urv begangen hat, ist bislang eine nicht belegte vermutung. vg -- emma7stern 17:19, 7. Sep. 2010 (CEST)
Die Überschrift sagt rechtswidrige Websites, die Richtlinie bezieht sich im Weiteren aber auf illegale Inhalte. Dass die Rechteinhaber belegtermaßen ihre Rechte auch vor Gericht schützen, untermauert hier eine URV-Vermutung deutlich. --Martina Nolte Disk. 17:41, 7. Sep. 2010 (CEST)
dann wäre ja für diese "website" die frage interessant, warum die rechteinhaber hier ihre rechte nicht geltend machen. ist das nicht eher ein indiz gegen die URV-vermutung (wenn wir uns hier auf vermutungen stützen wollen). die seite besteht immerhin seit zwei jahren. kann es dann vielleicht sein, dass sie nicht gegen das urv verstoßen, weil der text z.b. in einer italienischen entsprechung des UrhG nach der ausnahmeregel des zitierens (§ 51 UrhG) oder für schulungszwecke (§ 52a UrhG) eingestellt ist? - wie andere texte von benjamin übrigens auch: in deutscher sprache: über den begriff der geschichte; oder in englischer sprache: marxist.org mit kunstwerk und begriff der geschichte, über haschisch; oder in französischer sprache: L'oeuvre d'art à l'époque de sa reproduction mécanisée, Paris, Hauptstadt des 19. Jahrhunderts - und wer will beurteilen, bei welchen seiten es sich um urheberrechtsverletzungen handelt?
und dann ist nochmal deutlich darauf hinzuweisen, dass es in dem rechtsstreit zwischen suhrkamp und der walter-benjamin-berlin (den Benutzer:Rosenkohl als argument anführt) nicht um die veröffentlichung von texten im internet ging, sondern um eine [collage] aus originalschriften von Benjamin, entnommen von veröffentlichungen des suhrkamp-verlages.
p.s. urheberrechteinhaber ist im übrigen die Hamburger Stiftung zur Förderung der Wissenschaft und Kultur, der Suhrkamp-Verlag hat die nutzungsrechte. siehe spiegelartikel 4/1989 - viele grüße, -- emma7stern 19:37, 7. Sep. 2010 (CEST)
Das pdf ist an keiner Stelle der Website regulär verlinkt. Prof. Dr. Hartmut Böhme hat ein Hauptseminar zu "Walter Benjamin: Kunsttheorie, Medien und Ästhetik" abgehalten. Klickst du dort drauf, wird ein Login verlangt. Im nicht-öffentlichen Hintergrund - so dachte er - liegt in seinen persönlichen Ordnern /hb/ und /hb/files/ auf dem Redaktionssystem der Uni sein Arbeitsmaterial (mit weiteren geschützten Werken). Zeige mir einen Weg, wie ich über die offizielle / veröffentlichte Webseiten-Navigation auf diese Seite komme. Bis dahin halte ich das pdf für eine (versehentliche, aber) glasklare URV. --Martina Nolte Disk. 23:20, 7. Sep. 2010 (CEST)
ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was diese seite von Hartmut Böhme mit dem hier in streit stehendem link zu tun haben sollen. das pdf des kunstwerkaufsatzes ist jedenfalls nicht auf seinen seiten enthalten. vg -- emma7stern 23:49, 7. Sep. 2010 (CEST)
Dort liegt die im Eingangsbeitrag verlinkte strittige Datei Benjamin_Ueber_den_Begriff_der_Geschichte.pdf. --Martina Nolte Disk. 00:29, 8. Sep. 2010 (CEST)
aber über den geht es hier nicht, sondern um Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit - das ganze dilemma findest du hier , vg -- emma7stern 00:41, 8. Sep. 2010 (CEST)

da hier scheinbar einiges durcheinander geraten ist und es um grundsätzliche fragen geht, stelle ich die angelegenheit hier noch deutlich dar.
Es geht um diesen link auf die vollversion von Walter Benjamins Das Kunstwerk im Zeitalter seiner technischen Reproduzierbarkeit. Die eingangsfragestellung war, ob dieser link auf ein noch nicht gemeinfreies werk eine urheberrechtsverletzung darstellt. die weder bestätigte noch widerlegte vermutung dabei ist, dass der einstellende blog ex-centro studi walter benjamin eine urv begangen hat.

  • rechtliche bewertung (in kürze, da bereits ob mit weiteren quellenangaben): eine Verlinkung (als hyperlink, nicht als inline) stellt keine Vervielfältigung der dort niedergelegten Texte i.S.d. UrhG dar, sondern lediglich eine Zugangserleichterung.(siehe Humboldt Forum Recht, im Beitrag Nr. 27); wenn nun die seite, auf die verlinkt ist, selbst eine urheberrechtsverletzung begeht, so stellt die verlinkung dennoch keine mittäterschaft dar, da mittäterschaft nach § 830 BGB gemeinschaftliche Begehung, bewusstes und gewolltes Zusammenwirken voraussetzt.
  • richtlinien: nach WP-richtlinien Punkt 7 setzen wir "Keine Links zu rechtswidrigen Websites" - heißt also, dass wir unabängig von der o.g. rechtslage klären müssen, ob die verlinkte seite eine urheberrechtsverletzung begeht: es handelt sich hier um einen link auf eine wissenschaftlich-theoretische arbeit zum zweck einer ernsthaften, methodisch geordneten Suche nach Erkenntnis. für derartige zwecke sieht das urheberrecht ausnahmeregeln in § 51 UrhG für zitate (und § 52a UhrG für schulungszwecke) vor. nach dem zitatrecht für wissenschaftliche werke (§ 51 S. 2 Nr. 1 UhrG) könnten wir unter bestimmten bedingungen innerhalb von artikeln mit wissenschaftlichem anspruch selbst ganze werke einfügen. (siehe jusline: Zitate in wissenschaftlichen Werken) - nach dieser gesetzlichen regelung sollte m.e. zumindest vorsichtig mit der vermutung, die verlinkte seite begehe eine urv, umgegangen werden.
  • moralische bewertung: der gesetzgeber hat diese ausnahmeregelungen vom urheberrecht insbesondere für die ernsthafte, methodisch geordneten Suche nach Erkenntnis aus gutem grund geschaffen. die verlinkung auf volltexte wissenschaftlicher arbeit steht mit den zielen der wikipedia in gutem einklang und ist überhaupt nicht zu vergleichen mit verlinkung auf raubkopien oder ähnliches. zumal es rechtlich geregelt ist.

im artikel selbst habe ich den link erstmal entfernt (bis zur klärung der angelegenheit). doch wollte ich das hier grundsätzlich anmerken, da ja grundsätzlich und eine vielzahl von referenzen in artikeln betroffen sind, da bei online-quellenangaben insbesondere auf wissenschaftliche werke m.e. selten darauf geachtet wird, ob eventuell ein urheberrechtsverstoß vorliegt. vg -- emma7stern 12:40, 8. Sep. 2010 (CEST)

Die "Stammseite" ominiverdi.org stellt nicht einmal selbst einen wissenschaftlichen Anspruch (Ominiverdi is a group of GIS software developers.). Auch auf der Subsite walterbenjamin.ominiverdi.org finde ich neben Links zur Internationalen Walter Benjamin Gesellschaft u.ä. keinerlei inhaltliche (geschweige denn wissenschaftlich-theoretische) Auseinandersetzung mit den Werken Walter Benjamins, sondern nur eine "nackte" Werkliste mit Links zu den pdf-Dateien seiner urheberrechtlich geschützten (!) Arbeiten. Ich bleibe dabei: Solche Seiten sollten wir nicht verlinken, noch viel weniger direkt auf das geschütze Material verlinken. --Martina Nolte Disk. 19:23, 8. Sep. 2010 (CEST)
PS: Wie bei der erstgenannten Website gibt's auch auf ominiverdi.org keine Navigation, die zu diesen pdf's führt. Auch Google findet sie nicht ohne weiteres. Fancruft irgendwo im Hintergrund also. Die Arbeiten sind Kandidaten für den Countdown zur Gemeinfreiheit, nur dass wir diese Werke (noch) nicht öffentlich zugänglich machen. --Martina Nolte Disk. 19:39, 8. Sep. 2010 (CEST)
hm. zugegeben, ich bin e-technisch ziemlich blöd und verstehe den zusammenhang zwischen ominiverdi als software entwickler, im hintergrund des blogs von ex-centro studi walter benjamin und einer möglichen urheberrechtsverletzung nicht. ich verstehe ebenfalls nicht, was an diesem text versteckt oder im hintergrund sein soll??? wenn man ihn über ex centro studi walter benjamin (um die es ja schließlich geht) sucht, findet man ihn sehr schnell. verlinkt ist er u.a. bei der italienischen wikipedia oder bei historicum.net - da gibt man sich mühe mit einer konkreten darstellung rechtlicher zusammenhänge, wirft darüber hinaus die moralfrage auf, strebt eine grundsätzliche lösung zur rettung der online-belege an - und dann scheitert man am unverständnis technischer hintergründe ;-) -- emma7stern 22:41, 8. Sep. 2010 (CEST)-

Panoramafreiheit und Kulturelles Erbe in Italien

Wie sieht das aus mit dem kulturellen Erbe und der Panoramafreiheit in Italien? Es geht darum, Bilder nach Commons zu verschieben (dass sie lokal hier okay wären, ist klar). Es geht insbesondere um die genaue Übersetzung / Deutung von commons:COM:FOP#Italy:

„The Italian copyright law does not contain any exception for pictures from public places. Therefore, only fair use of images is permitted (according to copyright act, §70, §70(1bis)), unless they don't portray any object still under copyright (as recent buildings, subjects to achitect's copyright) nor any cultural heritage asset, subject to a fee and other restriction due to the cultural heritage and landscape law. The following are considered cultural heritage assets: state owned things with some artistic, historic, archeologic or ethnoantropologic interest; libraries, galleries, museums and archives collections; other items declared cultural heritage by the Ministry of Cultural Heritage and Activities unless esplicitly removed on a case by case basis. The national catalog of cultural heritage assets is not publicly accessible.“

commons:COM:FOP#Italy

Darf man dadrunter verstehen, dass urheberrechtlich geschützte Gebäude gar nicht abgelichtet werden dürfen, und alles andere was irgendwie bedeutsam ist (Kulturelles Erbe) nur unter "Fair Use" verwendet werden darf?

Ausganspunkt, warum ich nach Panoramafreiheit in Italien gesucht hatte, war zu schauen, ob Datei:Verona-Arena-Aida.JPG commonsfähig ist. Aber es gilt grundsätzlich die Frage: wie siehts dann aus mit dem Colosseum und dem schiefen Turm von Pisa? Und was soll der Abschnitt mit der Gebühr bedeuten? -- Quedel 00:34, 7. Sep. 2010 (CEST)

Hier steht auch was (auf Italienisch) dazu: it:Wikipedia:Copyright_immagini#Opere_d.27arte_italiane. Falls also jemand italienisch kann … Viele Grüße --Saibo (Δ) 00:38, 7. Sep. 2010 (CEST)

Kurz gesagt, Italien kennt keine Panoramafreiheit. Auch sonst gibts da noch die eine oder andere Fussangeln. Wobei eben zu erwähnen ist das die sehr uneinheitlich gegen Verstösse vorgehen bzw. eben nicht vorgehen. Wenn du vor Ort keine Probleme bekommen hast, ist hochladen auf de: nach deutscher (DACH) Rechtslage möglich (ggf. halt mit Sockenpuppe). Bobo11 08:55, 7. Sep. 2010 (CEST)

Es gab vor etwa zwei Jahren eine Diskussion zu dem Thema auf Commons: [1]. Ergebnis war, dass man sich weiterhin nur um das Urheberrecht kümmern werde, alle Versuche einer Monopolisierung gemeinfreier Kulturgüter aber ignoriert. Das gleiche gilt auch für Kulturgüter in Griechenland, wo man es mit ähnlichen Vorschriften versucht, und den ägyptischen Pyramiden! -- 194.48.128.75 09:04, 7. Sep. 2010 (CEST)

Danke, Bobo11, es ging aber gerade um Commonsfähigkeit. Ich habe mir die Commons-Diskussion durchgelesen ansatzweise (nicht gerade kurz), aber nun daraus schließen, ob nicht wie derzeit man anstelle der Island-Bilder dann mal alle Italien-Bilder verbannen will, kann ich noch nicht. -- Quedel 23:57, 7. Sep. 2010 (CEST)
Italien hat, wie auch Island, keine Panoramafreiheit. Daher wird man auf Commons früher oder später löschen, was (noch) urheberrechtlich geschützt ist (also keineswegs alle Italienbilder!). Das trifft Kunst im öffentlichen Raum genauso, wie Architektur, deren Schöpfer nicht nachweislich seit 70 Jahren tot ist. Hier auf .de ist sowas aber sicher, da wir uns auf das Schutzlandprinzip berufen. -- 194.48.128.75 15:09, 9. Sep. 2010 (CEST)

Löschantrag auf Vorlage:Text-CC-BY-SA-only

Es gibt aktuell einen Löschantrag auf die Vorlage {{Text-CC-BY-SA-only}}, die genutzt wird bzw. werden soll um importierte Texte zu markieren, die nur als CC-BY-SA, aber nicht als GFDL lizenziert sind. Siehe Wikipedia:Löschkandidaten/7. September 2010#Vorlage:Text-CC-BY-SA-only. Wäre vielleicht besser, wenn die Vorlage, bzw. die Problematik um den Import von reinen CC-BY-SA-Texten hier diskutiert werden würde. --Kam Solusar 00:50, 8. Sep. 2010 (CEST)

Der LA wurde auf erledigt gesetzt. Zentral scheint auch mir folgende Passage aus den Informationen für Weiternutzer: Aus Kompatibilitätsgründen ist jede Seite, die keinen exklusiv unter CC-BY-SA (oder exklusiv unter einer CC-BY-SA-kompatiblen Lizenz) stehenden Text beinhaltet, zusätzlich unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License verfügbar. Um zu ermitteln, ob eine Seite auch unter der GFDL steht, sollten die Fußzeilen, die Versionsgeschichte und die zugehörige Diskussionsseite auf Hinweise auf eine GFDL-inkompatible Einzellizenzierung geprüft werden. Jeder vor dem 15. Juni 2009 veröffentlichte Text wurde unter der GFDL lizenziert, es ist also auch möglich, eine Version vor diesem Datum zu nutzen, um GFDL-Kompatibilität zu gewährleisten. Insofern wäre es hilfreich die Vorlage auf der Diskussionseite betroffener Artikel einzubinden. Alternativ könnte mE nur per MB die (zukünftige?) Einbindung von CC-only-Texten unterbunden werden. --Martina Nolte Disk. 22:01, 8. Sep. 2010 (CEST)
„Der LA wurde auf erledigt gesetzt.“ Naja ich hab ihn entfernt, mehr oder weniger was das ein LAE (ja ich weiß, mutig, unter den aktuellen Umständen zumindest). -- Chaddy · DDÜP 23:37, 8. Sep. 2010 (CEST)
Ich sehe da durchaus ein lizenz-technisches Problem, wenn wir importierte nur-CC-Texte nicht von den "normalen" CC+GFDL-Texten unterscheiden können. Die Vorlage ist IMO eher eine mittelfristige Notlösung, langfristig müsste das wohl softwareseitig angegangen werden. Aber da die dt. WP so ziemlich das einzige Wikimedia-Projekt ist, das sich überhaupt für Lizenz-Details interessiert, kann man darauf wohl lange warten... --Kam Solusar 15:49, 9. Sep. 2010 (CEST)

Bilder zeitgenössischer Kunst (Innenraum)

Unter welchen Umständen kann man ein Bild eines zeitgenössischen Kunstwerks in der Wikipedia für einen Artikel verwenden? --MSGrabia 22:49, 7. Sep. 2010 (CEST)

Da der Urheber aller Wahrscheinlichkeit nach noch keine 70 Jahre tot sein dürfte, ist eine Freigabe unter einer freien Lizenz durch den Urheber bzw. dessen Erben nötig. Außer, das Kunstwerk ist dauerhaft an einem öffentlich zugänglichem Ort angebracht (Panoramafreiheit), Innenräume zählen jedoch nicht dazu. -- Chaddy · DDÜP 23:02, 7. Sep. 2010 (CEST)
Wenn ein Künstler eine Freigabe gibt, reicht es, das beim Bild zu vermerken oder braucht es dafür eine gesonderte Email? --MSGrabia 18:52, 8. Sep. 2010 (CEST)
Da er es unter einer der für Commons tauglichen Lizenzen freigeben muss, muss er auch deren Wortlaut kennen und verstehen. Also ist seine Freigabe über OTRS nötig. --Die Schwäbin 18:59, 8. Sep. 2010 (CEST)
Wenn das Bild dauerhaft in einer Ausstellung in Österreich hängt, ist es ebenfalls von der Panoramafreiheit erfaßt. --Marcela   19:09, 8. Sep. 2010 (CEST)
Diese Regelung ist mir unbekannt. Bitte um genaue Quellenangabe. --Kath Erich 21:43, 8. Sep. 2010 (CEST)
OGH 4 Ob106/89 präzisiert § 54 Abs. 1 Z 5 UrhG --Marcela   22:00, 8. Sep. 2010 (CEST)
§ 54 Abs. 1 Z 5 spricht nur von Werken der Baukunst und anderen Werken der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden.[2]
--Kath Erich 12:46, 9. Sep. 2010 (CEST)
...wobei dieser öffentliche Ort auch innerhalb geschlossener Räume sein kann ..noch ist ihre Abbildung auf die Außenansicht beschränkt .. --Marcela   09:20, 10. Sep. 2010 (CEST)
Nicht um Österreich streiten, die Arbeiten sind in Berlin >;) Danke für die Antworten, Grüße --MSGrabia 02:12, 10. Sep. 2010 (CEST)

Kann dieses Bild auf Commons hochgeladen werden?

Hallo. Da ich mich mit den genauen Lizenzvorgaben nicht sonderlich gut auskenne, wäre ich einem Benutzet sehr verbunden, der mir sagen kann, ob ich dieses Bild von Flickr (und Bilder mit der selben Lizenz) auf Commons hochladen kann. Grüße, Jerchel 20:56, 10. Sep. 2010 (CEST)

Da gibt es einen einfachen Test. Nimm den Flickr-Upload-Bot, gib deinen Benutzernamen und die URL des Bildes dort ein und er wird dir die Frage beantworten und wenn er darf auch das Bild für Dich hochladen. Kersti 22:38, 10. Sep. 2010 (CEST)
Das Bild steht unter CC-Attribution 2.0 Generic. Es sollte also kein Problem sein. ..Darah Dan Doa.suhadi 13:36, 11. Sep. 2010 (CEST)

Ein spätes Dankeschön, ich wusste nicht das es sogar dafür einen Bot gibt! Jerchel 16:59, 11. Sep. 2010 (CEST)

Ich möchte dazu noch etwas senfen: Der Bot prüft nur, ob zum Zeitpunkt des Tests eine kompatible Lizenz bei flickr angegeben ist. Er prüft nicht, ob derjenige, der die Bilder bei flickr hochgeladen hat, diese Lizenz auch rechtmäßig verwendet hat. Es werden auf commons immer mal wieder Bilder entdeckt, die von flickr per bot importiert bzw. überprüft wurden, die aber klare copyvios sind und auf flickr zwischenzeitlich genau deshalb entfernt wurden. Ich vermute, daß wir hunderte, wenn nicht tausende solcher Fotos vorhalten, die auf diese Weise per flickr-washing „frei“ lizensiert wurden. Leider ist es nur selten möglich, solche Fälle zu beweisen, solange sich der tatsächliche Urheber nicht beschwert. Ich für mein Teil wundere mich immer über die Vehemenz, mit der auf commons Löschanträge wegen möglicher Verletzung von Markenschutzrechten angeleiert werden, während flickr-Importe anstandslos per bot, und damit ohne genaue inhaltliche Prüfung, durchgewunken werden. -- smial 10:28, 12. Sep. 2010 (CEST)

Lizenz bei abgeleiteten Werken

Per Zufall fand ich ein Bild, das aus einer PD-Vorlage und aus einem doppelt lizensierten Foto zusammengestrickt wurde. Muß nicht auch das abgeleitete Werk doppelt lizensiert bleiben? Ist aber statt "GFDL/cc-by-sa 3.0 nicht portiert, 2.5 generisch, 2.0 generisch und 1.0 generisch" nur mit einem Bapperl "Creative Commons-Lizenz Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported" lizenziert. -- smial 10:09, 12. Sep. 2010 (CEST)

In meinen Augen nein, denn die Mehrfachlizenzierung sagt ja: Such dir eine der folgenden Lizenzen aus. Der Bearbeiter hat das getan und diese Lizenz befolgt. Er hätte die anderen Lizenzen auch verwenden können, das neue Werk also auch mehrfachlizenzieren können, man kann ihn aber nicht dazu zwingen. Nicht okay wäre es nur gewesen, wenn die neue Lizenz nicht zu einer der alten kompatibel gewesen wäre (bspw. CC-0). Grüße, --ireas :disk: :bew: 10:14, 12. Sep. 2010 (CEST)
Ok. -- smial 10:29, 12. Sep. 2010 (CEST)

DDR Werbungsbilder

Datei:Bewerbung als Volkspolizist.jpg
Wenn dieses Bild kein amtliches Werk darstellt, dann bitte wieder unter Commons löschen

Zum laufendem Schreibwettbewerb habe ich diverse Werbungsbilder bekommen, die zum Eintritt in die Volkspolizei auffordern. Sie stammen aus den 80ern und zeigen Volkspolizisten und freiwilligen Helfer bei ihrer Tätigkeit. Wie verhält sich die Freigabe?--PimboliDD 10:54, 9. Sep. 2010 (CEST)

Diese Bilder wird kaum jemand freigeben können. Selbst wenn der Fotograf noch zu ermitteln wäre - eine Freigabe nach § 22 KUG (Recht am eigenen Bild) müßte nachgeholt werden, die dargestellten Personen müssen nachträglich zustimmen, was in der DDR nicht erforderlich war. Orientiere dich nicht an Bundesarchiv oder Fotothek, die halten sich nicht daran. --Marcela   11:21, 9. Sep. 2010 (CEST)
Ein Jurist meint jedoch zu diesem Thema: Offizielle Veröffentlichungen der DDR können ohne Vorbehalte genutzt werden, da es keinen Rechtsnachfolger gibt der einen Anspruch geltend machen kann. Geschützt sind Fotos, Veröffentlichungen u.ä. von Personen die es als Einzelleistung erbracht haben. (z.B. Musiker, Schriftsteller, freie und private Fotografen) Ausgenommen sind hiervon wieder Personen die Fachbücher o.ä. im Auftrag des Staates geschrieben haben. Das Material ist durch die „Publikationsabteilung des MdI der DDR“ hergestellt worden. Mit dem Beitritt zur BRD am 03.10.90 ist die Hoheit der Polizei auf die Länder übergegangen. Das MdI der DDR wurde ersatzlos aufgelöst und keine ähnliche Institution der BRD hat sich zum Rechtsnachfolger gekürt. (Ausnahmen bei Dokumenten die in Archive überführt wurden und Strafakten wo Staatsanwaltschaften zuständig sind)

Somit kann dieses Material problemlos genutzt werden und verstößt auch nicht gegen Bundesrecht. Im Einigungsvertrag ist nur der künstlerische Nachlass erwähnt, diese Veröffentlichungen sind aber kein künstlerischer Nachlaß. Was stimmt denn nun?????? --PimboliDD 06:25, 10. Sep. 2010 (CEST)

Der Einigungsvertrag sagt was anderes. Das Vermögen der Verwaltungen der DDR ist nach Art 21. I S. 1 1. Alt. an den Bund übergegangen, es sei denn 1. es gehört dem MfS/AfnS, dann ging es an die Treuhand (Art 21 I S. 2) oder 2. es war nach seiner Zweckbestimmung am 1. Oktober 1989 überwiegend für Verwaltungsaufgaben bestimmt war, die nach dem Grundgesetz von Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Trägern öffentlicher Verwaltung wahrzunehmen sind. (Art. 21 I S.1 2. Alt) Dann geht es an den zuständigen anderen Verwaltungsträger (Art. 21 II). Entweder ist der Bund, ein Land oder eine Gebietskörperschaft Inhaber der Rechte an dem Foto geworden. 82.113.121.49 08:33, 10. Sep. 2010 (CEST)
Diese Bilder waren von der Publikationsabteilung des MdI an alle Reviere der Volkspolizei verteilt worden in einer Art, heute sagen wir Flyer, das war also eine Informationsbroschüre. Kann man das juristische auch mal so formulieren, dass man es versteht?--PimboliDD 08:36, 10. Sep. 2010 (CEST)
Urheber sind und bleiben die Fotografen und ihr Urheberrecht ist spätestens mit dem Einigungsvertrag neu entflammt, was ist daran so schwer zu verstehen? Und selbst wenn irgendeine Behörde Urheber geworden wäre, müßten wir das Recht am eigenen Bild beachten. Derartige Bilder sind ohne die entsprechenden Freigaben für uns unbrauchbar. --Marcela   09:15, 10. Sep. 2010 (CEST)
Also zu deutsch: Amtliche Werke zu DDR Zeiten können also nicht als amtliche Werke in der WP genutzt werden. --PimboliDD 09:20, 10. Sep. 2010 (CEST)
DDR-Werbungsbilder sind keine amtlichen Werke und wenn sie es wären, müßten wir § 22 KUG beachten, weil die abgebildeten Personen in der Regel keine 10 jahre tot sind, RaeB gilt als Persönlichkeitsrecht höher als Urheber- und Vermarktungsrechte. --Marcela   09:23, 10. Sep. 2010 (CEST)
Das Bild hab ich mal vorrübergehend hochgeladen, damit man weiß wovon wir hier reden.--PimboliDD 09:24, 10. Sep. 2010 (CEST)
2 quadratische Bilder: die Verzeichnungen sprechen für Pentacon SIX mit 50 mm, das hatte kein Amateur in der DDR - das war ein Fotograf. Entwicklung des rechten Bildes erfolgte von hand, für Industrieentwicklung ist das zu kontrastreich. Das Farbbild ist Diafilm, den bekam man als Normalverbraucher als Rollfilm überhaupt nicht zu kaufen. Aber selbst wenn das alles nicht zutreffen würde und irgendein Polizist die Bilder im Dienst geknipst hätte: wir sind hier nicht die USA und diese Bilder sind einerseits geschützt und andererseits haben die abgebildeten Personen Rechte. --Marcela   09:48, 10. Sep. 2010 (CEST)
Wieso regierst du so aggresiv auf meine Anfrage? Ich möchte gern noch die Meinung eines Dritten hören und dann fliegt das Bilder wieder runter, ist ja nicht so, dass ich an diesem hänge.--PimboliDD 09:50, 10. Sep. 2010 (CEST)
Sorry, dafür kannst du nichts. war nicht meine Absicht, dich zu verärgern. Die gründe liegen tiefer, viel tiefer...--Marcela   09:52, 10. Sep. 2010 (CEST)
Gibt es keine Dritte Meinung hierzu?--PimboliDD 19:26, 11. Sep. 2010 (CEST)

Aus Amtliches Werk geht doch klar hervor, dass Bilder nicht in Betracht kommen. DDR-Gesetze und Abbildungen der Gesetzesblätter sind selbstverständlich amtliche Werke im Sinne des UrhG --Historiograf 14:11, 12. Sep. 2010 (CEST)

Sahrauis

Hallo.

Zufällig bin ich auf meine Arbeit über die Sahrauis auf Wikipedia gestossen. --> http://de.wiki.x.io/wiki/Sahrauis

Wie kann es sein, dass man meine gesamte Diplomarbeit als Word-Dokument (!!!) ohne meine Zustimmung auf der Wikipedia-Sahrauis-Seite abrufbar ist? --> http://othes.univie.ac.at/2556/1/2008-11-04_0104460.pdf

Bitte um Aufklärung!


Danke vielmals,

--188.22.68.252 13:03, 11. Sep. 2010 (CEST)Olivia Wimmer

Das ist deshalb möglich, weil sie auf der Homepage der Uni Wien bereitgestellt wird, übrigens als PDF, nicht als DOC. Wikipedia verlinkt nur dorthin. --Marcela   13:11, 11. Sep. 2010 (CEST)
Guten Tag Frau Wimmer; soviel ich sehe, handelt es sich dabei lediglich um einen Link auf ein auf der Website des Hochschulschriften-Services der Universität Wien ( http://othes.univie.ac.at/ ) für jedermann frei abrufbares PDF-Dokument. Wenn das unerwünscht ist, müssten Sie sich wohl an besagten Hochschulschriften-Service für eine Einschränkung der Abrufbarkeit wenden (ich weiss nicht, was es dort für Vereinbarungen gibt), nicht an die Wikipedia, die bloss verlinkt, was im Internet sowieso offen zugänglich ist. In die Wikipedia hochgeladen wurde das Dokument nicht. Gestumblindi 13:16, 11. Sep. 2010 (CEST)
Um es mal ganz überspitzt zu formulieren: Wie kann es sein, dass jemand, der Ende der Nuller-Jahre seinen Abschluss an einer renommierten Uni gemacht hat, so eine Frage stellt? Ich mach mir echt Sorgen um das Bildungssystem bei unseren südlichen Nachbarn. --87.158.179.56 17:30, 11. Sep. 2010 (CEST)
+ 1 --Historiograf 13:54, 12. Sep. 2010 (CEST)
Müsste die werte OW denn nicht mehr als zufrieden sein, dass ihre Arbeit sogar ausserhalb des erlauchten Kreises der Hochschule zur Kenntnis genommen wird? Dass (studierte) frau ein .doc nicht von einem .pdf unterscheiden kann? Darüber liesse sich trefflich philosophieren. (!!!) -- Хрюша ?? 22:42, 13. Sep. 2010 (CEST)
Das einzig ärgerliche ist der sehr ausführliche Lebenslauf, den ich bei Diplomarbeiten so nicht angemessen finde.--87.150.44.68 10:50, 14. Sep. 2010 (CEST)

Bild

 

Dieses Bild habe ich mal zusammengefügt aus dem Buch: Auszeichnungen der NVA von 1988, Militärverlag der DDR. Frage, kann man dieses Bild verwenden da keine Schöpfungshöhe vorliegt? Es handelt sich ja nur um einfache Grafiken, oder?--PimboliDD 10:41, 13. Sep. 2010 (CEST)

Ich versuchs mal... Menschendarstellungen sehen wir eigentlich immer sehr streng. Allerdings ist auf den Darstellungen im Revers jeweils das offizielle Wappen der DDR. Könnte man also davon ausgehen, daß es ein amtliches Werk war...? Leider nicht. Das Wappen war auch auf Schulzeugnissen, Facharbeiterurkunden und anderen Papieren, die mitnichten amtliche Werke sind. Also müssen wir fragen, wer die Dinger herausgegeben hat. Das Amt für nationale Verteidigung? Dann würde ich davon ausgehen, daß es amtliche Werke sind. Aber bitte noch andere Meinungen! --Marcela   21:15, 13. Sep. 2010 (CEST)
Also ich wäre gern auch der Schiene Schöpfungshöhe oder verwechsle ich da was? --PimboliDD 07:00, 14. Sep. 2010 (CEST)
Das ist der erste Satz: Die Medaillen selbst besitzen SH, da bei der Darstellung von Menschen die Schwelle zur SH sehr schnell überschritten wird. Alternativ wäre eben die Verwendung als amtliches Werk zu überdenken, dass ist dann der zweite Teil der obigen Antwort. --Paulae 11:07, 14. Sep. 2010 (CEST)

Habe mal ne Frage zu einem frühen Vereinslogo des 1. FC Köln: Ich habe eine frühe Version des Logos aus einem Vereinsbuch gescannt: http://img28.imageshack.us/img28/9355/1fcklnvereinsnachrichte.png Überspringt der Bock die Schöpfungshöhe oder kann man das Bild hier hochladen. Danke für eine kompetente Einschätzung. --87.142.250.124 23:29, 13. Sep. 2010 (CEST)

Für mich erreicht die detaillierte Darstellung SH. Vielleicht kann man eine Freigabe bekommen? --Marcela   20:12, 14. Sep. 2010 (CEST)
Da es in der Form heute nicht mehr verwendet wird, düfte das vielleicht sogar möglich sein. -- Chaddy · DDÜP 20:16, 14. Sep. 2010 (CEST)
Okay dann werde mich mal per Mail bemühen. Danke für die Einschätzungen. --87.142.252.54 00:48, 15. Sep. 2010 (CEST)

Kein Recht am Bild der eigenen Kuh

 
...könnte auch von Picasso sein?

http://archiv.twoday.net/stories/6462692/ --84.62.82.25 17:18, 14. Sep. 2010 (CEST)

Alter Hut. Hatten wir hier letztens schon. ..Darah Dan Doa.suhadi 17:21, 14. Sep. 2010 (CEST)
Und was ist mit den Persönlichkeitsrechten der Kuh? Grüße -- sambalolec 22:45, 14. Sep. 2010 (CEST)
Ich weiß, dass das ironisch gemeint war. ;) Aber dennoch: Tiere haben traditionell keine Rechte. Sie werden auch heute noch wie Sklaven behandelt (und eben als Eigentum angesehen). Rechtlich sind sie also nicht viel mehr als Dinge... Tierschutzrechte usw. sind noch relativ jung, aber ändern am grundsätzlichen Problem auch nicht viel.
Das ist jedenfalls auch der Grund, weshalb Tiere eben keine Persönlichkeitsrechte besitzen und auch keine Urheberrechte. Ich denke, jeder kennt die von Affen (rein biologisch gesehen sind wir übrigens auch Affen) angefertigten Malerien, die z. T. sogar deutlich kreativer sind als so manches menschliche Kunstwerk (ich erinnere nur mal an das wirklich außerordentlich kreative schwarze Quadrat...). Diese Gemälde sind allerdings gemeinfrei, da Tiere eben aus rechtlicher Sicht keine Kunstwerke produzieren können. -- Chaddy · DDÜP 23:59, 14. Sep. 2010 (CEST)
Rechtsverdreherisch gesehen sind Tiere zwar keine Sachen, aber wie solche zu behandeln. Und du kannst meinetwegen vom Affen abstammen, ich bleibe bei Adam und Eva, das gefällt mir irgendwie besser. ;-)--Wiggum 02:38, 15. Sep. 2010 (CEST)

Bilder vom Bilderdienst des Deutschen Bundestages

Können Bilder des Deutschen Bundestages, die dessen speziellen Nutzungsbedingungen unterliegen in der Wikipedia hochgeladen werden? Da steht:

Die Bilder können darüber hinaus durch jedermann für Zwecke der politischen Berichterstattung herunter geladen und kostenlos genutzt werden für:
  • Presseveröffentlichungen,
  • Veröffentlichungen in Printmedien,
  • Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen sowie
  • Online- und multimediale Veröffentlichungen.

Allerdings: Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.

Ich würde sagen: Verwendung im Rahmen der Wikipedia ist nicht das Problem, sondern nur, dass wir die Rechte nicht weitergeben können, oder sehe ich das falsch?

Gibt es Erfahrungen mit dem Deutschen Bundestag, dass wir eine Sondererlaubnis bekommen? -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 16:12, 3. Sep. 2010 (CEST)

Hallo Diskriminierung, Wikipedia hat sich dem Ziel verschrieben, nur freie Inhalte bereitzustellen. Dies schließt in jedem Fall auch mit ein, dass hochgeladene Bilder kommerziell weiterverwendet werden können. Auch wenn es möglich wäre, Bilder rein für enzyklopädische Zwecke bereitzustellen, ist dies nicht erwünscht. Weitere Informationen findest du unter WP:FAQB#Warum wird bei Wikipedia so ein Wind um Lizenzen gemacht? (und nachfolgende Abschnitte). Von Vereinbarungen konkret mit dem Pressedienst des Bundestages ist mir nichts bekannt. Grüße, —Pill (Kontakt) 16:48, 3. Sep. 2010 (CEST)
Es schließt zudem ein, dass die Bilder bearbeitet werden dürfen. Da dieser Passus (imho) nie in Pressefreigaben enthalten sind, können Pressefotos mit entsprechender „Pressefreigabe“ hier analog nie verwendet werden. --Paulae 16:56, 3. Sep. 2010 (CEST)

Also ich versuche jetzt trotzdem mal, eine Pressefreigabe zu bekommen. Es ist doch ein Politikum, wenn ausgerechnet der Deutsche Bundestag seine Fotos nicht für die Wikipedia freigibt. Wenn das nicht klappt, werde ich meinen Wahlkreisabgeordneten darauf ansetzen und Euch bitten, es genauso zu tun. Zeige mir mal einen Bundestagsabgeordneten, der es riskieren möchte, es sich mit der Wikipedia zu verderben (Mein aktuell benötigtes Foto habe ich stattdessen über drei Ecken von der Superillu besorgt, aber auf Dauer ist das keine Lösung), deshalb versuche ich es weiter über den Bundestag. Es kann doch nicht sein, dass die Superillu das Bundestagsfoto kostenlos drucken darf (und deshalb kein vergleichbares eigenes hat) und wir bekommen es nicht. Ich bleibe dran. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 20:17, 3. Sep. 2010 (CEST)

"für die Wikipedia freigibt" ist eben nicht ausreichend. Das Foto muss unter einer freien Lizenz stehen und damit von jedem für alle Zwecke benutzt werden dürfen, auch für kommerzielle Zwecke... -- Chaddy · DDÜP 20:28, 3. Sep. 2010 (CEST)
Mein aktuell benötigtes Foto habe ich stattdessen über drei Ecken von der Superillu besorgt Inwiefern glaubst du, dass du ein Foto aus der Superillu nehmen kannst? Das ist eine Urheberrechtsverletzung, entsprechend werde das Bild auch schon mit einem DÜP-Baustein wegen fehlender Freigabe versehen. Und nochmal der Hinweis: Eine „Pressefreigabe“ oder „für die Wikipedia freigegeben“ ist unzureichend. — Raymond Disk. 23:35, 3. Sep. 2010 (CEST)
AW zu beiden: Natürlich mit cc-by-sa. Ich habe bisher nur noch keine Methode gefunden, erst die förmliche Erlaubnis (QTRS) einzuholen und dann das Bild hochzuladen, weil ich im Textvordruck der Erlaubnis einen Link auf das Bild einfügen muss, um es eindeutig zu bezeichnen. Für alternative Methoden in umgekehrter Reihenfolge bin ich dankbar. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 07:10, 4. Sep. 2010 (CEST)
Hallo Diskriminierung, wenn du das Bild der Mail als Anhang beifügst, statt eines Links einfach auf diesen verweist, anfragst, ob die Genehmigung so in Ordnung ist und darauf hinweist, dass du, falls dies der Fall sein sollte, nochmal eine Mail mit dem Bildlink schickst, damit die Genehmigung eingetragen werden kann, kann nichts schiefgehen. Wir sind da flexibel :-) (Normalerweise ist es aber unproblematisch, das Bild vorher hochzuladen, zumal du derzeit mit einer recht raschen Reaktion des Support-Teams rechnen kannst.) Grüße, —Pill (Kontakt) 01:54, 5. Sep. 2010 (CEST)
So ähnlich habe ich es gemacht. Aber urheberrechtlich sauberer wäre, wenn man das Bild nichtöffentlich hochladen könnte und die Genehmigungsanfrage als automatische Wikipediamail an den Rechteinhaber zusammen mit einem Passwort ginge, damit der es betrachten und als seins identifizieren kann. Man dürfte nur als Hochlader eine Email-Adresse, Name und Anrede in das Genehmigungsformular eingeben. Das wäre für mich eine elegante Lösung. Dann entfiele auch der penetrante Hinweis, dass man diese Mail an perissions@ senden sollte, weil das die automatische Antwortadresse wäre. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 10:59, 5. Sep. 2010 (CEST)

Der Bilderdienst hat doch eine eigene Website. Die sollen einfach an freigegebene Bilder eine passende CC-Plakette anbringen und gut ist.--Wiggum 12:11, 5. Sep. 2010 (CEST)

Ich habe jetzt eine Antwort von denen: Ihre Verträge mit den Fotographen gäben das nicht her (Als könnten sie keine anderen Verträge machen, wenn sie wollten). Ich lass mir die Adresse vom Fotographen geben. Dann sehen wir weiter. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 13:32, 7. Sep. 2010 (CEST)
Sie könnten natürlich andere Verträge schließen, müssten aber für solche unbeschränkten Weiterveröffentlichungsrechte deutlich höhere Honorare an die Fotografen bezahlen. --Martina Nolte Disk. 17:17, 7. Sep. 2010 (CEST)
Das das teuerer sein kann, ist mir klar (Die Fotgraphen sollen ja auch leben). Ich könnte mir aber vorstellen, dass sie Bilder in geringer Auflösung (bis 1500 Quadratpixel) kostenlos hergeben könnten (Das würde für die Wikipedia schon einen beträchtlichen Gewinn bedeuten), würde aber nicht für vernünftigen Druck oder ein Poster reichen. Da alle Zeitungen die Fotos schon benutzen können, bleiben nicht mehr viel übrig, die ein kommerzielles Interesse haben könnten. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 08:57, 8. Sep. 2010 (CEST)
Ob man ein Bild nur in einer bestimmten, geringen Auflösung unter eine freie Lizenz stellen kann, ohne gleichzeitig alle anderen Auflösungen darunter zu stellen, ist eine strittige Frage. Ich weiß nicht genau, wie unsere letzten Diskussionen dazu ausgingen (ist schon eine Weile her); in meinen Augen geht das aber nicht. Grüße, --ireas :disk: :bew: 09:04, 8. Sep. 2010 (CEST)
Das wundert mich sehr, denn kommerzielle Bilderdienste bieten (Volumen-)Lizenzen nach Auflösung gestaffelt an. Es besteht ja bei der Auflösung ein nicht unerheblicher Unterschied des Informationsgehaltes, daher erschien mir das plausibel. -- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 09:04, 13. Sep. 2010 (CEST)
Ich sprach ja auch explizit von freien Lizenzen. --ireas :disk: :bew: 09:12, 13. Sep. 2010 (CEST)
Wenn marktübliche Regelungen unter einem selbstgestrickten Deckmantel der Freien Lizenz ausgehebelt werden, darf man sich nicht wundern, warum Profi-Fotografen sich ihrer Lebensgrundlage nicht berauben wollen und uns so ungerne Bilder spenden. --Martina Nolte Disk. 18:39, 15. Sep. 2010 (CEST)

Bild:Homunculus-de.svg

Das SVG entstand durch Nachziehen schwer verpixelter Linien einer Pixelgrafik mit geringer Auflösung, und Übersetzung ins Deutsche. Das Original ist wahrscheinlich aus einem der vielen Neurologie-Papers aus den Fünfzigern. Da es nicht um die Daten an sich (nämlich die Verteilung und Größe der Areale auf der Hirnrinde) und auch nicht um die generelle Art der Darstellung gehen kann, bleiben nur die Strichzeichnungen außerhalb des Hirns. Diese sind nicht 100 prozentig mit dem Original identisch, haben aber eindeutigen Erkennungswert. Wie steht die Sache? -- Ayacop 08:53, 5. Sep. 2010 (CEST)

Bei menschlichen Darstellungen gehen wir meist davon aus, daß sie geschützt sind. Andere Meinungen? --Marcela   10:48, 6. Sep. 2010 (CEST)
Ich wusste nicht, dass wir davon ausgehen, aber ich denke auch, dass die nötige SH vorliegt, da dieses Diagramm die Durchschnittsgstaltung eines normalen Diagramms schon erheblich übersteigt. ..Darah Dan Doa.suhadi 14:22, 6. Sep. 2010 (CEST)
Vielen Dank für Eure Zeit. -- Ayacop 15:44, 6. Sep. 2010 (CEST) PS: Eine Version ohne die Zeichnungen ist jetzt drübergeladen, um nicht löschen zu müssen. -- Ayacop 16:46, 6. Sep. 2010 (CEST)
Diese Version ist in meinen Augen völlig problemlos. Allerdings erbitte ich noch Meinungen zur Ursprungsversion. --Marcela   16:58, 6. Sep. 2010 (CEST)

Hast Du wegen der Ursprungsversion mal die Herausgeber des Buches gefragt? Wenn die das abdrucken, müssten die wissen, aus welchem "Paper" das ist (und eine Erlaubnis haben), sonst begehen die selbst eine Urheberrechtsverletzung (Aber da die nicht solche eine Öffentlichkeit haben, wie die Wikipedia, werden die sich sagen: wo kein Kläger, da kein Richter).-- Mit freundlichen Grüßen - Was ist Diskriminierung? 09:04, 8. Sep. 2010 (CEST)

Ist jetzt bekannt: Penfield, W. & Rasmussen, T. (1950). The Cerebral Cortex of Man. Macmillan, New York. -- Ayacop 19:23, 8. Sep. 2010 (CEST)
Müssen die dazu eine Erlaubnis haben? Wäre das hier in Deutschland nicht durch das Zitatrecht gedeckt? --A.Hellwig 20:07, 12. Sep. 2010 (CEST)
Nur auf Wikiversity. Wikipedia ist kein wissenschaftliches Werk, hier sind Bildzitate nicht gestattet. --Marcela   21:21, 13. Sep. 2010 (CEST)
Die letzte Antwort ist falsch. Wikipedia ist selbstverständlich ein wissenschaftliches Werk im Sinne des §51 UrhG, sonst dürften wir ja auch keine Textzitate verwenden. Aber das Zitatrecht verlangt, dass das Zitierte Werk durch eigene Ausführungen aufgegriffen und interpretiert wird. Das wäre in diesem Fall nicht erfüllt, der Zitatzweck also nicht erreicht. Außerdem hat die WP-Community vor langer Zeit Bildzitate aus grundsätzlichen Motiven abgelehnt. --h-stt !? 08:50, 14. Sep. 2010 (CEST)
Wieso sollte WP ein wissenschaftliches Werk sein? Wir verwenden außerdem nur Kurzzitate, dazu muß man kein wiss. Werk sein. Großzitate (also auch Bildzitate) werden regelmäßig als URV gekennzeichnet. --Marcela   12:44, 14. Sep. 2010 (CEST)
Auch populärwissenschaftliche Werke (und als ein solches kann man Wikipedia nun schon bezeichnen) zählen zu den wissenschaftlichen Werken. -- Chaddy · DDÜP 14:45, 14. Sep. 2010 (CEST)
Zumindest unter schulische bzw. Bildungszwecke kann man die Wikipedia sicherlich fasen. Aber wir haben hier keine Lizenz "nur für Bildungs- und wissenschaftliche Zwekce". --Martina Nolte Disk. 19:04, 15. Sep. 2010 (CEST)

Foto von Statue

 
Statue von Erik Ragnar Svensson im Jardín Botánico Canario Viera y Clavijo

Dieses Foto einer Statue von Erik Ragnar Svensson habe ich am 1. September im Jardín Botánico Canario Viera y Clavijo aufgenommen. Der Artikel könnte eine Bebilderung ja dringend gebrauchen. Ich bin mir bei der Rechtslage aber etwas unsicher. Darf das Foto hier verwendet werden (oder soll ich es schnelllöschen lassen?), oder darf es am besten sogar nach Commons? Der "Schöpfer" der Statue dürfte jedenfalls noch keine 70 Jahre tot sein, ich weiß nicht, in wiefern das von Belang ist. Grüße, -- Felix König 19:41, 12. Sep. 2010 (CEST)

Da nach dem Königlichen Dekret 1/1996 vom 12. April 1996 (Panoramafreiheit#Spanien) auch in Spanien davon ausgegangen werden darf, das es dort eine Panoramafreiheit gibt, wäre es sogar auf Commons hochladbar (auf De: geht's sowiso). Und von der Logik her, somit für den De: Artikel verwendbar. Bobo11 19:48, 12. Sep. 2010 (CEST)
Das Einzige, was potentiell problematisch sein könnte, ist die Frage: Fällt dieser botanische Garten unter den öffentlichen Verkehrsraum? --ireas :disk: :bew: 19:50, 12. Sep. 2010 (CEST)
In Spanien reicht öffentlich zugänglich, bzw. öffentlicher Raum. Und das würde ich bei einem botanischen Garten bejahen. Bobo11 19:51, 12. Sep. 2010 (CEST)
Der Künstler (Urheber) sollte noch mit rein und die {{FOP}}. Hab ich richtig aufgepasst, Bobo? --Die Schwäbin 19:53, 12. Sep. 2010 (CEST)
Richtg, natürlich ist die Beschreibung so anzupassen, dass die Beruffung auf die Panoramafreiheit klar wird. Auch Künstler des abgebildeten Werkes sollte natürlich erwähnt werden. -- Bobo11 19:56, 12. Sep. 2010 (CEST)
"sollte" der Künstler erwähnt werden oder muss er das aus rechtlichen Gründen? Wäre mir neu, wenn das so wäre. Viele Grüße --Saibo (Δ) 20:02, 12. Sep. 2010 (CEST)
(BK) „Sollte“, die Beschreibung ist ohne Name des Künstlers der Statue unvollständig. Wenn bekannt, dann einfügen, wenn nicht shit happens. Bobo11 20:05, 12. Sep. 2010 (CEST)
(BK) Das ging ja schnell. Der botanische Garten ist öffentlich, ja. (Freier Eintritt nebenbei.) Der Name des Künstlers ist mir nicht bekannt und ich habe mich auch nicht darüber informiert, aber auf der Tafel links (hinter AUTORA:) müsste er IMO zumindest halb stehen. A. L. Benít... lese ich da, oder irre ich mich? Nach BK: Siehe Saibo, das würde mich auch noch interessieren. Grüße, -- Felix König 20:04, 12. Sep. 2010 (CEST)
@Saibo: Muss. Die Panoramafreiheit (§ 59) ist eine sogenannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts. In § 69 Abs. 1 heißt es:

»Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § […] 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. […] Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.«

Ist also ein Urheber o. ä. am Werk angegeben, muss diese Nennung beibehalten werden.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 21:56, 12. Sep. 2010 (CEST)
Das ist aber ungünstig, da der Name ja nur halb vorhanden (lesbar) ist. Grüße, -- Felix König 17:08, 13. Sep. 2010 (CEST)
Gugel gugel... hier ist die Tafel ganz drauf, aber ich kann es nicht genau entziffern. Kann das jemand lesen? Grüße, -- Felix König 17:12, 13. Sep. 2010 (CEST)
Na mit 2 Bildern ist das einfach: A.L. BENÍTEZ, nur hats für die Vornahmen Buchstaben Kombination in der BKL Benitez, nix passendes (Auch nicht auf es:). Aber mit dem Eintrag A. L. Benitez reicht die gefordete nennung des Urhberes des Kunstwerkes,l da ja am Kunstwerk auch nicht mehr angeschrieben ist. Bobo11 17:44, 13. Sep. 2010 (CEST)
OK, das ist ja egal. Der Künstler ist sicherlich nicht sehr bekannt, deshalb bin ich von einem eigenen WP-Artikel gar nicht ausgegangen. Aber wie du schon sagtest, das ist ja alles, was angeschrieben ist, also müsste es doch jetzt wie vorgeschrieben beschrieben sein, oder? Grüße, -- Felix König 19:54, 13. Sep. 2010 (CEST)
Also die Künstlerin heisst Ana Luisa Benítez. Von einer "nicht sehr bekannten" Künstlerin zu sprechen, trifft nicht so ganz zu. Gruß -- Engeser 12:31, 14. Sep. 2010 (CEST)
Wenn wir natürlich den kompletnen Namen rausgekrigt haben fügen wir natürlich denn ein (und verlinken ihn als Rotlink auf der BKL!). Aber mit meinem Komentar oben meinte ich, dass es reicht wenn der Name so abgegeben wird, wie er am Werk angeschrieben ist. Es eben egal ist ob der Namen abgekürtz oder eben als ein Psudoniym angeschrieben ist, Hauptsache wir nennen den Urheber so wie er am Werk angeschrieben ist. Erst wenn am Werk nichts angeschrieben ist (Also beim Werk der Urheber nicht feststellbar ist), sind wir bei der Panoramafreiheit von der Nennung des Namens des Urhebers befreit. Bobo11 15:01, 14. Sep. 2010 (CEST)
Da die Panofreiheit in Spanien evtl sogar noch weitergeht, als in Deutschland (commons:COM:FOP#Spain) habe ich das Bild nun nach Commons verschoben. Viele Grüße --Saibo (Δ) 21:00, 14. Sep. 2010 (CEST)
Danke für den vollen Namen, die isses. So ist es natürlich gut gelöst. Danke auch für den Commons-Transfer, scheint ja unproblematisch zu sein. Grüße, -- Felix König 19:34, 15. Sep. 2010 (CEST)

Ida Craddock

Wie bekomme ich das Bild in Commons? IdaCraddock.jpg Gruß Bakulan 22:00, 14. Sep. 2010 (CEST)

Du meinst dieses Bild in der englischen Wikipedia? Hm, ich denke, dass es dort in en:Category:Author_died_more_than_100_years_ago_public_domain_images eigentlich falsch eingeordnet ist, denn der Autor ist gar nicht angegeben. Es ist nicht gesagt, dass er seit mehr als 100 Jahren tot ist, nicht mal zwingend seit mehr als 70 Jahren (das Bild muss spätestens in Ida Craddocks Todesjahr 1902 entstanden sein - aber wer 1902 fotografiert hat, kann durchaus nach 1939 verstorben sein). Gleichwohl: Wenn das Bild auch erstmals vor 1923 veröffentlicht wurde, ist es in den USA "public domain" und würde auf Commons als PD-US akzeptiert. Die Bildbeschreibung sagt nichts über die erste Veröffentlichung. Es ist aber relativ wahrscheinlich, dass diese bereits zu Craddocks Lebzeiten erfolgte, du kannst also wohl mit guten Erfolgsaussichten probieren, für Commons einfach davon auszugehen. Gestumblindi 22:52, 14. Sep. 2010 (CEST)
Mal sehen :) Bakulan 23:10, 14. Sep. 2010 (CEST)
Das heißt aber nicht unbedingt, dass es hier eingebunden werden darf (siehe dazu hier). -- Chaddy · DDÜP 00:02, 15. Sep. 2010 (CEST)

Tstst drum hab ich das doch gemacht. (: Bakulan 00:05, 15. Sep. 2010 (CEST)

Ja, ich hab dich schon verstanden. ;) Aber eigentlich darf man nicht alles, was auf Commons liegt, hier verwenden, auch wenn´s fast niemandem hier mehr interessiert... -- Chaddy · DDÜP 00:12, 15. Sep. 2010 (CEST)
Naja, da das Bild nachweislich älter als 100 Jahre ist, würde ich es hier schon auch einbinden. Der betreffende Link wäre also nicht der von Chaddy verlinkte Abschnitt "Pragmatische Regelung bei Bildern, die vor 1923 veröffentlicht wurden", sondern der darüber. Da die Abgebildete 1902 verstarb, muss das Bild älter als 100 Jahre sein. Fraglich ist zwar noch, ob der Name des Urhebers oder dessen Todesdatum auch nach gründlicher Recherche in Suchmaschinen, Datenbanken und biographischen Nachschlagewerken nicht herausgefunden werden kann, aber da bietet uns die englische Bildbeschreibung wenig Ansatzpunkte... ich würde es durchgehen lassen. Gestumblindi 00:20, 15. Sep. 2010 (CEST) Erg.: Die als Quelle angegebene Website idacraddock.org schreibt auch nichts zum Urheber, das Bild wäre dort aber übrigens auch in höherer Auflösung verfügbar. Gestumblindi 00:22, 15. Sep. 2010 (CEST)
Danke, beide geladen. Bakulan 21:41, 15. Sep. 2010 (CEST)

Sharon Corr

Spricht etwas dagegen, dieses Bild: [3] auf Commons zu kopieren? Danke, --Mikano 11:58, 15. Sep. 2010 (CEST)

Ich kann bei der Ursprungsdatei hier auf den ersten Blick keine freie Lizenz finden, unter der das Bild hätte auf en.wp gestellt werden dürfen. Vielleicht sehen andere mehr? --Paulae 12:18, 15. Sep. 2010 (CEST)
no permission-tag auf en gesetzt --Martina Nolte Disk. 18:21, 15. Sep. 2010 (CEST)
Dann war meine Skepsis berechtigt. Danke. --Mikano 08:33, 16. Sep. 2010 (CEST)

Kontrast heraufgesetzt = URV umgangen?

Vgl: PortraitDatei:JMKT on Gurdjieff 2009.svg. --Oberlaender 13:10, 15. Sep. 2010 (CEST)

Nein; das ist zwar eine Bearbeitung, die selbst potentiell geschützt sein kann, allerdings braucht man dennoch die Freigabe des Originalurhebers o. ä. --ireas :disk: :bew: 13:26, 15. Sep. 2010 (CEST)
Einmal Filter durchrauschen lassen ist auch keine schöpferische Tätigkeit. --Marcela   13:30, 15. Sep. 2010 (CEST)
Deswegen das »potentiell«. :) --ireas :disk: :bew: 13:32, 15. Sep. 2010 (CEST)
Danke, war mir selbst fast schon sicher genug. Ich habe das Bild also aus dem ANR entfernt, wer sich bei Commons betätigt, kann ja entsprechende Schritte einleiten. Habedere, Oberlaender 14:27, 15. Sep. 2010 (CEST)
auf Commons getagged --Martina Nolte Disk. 18:03, 15. Sep. 2010 (CEST)
Drei weitere Versionen davon sind auch wech. -- smial 23:45, 15. Sep. 2010 (CEST)

Bilder von José Clemente Orozco frei?

Warum sind die Bilder in der Commons:Category:José Clemente Orozco frei verwendbar? José Clemente Orozco starb erst 1949, daher dürfte das Urheberrecht noch nicht erloschen sein. Die Bildbeschreibungsseiten, die ich mir angeschaut habe behaupten, das der Urheberrechtsinhaber sie unter einer freien Lizenz veröffentlichen würde. Das ja ja so nicht stimmen.--Trockennasenaffe 12:36, 16. Sep. 2010 (CEST)

Mein erster Klick führte auf eine Seite, die als "Freigabegrund" commons:COM:FOP#Mexico angab. Ich bin kein Anwalt, aber zunächst mal klingt das ansatzweise plausibel... --Guandalug 12:40, 16. Sep. 2010 (CEST)
OK das kann natürlich sein, dass sie sich alle auf öffentlichen Gebiet befinden. Bei den Meisten Bildern geht das leider aus der Beschreibung nicht hervor. Gilt FOP#Mexico auch für Bilder in öffentliche Gebäuden?--Trockennasenaffe 12:50, 16. Sep. 2010 (CEST)
Laut commons:COM:FOP#Public_places ja. --Guandalug 13:04, 16. Sep. 2010 (CEST)
Wo liest du das heraus? Der verlinkte Absatz beschreibt explizit die Bestimmungen in Deutschland, und hier Fallen in Gebäuden aufgenommene Bilder nicht unter die Panoramafreiheit. Für die anderen Länder gibt es dort leider keine ausreichenden Informationen. --ireas :disk: :bew: 15:30, 16. Sep. 2010 (CEST)
Was ist mit "In other countries, these restrictions are sometimes less stringent. For instance, the Australian, Austrian, British, Mexican and Indian law allows taking pictures of publicly accessible interiors.". Bild (vorgeblich) in Mexiko aufgenommen - gilt DEREN 'FOP' oder nur "unseres"? --Guandalug 15:54, 16. Sep. 2010 (CEST)
[BK:] Den entscheidenen Teil habe ich irgendwie überlesen, tut mir leid. Ist natürlich okay. Grüße, --ireas :disk: :bew: 15:55, 16. Sep. 2010 (CEST)
Auf Commons Mexiko-FOP → okay, hier DACH-FOP → nicht okay. --ireas :disk: :bew: 15:57, 16. Sep. 2010 (CEST)

Digitalisate der Ruprecht-Karls-Unibibliothek Heidelberg

Darf ich Scans aus Fischer von Erlachs "Entwurff einer historischen Architectur" von 1725 vom UB-Server herunterladen, nachbearbeiten und in den Commons einstellen? Wenn ich es richtig verstanden habe, entsteht durch das das Einscannen keine neue Schöpfungshöhe, oder? Die UB selbst ist eigentlich recht großzügig, was die Weiternutzung ihrer Digitalisate angeht. Hier erlaubt sie eine nicht-kommerzielle Nutzung gemäß cc-BY-NC-SA. Verbietet sich für uns die Nutzung wegen der Einschränkung "nicht-kommerziell" oder handelt es sich um eine unbegründete Schutzrechtsberühmung? --Zinnmann d 15:15, 16. Sep. 2010 (CEST)

Soweit ich sehe, handelt es sich um eine Schutzrechtsberühmung. Die Bilder können problemlos nach Commons hochgeladen werden. --ireas :disk: :bew: 15:25, 16. Sep. 2010 (CEST)

Kennzeichen verpixeln die x-te

 
nur ein Beispiel von vielen

Aufgrund erneuter Diskussionen, diesmal bei Achim Raschka möchte ich das Thema nochmals aufgreifen. Ich habe Benutzer:Ralf Roletschek/Kennzeichen verpixeln angelegt, dies stellt aber weitgehend nur die Rechtslage in D dar. Diskussionen der letzten Tage ergaben nun, daß es in Österreich und der Schweiz offenbar recht einfach ist, anhand eines Kennzeichens den Halter ausfindig zu machen. das geht zwar in D auch mittels des zentralrufs der Autoversicherer - allerdings erfährt eine privatperson nur die Versicherung des Kennzeicheninhabers. Ich meine, wir sollten eine einheitliche Herangehensweise favorisieren. Ansonsten erschlagen uns womöglich Sonderregelungen für irgendwelche Staaten. Ideal wäre eine einheitliche Vorgehensweise, womöglich sogar per Software - über Commons. Ich träume mal: man lädt ein Foto mit Kennzeichen im Toolserver, markiert die 4 Eckpunkte des Nummernschildes mit der maus und ein programm macht dann irgendwas, was noch festzulegen ist.

Da wir in DACH in bildrechtlichen Fragen immer strengstes Recht anwenden, ist meine Unterseite im BNR eigentlich hinfällig? Was meint ihr, ist es angesagt, eine allgemeine Empfehlung zentral zu formulieren? Wie soll die aussehen? --Marcela   21:05, 13. Sep. 2010 (CEST)

Das ist kein Urheberrechts-, sondern ein Datenschutzproblem und ich bin geneigt, es zu ignorieren. Wüsste nicht, wo da im Allgemeinen das schutzwürdige Interesse liegen soll.--Wiggum 13:40, 14. Sep. 2010 (CEST)
In der Schweiz scheint das wirklich sehr leicht und ohne größere Hindernisse zu klappen. Teilweise lässt sich das über ein Web-Formular abfragen, wo man nur das Nummernschild eingibt und der Name raus kommt. ..Darah Dan Doa.suhadi 14:06, 14. Sep. 2010 (CEST)
Meinetwegen können wir das auch ignorieren. Nur wir sollten einheitlich vorgehen. --Marcela   14:43, 14. Sep. 2010 (CEST)
Sagen wirs mal so Googel hat sich da in der Schweiz deswegen schon in die Schweisse gesetzt, und sind vom eidgenösischen Datenschutzbeaftragten verklagt worden, weil ih anonymisiurungprogram nicht richtig funktioniert. Die dürfen momentan die ganzen Streetview-Aufnamen aus der Schweiz nur deswegen zeigen, weil die Sache noch nicht von einem Richter endschieden ist. Der Klagepunkt dabei sind die erkennbare Gesichter und Autokennzeichen. Von daher wäre vorsichtige Herangehensweise anzuraten, wobei es eben reicht nur die Nummer zu verändern (Das AG, ZH usw. darf stehen bleiben). Klar das halt momentan unsere Googel-Hysterie, mit den sichtbaren Gebäuden haben wir in der Schweiz kein Problem.Bobo11 15:20, 14. Sep. 2010 (CEST)

Stimmt das mit Österreich wirklich? In der verlinkten Diskussion bei Achim Raschka schrieb Elisabeth59: "dass über ein Kennzeichen sehr einfach und schnell (bei uns in Ö über die Website des Versicherungsverbands) der/die Halter/in ermitteln lässt". Ich sehe auf dieser Website aber nur die Möglichkeit, die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeughalters zu ermitteln: [4] - oder gibt's da noch was anderes? In der Schweiz ist es aber schon so, dass in den meisten Kantonen ein öffentliches Autonummernverzeichnis existiert, und in vielen ist dieses ohne weitere Formalitäten direkt über das Web abfragbar und so unmittelbar der Halter zu ermitteln. Es kommt aber auf den Kanton an - unter http://www.linker.ch/eigenlink/autonummern_index.htm existiert eine Übersicht dazu. Für Basel-Stadt (BS) beispielsweise gibt's eine kostenlose Auskunft zwar per E-Mail, aber nicht direkt online. Ohne Umstände direkt per Webformular angezeigt wird der Halter hingegen z.B. hier für Solothurn (SO) (beschränkt auf 3 Abfragen innert 24 Stunden) oder für das Wallis (VS) (ohne Beschränkung). Im Kanton Jura (JU) scheint es gar kein öffentliches Verzeichnis zu geben. Besagte Übersichtsseite sagt auch: "In Österreich gibt es keine frei zugängliche Abfrage von Autonummern, da dies nach geltendem österreichischen Recht ausschliesslich der Polizei und den Gerichten vorbehalten bleibt". Gestumblindi 19:51, 14. Sep. 2010 (CEST)

Vorschlag für eine einfache Lösung: am Ende von Benutzer:Ralf Roletschek/Kennzeichen verpixeln vorerst etwas in dieser Art ergänzen:
Etwas anders kann sich die Situation in Ländern darstellen, in denen Autonummernverzeichnisse mit Halterangaben für die Öffentlichkeit leicht zugänglich sind. Dies gilt z.B. für die meisten Kantone der Schweiz, was die potentiellen Missbrauchsmöglichkeiten bei einer Veröffentlichung unverpixelter Bilder erhöht. In Deutschland, wo keine öffentlichen Verzeichnisse existieren, können nur Personen ein Auto zuordnen, die dieses Auto bzw. seinen Halter bereits kennen. Wo es jedermann kann, besteht die Möglichkeit unerwünschter Kontaktaufnahmen mit dem Halter.
Wie wäre das? Ist allgemein formuliert und überlässt die Entscheidung weiterhin dem Einzelnen (klar, die Seite ist sowieso nur eine private Meinungsäusserung - aber ich sehe auch keinen Grund, da jetzt etwas "Offizielleres" draus zu machen). Gestumblindi 22:12, 16. Sep. 2010 (CEST)
Hört sich doch ganz nett an. ..Darah Dan Doa.suhadi 11:28, 17. Sep. 2010 (CEST)
Jup dem kann ich auch zustimmen. Die freie abfragemöglichkeit ermöglicht ja erst die Zuordung. Was allerding nur zeitnah ein Problem ist, denn bei einem über 30 jährigen Foto muss die Autonummer sicher nicht mehr zwingend verpixelt werden, denn das es der damalige Halter (und seine Adresse!) der heutige ist ist eher unwahrscheilich (aber möglich, da Autonummer in der Schweiz eigentlich Halterbezogen sind). Auch von diesem Standpunkt aus, muss man nicht alle schweizer Autonummern verpixeln. Bei neueren Fotos, ist das unkenntlich machen der Ziffern aber in der Regel aber zu empfehlen. Aber die Autonummer AG 7 muss z.b. nicht verpixelt werden, die ist bekannt wie ein bunter Hund, denn die kommen gern bei dir zu Hause vorbei wenn du ihnen drohst ;-). Bzw. Bei der Nummer AG 7 ist der Halter sowas von eindeutig erkennbar, da musst schon das ganze Fahrzeug verpixeln wenn du da den Halterschüzen willst. -- Bobo11 16:44, 17. Sep. 2010 (CEST)

Deutsche Briefmarken auf Commons

Datei:Stamps of Germany (DDR) 1970, MiNr 1569.jpg
Rettet mich!

Wieder einmal droht eine Löschung auf Commons. Mein Englisch ist nicht gut genug, um dort zu antworten. Gruss --Nightflyer 09:04, 17. Sep. 2010 (CEST)

quickie service: commons:Commons:Deletion requests/File:Stamps of Germany (DDR) 1970, MiNr 1569.jpg, -jkb- 09:43, 17. Sep. 2010 (CEST)
Ich antworte dort prinzipiell auf deutsch. --Marcela   20:49, 17. Sep. 2010 (CEST)

Atlantische Hurrikansaisons 1700–1719

Hallo, gehe ich richtig in der Annahme, daß diese Seite keine SH aufweist, d.h. ich diese Seite mit den weiteren für das 18. Jahrhundert per C+P zusammenfassen kann? (Ursprünglich wurde es wohl aus EN kopiert/übersetzt). --Matthiasb   (CallMeCenter) 20:01, 17. Sep. 2010 (CEST)

Hat keine SH. -- Chaddy · DDÜP 20:22, 17. Sep. 2010 (CEST)

Australisches Urheberrecht

Das folgende Bild wurde gekennzeichnet, obwohl es freigeben ist bzw. das Copyright nach im Urheberland ausgelaufen ist und von einer australischen Behörde erstellt wurde, Datei:P00020.003Hannah1.jpg. Es gibt keine entsprechende Formatvorlage in der deutschen Wikipedia. Wie verhält sich die Situation in diesem Fall? (Bild in der en:wiki en:File:P00020.003Hannah1.jpg, Quelle [5]) --Blatand 21:19, 17. Sep. 2010 (CEST)

Könnte doch nach Commons, mit commons:Template:PD-Australia --Matthiasb   (CallMeCenter) 22:01, 17. Sep. 2010 (CEST)
isses doch schon. --Isderion 22:09, 17. Sep. 2010 (CEST)
<offtopic>Australien gehört zum Commonwealth of Nations und orientiert sich am britischen Recht. Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben, daß sie besondere gesetze zum Urheberschutz ihrer Eingeborenen haben. Weiß jemand etwas dazu? --Marcela   22:16, 17. Sep. 2010 (CEST)
Nein, du hast da vermutlich die Aborigineeflagge im Kopf. Warte, ich suche dir den Wikinewsartikel, den mal irgendwer dazu geschrieben hat... --Matthiasb   (CallMeCenter) 22:28, 17. Sep. 2010 (CEST)
...n:Google wegen Doodle zum Australia Day in der Kritik, hatte ich aber nicht weiter ausgearbeitet, wie ich sehe. --Matthiasb   (CallMeCenter) 22:31, 17. Sep. 2010 (CEST)
Stimmt, das war es. Sowas kommt raus, wenn ich englische Texte lese ;-) --Marcela   22:44, 17. Sep. 2010 (CEST)

Zukunft der 1923er-Regel

Mittlerweile hat sich bei der 1923 Diskussion und den 1923er Dateien ohne Diskussion ein riesiger Dateienstau gebildet. Es handelt sich hier ca. um 530 Dateien. Die meiste Zeit wird die Vorlage eingetragen, aber keine Diskussion gestartet. Von einem Nachweis, dass die Datei vor 1923 veröffentlicht wurde oder die Suche nach dem Urheber erfolglos blieb, kann in den meisten Fällen gar nicht die Rede sein. Deswegen werden wir in naher Zukunft bei allen Dateien, die keine abgeschlossenen Diskussionen haben und seit geraumer Zeit in der Schwebe hängen, auf Grund unklarer Lizenzierung zur Löschung schreiten.

Außerdem stellt sich die Frage, wie dieses 1923er-Projekt fortgeführt wird. Entweder man findet ein praktikable Lösung oder man schafft die Lizenz wieder ab und belässt die Dateien die erfolgreich mit der Lizenz versehen wurden. Vielleicht gibt es noch andere Meinung, wie man weiter verfahren soll, aber Status Quo ist nicht weiter hinzunehmen.
..Darah Dan Doa.suhadi 15:41, 13. Sep. 2010 (CEST)

Diese Diskussion gab es schon mal vor einem guten Jahr... In diesem Zuge gab es sogar ein abgelehntes MB dazu: Wikipedia:Meinungsbilder/1923-Richtlinie. -- Chaddy · DDÜP 16:09, 13. Sep. 2010 (CEST)
Ja, es kam aber nicht bei rum. Deswegen stehen wir weiterhin vor dem Problem. Wie ein Diskutant damals bereits sagte: Solche MBs mit -zig Optionen gehen regelmäßig in die Hose und man ist nachher genauso schlau wie vorher. ..Darah Dan Doa.suhadi 16:11, 13. Sep. 2010 (CEST)
Dann laßt uns mal ein WE da durchforsten und gut isses. --Marcela   21:18, 13. Sep. 2010 (CEST)

Hilf mir mal weiter: was heißt WE? --Historiograf 18:00, 15. Sep. 2010 (CEST)

WE ist Internetslang und bedeutet "Wochenende" (WE = weekend). -- Chaddy · DDÜP 18:38, 15. Sep. 2010 (CEST)
Oder einfach Wochenende. ;) --ireas :disk: :bew: 19:23, 15. Sep. 2010 (CEST)
Das wär aber zu einfach... ;) -- Chaddy · DDÜP 01:58, 16. Sep. 2010 (CEST)

Zur Kenntnisnahme: Wikipedia:Administratoren/Notizen#SLAs_auf_Dateien_mit_Bild-PD-1923 Permalink -- Quedel 21:02, 17. Sep. 2010 (CEST)

Mittlerweile hat sich die 1923 Situation wesentlich verbessert. Es sind nur noch ca. 170 Dateien ohne abgeschlossene oder gänzlich ohne Diskussion. Die gänzlich ohne Diskussion wurden peu a peu ins DÜP-Verfahren aufgenommen, damit der Uploader benachrichtigt wird und seine Fehler korrigieren kann. ..Darah Dan Doa.suhadi 19:17, 18. Sep. 2010 (CEST)

Foto eines Buches

 
Cover, nun hochgeladen

Wie (wenn überhaupt) kann man einen Artikel zu einem Buch bebildern? Buch auf Tisch (zu/aufgeschlagen), in Bücherregal, … Konkret geht es um diesen Artikel. Der Autor der Erstauflage ist noch nicht seit 70 Jahren tot. --Leyo 12:02, 18. Sep. 2010 (CEST)

Da seh ich schwarz, dass das in diesem Fall geht, denn hierzu darf der abgebildtete Buchteil keine Schöpfunghöhe haben. Beispielsweise geht sowas, aber eben nicht wirklich mehr. Bobo11 12:15, 18. Sep. 2010 (CEST)
Steht das eigentlich in Deinem Bücherregal? Port(u*o)s 12:18, 18. Sep. 2010 (CEST)
JA natürlich, blöde Frage du einfach mal hier Benutzer:Bobo11/Bibliothek schauen. Aber da die jetzt onliene verfügbar sind [6] krisgste sie nicht =P. Bobo11 12:21, 18. Sep. 2010 (CEST)
Die, die ich nicht schon als Papier hab, sind alle längst auf meiner Festplatte (ausser Band 9, den gibts nicht als PDF-Version). Da macht das Durchsuchen auch mehr Spass. Aber bei den Denkmälern könnte schon mal eine Kurzanfrage kommen - da stellen sich die in der Bibliothek immer so an, wenn ich Sie telefonisch ganz freundlich bitte: «Schlagen sie mir mal bitte soundso nach, aber bitte hopphopp, ich habs nämlich eilig …» Gruss Port(u*o)s 12:26, 18. Sep. 2010 (CEST)

Ich sehe nicht, wo z.B. dieser Umschlag SH besitzt. Gleiches trifft auf diese Auflage zu. Den Titel der Erstauflage kenne ich nicht, ggf. ist es da ähnlich. --Paulae 14:59, 18. Sep. 2010 (CEST)

Schon richtig, und sorry fürs Abschweifen. Das mag aber auch daran gelegen haben, dass ich generell solche Buchtitel wenig sinnvoll zur Artikelillustration betrachte. Aber das wird Leyo jetzt auch nicht seine Frage beantworten … Insofern hast Du natürlich Recht, bei den weitaus meisten Buchtiteln dürfte keine Schöpfungshöhe gegeben sein und entsprechende Ansprüche/Behauptungen der Verlage entweder vorsichtshalber ausgesprochen oder Schutzrechtsberühmung sein. Gruss Port(u*o)s 15:05, 18. Sep. 2010 (CEST)
Solange es beim Buchtittel nur um Schrift auf neutralem Grund geht, wird eine Buchtittel kaum Schöpfungshöhe haben. Typografische Feinheiten und Farbwahl reicht in der Regel nicht um SH zu erreichen. Sobald da aber irgenwelche zusätzliche Elemeten ins Spiel kommen ist die SH ziemlich schnell erreicht. Bobo11 19:03, 18. Sep. 2010 (CEST)
 
Ich habe in einem ähnlich gelagerten Fall völlig problemlos die Freigabe vom Ullsteinverlag bekommen, die dortige Mitarbeiterin kannte sich auch sehr gut mit Urheberrechten aus, sie sagte am Tel. von sich aus, daß sie noch mal schnell den Fotografen fragen werde und sie das Bild dann freigibt. Verlage sind ja daran interessiert, daß ihre Publikationen verbreitet werden. Es ist auf jeden Fall mal einen Versuch wert. --Marcela   00:11, 19. Sep. 2010 (CEST)
Die Freigabe eines Fotografen sollte nicht benötigt werden, siehe Coveransicht 1/2… :-) SH sollte da nicht erreicht werden. --Leyo 00:22, 19. Sep. 2010 (CEST)
Eindeutige Wiedergabe des des schwarzen Quadrats in der Mitte. Nochmal Glück gehabt, dass der Maler schon seit längerem tot ist. Passt scho. --Isderion 00:26, 19. Sep. 2010 (CEST)
Huch, wenn das so ist, dann stimmts natürlich. Wobei: ist das vielleicht eine neue schöpferische Interpretation des schwarzen Quadrates? --Marcela   00:35, 19. Sep. 2010 (CEST)
Gebrauchsgrafik, mann. Das hat mit Deinem Kunstverständnis überhaupt gornischt zu tun.Port(u*o)s 01:07, 19. Sep. 2010 (CEST)
Darf man hier jetzt nicht mehr herumblödeln? Dass mit der Gebrauchsgrafik war doch eh allen bewusst (deswegen schrieb ich im Diff-link "schlechter Vergleich"). --Isderion 02:32, 19. Sep. 2010 (CEST)
Jaja, Architekten wie Port wollen mich nur provozieren... ;) --Marcela   02:43, 19. Sep. 2010 (CEST)

Lizenz nach bearbeitung von Datei:Franz Mark-The Yellow Cow-1911.jpg

Hallo,

ist es unter der vorliegenden Lizenz möglich, obiges Bild nach eigene Bearbeitung wieder hochzuladen, und wenn ja, welche Lizenz würdet ihr fürs neuerliche Hochladen empfehlen? Danke und Grüße--Mo4jolo     >>> 2000 Tage 20:09, 18. Sep. 2010 (CEST)

Das Bild ist gemeinfrei, daher kannst du damit machen, was du möchtest. Wenn deine Bearbeitung genug schöpferische Leistung erreicht, kann diese wieder geschützt sein, und durch eine moderne Lizenz lizenziert werden. Da kommt es aber ganz drauf an, was du machen möchtest. ..Darah Dan Doa.suhadi 20:12, 18. Sep. 2010 (CEST)
Es darf auch jedermann die Mona Lisa verschandeln. --Marcela   21:00, 18. Sep. 2010 (CEST)
Ok, alles klar. Werd mir Mühe geben ;-) --Mo4jolo     >>> 2000 Tage 21:02, 18. Sep. 2010 (CEST)
Ja, das ist gar nicht so einfach, die ist ja durch Panzerglas gesichert. Aber ich Drück dir die Daumen und schau Nachrichten. :) --Isderion 21:07, 18. Sep. 2010 (CEST)
werd erstmal schauen welche Lizenz auf der Rückseite steht ;-) --Mo4jolo     >>> 2000 Tage 21:10, 18. Sep. 2010 (CEST)

Bildnutzung im Fernsehen

Ich bekomme gerade eine Anfrage zur Nutzung eines meiner Fotos (GFDL) in einer Fernsehquizsendung. Hier wird wohl während der Sendung kein Autor / Quelle genannt. Von mir aus spricht ja nichts dagegen. Hat jemand Vorschläge zu irgendwelchen Verpflichtungen der Produktionsgesellschaft zur Lizenznennung? --Wmeinhart 15:37, 16. Sep. 2010 (CEST)

Wenn es dir egal ist, ob du als Autor genannt wirst oder nicht, kannst du doch auch einfach auf eine Namens- und Lizenznennung verzichten. Du kannst das Bild unter eine dir genehme Lizenz stellen, wenn du der Urheber bist. --Paulae 15:43, 16. Sep. 2010 (CEST)
[BK:] Zwar habe ich damit wenig Erfahrung, und letztendlich ist es deine Entscheidung; üblich ist aber vermutlich, dass du gegen Zahlung eines angemessenen Honorars ein enstprechendes einfaches Nutzungsrecht einräumst. Hier findest du eine Honorarempfehlung für Printmedien; für Fernsehen habe ich nichts gefunden. Wenn dir das nicht recht sein sollte, kannst du alternativ um eine Spende für Wikimedia bitten oder die Nutzung ohne Einschränkungen erlauben. --ireas :disk: :bew: 15:46, 16. Sep. 2010 (CEST)
(BK)Wenn du der Urheber bist, bist du nicht verpflichtet die GDFL einzuhalten. Sprich du darft dem Fernsesender die bewilligung erteilen das Foto so zu zeigen wie ihr das untereinader abmacht. Du als Urheber darfst nämlich soviele Bewilligungen erteilen wie du willst solange du niemanden ein Exklusivrecht zur Verwertung eingeräumt hast (Kein Kneberlvertrag unterschieben). Und GDFL ist kein solches Exklusivrecht, sondern bene eine frei Lizenz die es dem Nutzer erlaupt, das Bild nach den vogegebner Leiozenz ohne Nachfrage zu nutzen. Einem potenzielen Nutzer ist es erlaubt, dich um eine andere Art oder Form der Veröffentlichungzustimmung zu ersuchen, was dann eben auf einen Einzelvertrag zwischen dem Urheber und dem Nutzer hinausläuft. Bobo11 15:47, 16. Sep. 2010 (CEST)
Hier steht was über Fernsehsendungen. ..Darah Dan Doa.suhadi 16:01, 16. Sep. 2010 (CEST)
Du kannst den Sender auch ermutigen, einen angemessenen Betrag als Spende an einen der Vereine zu zahlen...--Marcela   21:38, 16. Sep. 2010 (CEST)
Danke, ich habe versucht ein wenig für den Verein zu schnorren. --Wmeinhart 23:01, 16. Sep. 2010 (CEST)

Whitebalance in Hamburg? --Prolineserver 23:27, 17. Sep. 2010 (CEST)

...die haben im Juni bei mir auch schon angefragt, ob sie File:Grabenwalze RAMMAX RW 1504.JPG für die Quizshow "Das Duell im Ersten" verwenden dürfen. Habs vorgestern zufällig beim Durchzappen sogar entdeckt.--Btr 01:08, 18. Sep. 2010 (CEST)
Jau, die Firma war das, solange sie ordentlich anfragen, soll mir das auch recht sein. Aber es gibt ja doch einiges, was einfach ohne Autorenen-Nennung/Quelle/Lizenz benutzt und abgedruckt wird; das ist eine andere Bausstelle... --Wmeinhart 11:35, 19. Sep. 2010 (CEST)

PD für Bilder eines Angehörigen der norwegischen Streitkräfte oder einer Regierungsbehörde

Gibt es für Norwegen auch ein PD wie zum Beispiel {{PD-USgov}} oder {{PD-UKgov}}? Unter den Templates auf Commons habe ich nichts gefunden. Es geht um eine Aufnahme durch einen norwegischen Marineangehörigen von 1943, Autor ist bekannt. -- Хрюша ?? 09:41, 19. Sep. 2010 (CEST)

Nein, die ganze PD Gov Sache ist eigetlich eine anglo-amerikanische Ausnahme, die im Zusammenhang mit dem Copyright gesehn werden muss. Da die eben den Stadtpunkt vertretten, dass die Staatsangestellten im Dienst keine Werke herstellen dürfen/können die einen bezahlbares Copyright beinhalten. Sprich kein Geld damit verdienen dürfen, sondern ihre Wekr der Gesellschaft frei zur Verfügung stellen müssen. In Kontinetal-Europa gibt es ja bekanntlich kein Copyright, und somit auch nicht diese Art der Auslegung. Wobei durchaus sein kann, dass zwar nicht das Urheberrecht, aber zumidest die alleinigen Nutzugsrechte an denn Staat begegeben werden müssen. Heist der Staat kann zum Teil, die Fotos ohne Rückfrage selber Lizenzieren bzw. freigeben. Wie das genau in Norwegen der Fall ist kann ich dir jetzt nicht sagen. Bobo11 20:07, 19. Sep. 2010 (CEST)

Autorennennung bei Wikibooks der PDF-Funktion

Mir fiel vor einer Weile auf das bei Wikibooks die Autoren nicht korrekt wiedergegeben werden. Dies betrifft insbesondere mich selbst, da offensichtlich die Bots herausgefiltert werden. Jedoch nicht nur Bots sondern eben auch alle Autoren mit der Namensendung "bot". Ich hatte das nun schon auf der Feedbackseite und im IRC-Chat angesprochen. Um erstere scheint sich keiner mehr zu kümmern und im zweiteren scheint auch keiner Mitzulesen, bis auf ein Bot der ab und an ein paar Infos zu den letzten Änderungen in den Channel wirft. Ich finde hier einfach keine Möglichkeit mit den Betreibern der Buchfunktion in Kontakt zu treten. Wie kann man hier vorgehen, zumal es ja jeden betreffen sollte, der den Namensanhang "bot" besitzt. --   (AAW) 09:43, 14. Sep. 2010 (CEST)

Du weißt, dass Wikibooks etwas anderes ist als die PDF-Funktion?
@ »zumal es ja jeden betreffen sollte, der den Namensanhang "bot" besitzt.« – So viele sind das ja auch wieder nicht. ;)
Aber du hast recht, das ist ein Problem. Ich kenne den Quellcode des Programms nicht, allerdings wäre es besser, wenn es nach Botflags suchen würde.
Aber was kann man machen? Es gibt Wikipedia Diskussion:Technik/MediaWiki/Collection/Archiv/Lizenzprobleme , wo du vielleicht nochmal darauf hinweisen kannst. Danach würde ich mich direkt an PediaPress wenden und dort auf die Problematik aufmerksam machen. --ireas :disk: :bew: 11:54, 14. Sep. 2010 (CEST)
Autsch. Da habe ich aber wirklich was begrifflich durcheinandergeworfen, obwohl mir eigentlich vollkommen klar ist was Wikibooks ist. War wohl noch nicht richtig munter, da ich heute noch keinen Kaffee hatte. ;-) --   (AAW) 13:00, 14. Sep. 2010 (CEST)
Benutzer:He!ko ist einer der Hauptentwickler von Pediapress. E-Mail schadet sicherlich auch nicht :-) — Raymond Disk. 14:49, 14. Sep. 2010 (CEST)
Nach Namen filtern ist Uninn...
Für sowas wäre das Botflag endlich mal sehr nützlich. Allerdings gibt es auch einige Bots, die kein Botflag haben und natürlich Benutzer, die immer mal wieder unter ihrem normalen Account Botarbeiten durchführen (z. B. mit dem AutoWikiBrowser oder ganz bekannt Aka, der ja gerade dadurch auch die mit großem Abstand meisten Edits gesammelt hat). Letztere Edits kann man aber weder mit der einen, noch mit der anderen Methode filtern... -- Chaddy · DDÜP 14:58, 14. Sep. 2010 (CEST)
Martina vertritt ja die Ansicht, dass man mit dem Markieren seiner Änderung als »klein« seine Urheberrechtsansprüche abtritt, allerdings finde ich diese Argumentation nicht sehr überzeugend (nett ausgedrückt), weshalb das auch kein Ausschlusskriterium ist. --ireas :disk: :bew: 16:51, 14. Sep. 2010 (CEST)
Hat was mit Schöpfungshöhe zu tun. ;-) --Martina Nolte Disk. 02:00, 15. Sep. 2010 (CEST)
Naja ich kenne Kollegen die halbe Artikel neu schreiben und dann ihre Änderung immer noch mit klein kennzeichnen. Pauschalisieren kann man da wohl nichts. ;-) --   (AAW) 12:36, 15. Sep. 2010 (CEST)
Genau. In der idealen Welt wäre das vielleicht möglich, hier wird aber viel Missbrauch mit dem k-Button getrieben. --ireas :disk: :bew: 13:28, 15. Sep. 2010 (CEST)
Was konkret meinst du mit „Missbrauch mit dem k-Button getrieben“? --Martina Nolte Disk. 18:26, 15. Sep. 2010 (CEST)
Dass Änderungen, die eigentlich nicht klein sind, als klein markiert werden, dessen Funktion also manchmal ab absurdum geführt wird. --ireas :disk: :bew: 18:48, 15. Sep. 2010 (CEST)
Ja. Das macht die Autorennennung noch komplizierter. WikiHistory ist das einzige mir bekannte Tool, das verlässliche Aussagen erlaubt, aber aufwändig. --Martina Nolte Disk. 18:54, 15. Sep. 2010 (CEST)
Nuja, wenn jemand seine Bearbeitungen mit "k" markiert, könnte das ganz pragmatisch als Absichtserklärung gewertet werden, daß er auf seine Urheberrechte und mithin auf Namensnennung usw. bewußt verzichtet. -- smial 17:25, 20. Sep. 2010 (CEST)
Nach Rücksprache im IRC (#pediapress) habe ich einen Bug report erstellt. --ireas :disk: :bew: 17:40, 14. Sep. 2010 (CEST)
Danke. Stellt sich nur die Frage nach wie vielen Monaten/Jahren der dann abgearbeitet wird ;-) --   (AAW) 12:37, 15. Sep. 2010 (CEST)

Flickr Bild

Hallo. Seit kurzem lade ich mit Hilfe des Toolservers diverse Flickr-Bilder hoch. Könnte sich jedoch bitte jemand dieses Bild ansehen? Der Lizenzangabe zur Folge wäre das Hochladen auf Commons erlaubt. Es gibt nur ein Problem: Das Bild kann gar nicht von einem User erstellt worden sein, da es sich um eine Animation handelt. Das blaugraue Gebäude das deutlich aus der Skyline hervortritt exisitiert nämlich gar nicht, es befindet sich derzeit im Bau und ist ist gerade erst über die Grundmauern heraus. Es grüßt, Jerchel 19:50, 19. Sep. 2010 (CEST)

Naja, es könnte ja schon der Flickr-User sein, der das Bild mit dem computergenerierten Gebäude erstellt hat, oder? Aber im Zweifelsfall würde ich Flickr-Bilder nicht auf Commons hochladen. Sogenanntes "Flickr washing" kommt leider häufig vor, siehe Commons:Flickr washing. Grundsätzlich würde ich nur Flickr-Bilder auf Commons hochladen, deren Lizensierung plausibel erscheint, aber auch dann kann man sich nicht ganz sicher sein. Letztendlich könntest du natürlich den Flickr-Uploader einfach fragen, ob das Bild wirklich von ihm ist. Gestumblindi 20:44, 19. Sep. 2010 (CEST)
@Jerchel: Ich würde auch dringend davon abraten, Flickr-Bilder hochzuladen (egal ob nach Commons oder hierher). Es passiert häufiger, daß Flickr-User ihre Bilder umlizensieren, was - da keine Versionsgeschichte einsehbar ist - dann dazu führt, daß keiner mehr nachvollziehen kann, wie Du darauf kommst, daß das Bild unter einer freien Lizenz steht, wo doch (inzwischen) auf Flickr eine unfreie Lizenz angegeben ist. --Mogelzahn 21:11, 19. Sep. 2010 (CEST)
Wegen dieses Problems gibt auf Commons allerdings den Überprüfungs-Bot FlickreviewR speziell für Flickr-Uploads, der als vom Uploader nicht beeinflussbare, automatische Instanz ausdrücklich festhält, dass die Datei zum Zeitpunkt des Commons-Uploads auf Flickr unter der angegebenen Lizenz stand. Spätere Umlizensierung wird dadurch zu einem geringeren Problem, da man einen ziemlich guten Beweis dafür hat, dass das Bild unter eine freie Lizenz gestellt wurde. Das Problem des "Flickr washing" ist damit allerdings nicht gelöst. Gestumblindi 21:24, 19. Sep. 2010 (CEST)
Zusätzlich (wie auch schon angesprochen wurde), dass die Lizenz auf Commonsfähigkeit geprüft werden muss (das macht aber im Zweifel dann schon der Bot), muss dringend geprüft werden, dass das Bild auch wirklich vom Uploader auf Flickr erstellt ist und auch keine fremden Werke zeigt. Dazu ist es hilfreich zu schauen, ob z.B. andere (thematisch abweichende) hochgeladene Bilder mit der gleichen Kamera aufgenommen wurden und mal zu schauen, was so auf der Profilseite steht. Auch kann es nicht schaden, zu schauen welche Arten von Fotos der Account hochläd. Siehe auch commons:Commons:Questionable Flickr images. Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:18, 19. Sep. 2010 (CEST)
Genau das ist das Problem, das mir bei diesem Geflickere Bauchschmerzen bereitet. Ganz dumm wird es bei Bildern von zwischenzeitlich gelöschten flickr-accounts, da muß man dann ggf. dem Urteil eines Bots vertrauen, weil eine nachträgliche Überprüfung zweifelhafter Bilder nicht nur sehr schwierig, sondern afaik unmöglich ist. Ich habe in Einzelfällen in der Vergangenheit mal versucht, den Weg einiger mir zweifelhaften Bilder eines flickr-users nachzuvollziehen, bei zwei oder drei Bildern ist mir der washing-Nachwis gelungen, bei weiteren nicht. Und das hat teilweise stundenlange Googelei gekostet. Pro Bild. -- smial 17:21, 20. Sep. 2010 (CEST)

Danke für die Antworten, das Bild ist Eigentum des Architekten bzw. des Projektentwicklers. Ich habe bei andernen Bauprojekten weitere Animationen auf Commons gefunden, die ich umgehend zur Löschung vorgeschlagen habe. Jerchel 18:45, 20. Sep. 2010 (CEST)

(OT) Habe ich eigentlich die Bewegung des Hauses übersehen, oder meinst du statt "Animation" "computergenerierte 3D-Grafik"? Viele Grüße --Saibo (Δ) 19:38, 20. Sep. 2010 (CEST)

RTTY

Wäre eine RTTY-Audioaufnahme (ca. 5 Min.) fehlende Schöpfungshöhe (nur unterschiedliche Töne zur Verschlüsselung)? --77.4.107.53 19:45, 20. Sep. 2010 (CEST)

Kommt wohl darauf an, was gesendet wird, während du aufnimmst. Das technische Verfahren an sich hat wahrscheinlich keine SH. Viele Grüße --Saibo (Δ) 20:07, 20. Sep. 2010 (CEST)

Bahnhof Rumeln CN II.jpg

Zählen die kleinen Bilder auf der Infotafel der Deustchen Bahn als Beiwerk? Oder greift dort die Panoramafreiheit? Oder muss ich meine Retuschierprogramme mal wieder spielen lassen ;-)? Fragende Grüße --kaʁstn 20:08, 20. Sep. 2010 (CEST)

Panoramafreiheit nein, da die Infotafel ja nicht dauerhaft ist. Beiwerk ist imho schwierig, da die fraglichen Bilder in der Mitte des Bildes sind, sodass der Blick auf sie gelenkt wird. --Isderion 20:45, 20. Sep. 2010 (CEST)
Panoramafreiheit vielleicht doch! Einerseits gibt es doch hier mindestens ein Bild mit dem WM-2006-Maskottchen auf einer Infotafel, die nach der WM noch stand aber nicht irgendwie im Boden einbetoniert war. Durch das "Ablauf-/Mindesthaltbarkeitsdatum" Dezember 2011, ist das Kriterium "Bleibend" wohl leider nicht erfüllt: "Bei Plakaten für klar befristete Veranstaltungen wird man aber weniger auf die natürliche Lebensdauer des Plakats als auf die Befristung der Veranstaltung abzuheben haben. Ist eine Aktion aber ersichtlich auf „open end“ angelegt, können die Kunstwerke jedoch im Rahmen der Panoramafreiheit abgebildet werden (so das Landgericht Frankenthal, Urteil vom 9. November 2004, Az: 6 O 209/04 unter Bezugnahme auf ein „Grassofa“, das in einem Weimarer Garten als „work in progress“ aufgestellt war).", doch könnte man, wenn man fies ist, sagen, dass JEDE Baustelle der DB auf Open End ausgelegt ist... Bedeutet, falls das Ding noch nach Dezember 2010 steht, dann ist es "panoramafrei"... Grüße, Grand-Duc 00:47, 21. Sep. 2010 (CEST)

Gedenkmünzen in Euro

Datei:2010 konrad zuse bildseite.jpg
Beispiel mit Portrait von Konrad Zuse

In WP:BR finde ich nichts und im Archiv habe ich nur unbeantwortete Fragen gefunden. Daher nochmal:

Was ist der Urheberrechtsstatus von Gedenkmünzen in Euro, wenn wir von Fällen absehen, in denen die Darstellung evtl. keine Schöpfungshöhe hat? Es gibt auf Commons commons:Template:Money-EU, aber gilt es auch für Gedenkmünzen? Sind die Münzen ein amtliches Werk? Gilt das dann auch auf Commons? Viele Grüße --Saibo (Δ) 23:32, 19. Sep. 2010 (CEST)

Diese Münzen sind jedenfalls amtliche Zahlungsmittel (du bekommst dafür im Supermarkt aber nur den nominellen Wert, nicht den Sammlerwert), deshalb sollten sie wohl auch amtliche Werke sein.
Was anderes sind natürlich nicht-offizielle Gedenkmünzen (im Prinzip kann jeder Münzen prägen, aber sie sind dann keine amtlichen Zahlungsmittel). -- Chaddy · DDÜP 00:57, 20. Sep. 2010 (CEST)
Das Zweitere sind keine Münzen sondern Medaillen. Münzen sind Zahlungsmittel. --Marcela   14:17, 20. Sep. 2010 (CEST)
Danke, also ist alles, was Zahlungsmittel ist, auch amtliches Werk und damit gemeinfrei in Deutschland? Dann ist aber doch der Text falsch (commons:Template:Money-EU), dass das Design urheberrechtlich geschützt ist, oder? Oder gilt der Urheberrechtsschutz nur außerhalb von Deutschland?
Gut, in jedem Fall können die Gedenkmünzen dann also auch nach Commons, wenn ich das richtig verstehe. Viele Grüße --Saibo (Δ) 18:30, 20. Sep. 2010 (CEST)
Ja. Münzen sind amtliche Zahlungsmittel und damit Commons-geeignet, sie sind amtliche Werke. --Marcela   20:54, 21. Sep. 2010 (CEST)

Grafik aus Eurostat-Daten

Für die Daten gilt anscheinend: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/about_eurostat/corporate/copyright_licence_policy

Eine aus den Daten erstellte Grafik wäre also nach meinem Verständnis immer noch geschützt; andererseits finden sich in den Commons bereits einige entsprechende Bilder. Wenn das so erlaubt ist, bin ich in meiner Lizenzwahl völlig frei (abgesehen von Public Domain)?

QuantumSquirrel 08:08, 21. Sep. 2010 (CEST)

Fakten sind nicht schützbar, sondern nur echte Schöpfungen. Wenn jedoch das Ansammeln und Zusammenbringen von Fakten eine schöpferische Gestalt annehmen, kann es sich um ein Datenbankwerk handeln. ..Darah Dan Doa.suhadi 22:06, 21. Sep. 2010 (CEST)

Gemälde, nachfrug sicherheitshalber

Sagt, den "not to be reproduced without permission"-Hinweis hier kann ich guten Gewissens ignorieren, oder? --Janneman 15:39, 21. Sep. 2010 (CEST)

Jup, 1798 ist klar gemeinfrei. Bobo11 15:40, 21. Sep. 2010 (CEST)
Glasklare Schutzrechtsberühmung, für sowas sind Sockenpuppen zum Hochladen besonders geeignet. --Marcela   20:52, 21. Sep. 2010 (CEST)

Logo wieder einmal

Sorry aber bei diesem Thema frag ich immer lieber einmal zu viel als zu wenig nach: Wäre dieses Logo hochladbar? Auf Commons wohl nicht, aber auf de schon, mit der entsprechenden Logo-Vorlage? Seh ich das richtig? lg, --Svíčková na smetaně 21:59, 21. Sep. 2010 (CEST)

Sehe ich auch so. Hier dürfte das keine Probleme machen, bei Commons schon. Grüße, --ireas :disk: :bew: 22:00, 21. Sep. 2010 (CEST)
Das Logo oben links? Das ist eins Witz gegen das laufende Auge... ..Darah Dan Doa.suhadi 22:01, 21. Sep. 2010 (CEST)
Danke, lg --Svíčková na smetaně 22:13, 21. Sep. 2010 (CEST)

Gelöschte bzw abgelaufene Bildmarke

Tach zusammen!

Bei meinem Problem geht es um ein abgelaufenes gelöschtes Markenzeichen (Bildmarke). Ich hab mich durch die angegebenen Seiten gelesen aber zu meinem Fall keine wirkliche Antwort gefunden. Hoffentlich wurde das Problem nicht schon X-mal behandelt. Aber je mehr ich lese, desto unsicherer werde ich mit der ganzen Juristerei :-/

Also es geht um dieses Bild: http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/696411/DE

Es ist ein Logo, das zuletzt in der DDR verwendet und einige Zeit nach der Wende nicht mehr verlängert wurde. Kann ich es jetzt verwenden (auch bei Commons oder Wikia?) und wenn ja, welchen Lizenzbaustein muss ich verwenden?

Es grüßt ein ratloser --Krokofant 14:38, 22. Sep. 2010 (CEST)

Meinst du dieses Bild? ..Darah Dan Doa.suhadi 14:52, 22. Sep. 2010 (CEST)
Wenn du direkt auf das Bild verlinkst, greift das Session Management und man sieht nix :-) Es ist das BAT-Logo mit der Fledermaus gemeint. Die Seite beim DPMA zeigt den Ablauf des Markenschutzes. --Krokofant 15:08, 22. Sep. 2010 (CEST)
So sollte der Link funktionieren. --Leyo 15:10, 22. Sep. 2010 (CEST)
Nein, funktioniert nicht. --ireas :disk: :bew: 15:55, 22. Sep. 2010 (CEST)

Dipl.Ing. Walter Dvorak

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich möchte auf den Artikel des Hrn. Dipl.Ing. Walter Dvorak zu sprechen kommen, wo er die Urheberrechte bezüglich des von Ihm aufgenommenen Bildes beansprucht. Das Foto wurde während der Veranstaltung " Lange Nacht der Wiener Stadtwerke " gemacht, es wäre doch nicht viel verlangt, hätte er den Besitzer dieses Models darüber informiert, was er mit dem Foto vorhat. Ein Foto allein sagt noch lange nichts aus ob der Besitzer auch damit einverstanden ist, daß dieses veröffentlicht wird.

mfg Schiller(nicht signierter Beitrag von 193.178.171.60 (Diskussion) 11:12, 22. Sep. 2010 (CEST))

Ich finde weder den Artikel Walter Dvorak, noch den Artikel Lange Nacht der Wiener Stadtwerke. Eine bisschen genauere Beschreibung, vielleicht sogar ein Link, wäre schon ganz schön. ..Darah Dan Doa.suhadi 11:28, 22. Sep. 2010 (CEST)
Gemeint ist Benutzer:Wdwd, das Bild ist Datei:Mittelspannungskabel 10kV (H-Kabel).JPG. --Paulae 12:24, 22. Sep. 2010 (CEST)
Danke Paulae.
Zum Bild: Es ist urheberrechtlich gesehen nicht notwendig den Urheber, und den Besitzer schon gar nicht, um Erlaubnis zu bitten, da das abgebildete Objekt nicht urheberrechtlich geschützt ist. Es kann dem Uploder also ziemlich egal sein, ob dem Besitzer des Objektes des passt oder nicht. ..Darah Dan Doa.suhadi 12:29, 22. Sep. 2010 (CEST)
So sehe ich das auch. Siehe Recht am Bild der eigenen Sache.  — Felix Reimann 13:03, 22. Sep. 2010 (CEST)
Öffentliche Ausstellung. Hausrecht hatte ein Dienstleister im öffentlichen Besitz. Sehe kein ernsthaftes Problem für eine Fotoveröffentlichung. --Martina Nolte Disk. 04:01, 24. Sep. 2010 (CEST)

Lufthansa-Bilder

Die Lufthansa stellt Bilder für die Presse zur Verfügung. Darf ich die auch in die Wikipedia einbinden? Es geht mir um das Bild von Christoph Franz, das auch dort zu finden ist. Falls ja, kann ich das auch auf Commons gleich raufladen? Zwar gibts nur einen WP:DE Artikel. By the way, habe noch nie ein Bild hochgeladen. :-) Danke für die Hilfe. -- KurtR 21:26, 22. Sep. 2010 (CEST)

Du darfst Dir das Bild ja für private Zwecke herunterladen. Dann lese Dir bitte mal, was zum Copyright auf der PDF-Datei steht. Ich gebe Dir die Antwort zu Deiner Frage hier aber schon jetzt: Nein! Da Du neu bist gebe ich Dir auch die Antwort weshalb: Veränderungen und Weiternutzung sind nicht gestattet, dies sind aber notwendige Voraussetzung für die Nutzung in unserem Projekt. --Wuselig 21:38, 22. Sep. 2010 (CEST)
Ok, danke für die Erklärung. -- KurtR 14:32, 23. Sep. 2010 (CEST)

Konferenzpapiere und Manuskripte...

... deren Urheber ausdrücklich auf ein Zitierverbot oder Erlaubnisvorbehalt hinweisen (z.B. "This is a preliminary draft! Please do not cite!") dürfen, auch wenn sie online-verfügbar sind, bei WP nicht als Nachweis verwendet werden (es sei denn, dass die Erlaubnis über OTRS erteilt ist). Korrekt? Ich vermute, sie gelten weiterhin als unveröffentlicht (vgl. §§ 51, 12 II UrhG). Wäre eine Klarstellung auf einer Projektseite sinnvoll?--Olag 15:59, 23. Sep. 2010 (CEST)

Meine Meinung: Wenn sie ins Internet gestellt werden, sind sie veröffentlicht, egal, was der Urheber dazuschreibt. Also darf AfAIK auch zitiert werden. --ireas :disk: :bew: 16:05, 23. Sep. 2010 (CEST)
Hm, egal, wer sie ins Internet gestellt hat?--Olag 16:07, 23. Sep. 2010 (CEST)
Ach, so meinst du das. – Nein, wenn die Zustimmung des Berechtigten nicht vorliegt, dürfen die jeweiligen Zitatrechte nicht angewandt werden. (Ich dachte, es ginge um so superschlaue Leute, die das online stellen, aber das Zitieren verbieten wollen.) Einzelne Sätze dürften jedoch keine Schöpfungshöhe erreichen. --ireas :disk: :bew: 16:12, 23. Sep. 2010 (CEST)
Sorry, Deinen letzten Satz verstehe ich nicht. Deswegen gibt es ja das Zitatrecht als Schranke, weil auch bei einzelnen Sätzen die Formulierung (nicht der Inhalt) geschützt ist. Somit kann bei der - ich sach mal - sinnvollen Rekombination von Wörtern zu zusammenhängenden autonomen Sinneinheiten (Sätzen) grundsätzlich von der hinreichenden Schöpfungshöhe ausgegangen werden. Wenn ein Computerprogramm CAPTCHA-Wortkombinationen generiert ist für die dabei entstehenden Produkte keine hinreichende Schöpfungshöhe gegeben.--Olag 16:23, 23. Sep. 2010 (CEST)
Der Satz, den ich gerade schreibe, ist vermutlich mangels SH nicht geschützt. --ireas :disk: :bew: 16:30, 23. Sep. 2010 (CEST)
Da magst Du recht haben.--Olag 16:45, 23. Sep. 2010 (CEST)
Natürlich haben einzelne Sätze häufig keine SH. Auch für Texte sind die Anforderungen an SH relativ hoch, siehe dazu u. a. Schöpfungshöhe#Wissenschaft. -- Chaddy · DDÜP 16:49, 23. Sep. 2010 (CEST)

Es handelt sich in meinem Fall nicht um "kurze Beschreibungen elektronischer Schaltungen", aber danke für die Auskunft. Bei aller Diskussion über die Ausnahmen, in denen die Schöpfungshöhe nicht erreicht wird, ist festzuhalten, dass es in der Regel nicht zulässig ist, Sätze aus wissenschaftlichen Arbeiten ohne Kennzeichnung als Zitat und Quellenangabe zu übernehmen. Wenn es eine BGH-Entscheidung gibt, die dieses in Frage stellt, lasse ich mich mit Angabe der Fundstelle gerne eines besseren belehren.--Olag 17:19, 23. Sep. 2010 (CEST)

Rein aus urheberrechtlicher Sicht ist das natürlich schon gestattet, wenn der übernommene Text nicht geschützt ist.
Wissenschaftliches und seriöses Arbeiten sieht aber natürlich anders aus, dazu muss eben schon richtig zitiert werden (auch bei jahrhunderte alten Quellen, die längst gemeinfrei sind). -- Chaddy · DDÜP 17:27, 23. Sep. 2010 (CEST)
preliminary drafts sind in aller Regel keine Quellen für das gesicherte Wissen der Menschheit; wenn es aber um gerade den Inhalt der drafts geht, etwa wenn es um die Entwicklung einer Theorie geht unter Umständen auch wikipediageeignet: In ersten auf dem X-Kongress vorgestellten Entwurf ging Y noch von Z aus.[Sekundärquelle für diese Tatsache] "Wortlaut des drafts" [Als Quellenangabe den draft] Dieser Ansatz wurde in der später veröffentlichten Fassung jedoch verworfen [Sekundärquelle für diese Tatsache]. Urheberrechtlich sind alle Veröffentlichten Texte zitierbar. 82.113.121.248 17:40, 23. Sep. 2010 (CEST)
Dieser Text ist jedoch nicht veröffentlicht im Sinne des UrhG, das ist ja gerade die Problematik… --ireas :disk: :bew: 17:42, 23. Sep. 2010 (CEST)
Naja darauf, das er nicht veröffentlicht wurde, darauf würde ich mich aber nicht berufen wollen. Denn wenn er ohne Zugangsbeschränkung frei im Internet zugänglich ist/war, wird mit grosser Wahrschinlichkeit das Gericht die Veröffentlichung bejahen, egal was die darunter geschieben haben. Wenn er allerding nur Leuten mit Passwort zugänglich ist/war (Also irgend eine Art von Zugangsbeschränkung verhanden ist, und nicht frei Lesbar ist), dann würde ich die Veröffentlichung auch verneinen. Allerdings ohne Link ist das nicht abschliesend beantwortbar. --Bobo11 19:25, 23. Sep. 2010 (CEST)
Bei der SH-Frage eines Satzes ist immer der Kontext des Satzes, wie dieser benutzt wird, wichtig. Es kommt also darauf, ob der Satz einen "Sinn" hat oder ob dieser rein unterhaltend, also bildene Kunst, ist. Bei letzteren ist glaube ich herrschende Meinung, dass dann schon bei einzelnen Sätzen die "kleine Münze" gilt. ..Darah Dan Doa.suhadi 20:11, 23. Sep. 2010 (CEST)
@Bobo: Das Gesetz legt ausdrücklich Wert darauf, dass die Veröffentlichung mit der Zustimmung des Berechtigten erfolgen muss. Ist dies nicht der Fall – und das nehmen wir hier ja an –, dann sollte man schon von einem nicht veröffentlichten Werk ausgehen können.
@Suhadi: Die ›kleine Münze‹ gilt immer, fraglich ist nur, was diese kleine Münze ist und ob sie geschützt ist. </klugscheiß></kleinkariert> Letztendlich kommen wir immer wieder auf die persönliche geistige Schöpfung zurück. Und diese ist bei ›Kunst‹, also bei literarischen Sprachwerken, schneller (mit weniger Umfang) erreicht als bei ›normalen‹ Alltagssätzen.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 21:43, 23. Sep. 2010 (CEST)
Hier eins von mehreren Urteilen zum Thema Schöpfungshöhe bei wissenschaftlichen Texten. Wie sehr der urheberrechtliche Schutz und die wissenschaftliche Ethik des Zitierens da auseinanderfallen kann, war mir so nicht klar. Danke.--Olag 23:20, 23. Sep. 2010 (CEST)
Sagte ich doch bereits... ;) -- Chaddy · DDÜP 23:27, 23. Sep. 2010 (CEST)
Ums mal etwas konkreter zu fassen: Ein z.B. auf WikiLeaks gegen den Willen des Urhebers veröffentlichter Text kann m.E. von uns nicht als veröffentlicht behandelt werden. --Martina Nolte Disk. 04:11, 24. Sep. 2010 (CEST)
Oder noch mal zur Ausgangsfrage - auch wenn es urheberrechtlich nicht geboten ist (insfern bin ich hier vielleicht auf dem falschen Acker - so etwas [7] sollte man nach guter wikipedistischer Praxis meines Erachtens in WP-Artikeln grundsätzlich nicht verwenden. Ausnahmen kann es geben, wenn a) nichts anderes, reputabler publiziertes zu finden ist und man b) den Autoren per E-Mail um Erlaubnis gebeten hat.--Olag 10:09, 24. Sep. 2010 (CEST)
Das mit dem "um Erlaubnis bitten" ist selbst unter wissenschaftlichen Maßstäben unnötig... -- Chaddy · DDÜP 15:10, 24. Sep. 2010 (CEST)
Woher nimmst Du die erstaunliche Gewissheit in Deinen Einschätzungen? Gibt es dazu ein Gerichtsurteil oder ist das bloß Open-Source-Talk-of-the-Day? Vor dem Hintergrund von § 12 II UrhG stellt sich mE durchaus die Frage, inwiefern bei unveröffentlichten oder ohne Zustimmung des Autors veröffentlichten Werken auch die Inhaltsmitteilung (dh auch Nutzung als Nachweis, nicht als wörtliches Zitat), dem Autor vorbehalten ist. Auf die Frage nach der Schöpfungshöhe einzelner Sätze oder Formulierungen kommt es dabei nicht an, da auch der Inhalt vor der Veröffentlichung iSd § 12 UrhG noch geschützt ist. Dies zumal im Internet, wo der Übergang zwischen öffentlich und privat (unverlinkte Konferenzseite mit oder ohne "no_index"-Vermerk/ Intranet mit Passwortschutz), eigener Zustimmung und Einstellung durch Dritte nicht immer klar zu ziehen ist. Im Ergebnis kann man ja vielleicht annehmen, dass bei vom MPIFG eingestellten Konferenzpapieren von Prof. Werle die Einholung einer Erlaubnis nicht erforderlich ist; wenn ein Papier von einem anderen Server (zB Wikileaks oder der Uni an der eine Konferenz stattgefunden hat) abrufbar ist, kann die Sache schon anders aussehen.
Das Problem ist also folgendes: Normalerweise kann man bei öffentlich zugänglichen Werken (in Zeitschriften, bei Verlagen etc) davon ausgehen, dass sie gem. § 12 I UrhG mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht wurden. Das gilt grundsätzlich auch bei reinen Internet-Publikationen, die einen unbestimmten Adressatenkreis frei zugänglich sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht aber dann, wenn es einen Hinweis gibt, dass der Urheber einer Veröffentlichung (durch Dritte) nicht zugestimmt hat. So ein Hinweis kann darin bestehen, dass die Website dafür bekannt ist, dass Urheberrechte missachtet werden (Wikileaks) oder dass der Autor sein Werk ausdrücklich als nicht zitierfähigen Entwurf bezeichnet ("Preliminary draft - do not cite!"). Wenn der Autor das trotzdem auf seinem eigenen Webauftritt veröffentlicht, handelt er widersprüchlich und sein Hinweis ist unbeachtlich. Anderenfalls ist zur Klärung mE eine Rücksprache mit dem Autor erforderlich.--Olag 11:06, 25. Sep. 2010 (CEST)

Schöpfunghöhe/Urheberrecht

Hallo, ich hatte schon mal nachgefragt (hier, aber ich weiß nicht mehr wann und mit welchem Beispiel):

Ist so ein Graph (animierter GIF, Screenshot, Video) möglich zum Hochladen ohne Erlaubnis?

http://www.youtube.com/watch?v=ipzR9bhei_o&NR=1&feature=fvwp

(natürlich nur ein Beispiel. Ich würde nur PD Musik nehmen). Die Music Animation Machine nennt weder eine Lizenz noch einen Urheber.FAQ

Danke! --77.4.78.107 15:03, 24. Sep. 2010 (CEST) OK, Zusatzfrage: So eine visuelle Umsetzung der Tonhöhen/-Frequenzen: Könnte man das urheberrechtlich mit jedem Lied machen (ohne Ton und Text oder so)?

Zuerst zur Zusatzfrage: Nein, dazu braucht man meiner Meinung nach die Zustimmung des Berechtigten. Wobei: Ich las gerade, dass Umsetzungen in ein anderes Medium teilweise als freie Benutzung (§ 24 UrhG) gelten, das sehe ich hier aber nicht gegeben.
Zur eigentlichen Frage: Meiner Meinung nach liegt hier eine schöpferische Bearbeitung nach § 3 UrhG vor, die einen eigenen Schutz genießt. Somit bräuchte man eine Freigabe des Urhebers des Graphen.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 17:31, 24. Sep. 2010 (CEST)

Ich möcht einen kompletten, neuen Artikel auf Urheberrechtsverstöße prüfen lassen?

Der Autor ,Der kleine Eisbär, möchte seine neuen, fertigen Artikel Windows 8 bevor er ihn in der Wikipedia einstellt auf gegebenfalls vorhandene Verstöße gegen das Urheberecht prüfen lassen. Den kompetten Artikeltext habe ich selbst verfasst und mit Einzelnachweißen und Quellenangaben belegt. Wo ist denn das möglich? --Der kleine Eisbär 15:17, 24. Sep. 2010 (CEST)

Hallo Der kleine Eisbär, da musst Du wohl Benutzer:Regiomontanus fragen. Ich glaube, der ist dafür der Fachmann. Gruss Port(u*o)s 15:19, 24. Sep. 2010 (CEST)
Du willst einen Artikel, den du selber geschrieben hast, auf URVs untersuchen lassen? Was ergibt das für einen Sinn? ..Darah Dan Doa.suhadi 15:57, 24. Sep. 2010 (CEST)
Macht Euch keine Mühe, das ist vergeblich investierte Lebenszeit. Der kleine Bär/Der kleine Eisbär/Billy the Cat hat nur Freude dran, anderer Benutzer Zeit zu verschwenden. Da kam noch nie ein vernünftiger Artikel bei raus. --87.181.53.83 16:15, 24. Sep. 2010 (CEST)
Dein Vorhaben macht keinen Sinn...
Und mal etwas OT: Ich bezweifle, dass ein Artikel zu Windows 8 lange Bestand hat. Die RK zu noch nicht erschienener Software (und Win 8 ist noch nicht mal offiziell angekündigt) sind recht streng... -- Chaddy · DDÜP 16:33, 24. Sep. 2010 (CEST)

tagesschau.de

moin,

schön, dass auch tagesschau.de über die Konferenz in Leipzig berichtet. Auch ein gutes Interview mit Ulrich Johannes Schneider gibt's dazu. Aber das Bild in diesem Interview ist aus der Wikipedia, ohne dass sich auf der tagesschau-seite ein entsprechender Hinweis befindet. Wo soll sowas gemeldet werden? Gruß —Ulz Bescheid! 22:11, 24. Sep. 2010 (CEST)

Du kannst die ja mal freundlich darauf hinweisen, dass sie sich an die Lizenzbedingungen halten müssen, das wars aber auch schon. Wirklich was machen kann nur der Urheber, also in diesem Fall Benutzer:Mathias Schindler. Schreib am besten ihn an. -- Chaddy · DDÜP 22:21, 24. Sep. 2010 (CEST)
Danke, ich hab's Mathias geschrieben. Gruß —Ulz Bescheid! 22:32, 24. Sep. 2010 (CEST)

"Wikimedia Mindstormforum"

Datei:Cybermaster anzeige.jpg

Hat es so etwas mal gegeben? So irgendwie schaut mir das nicht ganz koscher aus. Aber vielleicht fällt jemandem ein Baperl ein, sonst .... --Franz (Fg68at) 04:03, 25. Sep. 2010 (CEST)

Ich habe einen Löschantrag gestellt. --ireas :disk: :bew: 09:40, 25. Sep. 2010 (CEST)

Logo Goldener Igel

Moin allerseits, ich gehe davon aus, dass das relativ „einfach gestrickte“ Logo-„Tierchen“ dieses Medienpreises des Reservistenverbands keine Schöpfungshöhe hat, siehe hier. Wie sehen das hier die URF-Experten? Grüße, --Jocian 09:18, 25. Sep. 2010 (CEST)

Sehe ich auch so. Das ist nicht individueller als das laufende Auge, da können wir mit ruhigem Gewissen Schutz verneinen. :) --ireas :disk: :bew: 09:34, 25. Sep. 2010 (CEST)
Danke für die prompte Auskunft! --Jocian 10:02, 25. Sep. 2010 (CEST)

Artikel aus wiki werden zu Büchern zusammengestellt und verkauft!!!!

Liebe wiki Journalisten,

seit Sommer 2010 werden Artikel aus Wikipedia im großen Stil in Büchern kopiert und dann verkauft. (Der Verlag hat ca. 54 000 Bücher im Angebot mit min 5 Artikel pro Buch) Siehe Link: http://www.amazon.de/s?_encoding=UTF8&search-alias=books-de&field-author=Bcher%20Gruppe

Dieser Verlag stellt die Artikel computergeneriert zusammen und stellt diese dann zu Paperbackbücher zusammen, welche zu einem Preis von 22 € verkauft werden.

Klar, dass die Texte für jeden frei sind, allerdings besonders für die Autoren ärgerlich, die den Artikel komplett selbst schrieben, nun erfahren zu müssen, dass die Texte ohne Rückmeldung veröffentlicht werden.

Gibt es irgend ein Recht, welches beansprucht werden kann? Man sollte sich ein Buch bestellen (oder wikipedia kann es machen :-) ) um zu sehen ob gewisse Lizenzbestimmungen verzeichnet sind. Übrigens: 3 Wochen Versanddauer.

Mit lieben Grüßen Solemio 21:35, 25. Sep. 2010 (CEST)--

Schau einfach ein paar Abschnitte weiter oben nach: Hier. --Die Schwäbin 21:38, 25. Sep. 2010 (CEST)

Oh ja .Danke :-D Solemio 21:50, 25. Sep. 2010 (CEST)--

S-Bahn-Netzplan

 

Hallo, im Zuge dieser Anfrage in der Grafikwerkstatt, hatte ich überlegt, den Netzplan (siehe rechts) generell zu überarbeiten. Nun frage ich mich jedoch, ob die von mir erstellte Version (vorerst nur extern) in ausreichendem Maße vom Original abweicht, das ich als Basis verwendet habe. --StG1990 Disk. 17:39, 24. Sep. 2010 (CEST)

Die Frage ist generell, ob ein solcher Plan Schöpfungshöhe erreicht. Dies haben wir schon oft besprochen, meist mit unterschiedlichen Auffassungen. --ireas :disk: :bew: 17:56, 24. Sep. 2010 (CEST)
Solche Karten sind nicht urheberrechtlich, da ihre Gestaltung, die alltäglicher Verkehrkarten nicht überschreiten, und somit eine Kopie eines Musters ist und keine geistig-persönliche Schöpfung. ..Darah Dan Doa.suhadi 18:17, 24. Sep. 2010 (CEST)
Hier wurde ein ähnlicher Plan nach SF-Diskussion gelöscht. --ireas :disk: :bew: 18:38, 24. Sep. 2010 (CEST)
Die von dir erstellte Version ist doch nur das Original, in dem du alles gelöscht hast, was nicht S-Bahn ist. Eine eigene Schöpfung ist das nicht, im Gegensatz zum Plan hier rechts. Die Linienverläufe sind dieselben. Die Abstände zwischen den Stationen haben teils unterschiedliche Abstände, die sich nur dadurch erklären, dass im Original mehr Linien waren (z.B. zwischen Mörfelden und Groß-Gerau-Dornberg oder der große Abstand von Eschborn Süd und Rödelheim). Auch die Anordnung der Schrift ist dieselbe, gut bei Offenbach Ost zu sehen, das verschoben neben der Bahnhofssignatur steht, weil im Original noch das P+R-Zeichen kommt, oder beim unnötig zweizeilig gesetzten Eschborn Süd.
Urheberrechtlich ist ein Netzplan auf der Grenze dessen, wo man halbwegs sicher sagen kann, ob es SH hat oder nicht, siehe dazu auch en:Tube map#Spin-offs and imitations: While London Underground have been protective of their copyright…. Es geht also doch. Vielen Reiseführerherstellern ist die Sache jedenfalls offensichtlich zu heiß, sie stellen lieber eigene Pläne her, die auch anders aussehen (Linienverläufe, Linienstärke, Darstellung der Bahnhöfe, Schriftart...) NNW 19:09, 24. Sep. 2010 (CEST)
Natürlich ist das der Plan, wo ich alles unnötige gelöscht habe. Er gibt eben die Realität deutlich richtiger wieder als unser aktuell verwendeter. Ich habe den Plan schließlich auch extra extern hochgeladen, da ich nicht sicher war, ob er hier richtig verwendet werden kann. Die optischen Kritikpunkte würde ich noch überarbeiten, falls es es dann möglich würde den Plan hier zu verwenden. --StG1990 Disk. 19:48, 24. Sep. 2010 (CEST)
Wenn du die Realität darstellen willst, solltest du einen topografischen Plan wie den von der Berliner S-Bahn machen. Schematische Pläne sind mehr oder minder gleich weit weg von der Realität. Da auf dem Originalplan ein © des RMV zu finden ist, würde ich persönlich davon abraten, dass du deine Version hochlädst, und es mit den Reiseführerverlagen halten. Entweder komplett umarbeiten wie hier rechts oder damit rechnen, dass sich jemand bei dir meldet, mögliche Schöpfungshöhe hin, möglicher Copyfraud her. Hängt von deiner Risikobereitschaft ab. NNW 20:20, 24. Sep. 2010 (CEST)
@ireas: Da wurde die SH aber auch schon angezweifelt.
@NNW: Wie mache ich denn einen schematischen Plan, der dann nicht so aussieht wie der hier? Diese Pläne sind immer das selbe, deshalb sehe ich da auch keine schöpferische Leistung drin. Und ein (c)-Tag heißt noch lange nichts. ..Darah Dan Doa.suhadi 20:34, 24. Sep. 2010 (CEST)
Dass es umstritten ist, habe ich nicht bestritten (was nicht umstritten in der WP?). Ich selbst würde mich auch nicht festlegen wollen, ob ein © hier rechtlich einwandfrei ist oder nicht, das geht letztlich nur vor Gericht. Ich schließe nur aus dem Verhalten von Verlagen, die sich tagtäglich professionell mit Rechtsfragen abgeben müssen, dass für sie die Mühen und Kosten, etwas Neues herstellen zu müssen, kleiner sind als Wahrscheinlichkeit, dass das © rechtens ist. Wie gesagt, nur ein Indiz; finde ich bei Leuten, deren Existenz davon abhängt, weil sie damit Geld verdienen wollen und müssen, jedenfalls gewichtiger als ein Votum von uns Hobby-Paragrafenauslegern. Deswegen würde ich auch nie sagen, etwas „ist“ frei/nicht frei, ich sage, etwas „könnte sein“ mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit. Das gehen wir beide halt anders an. Aber das mag jeder handhaben, wie er mag. Und jeder Dritte interpretieren, wie er mag. Ich finde übrigens interessant, dass ausgerechnet Jcornelius, der sich sehr mit Nahverkehr beschäftigt, nicht den Originalplan hochgeladen hat, sondern diese Eigenanfertigung.
Der Plan hier rechts führt die Linien ganz anders als das RMV-Original, angefangen vom nicht vorhandenen Innenstadtbogen bis zur Form der Außenarme. Selbst die Darstellung der Knicke ist anders, im Original mit abgerundeten Ecken, hier richtig eckig. Die Bahnhöfe sind anders dargestellt, z.B. ohne fetten Rand bei Übergangsbahnhöfen zur Regionalbahn. Andere Möglichkeiten sieht man beim HVV-Plan oder Berlin-Plan. Da geht also einiges. Die Schriftart ist eine andere, vor allem wurde aber ein ganz anderes Schema bei der Platzierung der Namen an den Bahnhofspunkten verwendet (grundsätzlich schräge Schrift bei horizontalen Linien). Obwohl die Linienfarben vorgegeben sind, hat die Karte rechts keine schwarze Umrandung um die gelbe S4. Auf die RMV-typische Form und Schrift der Liniensymbole ist verzichtet worden. Gerade weil es sich hier um einen schematischen Plan handelt, gibt es unzählige Möglichkeiten, ein Liniennetz darzustellen. Es ist daher mMn völlig unnötig, sich so nahe am Original zu bewegen und eine mögliche URV zu provozieren. Linienfarbe und – wenn man mag – auch Linienlogos ausgenommen kann alles anders gemacht werden. Neben den Punkten, die ich schon genannt habe, können das auch zusätzliche Elemente sein: Gewässer (auch schon im RMV-Plan), Kreisgrenzen, Tarifgrenzen… Wie es auch ganz anders geht, zeigte der frühere VVS-Plan, der rautenförmig angelegt war, in der Form wohl einmalig. NNW 21:44, 24. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe die unnötig langen Abstände mal entfernt (neue Version hier) und warte jetzt mal, bis die Diskussion hier fertig ist. --StG1990 Disk. 20:47, 24. Sep. 2010 (CEST)
Nur ein Hinweis für eine offene Datengrundlage: Die ÖPNV-Karte von OpenStreetMap. Die Daten können auch als Vektordaten (svg) bzw. als XML-Daten heruntergeladen und weiteverarbeitet werden. Mit den XML-Daten kannst du dann einen Renderer mit eigenem Stylesheet füttern. Nicht unaufwendig, aber auf der lizenzrechtlich sicheren Seite. — Raymond Disk. 10:11, 26. Sep. 2010 (CEST)

Flickr Bilder in deWP

Hallo. Eine Frage, sind Flickr-Bilder in deutschen Wikipedia auch erlaubt ohne sie auf Commons hochzuladen? Grund: Ich würde gerne einige Bilder von Wolkenkratzern in Dubai hochladen, jedoch gibt es in den Vereinigten Arabischen Emiraten keine Panoramafreiheit, d.h. Bilder von Bauwerken werden auf Commons gelöscht, hier scheinen sie erlaubt zu sein (vgl. alle Bilder von Burdsch Chalifa sind nur in deWP gespeichert). PS: Ich rede nur von Bildern auf Flickr, deren Linzenen auf Commons zulässig wären. Gruß, Jerchel 13:27, 26. Sep. 2010 (CEST)

Wenn die Lizenzen frei sind, also CC-by oder CC-by-sa o.ä., und du dich an die Lizenzbedingungen hältst, dann steht dir nichts im weg. ..Darah Dan Doa.suhadi 13:31, 26. Sep. 2010 (CEST)
Das größte Problem ist die Dokumentation der Lizenzen. Bei Flickr kann leider jeder seine Lizenzen ändern, ohne das es irgendwo dokumentiert wäre (Seit Getty Images dort Geld für Fotos bietet, kommt das offenbar häufiger vor). Klar, CC-Lizenzen sind unumkehrbar, aber wie beweisen, dass ein Foto jemals auf Flickr unter einer solchen Lizenz veröffentlicht war, wenn der Fotograf womöglich das Gegenteil behauptet? Auf Commons sorgt der Flickr-Upload-Bot dafür und der Bot irrt bekanntlich nicht. Haben wir hier so etwas auch oder ist dergleichen angedacht? -- Herby 13:44, 26. Sep. 2010 (CEST)
Nicht das es mir bekannt wäre. Du kannst ja einen Screenshot machen und den an die Permission schicken. Wenn die das nachprüfen, sollte das Okay sein. ..Darah Dan Doa.suhadi 19:59, 26. Sep. 2010 (CEST)

Lizenz beim Übertragen nach Commons

Meiner Meinung ist das nicht zulässig, da einmal angegebene Lizenzen nicht zurückgenommen werden dürfen. Oder geht es, weil CC-BY-SA-3.0-DE „freier“ ist als die ursprüngliche Lizenz bei de-WP ({{Bild-GFDL}})? --Leyo 15:31, 20. Sep. 2010 (CEST)

Schon alleine als Nachweis für bereits erfolgte Nachnutzungen unter GFDL sollte m.E. die GFDL als Zweitlizenz erhalten bleiben, egal ob "unfreier" oder nicht. --Martina Nolte Disk. 16:40, 20. Sep. 2010 (CEST)
Ack Martina. -- smial 17:12, 20. Sep. 2010 (CEST)
+1. Übrigens ist nicht eindeutig klar, woher du die Lizenzinfos hast. Besser wäre ein genauer Link auf das Bild (bzw. auf das Logbuch) in de. --Isderion 17:17, 20. Sep. 2010 (CEST)
Wie gewünscht: Datei:Gedenktafel Schiffbrücke Koblenz.jpg, Logbuch. --Leyo 17:29, 20. Sep. 2010 (CEST)
Nee, das hatte ich dann schon selber gefunden. Meine Anmerkung bezog sich mehr auf die Zukunft und den Vorschlag dann die Infos in die Zusammenfassungszeile zu schreiben (dort statt "license from de-WP" "licence from http://de.wiki.x.io/w/index.php?title=Spezial%3ALogbuch&page=Datei%3AGedenktafel+Schiffbr%FCcke+Koblenz.jpg"). ;) --Isderion 17:39, 20. Sep. 2010 (CEST)
Ein Direktlink ist praktisch, aber ich hatte die Lizenz ja nicht vom Logbuch, sondern aus der mittlerweile gelöschten Dateibeschreibungsseite. ;-) --Leyo 17:52, 20. Sep. 2010 (CEST)
In diesem Fall steht die Lizenz aber auch im Logbuch. Ob jetzt ein Link zur gelöschten Bildbeschreibungsseite oder zum Logbuch besser ist, ist imho nicht so wichtig, hauptsache man weiß, wo die Information her kommt, sodass es auch durch Dritte (Administratoren) nachvollzogen werden kann. --Isderion 20:41, 20. Sep. 2010 (CEST)
… was in diesem Fall ja gewährleistet war. --Leyo 20:45, 20. Sep. 2010 (CEST)
Ich bin der Urheber der Fotos und stelle sie unter eine freiere Lizenz. Das ist ja wohl ganz alleine meine Sache. Außerdem wurde das schon 1000 Mal durchgekaut und jedes Mal so gemacht bei meinen letzten Commonsübertragungen. --Schaengel 19:51, 20. Sep. 2010 (CEST)
Du kannst sie jederzeit unter eine freiere Lizenz zweitlizenzieren. Wo wurde das 1000mal durchgekaut? Mich würde wundern, wenn offizielle Politik auf Commons wäre, beim Import eine gültige Lizenz zurückzunehmen und damit Weiternutzern den Nachweis zu entziehen. --Martina Nolte Disk. 20:07, 20. Sep. 2010 (CEST)
Hier --Schaengel 20:09, 20. Sep. 2010 (CEST)
Dem dort geäußerten widerspreche ich, so wie vermutlich ein Großteil der anderen Benutzer, die hier rumlaufen… --ireas :disk: :bew: 20:12, 20. Sep. 2010 (CEST)
(BK) Naja, FzW... Ich meinte: hier auf URF oder auf Commons?? --Martina Nolte Disk. 20:14, 20. Sep. 2010 (CEST)
(BK) Ich halte die gegebenen Auskünfte dort ebenfalls für ... unsachgemäß. Unabhängig davon, ob man irgendwelche Lizenzen für freier oder unfreier, geeignet oder ungeeignet für die WP hält, so kann man die GFDL nicht einfach zurücknehmen. Allenfalls durch CC0 oder PD/Gemeinfrei ersetzen, aber nicht durch eine andere Lizenz, die irgendwelche Einschränkungen enthält. -- smial 20:18, 20. Sep. 2010 (CEST)
Also das ist echt wieder unglaublich, was hier für eine Bürokratie aufgebaut wird. Jeder Beamter ist flexibler. Ich stelle meine Bilder untere eine freiere Lizenz, erwarte auch kein Danke schön dafür, aber auch nicht, dass mir ständig Steine zwischen die Beine geworfen werden. Jeder der meine Fotos unter einer alten Lizennz benutzt hat ist doch froh, das er sie nun unter einer freieren Lizenz benutzen kann. So werde ich sicher keine Bilder mehr nach Commons verschieben und schon gar nicht unter eine freiere Lizenz, wenn ich danach erst mal tagelang diskutieren muss. --Schaengel 20:20, 20. Sep. 2010 (CEST)
Du musst gar nichts diskutieren; wir begrüßen es, wenn du deine Dateien nach Commons verschiebst oder gleich dort hochlädst – solange du nicht eingeräumte Nutzungsrechte zurückrufst, was du rein rechtlich nur in Spezialfällen kannst. Die Flexibilität des Internets hat damit nichts zu tun. Grüße, --ireas :disk: :bew: 20:26, 20. Sep. 2010 (CEST)
Komisch ich habe sicher fast 100 Bilder nach Commons verschoben und jedes mal ging es so. Und nochmal, die Lizenz ist FREIER also keinerlei Einschränkungen zu der vorherigen Lizenz. --Schaengel 20:29, 20. Sep. 2010 (CEST)
An Smial und Ireas: Die GFDL wird ja nicht zurückgenommen, wenn man sie bei der Übertragung nach Commons nicht mehr erwähnt; wer solche Bilder bereits unter der GFDL weiternutzt, darf dies weiterhin; es dürfte nur schwierig werden, zu belegen, dass das Bild unter diese Lizenz gestellt wurde. Da aber der einzige, mit dem es deswegen theoretisch Probleme geben könnte, der Urheber Schaengel selbst ist, der sich, nehme ich an, gewiss bei keinem Weiternutzer darüber beschweren wird, dass er ein Bild nach GFDL statt nach CC-BY-SA nutzt, besteht wohl in der Praxis kein Problem. Gestumblindi 20:47, 20. Sep. 2010 (CEST)
Wenn er das Nutzungsrecht nicht zurückziehen will, wieso soll dann die GFDL-Vorlage raus? Aus Gründen der Dokumentation sollte die IMHO drin bleiben. --ireas :disk: :bew: 20:50, 20. Sep. 2010 (CEST)
Die Dokumentation interessiert aber keinen, mich jedenfalls nicht. --Schaengel 21:06, 20. Sep. 2010 (CEST)
Was ist das Problem an der Doppellizenzierung? --Martina Nolte Disk. 22:33, 20. Sep. 2010 (CEST)
Sie ist unnötig und sehr verwirrend. --Schaengel 23:24, 20. Sep. 2010 (CEST)
NE, du ahst das Bild unter GDFL veröffentlicht und es sitdavon auszugehen , dass es gibt Leute die das schon so verwenden. Also musst du erwähnen das dieses Bild auf De: vor Verschiebung unter GDFL lizeziert war! Denn das Problem ist, dass die GDFL Lizenz nach der verschiebung nicht mehr sichtbar ist. Wie gesagt, als Pfilcht erachte ich das erwähnen, nicht unbedingt den GDFL Baustein auf Commons setzen. Bobo11 15:46, 21. Sep. 2010 (CEST)
Da ich der Rechteinhaber der Bilder bin, bin auch ich der Einzige, der einen Verstoß gegen die Lizenz verfolgen kann. Dieses werde ich aber NICHT tun. Außerdem liegt kein Verstoß vor, da die neue Lizenz freier ist. --Schaengel 16:40, 21. Sep. 2010 (CEST)
Naja, rein formal gesehen ist es ein Verstoss gegen die CC-BY-SA, wenn man ein Bild das (wirklich) nur unter dieser Lizenz lizenziert ist, als GNU-FDL-lizenziert ausgibt, ohne die CC-BY-SA zu erwähnen. Die CC-BY-SA verlangt, dass sie erwähnt wird, und man kann nicht einfach an ihrer Stelle eine unfreiere Lizenz angeben. Aber du hast auch recht damit, dass es hier ein völlig theoretisches Problem ist, da du selbst der Rechteinhaber bist und ja weisst, dass du diese Bilder unter GNU-FDL gestellt hast. Gestumblindi 16:45, 21. Sep. 2010 (CEST)
Eben und wie oft muss ich noch meinen Willen äußern, dass ich die Bilder unter eine freiere Lizenz stelle. Wer sie unter GFDL lizenziert verstößt in meinen Augen nicht gegen die Lizenz. Mein WILLE ist bei MEINEN Fotos maßgeblich, nicht was andere hier denken. --Schaengel 16:48, 21. Sep. 2010 (CEST)
TRozdem, wenn du eien Bild einmal unter GDFL und einmal unter CC-by-sa freigegeben hast, beliben beide Lizenzen gültig. Den Rückzug einer Lizenz ist nicht! Und ein verstecken einer dieser Varianten deinerseits, ist alles andere als nett. Sprich eigentlich einen Verstoss gegen Treu und Glauben, da eine der beiden Lizenzen (hier GDFL) verschweigst, weil sie nicht mehr sichtbar ist. Wie schon geschieben, wichtig ist das du erwähnst das dieses Bild auch unter GDFL freigegeben ist. Was ist so schlimm daran wenn man ein Sätzchen einfügt; „Die Verwendung des Bildes ist auch unter Verwendung der Lizenz XY gestattet“ oder ähnlich. Bobo11 17:33, 21. Sep. 2010 (CEST)
Das Mitführen des GFDL-Bausteins ist gar noch einfacher als extra Sätze zu formulieren, zumal dafür auch schon zahlreiche Übersetzungen in andere Sprachen bereitstehen. Unter Kunden-, äh, Nachnutzerfreundlichkeit verstehe ich was anderes. Und was die Übersichtlichkeit angeht: Jemand, dem solch ein zweiter Lizenzbaustein schon zu verwirrend ist, der wird die Bildbeschreibungsseite auf commons gleich gar nicht finden und erst recht nicht in der Lage sein, diesen überraschenden Lizenzwechsel nachzuvollziehen. Wer die GFDL ablehnt, der soll das bitte gerne tun, aber wenn die einmal drin war, gehört die weiterhin mitgeführt, diese Transparenz sind wir unseren Nachnutzern schuldig, selbst dann, wenn es irgendeine rechtliche Möglichkeit gibt, das zu umgehen. -- smial 17:59, 21. Sep. 2010 (CEST)
Bitte mal ein Beispiel, wen und wann das jemanden stören sollte, dass GDFL fehlt. Und bitte davon ausgehen, dass ich als Urheber nichts unternehmen werde, der bei meinem Bild GDFL angibt. Ein konkretes Beispiel bitte und keine Theorie. CC-by-sa ist freier und deswegen nutzerfreundlicher. Aber wenn gewünscht, lass ich meine Bilder auch gerne unter GDFL. Entscheidet euch. Auf das hin und her habe ich keine Lust. --Schaengel 18:40, 21. Sep. 2010 (CEST)
Ein konkretes Beispiel habe ich nicht. Aber die Vermutung, daß es für ein beliebiges Projekt außerhalb der Wikipedia, das unter GFDL lizensiert ist, nützlich sein kann, wenn dort Medien verwendet werden können, ohne sich einen Kopf darum machen zu müssen, ob die gerade aktuelle cc-Lizenz kompatibel ist oder nicht. Indem diese Lizenz zusätzlich zu anderen angeboten wird, erweitert sich der Nachnutzerkreis und mithin die "Freiheit" der Medien. Just my 2 €cents. Wie gesagt: Bei neuen Uploads muß jeder selbst wissen, was er anbietet, ich für mein Teil kombiniere halt die GFDL mit einer anderen freien Lizenz, um ein möglichst flexibles Angebot zu liefern, ohne per PD/Gemeinfreiheit/CC0 auf praktisch alle Rechte zu verzichten und um eben den copyleft-Gedanken zu unterstützen. -- smial 18:52, 21. Sep. 2010 (CEST)
Wie kann etwas GDFL fähig sein aber nicht CC??? CC ist freier. --Schaengel 18:54, 21. Sep. 2010 (CEST)
Nachnutzer, die deine Bilder unter der GFDL nutzen, können so nicht mehr nachweisen, dass sie die Lizenz einhalten (weil sie beim Original ja nicht mehr vorhanden ist). -- Chaddy · DDÜP 18:47, 21. Sep. 2010 (CEST)
Das stimmt, aber der einzige, mit dem diese Nachnutzer theoretisch Probleme deswegen bekommen könnten, ist ja der Rechteinhaber, das ist Schaengel selbst, also eine ziemlich abgehobene theoretische Betrachtung hier. Gestumblindi 18:49, 21. Sep. 2010 (CEST)
Rede ich eigentlich chinesisch??? Ich bin der Einzige, der soetwas verfolgen könnte, werde es aber nicht tun, da es mein Willen ist, dass meine Bilder freier sind. --Schaengel 18:50, 21. Sep. 2010 (CEST)
Mir würden das hier viele nicht glauben und auf das ausdrückliche Beibehalten der Erstlizenzierung bestehen. --Martina Nolte Disk. 19:16, 21. Sep. 2010 (CEST)
OK dann belassen wir es bei GDFL und ich widerrufe CC-by-sa. Jedenfalls werde ich kein CC-by-sa mehr ergänzen. Ein hoch auf die Bürokratie, denn es soll ja so benutzerfreundlich werden, echt ein Hohn. --Schaengel 19:20, 21. Sep. 2010 (CEST)
Äh… hast du gelesen, was wir geschrieben haben? --ireas :disk: :bew: 19:25, 21. Sep. 2010 (CEST)
Sorry, aber ich verstehe echt nicht, wieso du dich hier so aufregst. Überhaupt verstehe ich nicht, wie man zu diesem Thema so viel diskutieren kann... -- Chaddy · DDÜP 19:24, 21. Sep. 2010 (CEST)
Schaengel, du kannst die GFDL lassen UND die CC zusätzlich hinzufügen. Der Nachnutzer kann sich für eins von beidem entscheiden wie er lustig ist. Freier ist es, beide anzubieten (siehe smial 18:52, 21. Sep. 2010 ). --Martina Nolte Disk. 19:31, 21. Sep. 2010 (CEST)
Das ist völliger Unsinn und von mir ausdrücklich nicht gewünscht. --Schaengel 19:49, 21. Sep. 2010 (CEST)
Das ist kein Unsinn, sondern ausführlich begründet worden und einklich auch Konsens. Dein Starrsinn ist mir völlig unbegreiflich. Für mich EOD an dieser Stelle, sei es wie es sei... -- smial 21:18, 21. Sep. 2010 (CEST)
Was soll daran denn völliger Unsinn sein??? -- Chaddy · DDÜP 21:58, 21. Sep. 2010 (CEST)
"Bitte mal ein Beispiel, wen und wann das jemanden stören sollte, dass GDFL fehlt." - Auf Commons müssen z. B. regelmässig Collagen gelöscht werden, weil die Ersteller verschiedene freie Bilder zusammengestellt haben, deren Lizenzen jedoch nicht kompatibel sind. Wenn da also jemand eine Collage aus GFDL-Bildern macht und jemand anderes nun entdeckt, dass eines der Bilder ausschließlich unter einer anderen Lizenz als der GFDL freigegeben ist, müsste die ganze Collage gelöscht werden. D.h. auch wenn du als Urheber keine Probleme mit der Verwendung hast, können Admins auf anderen, auch externen, Projekten das ja nicht riechen und werden es deshalb als Lizenzverletzung behandeln. --Kam Solusar 18:39, 22. Sep. 2010 (CEST)
Um zu dem gesagten mal ein Beispiel zu nennen, in dem es um solch ein abgeleitetes Werk geht: Bitteschön. Es ist also durchaus sinnvoll Bilder unter beide Lizenzen zu stellen, um abgeleitete Werke zu ermöglichen. Eine andere Möglichkeit wäre CC-BY oder gleich PD, damit gäbe es überhaupt kein Problem mehr. Ist aber hier anscheinend keine Option. --Trac3R 16:06, 27. Sep. 2010 (CEST)

Hilfe mit Lizenz

Vorgeschichte: ...Archiv...#Sie wollen mir was löschen .... Wurde gelöscht, ich habe es also hier hochgeladen, s. Datei:SocAnoOkNe.jpg, es ist mir aber nicht klar, was für Lizenz da hinkommt. Kann das bitte jemand nachtragen? Vielen Dank im Voraus, -jkb- 13:50, 26. Sep. 2010 (CEST)

Ich habs kurzerhand als PD-SH getaggt, Schrift ist klar, Gitterstäbe erreichen auch keine überdurchschnittliche Gestaltung, bleibt die taube. Für mich kein schöpferisches Werk mit erkennbarer Individualität. Die Fotografie und der Scan sind 2D-Kopien, also irrelevant. Wer SH sieht, möchte sie bitte begründen. --Marcela   14:55, 26. Sep. 2010 (CEST)
Hmmmm … ich meine in der zeichnerischen Darstellung von Taube mit Rotem Stern im Schnabel, hinter Gitterstäben eine geistig-schöpferische Leistung zu erkennen, die durchaus Schöpfungshöhe erreicht. Diese sehe ich auch im individuellen Strich der grafischen Illustration. Gleiches gilt meines Erachtens für die von Hand individuell gestaltete Schrift. Soweit ich weiß gilt die Einschränkung bei Schriftzügen nur für aus vorhandenen Schriftsätzen gesetzte Worte. Gruß von einem Illustrator, — frank 15:13, 26. Sep. 2010 (CEST)
Grad gesehen. Danke. -jkb- 14:56, 26. Sep. 2010 (CEST)
Ach ja, in der ersten Diskussion hat jemand über etwas wie EU-anon geredet, ich dachte ich finde es hier, aber nichts da... Ist aber so erledigt. Gruß -jkb- 14:59, 26. Sep. 2010 (CEST)
Hier kommt besonders auf die Verwendung an. Gebrauchswerk oder bildende Kunst? Letzteres wäre urh. geschützt. ..Darah Dan Doa.suhadi 20:02, 26. Sep. 2010 (CEST)
Natürlich ausschließlich (!) Gebrauchswerk. Wurde gleich nach der Intervention von irgendjemandem gemcht, in diversen Druckerein usw. vervielfältigt und die Straßen von Prag wurden damit tapeziert als Protest gegen die Okkupation. Ausdruck von Protest i.e. politischer Meinung. -jkb- 20:40, 26. Sep. 2010 (CEST)
Politische Plakate erfüllen immer einen Gebrauchszweck und werden nicht als Kunstwerke erschaffen. Hier liegt nicht der Fall vor, daß ein Kunstwerk zu einem Plakat umgestaltet wurde. --Marcela   10:09, 27. Sep. 2010 (CEST)
Ich seh's eher wie Frank. Die Gestaltung des Sterns, die in den Zehen aufgegriffen wird, die trotzig vorgeschobene untere Schnabelhälfte, die Verflechtung der Gitterstäbe an den Kreuzungspunkten, insgesamt die stark abstrahierte Darstellungsform spricht alles eher für den von der Rspr geforderten erhöhten schöpferischen Eigentümlichkeitsgrad und hebt das Plakat von der durchschnittlichen polit Gebrauchsgrafik ab. Aber wahrscheinlich kommt in wenigen Jahrzehnten § 66 UrhG zum Zuge.--Olag 16:58, 27. Sep. 2010 (CEST)
Olag, die Intervention fing an so gegen 1:00 Uhr nachts, und gleich am Morgen wurde mit diesen Plakaten die Stadt tapeziert. Willst du allen Ernstes meinen, da hat sich ein Künstler in sein Arttelier gesetzt, Wein eingeschenkt, etwas gegrübelt, und ein paar Entwürfe hingekritzelt? -jkb- 17:15, 27. Sep. 2010 (CEST)
Na ja, anders betrachtet: dass wir es so gerne hätten, liegt doch wohl daran, dass es so schön gestaltet ist. Und der Künstler/Aktivist wollte ja gerade, dass es möglichst weit und unkompliziert verbreitet wird. Da es aber (nach deutschem und heutigem tschechischem Recht) keinen konkludenten Verzicht auf das Urheberrecht gibt, weiß ich nicht, wie sich das formal korrekt machen lässt. Aber halte Dich im Zweifel an Marcela, der hat hier mehr praktische Erfahrung mit Lizenzfragen als ich. Ich bin sozusagen dabei mich einzuarbeiten - und eher neugierig warum hier manches so und nicht anders entschieden wird.--Olag 17:51, 27. Sep. 2010 (CEST)

Bitte um Klärung: "Susi Weigel"-Ausstellungsplakat. Danke!

Datei:Susi Weigel-Plakat.jpg
Plakat der bis 16. Jänner 2011 verlängerten Susi Weigel-Ausstellung

Kann sich bitte jemand dieses Problemchens annehmen? Die Museumsdirektorin hat ihre Zustimmung zur Veröffentlichung und Weiterverwendung des Ausstellungsplaktes unter der Auflage des Vermerks "© Frauenmuseum Hittisau (Grafik: Christiane Eberle)" schriftlich gewährt, ihre Kontaktdaten habe ich angeführt, wer's wie JuTa nicht glaubt, soll's im Interesse von Wikipedia selbst klären. Ich habe getan, was meines Erachtens zu tun war. Mehr mag ich in dieser Angelegenheit nicht mehr tun, da ich nicht auf Beschäftigungstherapie stehe, sorry. Danke! --Popmuseum 06:57, 27. Sep. 2010 (CEST)

  1. auch in Österreich gibts kein Copyright, das ist rechtlich wirkungslos und kennzeichnet höchstens die Bemerkung für angloamerikanische Betrachter, daß da etwas geschützt ist
  2. Die Museumsdirektorin hat wahrscheinlich nicht die erforderlichen Rechte, über das Plakat zu befinden. Urheberrecht liegt wahrscheinlich bei mehreren Personen, alle müssen zustimmen
  3. benötigt wird die Zustimmung des Fotografen, Grafikerin reicht nicht aus. Falls die Grafikerin die Fotografin ist, so muß sie dem Museum die vollumfänglichen Nutzungsrechte übertragen haben, wenn das Museum darüber bestimmen möchte. --Marcela   08:32, 27. Sep. 2010 (CEST)
Danke für Deine Antwort (die zwei Mal beim Wörtchen "wahrscheinlich" Zuflucht sucht). Ich habe selbstverständlich die Museumsdirektorin gefragt, wer der Urheber des historischen Fotos ist, der aber allem Anschein nach nicht bekannt ist, weil's vermutlich "nur" eine private Fotografie ist, die sich daher offenbar ohne Autorenvermerk in Susi Weigels Nachlass befunden hat.
Seit dem Frühjahr (2010) hat das Frauenmuseum mit diesem Ausstellungsplakat die "Susi Weigel"-Werkschau eifrigst beworben, ohne dass sich der Autor des Fotos gemeldet hat.
Das Ausstellungsplakat ist verkleinert zugleich die Titelseite des Ausstellungsfolders, der gleichfalls in großer Auflage veröffentlicht wurde, ohne dass sich der Autor des Fotos gemeldet hat. Dieser war nicht mehr zu eruieren, ist somit unbekannt. Das Ausstellungsplakat wurde jedenfalls als Werbemittel für das Frauenmuseum Hittisau in Auftrag gegeben und gestaltet.
Die Verwendung dieses Werbemittels in Wikipedia und die allfällige Weiterverwendung wurde unter der Auflage schriftlich gestattet, dass das Frauenmuseum und dessen Graphikerin genannt werden, was erfolgt ist. Wo ist das Problem? Was ist in diesem Fall noch unklar? --Popmuseum 08:33, 27. Sep. 2010 (CEST)
Die Dargestellte ist auf dem Foto mit Sicherheit älter als 25 Jahre. Und selbst wenn sie 25 wäre, dann hätte der Fotograf unmittelbar nach der Aufnahme tot umfallen müssen, daß das Bild heute frei wäre. Da dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht der Fall ist, stellt schon das Plakat als solches eine Urheberrechtsverletzung dar. "Wo kein Kläger da kein Richter" betrachten wir hierbei nicht. Die Erben des Fotografen haben heute noch Rechte an dem Bild und dies ignorieren wir nicht. Wenn es die Grafikerin und das Museum ignorieren, tun sie das auf eigene Gefahr. In Wikipedia dulden wir nur Werke, die zu einem zumindest sehr hohen Wahrscheinlichkeitsgrad frei sind, was hier mit Sicherheit nicht der Fall ist. "Aus dem Nachlaß" ist übrigens auch unbedeutend, da der Besitz eines Fotos keine Rechte daran begründet. (alles hier Geschriebene nach österrreichischem Recht) --Marcela   08:56, 27. Sep. 2010 (CEST)
Danke für Deine rasche und ausführliche Antwort. --Popmuseum 09:13, 27. Sep. 2010 (CEST)
Kleiner rechtlicher Exkurs:
Es greift § 10 ö. Urheberrechtsgesetz, § 12 ist nicht anhängig, wäre es allemals, falls das Foto ausschließlich zeitnah zeitgenössisch erschienen wäre und anderwertig nicht verfügbar wäre. Zu beachten sind die Verwertungsrechte §§ 14-16. Zur Übertragbarkeit von Urheberrechten siehe §§ 19 und 23, insbesondere § 23 (3). Interessant könnte eventuell § 76b (Editio princeps sein, allerdings dürfte es schwerfallen, zu beweisen, daß das Foto bisher niemals erschienen ist. --Marcela   09:15, 27. Sep. 2010 (CEST) PS: ich würde das Bild ja auch zu gerne behalten.... :-(
Nochmals herzlichen Dank. Das Foto (meiner Großtante) ist mit großer Wahrscheinlichkeit noch nie zuvor veröffentlicht worden. Es gab zeitlebens so gut wie keine Berichte über sie, weil sie offenbar nach dem Motto "Ein anständiger Mensch steht nicht in der Zeitung" mehr oder minder stets im Verborgenen gearbeitet hat. --Popmuseum 09:24, 27. Sep. 2010 (CEST)
Na wenn das kein Strohhalm ist! Also besitzt du das Urheberrecht gem. ö. UrhG § 76b für 25 Jahre als Erstveröffentlicher? --Marcela   09:55, 27. Sep. 2010 (CEST)
Ja, aber nicht ich, sondern das Frauenmuseum. Das war meine Argumentation und der Tenor der nachfolgenden Veröffentlichungserlaubnis des Frauenmuseum Hittisaus: "das plakat können sie sehr gerne verwenden (danke für die arbeit im übrigen), das foto war teil des nachlasses, gestaltet hat es unsere grafikerin christiane eberle. sie können folgende zeile hinzufügen: © Frauenmuseum Hittisau (Grafik: Christiane Eberle)." E-Mail von Mag. Stefania Pitscheider Soraperra (Direktorin des Frauenmuseums Hittisau, Platz 501, 6952 Hittisau, Austria, T +43 (0)5513 6209-30}} --Popmuseum 10:03, 27. Sep. 2010 (CEST)
Und welche Lizenz ist das? Wenn das {{Bild-by}} sein soll – ist die Dame sich im Klaren, dass das Bearbeitungen und kommerzielle Nutzung erlaubt? --ireas :disk: :bew: 13:27, 27. Sep. 2010 (CEST)
Ich weiß nicht, was die Dame weiß und kenne mich selbst mit den Feinheiten des Urheberechts nicht so gut aus, dass ich mit ihr darüber fachsimpeln möchte, weshalb ich es besser fände, wenn jemand, der im Urheberrecht firm ist, mit der erwähnten Dame über die diversen Lizensierungen spricht, weil nur so sichergestellt wird, dass das Ausstellungsplakat in den beiden verlinkten Artikeln erhalten bleibt. - Mir reicht's, wenn mir bei Euerer Diskussion die Haare zu Berge stehen, ich muss sie nicht auch noch spalten. :-)) --Popmuseum 18:42, 27. Sep. 2010 (CEST)

Erbitte weitere Meinungen! Haben wir hier den ersten Fall, wo Editio princeps für uns ausgelegt werden kann? Ich meine, ja. --Marcela   10:07, 27. Sep. 2010 (CEST)

Die Anwendung des § 71 setzt voraus, dass das Werk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gemeinfrei war. Das ist hier ja nicht so, oder habe ich etwas übersehen? --ireas :disk: :bew: 13:22, 27. Sep. 2010 (CEST)
Zum Zeitpunkt der Entstehung war Österreich nur Mitunterzeichner der Berner Konvention, da müßten also 50 Jahre nach Veröffentlichung gegolten haben. Da kein Urheber ermittelt wurde, gab es kein Auffrischen des Urheberrechts auf 70 Jahre pma. Aber ich kann mich auch irren...--Marcela   13:30, 27. Sep. 2010 (CEST)
Oh, historisches Urheberrecht – da halte ich mich zurück. :')
Die andere Frage wäre dann noch, ob ein ›Sie wollte nie in die Zeitung‹ die vom BGH hervorgehobene Beweispflicht erfüllt.
--ireas :disk: :bew: 13:41, 27. Sep. 2010 (CEST)
BGH? Wir bewegen uns hier auf österreichischem Glatteis! --Marcela   17:13, 27. Sep. 2010 (CEST)
Meine Meinung ist: Wir bewegen uns in der deutschsprachigen Wikipedia, und hier gilt das restriktivste Recht der Menge {D,A,CH} – und wenn es in D nicht geht, ist die eventuell großzügigere A-Rechtslage egal. --ireas :disk: :bew: 17:16, 27. Sep. 2010 (CEST)
Bevor wir die Rechtssprechung befragen müssen allerdings die §§ herhalten, erst wenn die keine erschöpfende Auskunft geben, wird in der Rechstssprechung und dann in Rechtsgutachten nachgesehen. Und wenn es denn nach österreichischem Recht ginge und nicht nach deutschem, dann wäre eben Commons zuständig, da dort Heimatrecht wie bei Panoramafreiheit gilt. --Marcela   17:21, 27. Sep. 2010 (CEST)

Lizenz Historisches Lexikon der Schweiz?

Steht das HLS unter einer in WP verwertbaren Lizenz? Ansonsten müsste man einige Artikel als URV daraus löschen lassen. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 20:33, 23. Sep. 2010 (CEST)

http://www.hls-dhs-dss.ch/redac/downloads/zitierrichtlinien.pdf --Leyo 20:36, 23. Sep. 2010 (CEST)
OK, die Antwort ist also nein. In dem Fall braucht der Artikel Jean-Louis Jeanmaire eine Versionslöschung. Gruss, --Cú Faoil RM-RH 20:42, 23. Sep. 2010 (CEST)
Bitte dann aber das unter WP:LKV beschriebene Vorgehen befolgen. -- Chaddy · DDÜP 22:59, 23. Sep. 2010 (CEST)

Meiner Meinung nach wird hier der Umgang mit Übernahmen aus dem HLS viel zu locker gesehen. Bloss oberflächlich umformulierte, aber ansonsten Satz für Satz (!) dem HLS folgende Artikel scheinen hier manche Leute für kein Problem zu halten; ich finde immer noch, dass man sowas löschen sollte. Siehe dazu Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/05#Aus_dem_HLS_umformulierte_Artikel. Vom Reiseaccount: --Tubed Smiling alias Gestumblindi 13:23, 28. Sep. 2010 (CEST)

Scanner Urheberrecht

Ich habe den Scanner unter der Adresse http://toolserver.org/~revvar/urv.php bei vielen Artikeln in der Wikipedia, egal ob neu oder alt ausprobiert. In jedem Artikel zeigt er Passagen an die angeblich gegen Urneberrecht verstößen. Es sind immer nur mehrere,kurze Textpassagen in den Artikeln. Der Scanner ist mir so gesehen ein echt großes Rätsel.Wenn es nach dem Scanner geht, verstößt ja jeder Artikel irgendwie, gegen den Urheberrechtsschutz. Eine Antwort wäre sehr nett. -- Der kleine Eisbär 16:55, 24. Sep. 2010 (CEST)

Der Scanner meldet auch, wenn er lediglich einzelne Satzfragmente irgendwo findet. Das ist aber absolut kein Problem, denn solche kurzen Teilsätze sind nich schützbar (sie haben keine Schöpfungshöhe) und können meistens gar nicht anders formuliert werden (aus diesem Grund findet man sie auch öfters im Internet). -- Chaddy · DDÜP 16:59, 24. Sep. 2010 (CEST)
Ein anderes Problem ist, dass viele andere Websiten Wikipedia-Inhalten ›klauen‹. Deshalb funktioniert der Scanner vermutlich nur bei neuen Artikeln zuverlässig. --ireas :disk: :bew: 17:25, 24. Sep. 2010 (CEST)
Man muss das gar nicht so tadelnd formulieren; die Übernahme unserer Inhalte durch andere Websites (oder auch gedruckt) ist ja ausdrücklich erwünscht, solange die Lizenz eingehalten wird (zu tadeln ist natürlich, wenn letzteres nicht der Fall ist). Aber natürlich heisst das schon, dass bei URV-Verdacht immer auch zu prüfen ist, wer nun von wem abgeschrieben hat - der Wikipedia-Autor von Website X oder die Website X von der Wikipedia. Vom Reiseaccount: --Tubed Smiling alias Gestumblindi 13:27, 28. Sep. 2010 (CEST)
Das war auch nicht wertend gemeint, deshalb schrieb ich das Klauen auch in Anführungszeihen. :) --ireas :disk: :bew: 13:29, 28. Sep. 2010 (CEST)
Der Scanner heißt nicht umsonst "...assistent". Ob eine URV vorliegt, muss man je nach Kontext von Fall zu Fall beurteilen, dass Teilsätze mangels Schöpfungshöhe nicht schützbar sind, kann man so nicht sagen, das hängt u.a. von der Textgattung (Literatur > Geisteswissenschaft > Technik) und dem Kreativitätsspielraum bei der konkreten Formulierung ab. Bitte Vorsicht mit so pauschalen Empfehlungen (a la "absolut kein Problem")!--Olag 15:43, 25. Sep. 2010 (CEST)

Duden von 1932

Hallo Leute! Ist der Duden von 1932 eigentlich schon deshalb gemeinfrei, weil er keinen alleinigen Autor hat und er schon deutlich über 70 Jahre alt ist, oder ist er nur gemeinfrei, wenn jeder der beteiligten Mitarbeiter seit 70 Jahren tot ist? Letztere Bedingung ist ja möglicherweise gar nicht erfüllt, und selbst wenn sie es wäre, dürfte sie praktisch nicht überprüfbar sein.
Falls es eine Rolle spielen sollte, erwähne ich sicherheitshalber noch, dass ich, falls erlaubt, eine Seite aus den Vorbemerkungen über Kommaregeln hochladen möchte. MfG Stefan Knauf 22:49, 27. Sep. 2010 (CEST)

Das Werk ist gemäß §65 Abs.1 dUrhG 70+1 Jahre geschützt, nach dem Tod des längstlebenden Miturheber. ..Darah Dan Doa.suhadi 22:52, 27. Sep. 2010 (CEST)
Hallo Darah Dan Doa! Schade. Aber Danke für die Auskunft. MfG Stefan Knauf 23:38, 27. Sep. 2010 (CEST)
Kein Problem. Du darfst mich auch Suhadi nennen. ..Darah Dan Doa.suhadi 23:40, 27. Sep. 2010 (CEST)
Gibt es einen Duden, der (außer als Datenbankwerk und damit Gesamtwerk) geschützt ist? Ich sehe da eigentlich überhaupt keine Schöpfungshöhe. --Marcela   09:00, 28. Sep. 2010 (CEST)
Der Einleitung, also der Erklärung wie ein Wörterbuch zu benutzen ist, würde ich schon SH zusprechen. Klar das sind nur um die 20-30 Seiten, trozdem bei dem Teil würde ich von einer Schützbarkeit ausgehen. Die Regeln und die Einträge, da geb ich Ralf Recht, das wird nur als Datenbank schützbar sein, nicht aber als einzeler Satz. In der Regel wird aber eh nur ein Zitat gebraucht, und das geht ja so oder so. --Bobo11 09:39, 28. Sep. 2010 (CEST)
Durch meinen Beitrag habe ich auch vorausgesetzt, dass es sich um ein Werk handelt. Ob es das nun wirklich ist, kann man nicht sagen, dafür muss man erst mal sehen worum es sich genau handelt. ..Darah Dan Doa.suhadi 10:49, 28. Sep. 2010 (CEST)

Sind solche Lizenzen gepaart nicht ein Widerspruch?

Auf KEB läuft als Nebenschauplatz eine Diskussion, welche ich gerne separat (und hoffentlich von den dortigen Emotionen entlastet) beantwortet haben möchte. Und es geht mir nur darum zu verstehen, weshalb sich eine Lizenz, in der ich ohne Einschränkung alles erlaube, nicht mit einer widerspricht, in der ich die kommerzielle Nutzung ausschliesse. Ist für mich einfach ein ?. -- Хрюша ?? 08:21, 28. Sep. 2010 (CEST)

Um näher dran zu sein, es geht um die Lizenzpaarung in diesem Bild. -- Хрюша ?? 08:37, 28. Sep. 2010 (CEST)

Es gibt auf Commons die Regel, daß man jegliche Lizenzen verwenden darf, egal in welcher Kombination, wenn eine der erlaubten freien Lizenzen darunter ist. Die zweite cc-by-nd-nc ist durchaus für gewisse Anwender viel freier als die erste, nämlich für Schüler und Studenten, allgemein für nichtkommerzielle Weiterverwendung. Insofern ist das eine sehr sinnvolle Kombination. --Marcela   08:58, 28. Sep. 2010 (CEST)
Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das: WP-intern dürfen sich Lizenzen widersprechen, ein Nachnutzer aber kann sich die ihm passendste Lizenz wählen (hier FAL) und dann z. B. einem Nachnutzer seines Derivats Veränderung und die kommerzielle Nutzung unterbinden (hier mit CC-by-nc-nd). -- Хрюша ?? 13:51, 28. Sep. 2010 (CEST)
Nein, wenn man ein Werk unter FAL nutzt, muss das Derivat auch FAL sein. Man kann sich halt eine der beiden für die eigene Verwendung aussuchen, aber die gewählte muss eingehalten werden.--Wiggum 13:53, 28. Sep. 2010 (CEST)
So, und weshalb sollte dann jemand eine Lizenz mit Einschränkungen wählen, wenn er es auch ohne Einschränkung haben kann? -- Хрюша ?? 15:16, 28. Sep. 2010 (CEST)

Natürlich ist das ein Widerspruch. Was man sich davon verspricht, weiß ich nicht, die CC-ND-NC ist im Beispielfall vollkommen nutzlos, da sie bei ansonsten gleichen Bedingungen (Namensnennung) viel mehr einschränkt. Die einzig sinnvolle Anwendung, die mir einfällt, wäre eine BY-NC, damit könnte man für nicht-kommerzielle Vorhaben die Viralität ausschalten.--Wiggum 13:49, 28. Sep. 2010 (CEST)

Die Lizenzen "widersprechen" sich nicht, sondern das Werk steht gleichzeitig parallel unter jeder einzelnen. Das nennt man Mehrfachlizenzierung und kann vor allem für abgeleitete Werke sinnvoll sein. #Lizenz beim Übertragen nach Commons diskutiert schon, wieso. Übrigens steht auch die Wikipedia selbst unter zwei inkompatiblen Lizenzen gleichzeitig, dennoch ist das kein Widerspruch. Viele Autoren geben ihre Bearbeitungen sogar noch zusätzlich unter anderen Lizenzen frei, das ist ebenfalls kein Widerspruch. --Trac3R 15:50, 28. Sep. 2010 (CEST)

Ich verstehe es nicht ganz. Nehmen wir an, ein Bild steht unter zwei Lizenzen. Ich erstelle nun ein abgeleitetes Werk und stelle es unter die restriktivere Lizenz. Wiederspräche ein solches Handeln nicht zumindest dem Geist der freieren (z.B. CC-)Lizenz, die ja fordert, dass auch alle abgeleiteten Werke unter dieser Lizenz stehen sollen? --Rosentod 15:57, 28. Sep. 2010 (CEST)

Der Autor hat sich ja nunmal dazu entschlossen, dem Nutzer beide Möglichkeiten zu gewähren. Der Nutzer kann sich eine der Lizenzen für sein abgeleitetes Werk aussuchen, muß sich dann aber an das gewählte Modell halten. Im Übrigen hat die hier angegebene CC Lizenz kein Copyleft (Share Alike), fordert also gerade nicht, dass abgeleitete Werke unter der gleichen Lizenz stehen müssen. Nur die Änderung des Werkes selbst (ich bin momentan nicht ganz sicher, ob das auch Collagen ausschließt) und eine kommerzielle Verwendung werden untersagt. Sie ist also was die Lizenzwahl für abgeleitete Werke (sofern ND das erlaubt) die Weiternutzung freier als eine mit SA, dadurch für den ein oder anderen Weiternutzer vielleicht durchaus sinnvoll, denn die Lizenz Freie Kunst hat ein Copyleft. Jedenfalls gibt es keinen Widerspruch nur dadurch, dass ein Mehrfachlizenzmodell gewählt wurde. --Trac3R 16:17, 28. Sep. 2010 (CEST)
Ich bezog mich nicht auf den konkreten Fall. Nehmen wir an, jemand stellt ein Bild unter cc-by-sa und cc-by-nc-sa. Das abgeleitete Werk wird nur unter cc-by-nc-sa gestellt. Das soll cc-by-sa nicht verletzen? --Rosentod 16:42, 28. Sep. 2010 (CEST)
Wenn ein Bild unter beiden Lizenzen gleichzeitig steht, also im Sinne von Mehrfachlizenzierung und nicht Sammelwerk, dann wird nicht eine der Lizenzen verletzt, wenn man sich für die Nutzung der anderen entscheidet. Beide Lizenzen dürfen singulär aber auch zusammen weiter genutzt werden. In dem von dir genannten theoretischen, singulären Fall, wäre das also eine korrekte Vorgehensweise. Du hast gerade selber den einzige Grund genannt, der diese Kombination sinnvoll macht, weil die eine Lizenz ansonsten die andere komplett enthält. Ansonsten hätte der Weiternutzende sein abgeleitetes Werk nicht unter NC stellen dürfen, wegen dem Copyleft von SA. Eine Lizenzverletzung wurde also gerade durch die Duallizenzierung vermieden und nicht verursacht. --Trac3R 17:17, 28. Sep. 2010 (CEST)
Ich glaube ihr blickt mit einem falschen Licht auf die Lizenz. Die Lizenz ist nicht ein Manifest an dem nicht gerüttelt werden kann, sondern ein Angebot das Bild unter der Lizenz zu benutzen. Wenn jetzt ein Nachnutzer ankommt und das Bild unter der CC-By-sa-nc Lizenz weiternutzt, dann hat er das Angebot angenommen und hat mit dem Urheber einen Lizenzvertrag eingegangen. Das ist nicht anderes als wenn ich in den laden gehe und mir Preisschilder anschaue. Die sind ein Angebot für einen Kaufvertrag. Wenn ich nun zur Kasse mit der Ware gehe und die dahin lege, nehme ich das Angebot an und darf bezahlen. Wenn nun jemand mehrere Lizenz hat, ist das nicht anderes als ob er dir mehrere Angebote macht, wie du das Bild weiterverwenden darfst, daher ist das kein Widerspruch. ..Darah Dan Doa.suhadi 17:24, 28. Sep. 2010 (CEST)
PS: Siehe dazu auch Abschnitt 8 a. und b. des CC Lizenzvertrages:
Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
..Darah Dan Doa.suhadi 17:29, 28. Sep. 2010 (CEST)
Sag ich ja. --Trac3R 17:46, 28. Sep. 2010 (CEST)

Fotografie eines Gemäldes

Kann die Fotografie eines Originals (Gemäldes), das sich im privaten Besitz des Fotografen befindet und dessen Urheber vor weniger als 70 Jahren verstorben ist, auf Wikicommons hochgeladen werden? --Killer queen1 11:04, 28. Sep. 2010 (CEST)

...mit Einwilligung der Erben des vor weniger als 70 Jahren verstorbenen Urhebers - JA! --95.88.148.92 11:45, 28. Sep. 2010 (CEST)
siehe dazu aber auch Wikipedia:Support-Team, -jkb- 11:56, 28. Sep. 2010 (CEST)

Darf ich dieses Bild nach Commons übertragen?

N'Abend,

ich würde gerne dieses Bild nach Commons übertragen, um es auch in fremdsprachigen Artikeln zu TYPO3 zu nutzen.

Frage: Ist das erlaubt?

--88.130.107.61 01:22, 29. Sep. 2010 (CEST)

Besser nicht. Würde auf Commons gelöscht werden, die sehen da schon ausreichend Kreativität daran, um geschützt zu sein. -- 194.48.128.75 07:46, 29. Sep. 2010 (CEST)

Woher hat wohl der Uploader die Lizenzinformation unter „Anmerkungen“? --Leyo 09:21, 29. Sep. 2010 (CEST)

Das ist ohnehin egal, denn das Bild kann gar nicht unter diese Lizenz gestellt werden... -- Chaddy · DDÜP 14:34, 29. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe recherchiert, wie das Logo lizensiert ist:
"The logo (...) is published under the Creative Commons license that can be read at: Creative Commons license." (hier funktioniert der Link, auf deren Seite nicht.)
Hier ist die TYPO3-Seite, von der die Informationen zur Lizenzierung des Logos stammen.
Kann jemand die falschen Angaben bei dem oben verlinkten Bild korrigieren und die richtigen eintragen? --88.130.107.61 15:27, 29. Sep. 2010 (CEST)
Die Angaben bei dem Bild stimmen; es genießt mangels Schöpfungshöhe keinen urheberrechtlichen Schutz und kann deswegen auch nicht lizenziert werden (Schutzrechtsberühmung). Nur auf Commons wäre die Lizenz interessant, da man dort geringere Anforderungen für urheberrechtlichen Schutz stellt. Allerdings ist die gewählte Creative-Commons-Lizenz alleine nicht ausreichend, da sie abgeleitete Werke verbietet (›nd‹). --ireas :disk: :bew: 16:29, 29. Sep. 2010 (CEST)
Wenn es nicht urheberrechtlich schützbar ist und die Lizenz irrelevant ist, dann kann doch auch ein abgeleitetes Werk keinen Schutz genießen, oder? Denn ein abgeleitetes Werk ist ja eine Neuerschaffung, die auf einem vorangegangenen urheberrechtlich geschützten Werk beruht. Und das haben wir ja nicht. Wo ist denn dann das Problem? --88.130.107.61 16:37, 29. Sep. 2010 (CEST)
Im deutschen Rechtsraum, also hier in dewp, gibt es kein Problem.
Im internationalen Rechtsraum, also auf Commons, sind die Kriterien, die etwas erfüllen muss, um als Werk im Sinne des UrhG zu gelten, geringer. Somit gilt auch dieses Logo vermutlich als Werk und ist demnach geschützt. Wir brauchen also eine akzeptable Lizenz, was die nd-Lizenz nicht ist.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 16:43, 29. Sep. 2010 (CEST)
Wenn du mit dem "deutschen Rechtsraum" den ganzen deutschsprachigen Raum inklusive Österreich meinst, würde ich das so nicht sagen. In Österreich sind auch einfachste Textlogos (wie das hier diskutierte) offenbar urheberrechtlich schützbar, siehe das immer noch ungelöste Problem ganz oben auf dieser Seite. Vom Reiseaccount: --Tubed Smiling alias Gestumblindi 20:03, 29. Sep. 2010 (CEST)
Mit ›deutsch‹ meine ich primär ›deutsch‹. :') Mit dem österreichischen Recht kenne ich mich nicht aus; bisher haben wir jedoch bei Logos immer die deutschen Schöpfungshöhe-Ansprüche gestellt, und dieser Abschnitt ist in meinen Augen der falsche Ort, um österreichische Grundsatzfragen zu klären. ;) --ireas :disk: :bew: 20:06, 29. Sep. 2010 (CEST)
Hier wird aber auch immer gerne verkündet "es gilt strengstes DACH-Recht"; die Erkenntnis, dass simple Logos in Österreich urheberrechtlichen Schutz geniessen, ist hier relativ neu (allerdings im verlinkten Abschnitt wohl zweifelsfrei belegt) und man scheint sich allerseits noch in Schockstarre zu befinden... naja, aber du hast recht: den richtigen Abschnitt für diese Frage gibt es ja schon. Vom Reiseaccount: --Tubed Smiling alias Gestumblindi 20:27, 29. Sep. 2010 (CEST)
Aha, OK. Das heißt also entweder unter einer Lizenz, die auch abgeleitete Werke erlaubt oder aber nicht auf Commons. Weißt du zufällig, wo auf Commons die richtige Seite ist, um da zu fragen, ob die das für ein Werk halten? --88.130.90.227 16:48, 29. Sep. 2010 (CEST)
Hm, vielleicht das Forum, ich bin mir aber nicht sicher. --ireas :disk: :bew: 16:50, 29. Sep. 2010 (CEST)
Das Forum verweist auf Commons talk:Licensing. --ireas :disk: :bew: 16:51, 29. Sep. 2010 (CEST)
Danke dir für die Hilfe, dann frag ich mal da. --88.130.90.227 19:34, 29. Sep. 2010 (CEST)

Pierre Adolphe Delattre : « Ornithologie d’Europe ». Douai, 1844.

Auf der Seite Pierre Adolphe Delattre : « Ornithologie d’Europe ». Douai, 1844. sind Bücher von Delattre dargestellt, die aus dem 1844 stammen. Kann man das Bild einfach für Wikipedia verwenden? Vom Alter sollte das doch kein Problem sein. Oder hat das Bild, aufgrund beispielweise der Anordnung, wieder einen eigenen künstlerischen Wert und ist somit nicht verwendbar. --Earwig 14:44, 29. Sep. 2010 (CEST)

Das Bild ist mindestens als Lichtbild, möglicherweise sogar als Lichtbildwerk geschützt; eine Übernahme in die Wikipedia ohne Genehmigung ginge nur bei einer rein zweidimensionalen Reproduktion. --ireas :disk: :bew: 15:50, 29. Sep. 2010 (CEST)
Das sehe ich auch so. ..Darah Dan Doa.suhadi 16:22, 29. Sep. 2010 (CEST)

Bild

Hallo! Ist dieses Bild urheberrechtlich geschützt? Diese Bild wurde von der Website der Deutschen Oper, Berlin heruntergeladen. Ich weiß nicht, ob die Angabe zur Schöpungshöhe stimmt. Danke und Grüße--Orchester 14:59, 29. Sep. 2010 (CEST)

Nein...Darah Dan Doa.suhadi 15:03, 29. Sep. 2010 (CEST)
Wegen mangelnder Schöpfungshöhe? Bitte erklären warum. Danke!--Orchester 15:19, 29. Sep. 2010 (CEST)
Ein urheberrechtlicher Schutz ist bei dieser Datei abzusprechen. Die Datei lässt sich am ehesten in die Werkart der Sprachwerke einordnen. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Sprachwerk zum Zwecke der Unterhaltung handelt oder um ein Sprachwerk mit Gebrauchszweck. Dabei lässt sich relativ eindeutig, ich denke du stimmst mir zu, feststellen, dass dieses Werk einen Gebrauchszweck erfüllt (Besetzungszettel der Uraufführung). Die höchstrichterliche Rechtsprechung und die herrschende Meinung gehe bei Sprachwerken, welche nicht unterhaltender Natur sind, davon aus, dass die Schutzuntergrenze relativ hoch anzusetzen sei. Es muss also davon ausgegangen werden, dass Sprachwerke mit Gebrauchszweck, wie z.B. private Briefe, anwältliche Schriften...siehe Schöpfungshöhe#Sprachwerke, dass alltägliche und durchschnittliche deutlich übersteigen müssen um die Schutzuntergrenze zu erreichen (ebenso Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., §2 Rdn. 16). Bei einer simplen, älltäglichen Aufstellung, wie dieser, ist ein urheberrechtlicher Schutz auszuschließen. ..Darah Dan Doa.suhadi 16:13, 29. Sep. 2010 (CEST)
Okay, danke für die Antwort. :) Beste Grüße--Orchester 16:20, 29. Sep. 2010 (CEST)

Speisekarten Deckblatt

Darf das Bild eines Deckblatts einer Speisekarte veröffentlicht werden? Ich vermute mal nicht, da die ja irgendwer gestaltet hat. Oder gibt's da vielleicht eine Sonderregel? Gilt das gleiche, wenn eine Person auf dem Bild dieses Speisekarte in der Hand hält? Es handelt sich um die Speisekarte des Herzkasperl Festzeltes auf dem derzeitigen Historischen Oktoberfest. Namensgeber dieses Festzelts war eine populäre Bühnenfigur des 2009 verstorbenen Schauspielers und Kabarettisten Jörg Hube. Richard Huber 22:05, 28. Sep. 2010 (CEST)

Das kommt darauf an, ob
  1. Ein Lichtbild(werk) auf dem Deckblatt abgebildet ist. Das würde in jedem Fall eine Freigabe benötigen.
  2. nur, oder falls überhaupt, grafische Elemente das Deckblatt zieren. Dann kommt es darauf an, ob die grafischen Elemente den Gestaltungsdurchschnitt deutlich überragen (und geschützt sind) oder eben nicht.
..Darah Dan Doa.suhadi 22:11, 28. Sep. 2010 (CEST)
Hier das Bild! Richard Huber 22:22, 28. Sep. 2010 (CEST)
Solche Clowndarstellungen sind Jahrhunderte alt, da bleibt wenig Spielraum für eigene schöpferische Leistung, ich würde keine Schöpfungshöhe erkennen. Das Bild würde ich als für hier (de Wikipedia) als in Ordnung ansehen, auf Commons wird die Schöpfungshöhe anders eingeschätzt. Die Hand wäre dann problemlos, wenn man aus ihrer Abbildung nicht auf die Person schließen kann (Schricker, Torwarturteil). Typische Narben, Tätowierungen usw würden bedeuten, daß § 22 KUG greift und die Person der Abbildung zustimmen muß. --Marcela   09:48, 29. Sep. 2010 (CEST)
LA auf Commons gestellt. --h-stt !? 09:45, 29. Sep. 2010 (CEST)
Also Schöpfungshöhe überschritten und keine Chance auf Commons zu "überleben". Kann ich das Bild auch gleich selbst wieder löschen? Ich wollte es hier ja nur vorstellen.Richard Huber 11:57, 29. Sep. 2010 (CEST)
h-stt könnte das Bild konsequenterweise gleich hier hochladen. Du kannst nichts selbst löschen. --Marcela   13:07, 29. Sep. 2010 (CEST)
Erstens ist das kein Clown, sondern ein Mönch und zweitens wäre das hier auch nicht behaltbar.--Wiggum 13:13, 29. Sep. 2010 (CEST)
Das sehe ich anders aber seis drum. --Marcela   13:24, 29. Sep. 2010 (CEST)
Schönes Wort behaltbar und bringt immerhin 3.120 Ergebnisse bei Google.--Earwig 14:48, 29. Sep. 2010 (CEST)
Ich würde dem auch nicht so einfach die Schöpfungshöhe absprechen. Zwar mag die Idee einer solchen Mönch-Abbildung relativ alt sein, diese Ausdrucksform ist es jedoch nicht unbedingt. Zudem ist hier nicht ganz klar, ob es sich um reine oder angewandte Kunst handelt. --ireas :disk: :bew: 15:52, 29. Sep. 2010 (CEST)

Auf der Frontseite des Herzkasperl Festzeltes sind u. a. auch der Kopf der oben geschilderten Figur abgebildet. Das dürfte dann eigentlich kein Problem sein?Richard Huber 16:24, 29. Sep. 2010 (CEST)

Ich sehe hier die nötige Schöpfungshöhe klar erreicht, die Illustration ist ein Kunstwerk und voll urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für den Kopf alleine. Bei Menschendarstellungen sind wir immer geneigt, die Schöpfungshöhe anzunehmen. Das Bild ist auch auf de unzulässig und muss gelöscht werden. Grüße --h-stt !? 07:45, 30. Sep. 2010 (CEST)
Ok, überzeugt. --Marcela   20:40, 30. Sep. 2010 (CEST)

Gemeinfrei?

Kann bitte mal jemand nach St-pius.jpg schauen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das unter "gemeinfrei" läuft. --Of 10:05, 30. Sep. 2010 (CEST)

Warum nicht? --Marcela   10:08, 30. Sep. 2010 (CEST)
Gibt es Fotos, für die gilt: "Diese Datei ist gemeinfrei („public domain“), weil sie nur Allgemeingut enthält und die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht."? Gilt das dann für alle Gebäudefotos? Wer kann denn bestimmen ab wann bei einem Foto Schöpfungshöhe erreicht ist? Ich gehe übrigens davon aus, dass der Uploader nicht der Fotograf ist (denn das ist nicht so erwähnt) und das Foto von hier heruntergeladen wurde. --Of 10:37, 30. Sep. 2010 (CEST)
Da hast du natürlich Recht. Fotos haben in D immer Schöpfungshöhe. --Marcela   10:42, 30. Sep. 2010 (CEST)
Das Foto habe ich auf Commons gelöscht. Dazu zwei weitere Dateien zur Löschung als vermutete URV markiert. — Raymond Disk. 14:46, 30. Sep. 2010 (CEST)

Schöpfungshöhe?

Hallo, im Artikel Edinburgh of the Seven Seas, mit dem ich am laufenden SW teilnehme, möchte ich gerne eine Zeichnung/ein Foto der auf Tristan da Cunha typischen Langboote einbauen. Auf http://www.btinternet.com/~sa_sa/tristan_da_cunha/tristan_longboat.html befindet sich links oben eine Zeichnung eines Langboots ([8]), die ich gerne hier hochladen möchten, sofern sie keine Schöpfungshöhe besitzt. Daher meine Frage: Hat diese Skizze Schöpfungshöhe? Grüße --Carport (Disk.±MP) 17:40, 30. Sep. 2010 (CEST)

Ich würde die Schöpfungshöhe verneinen. Es handelt sich um eine technische Zeichnung ohne großen Spielraum, dieser Spielraum wird nicht annähernd genutzt, daher keine Schöpfungshöhe für die Wiedergabe. Das Boot an sich ist auch nicht geschützt. In meinen Augen kein Problem. Viel Erfolg beim SW! --ireas :disk: :bew: 17:43, 30. Sep. 2010 (CEST)
Technisch-wissenschaftliche Zeichnungen lassen, wie erwähnt, geringen Handlungsspielraum, daher gilt bei wissenschaftlichen Darstellungen das leidige Prinzip der kleinen Münze. Daher ist davon auszugehen, dass zum einen Werke schon geschützt sind, wenn sie schon kleine schöpferische Individualität besitzen und zum anderen nicht so simple sind, dass jeder andere ähnlich begabte Zeichner auf das im wesentliche gleiche Ergebnis kommen würde. ..Darah Dan Doa.suhadi 21:07, 30. Sep. 2010 (CEST)

Bilder von Abgeordneten der franz. Nationalversammlung

Hier bin zufällig auf Bilder von Abgeordneten der Assemblée Nationale gestoßen. Sind frei? Kann das einer abschätzen? Bilder aus Reichstagshandbüchern gelten bei uns ja als amtliche Werke - deshalb komme ich auf diese Frage. Grüße --Atomiccocktail 23:00, 30. Sep. 2010 (CEST)

Hallo! Kurze Richtigstellung: Die Reichtagshandbücher, von denen du sprichst, sind kein Amtliches Werk, sondern fallen unter die Regelung des § 134 UrhG. --ireas :disk: :bew: 23:02, 30. Sep. 2010 (CEST)
Hilft uns das weiter? Ich meine, gilt diese Regelung auch für die Bilder der Franzosen? --Atomiccocktail 23:06, 30. Sep. 2010 (CEST)
Das kann ich so leider nicht beurteilen… Hier lokal könnte § 134 greifen; auf Commons könnte man sich auf § 66 bzw. die offensichtlich vorhandene französische Entsprechung (commons:Template:PD-anon-70) berufen. Um das genauer beurteilen zu können, müsste man aber das ganze Buch sehen. (Gibt es Urheberangaben? etc.) --ireas :disk: :bew: 23:11, 30. Sep. 2010 (CEST)

Zeitungen

 
darum geht's wohl. --Saibo (Δ) 15:51, 30. Sep. 2010 (CEST)

Darf ich ein Bild von einem Stapel Altpapier hochladen, wenn darunter möglicherweise geschützte Bilder auf einigen der Zeitungen vorhanden sind? --Fix 1998 14:10, 30. Sep. 2010 (CEST)

Wenn es sich dabei um Beiwerk handelt, ja. --ireas :disk: :bew: 14:15, 30. Sep. 2010 (CEST)
Zitat zum Beiwerk nach Nordemann: Der Begriff unwesentliches Beiwerk erfaßt demnach nur Gegenstände, deren Erscheinen im Werk unvermeidlich ist und die darüber hinaus so nebensächlich sind, daß sie dem durchschnittlichem Werkverbraucher nicht auffallen und daher weggelassen werden könnten, ohne die Wirkung des Werkes nur im geringsten zu verändern. (aus Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., § 57, Rdn. 2).
Das große Foto und das in s/w entsprechen wohl nicht der Nebensächlichkeit, da sie schon Eyecatcher auf dem Bild sind. Der Text sollte also unlesbar sein und die Fotos entfernt. ..Darah Dan Doa.suhadi 15:59, 30. Sep. 2010 (CEST)
Alternativ einfach einen Stapel Wikimedium fotografieren? --Marcela   16:28, 30. Sep. 2010 (CEST)
Ganz gegen meine übliche Stoßrichtung: könnte man nicht doch davon ausgehen, dass die auf dem Bild abgelichteten Zeitungen als Altpapier zwar Hauptsache sind, die darauf abgebildeten Bilder und Texte aber austauschbare Nebensache? Nur so ne Idee.--Olag 16:50, 30. Sep. 2010 (CEST)
Die Bilder sind zwar austauschbar, aber keine Nebensache. Desweiteren haben wir das Bild ein wenig manipuliert. Die Texte sind nicht mehr lesbar und das Bild wurde ausgetauscht bzw. wegretuschiert. ;) ..Darah Dan Doa.suhadi 16:54, 30. Sep. 2010 (CEST)
Jetzt wo Du's sagst: hatte mich schon gewundert, wie der Drucker es hingekriegt hat, den Weißton im Foto heller hinzubekommen als das unbedruckte Papier ;-)--Olag 16:59, 30. Sep. 2010 (CEST)
"Das große Foto und das in s/w entsprechen wohl nicht der Nebensächlichkeit, da sie schon Eyecatcher auf dem Bild sind." - also mir scheint, dass man das auch anders sehen könnte. Wenn es darum geht, einen Stapel Zeitungen zu zeigen, ist es doch wohl unvermeidlich, dass dabei auch irgendwelche Bilder und Texte dieser Zeitungen zu erkennen sind (bei einem Foto einigermassen annehmbarer Qualität). Für die Aussage "Das ist ein Stapel Zeitungen" ist dabei egal, was die Bilder/Texte genau enthalten. Insbesondere das Unleserlichmachen des Textes scheint mir dann doch einen Schritt zu weit zu gehen - mit "unvermeidlich" ist doch nicht gemeint "nicht nachträglich wegmanipulierbar", denn wegmanipulieren kann man heutzutage alles; sonst wäre "Beiwerk" mittlerweile ja sinnlos. Gestumblindi 18:59, 30. Sep. 2010 (CEST)

Wird ein Foto für Altpapier oder einen ähnlichen Artikel benötigt? Kein Problem, wir nehmen einen Stapel irgendwelcher Zeitungen und obendrauf ein Wikimedium, deren Inhalte sind bekanntlich CC lizensiert. Das, was man von den anderen Zeitungen erkennt, ist Beiwerk. --Marcela   19:47, 30. Sep. 2010 (CEST)

Oder du legst zuoberst eine ganz alte Zeitung, sprich eine bei der die Urheberrechte abgelaufen sind. Aber Rlaf varinate ist wohl die einfacher, Alternativ wäre der Ausdruck des Artikel Alpapier zuoberst ;-). Oder sonst wie eine weises Plat mit einem ganz Kurzem aufrcuk der keien Schöpfunghöhe hat (z.b. Ein zerknultes Papier mit dem Aufdruck »Altpapier«. Wichtig ist einfach das nicht mit Schöpfungshöhe wirklich erkennbar ist und den Bildmittelpunkt bildtet (oder eben wenn erkannbar genügend alt ist, um gemienfrei zusein), und das erkennbare sich mit der Bildlizenz in Übereinstimmung gebracht werden kann (z.B. CC-by-sa Text bei CC-by-sa Foto). Bobo11 20:36, 30. Sep. 2010 (CEST)
Gestumblindi: Ja, es ist vielleicht unvermeidlich um eine Zeitung zu illustrieren ein Bild zu zeigen, aber dadurch wird das Bild nicht nebensächlich. Das würde der Urheberrechtsverletzung doch Tür und Tor öffnen. Es müssen also beide Bedingungen erfüllt werden. Insbesondere die Aussage "ohne die Wirkung des Werkes nur im geringsten zu verändern" sehe ich nicht gegeben. Wird das Bild entfernt, dann fehlt was im Bild und das sieht auch der "durchschnittliche Werkverbraucher". ..Darah Dan Doa.suhadi 20:58, 30. Sep. 2010 (CEST)
Noch einfacher ist es, die oberster Zeitung so zu wählen, daß sie kein Bild zeigt, etwa so auffalten, daß die Seite mit den Aktienkursen aufgeschlagen ist ;-) --Matthiasb   (CallMeCenter) 14:11, 3. Okt. 2010 (CEST)

Flagge der australischen Aborigines

Ist die Flagge der australischen Aborigines in Australien urheberrechtlich geschützt? --84.61.131.141 19:37, 30. Sep. 2010 (CEST)

Flagge_der_Aborigines#Copyright. Bitte das nächste mal vorher in der Wikipedia nachschauen und dann bitte den Wikipediabezug darlegen. --Isderion 19:42, 30. Sep. 2010 (CEST)

Warum darf die Datei:Flag_of_Australia_with_Aboriginal_flag_replacing_Union_flag.svg nicht zur neuen Nationalflagge Australiens bestimmt werden? --84.61.131.141 20:15, 30. Sep. 2010 (CEST)

Wann starb Harold Thomas? --84.61.131.141 20:17, 30. Sep. 2010 (CEST)

Du meinst, ob man sie in Australien benutzen darf - nein, das darf man nicht ohne Weiteres, sie ist durch Copyright geschützt. Der Schöpfer der Flagge hält das Vermarktungsrecht. --Marcela   20:18, 30. Sep. 2010 (CEST)

Wann läuft das australische Copyright an der Flagge der australischen Aborigines ab? --84.61.131.141 20:22, 30. Sep. 2010 (CEST)

70 Jahre nach seinem Tod. Und nein, Harold Thomas ist noch nicht verstorben... -- Chaddy · DDÜP 20:26, 30. Sep. 2010 (CEST)
(BK) Das ist nicht ganz einfach zu beantworten. Das Urheberrecht endet 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, hier gibt es aber irgendwelche Sonderbestimmungen des Commonwealth, die ich nicht kenne. Das Markenrecht endet frühestens 2022, kann bis 2047 verlängert werden, in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus. --Marcela   20:29, 30. Sep. 2010 (CEST)

Bedeutet das, dass die Flagge der australischen Aborigines frühestens 2081 auf Wikimedia Commons hochgeladen werden darf, wenn Harold Thomas (bzw. dessen Erben) die Flagge nicht vorher unter einer freien Lizenz stellt? --84.61.131.141 20:42, 30. Sep. 2010 (CEST)

Kann Harold Thomas die Flagge der australischen Aborigines unter einer freien Lizenz stellen, oder ist er Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, die ihm das verbietet? --84.61.131.141 20:46, 30. Sep. 2010 (CEST)

Er kann das, tut es aber nicht; als letztes Jahr Google die Flagge anläßlich des Australia Days im Rahmen seines Doodles verwenden wollte, scheiterte dies daran, daß Google keine ausreichend hohe Lizenzgebühr zahlen wollte. Für nichtkommerzielle Zwecke genehmigt Thomas die Nutzung allerdings. --Matthiasb   (CallMeCenter) 14:03, 3. Okt. 2010 (CEST) (Hatten wir das Thema nicht unlängst?)

Übersetzung aus en:WP

Hallo! Ich möchte einen Artikel aus der en:WP übersetzen, da der aber schon seit fast einem halben Jahr bei WP:IU feststeckt habe ich mich dazu entschlossen nach der bei WP:Ü und WP:AIA angegebenen Methode die Versionsgeschichte zu kopieren. Dabei sollten Artikelinhalt und Versionsgeschichte mit einem Edit zusammengeführt werden, bevor die Bearbeitung beginnt. Leider konnte ich beides wegen einer Größe von 2097KB nicht gemeinsam speichern, so dass ich drei Edits (1 x Originalartikel, 1x Versionsgeschichte Teil 1 & 1x Teil 2) gespeichert habe. Ich wäre dankbar wenn sich jemand meine BNR-Unterseite einmal anschauen könnte um festzustellen ob es mit dieser Vorgehensweise Probleme gibt. Danke --DolphinBGG 17:55, 6. Sep. 2010 (CEST)

Dieser unbeantwortete Beitrag kann ins Archiv --DolphinBGG 00:22, 6. Okt. 2010 (CEST)

Buch bei Amazon aka Bucher LLC aka Books LLC

 
Eines der Bücher des umstrittenen Wikipedia-Artikel-Verwerters Bucher LLC (aka Books LLC)

Ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, sonst bitte woanders hin weisen. Ist die Nutzung von [diesem Buch] bei Amazon rechtens? Es handelt sich eindeutig einfach um eine Sammlung aller Artikel aus dem Bereich Kategorie:Textilwesen (die ich zufällig genau kenne). --Spinnerin 18:59, 16. Sep. 2010 (CEST)

Dazu müsste man im Buch schauen, ob die Lizenzen richtig angegeben sind etc. Sollte das der Fall sein, spricht nichts gegen derartige Bücher (andere Beispiele siehe hier). --Paulae 19:08, 16. Sep. 2010 (CEST)

Es scheint sich um eines der umstrittenen Produkte von "Books LLC" zu handeln, dieser Wikipedia-Verwerter wurde hier auch schon thematisiert; da allerdings offenbar keiner der Mitdiskutierenden bis jetzt Lust hatte, Geld für so ein Buch auszugeben, kann auch noch niemand sagen, ob der Verlag die Lizenzbedingungen einhält. Grundsätzlich ist das natürlich möglich und nach den Nutzungsbedingungen der Wikimedia Foundation, d.h. deren Interpretation der CC-BY-SA, sogar recht einfach geworden. Es wäre keine grosse Mühe für den Verlag. Das Produkt wirkt allerdings schon vom Umschlagbild her schlampig gemacht: "Textilarchaologie", man scheint keine Umlaute zu kennen - und ich fürchte, dass mit der Verlagsangabe "Bucher Gruppe" (wobei es sich eben offenbar um "Books LLC" handelt, denn ein Link zu deren Website steht in der Kurzbeschreibung) auch nicht der Familienname "Bucher" gemeint ist, sondern "Bücher"... Mit PediaPress würde ich die übrigens nicht vergleichen: PediaPress bietet klar deklarierte Wikipedia-Inhalte zu m.E. fairen Preisen und mit ehrlichem Bemühen um eine korrekte Einhaltung der Lizenz an (und schön ist natürlich insbesondere die Funktion, sich selbst Bücher zusammenstellen zu können, die man dann gedruckt erwerben kann); was die Lizenz angeht, kann ich zu Books LLC nichts sagen, aber jedenfalls sind ihre Bücher eher teuer: auch für ein Taschenbuch oder eher Taschenheft mit 32 Seiten ("Kloster Hirsau") zahlt man da 22 Euro, während die Preise von PediaPress bei 6.81 Euro für 100 Seiten anfangen; das Buch Time auf Basis der englischen Wikipedia mit 365 Seiten kostet bei PP gut 14 Euro. Wenn ich also gedruckte Wikipedia-Auszüge kaufen will, wende ich mich lieber an PediaPress. Für ihre happigen Preise müsste Books LLC schon eine echt luxuriöse Ausstattung bieten; Hardcover und Fadenheftung wäre das Mindeste, ausserdem dürfte man eine wirklich sorgfältige, manuell vorgenommene Umsetzung der Wikipedia-Artikel erwarten - all dies wird dort aber nach dem, was man im Web so hört, nicht geboten, vielmehr scheint es sich um mehr oder weniger automatisiert zusammengeklatschte Paperbacks der billigsten Art zu handeln. Gestumblindi 21:58, 16. Sep. 2010 (CEST)

Pedia Press bietet genauso wie dieser Verlag hier Wikipedia-Artikel in Buchform an; ob die nun ganz toll und preiswert und die anderen ganz doof und teuer sind, hilft hier erst einmal nicht weiter. Fakt ist: Eine Nutzung von Wikipedia-Artikeln für Bücher ist grundsätzlich rechtens, WENN die Lizenz eingehalten wird. Auch hier helfen Mutmaßungen nicht weiter; ein Blick ins Buch wäre die einzige Lösung. --Paulae 23:14, 16. Sep. 2010 (CEST) Nachtrag: Wobei ich vielleicht auch die Frage nicht richtig verstanden habe: „Nutzung von diesem Buch“ = Vorgehensweise des Verlags? --Paulae 23:16, 16. Sep. 2010 (CEST)
Ich habe Ende August ein Exemplar bestellt, das wider Erwarten erst gestern verschickt wurde, weshalb ich frühestens Mitte/Ende nächster Woche Näheres sagen kann. Ich werde mich auf meiner Diskussionsseite melden, wenn's so weit ist und je nach dem vielleicht die eine oder andere Seite per Scan zur Diskussion stellen. Grüße --Popmuseum 00:03, 17. Sep. 2010 (CEST)
Bitte auf die genaue Formulierung meiner Frage keinen gesteigerten Wert legen, ich meinte einfach nur "liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?". Bin sehr gespannt auf den Erfahrungsbericht, insb. weil das Erscheinungsdatum des Buches recht genau mit der Neustrukturierung des Textilbereichs durch das Wikipedia:Wikiprojekt Textilverarbeitung und Kleidung zusamenfällt. --Spinnerin 17:47, 17. Sep. 2010 (CEST)
Hallo Spinnerin, nur damit Du nicht vergebens wartest: ich habe nicht das Textilbereichsbuch, sondern ein anderes bestellt, weil in dem nachfolgendem 7 Artikel mehr oder minder allein von mir verfasst wurden: James Joyce: Ulysses, Hans Wollschlger, Dubliner, Finnegans Wake, Nora Barnacle, Siegmund Feilbogen, Adolph Johannes Fischer, Fluviana. Taschenbuch (enthält die Wikipedia-Artikel: Ulysses, Hans Wollschläger, Dubliner, Finnegans Wake, Nora Barnacle, Siegmund Feilbogen, Adolph Johannes Fischer, Fluviana, Bloomsday, Hannah von Mettal, Sylvia Beach, Jacques Mercanton, Fritz Senn, Zurich James Joyce Foundation, Gilbert-Schema, Ein Porträt Des Künstlers Als Junger Mann, Leopold Bloom, James Joyce's the Dead, Dieter H. Stündel, Die Verbannten, Stanislaus Joyce, Stephen Dedalus).
In meinem Erfahrungsbericht werde ich daher nichts über das Textilienbuch zu sagen wissen. --Popmuseum 19:11, 17. Sep. 2010 (CEST)

Einblick in ein "Bucher LLC"-Exemplar

Ein Foto des Buches sowie die Scans a) des automatisch, d.h. wild nach Vornamen alphabetisierten Inhaltsverzeichnisses, b) der von einem sehr billigen Übersetzungsprogramm automatisch übersetzten Einführung, c) einem entbilderten Musterartikel (Hannah von Mettal) und d) des gleichfalls nach Vornamen alphabetisierten Indexes, dem viele in den Artikeltexten genannten Namen fehlen, weshalb er offenbar quasi zum Ausgleich eigens Begriffe wie "jüdischen", "katholische", "katholischen", "kolonialer", "Ichs" etc. aber auch Beugungsformen von Substantiva anführt, gibt's hier: http://members.aon.at/andreas.weigel/Bucher-LLC zu sehen. --Popmuseum 13:53, 20. Sep. 2010 (CEST)

telepolis liest mit: http://www.heise.de/tp/blogs/6/148413 --Isderion 14:20, 20. Sep. 2010 (CEST)
Hallo Isderion, Danke für den interessanten Link mit Unter- bzw. Weiter-Lniks. --Popmuseum 14:42, 20. Sep. 2010 (CEST)
Danke für die Mühe (und den finanziellen Einsatz), Popmuseum. Wenn ich das anhand der Scans richtig sehe, wird dort auf die URL des jeweiligen Artikels verwiesen. Damit ist die Namensnennung zumindest laut den Foundation:Nutzungsbedingungen erfüllt. Allerdings sehe ich auf den Scans keinen Hinweis auf die eigentliche Lizenz, die CC-BY-SA. Wird die noch irgendwo im Buch erwähnt? --Kam Solusar 18:34, 20. Sep. 2010 (CEST)
Auf Seite II ist das Folgende zu lesen: Buchen Daten. "Sie sollten mit einem Expert beraten, wo angemessen." :-)) - Das war's dann aber. - Am Cover fehlen übrigens die Umlaute bei Wollschläger und der eigens im Buchtitel erwähnte Siegmund Feilbogen]-Artikel fehlt nicht nur im Inhaltsverzeichnis, sondern im ganzen Buch. --Popmuseum 19:26, 20. Sep. 2010 (CEST)
Sofern die Nutzungsbedingungen überhaupt nach dt. Recht gültig sind (was ich sehr bezweifel), gelten sie nur für nach ihrer Einführung im Juli 2009 erstellte Artikel. Fehlende Autorennennung ist hier also durchaus ein Thema. Das ist aber im Grunde eine akademische Frage. Durch das Fehlen der Lizenznennung erlöschen alle Nutzungsrechte komplett (Lizenz Abschnitt 7., dt.Version) und es gilt ganz schlicht das UrhG in vollem Umfang. --Martina Nolte Disk. 19:38, 20. Sep. 2010 (CEST)

Fragen nach der Sicht von Amazon und Wikimedia

Weiss jemand, ob "Wikipedia Deutschland" in der Sache aktiv geworden ist oder aktiv wird? Die sollten ja ihre und unsere Interessen wahrnehmen, oder sehe ich das falsch? --Popmuseum 19:48, 20. Sep. 2010 (CEST)

  • Es gibt kein »Wikipedia Deutschland«. Du meinst vermutlich den Wikimedia-Verein.
  • Urheberrechte bzw. Vergütungsansprüche können immer nur vom Urheber oder einem Beauftragten Vertreten werden. Wikimedia kann auf das Problem hinweisen, einen Vergleich anbieten (btw – was ist eigentlich aus der Computer-Bild-Sache geworden?) – aber echte Ansprüche kann der Verein ohne Weiteres nicht gülitg machen.
Grüße, --ireas :disk: :bew: 19:52, 20. Sep. 2010 (CEST)
wg. DVD: Ich warte auf Rückmeldung. --Martina Nolte Disk. 20:04, 20. Sep. 2010 (CEST)
Danke für Deine Info. Meines Erachtens sollte sich die Pressestelle öffentlich zu dem umstrittenen Verlag äußern, damit allfällige Käufer gewarnt sind und Amazon diesen Bauernfängern keine Vertriebsplattform mehr bietet. --Popmuseum 20:00, 20. Sep. 2010 (CEST)
Wenn jemand den Verlag anschreibt wegen der lizenztechnisch nicht koscheren Übernahme anschreibt, wäre es schön davon zu erfahren. Hab auch einige betroffene Artikel im Angebot. -- Julius1990 Disk. Werbung 21:50, 20. Sep. 2010 (CEST)
+1, sogar ich hab welche. --Isderion 22:13, 20. Sep. 2010 (CEST)

Ich habe eben Amazon Deutschland nach dem Motto "Hilft's nix, schad's nix" angeschrieben:

„Sehr geehrte Damen und Herren,
bei "Amazon Deutschland" treibt seit einiger Zeit ein Verleger sein Unwesen, der aus diversen Wikipedia-Artikeln hunderte, wenn nicht gar tausende "Bücher" zusammenstoppelt und zu Fantasiepreisen feilbietet, ohne die Amazon-Kunden im Buchtitel darauf hinzuweisen, dass es lediglich Sammlungen gedruckter Wikipedia-Artikel sind.
Vor kurzem habe ich etwa die folgende Publikation entdeckt, die zwar für meinen Forschungsschwerpunkt viel versprechend geklungen hat, vor der ich aber nach dem Kauf nachdrücklich warne, nicht nur weil der Preis in keinem Verhältnis zu dem Gebotenen steht.
Ein paar Kritikpunkte: Aus den Wikipedia-Artikeln wurden sämtliche Bilder entfernt. Das Buch verfügt zwar über ein Inhaltsverzeichnis, doch wurde dieses ohne menschliche Draufsicht automatisch alphabetisiert, weshalb die Artikel nach Vornamen sortiert sind.
Auch die Einführung wurde ohne menschliche Draufsicht von einem äußerst billigen Übersetzungsprogramm übersetzt, weshalb sie höchst abenteuerlich zu lesen ist.
Der Index wurde gleichfalls automatisch alphabetisiert, weshalb Personen unter ihren Vornamen zu finden sind. Davon abgesehen fehlen zahlreiche in den Artikeltexten genannte Namen. Quasi zum Ausgleich führt der Index völlig wahllos Begriffe wie "Ichs", "jüdischen", "katholische", "katholischen", "kolonialer", "Konzept-", "Krankenschwester" etc. und Beugeformen von Substantiva an, was keinen Sinn macht.
Last and least fehlt ohne jegliche Erklärung auch noch der am Umschlag genannte Artikel über Siegmund Feilbogen (sowohl im Inhaltsverzeichnis als auch im Buch).
Ich halte es für einen ungeheuerlichen Skandal, dass Amazon solche zweifelhafte Händler und Produkte in seinem Angebotskatalog duldet. Schließlich erwarten sich die Käufer für ihr gutes Geld (im vorliegenden Fall 22.- Euro plus 3.- Euro Porto) ein Fachbuch zu einem bestimmten Thema, erhalten aber statt dessen nur eine Sammlung qualitativ unterschiedlicher Wikipedia-Artikel (wild gemischt: lesenwerte Artikel und Stubs).
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Auskunft, wie "Amazon Deutschland" zu dem umstrittenen Wikipedia-Artikel-Verwerter "Bucher LLC" aka "Books LLC" steht, der Wikipedia-Artikel unterschiedlichster Qualität zu hunderten, wenn nicht gar tausenden einzelnen Themen-Büchern zusammenpappt, die unter anderem via "Amazon Deutschland" (www.amazon.de) angeboten und zu gehobenen Preisen verkauft werden, ohne im Buchtitel darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um gedruckte "Wikipedia"-Artikel handelt und ohne in den verkauften Büchern - wie von Wikipedia vorgeschrieben - die Hauptautoren der nachgedruckten "Wikipedia"-Artikel zu nennen?
Im Netz sind unter anderem schon folgende Beiträge zu lesen, die nicht nur die Machart dieser Bücher kritisieren, die in ihren Titel nicht eigens darauf hinweisen, dass es nur Sammlungen gedruckter Wikipedia-Artikel sind, sondern wünschen, dass Amazon diesen Bauernfängern ihre Hauptvertriebsplattform nimmt oder sie zumindest zwingt, im Buchtitel und auf dem Cover "Wikipedia" als "Autor" anzuführen, damit potentielle Kunden wissen, dass sie nur Sammlungen gedruckter "Wikipedia"-Artikel kaufen, von denen es aktuellere und bebilderte Versionen gratis im Netz gibt.
Davon abgesehen lassen die Bücher auch inhaltlich zu wünschen, wie die unter folgendem Link abgelichteten Beispielseiten (fehlerhaftes automatisches Inhaltsverzeichnis, fehlerhafte automatisch übersetzte Einführung, fehlerhafter automatischer Index) aus einem der oben kritisierten Bücher zeigen.

Zweifelhafte "James Joyce"-Publikation mit Austriaca-Schwerpunkt
http://members.aon.at/andreas.weigel/Bucher-LLC

Warnung vor „Books LLC“
http://www.asml.de/index.php/warnung-vor-books-llc/

Copy and Paste als Geschäftsmodell
Amazon bietet die Plattform für tausende absurde Buchtitel
http://www.heise.de/tp/blogs/6/148413

Tausende Bücher mit kopierten Wikipedia-Artikeln auf Amazon?
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/tausende-bucher-mit-kopierten-wikipedia-artikeln-auf-amazon/

Update: Wie ein E-Book-Publisher auf Amazon mit plumpem Copy & Paste verdienen will
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/update-wie-ein-e-book-publisher-auf-amazon-mit-plumpem-copy-paste-verdienen-will/

Anti-Buchtipp: Amazon.com (Hannes Vander)
http://www.wortfilter.de/News/news3591.html usw. usf.“

Popmuseum: Brief an die Pressestellen von Amazon und Wikimedia wegen Bucher LLC 21:16, 20. Sep. 2010 (CEST)
Bin mal auf die Antwort gespannt ("stub" hätte ich übrigens nicht verwendet, ist imho wikispeak). --Isderion 21:36, 20. Sep. 2010 (CEST)
Ebenfalls sehr gespannt. --Martina Nolte Disk. 22:10, 20. Sep. 2010 (CEST)
Übrigens die dafür zuständige Pressestelle (presseanfragen@amazon.de), nicht den Kundendienst. Jetzt bin ich auf die salbungsvollen Worte gespannt. Auch von der Wikimedia-Pressestelle (press-de@wikimedia.org), die ich gleichfalls angeschrieben habe. --Popmuseum 06:53, 21. Sep. 2010 (CEST)
In Stefan Webers Blog ist zu lesen, dass gestern die APA über diese zweifelhafte Praxis berichtet und deshalb auch die Pressestellen von Amazon und Wikimedia interviewt hat:
Hier die beiden neuen Links:
Update 2: Aus dem Innenleben eines Copy & Paste-Buchs
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/update-2-aus-dem-innenleben-eines-copy-paste-buchs/
Wikipedia-Bücher: Ein potenzielles Geschäft für jedermann
http://derstandard.at/1284594691849/Wikipedia-Buecher-Ein-potenzielles-Geschaeft-fuer-jedermann
Wikimedia und Amazon finden alles in Ordnung, wenn ...., interessieren sich aber nicht wirklich, ob ihre Vorgaben auch tatsächlich eingehalten werden. Money talks --Popmuseum 07:08, 21. Sep. 2010 (CEST)
Wie immer sind die Autoren, deren Rechte durch fehlende Lizenz- und/oder Urhebernennung verletzt werden, auf sich selbst gestellt. Hast du den Verlag schon angeschrieben und zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzungen aufgefordert? --Martina Nolte Disk. 19:27, 21. Sep. 2010 (CEST)
Nein habe ich noch nicht, weil ich mir als Einzelperson nicht viel davon verspreche. Das müsste eine Art "Wikipedia-Interessensgemeinschaft" wahrnehmen, weil es ein grundsätzliches Wikipedia-Artikel-Problem ist.
Als der "Saarlandische Rundfunk" Anfang 2006 ohne Erlaubnis und ohne Autorennennung meine Besprechung von Wollschlägers Kindertodtenlieder ausgestrahlt hat, war ich der Geschädigte und der Sender der Urheberrechtsbrecher, weshalb es einfach war, mein Recht durchzusetzten. Auch als das "Historisches Museum Frankfurt" meine Besprechung eines Deix-Buches ohne Erlaubnis und ohne Autorennennung für seine Homepage und Presseaussendung per copy und paste verwendet hat, war der Fall klar, aber dennoch sehr mühsam: Fort-Setzung folgt nicht mehr. Von Frankfurter Museumsdirektoren gestohlen, ein neues Qualitätsgütesiegel?
Als Wikipedia-Artikel-Autor habe ich allein vermutlich leider nicht das erforderliche Durchgriffsrecht. Nein, den Aufwand ist mir die leidige Sache doch nicht wert. --Popmuseum 19:52, 21. Sep. 2010 (CEST)

Eben wurde ich informiert, dass sich heute auch das Feuilleton der FAZ dieses Themas angenommen hat: "Thomas Thiel: “Der Markt soll es richten. Amazon verkauft aus Wikipedia kompilierte Bücher”. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 223, 25. September 2010, S. 36 (“Feuilleton”)". Der Markt soll es richten. Amazon verkauft aus Wikipedia kompilierte Bücher. Es ist die Ironie der digitalen Utopie, dass das frei kursierende Wissen des Web 2.0 auch in zweifelhafte Geschäftsmodelle wandert. Vor zwei Jahren begann das Internetlexikon Wikipedia selbst, Extrakte der Enzyklopädie in Kooperation .... Sehr erfreulich. --Popmuseum 12:50, 25. Sep. 2010 (CEST)

Auf den FAZ-Artikel, der vor mir liegt, wollte ich gerade auch hinweisen. Ich finde das ganze ein Unding. --Spinnerin 16:55, 25. Sep. 2010 (CEST)
Blöd nur, daß ein Artikel, der sich mit freien Inhalten beschäftigt, für Nichtabonnenten nur gegen Zahlung von zwei EURonen zugänglich ist. -- smial 00:02, 26. Sep. 2010 (CEST)
Der FAZ-Artikel ist seit kurzem online: Thomas Thiel: Wikipedia und Amazon. Der Marketplace soll es richten. --Popmuseum 06:46, 28. Sep. 2010 (CEST)
Die vorigen Montag angeschriebenen Pressestellen von Amazon und Wikimedia haben bislang nicht geantwortet, weshalb ich diese soeben an ihre offenen Antworten erinnert habe. --Popmuseum 08:16, 28. Sep. 2010 (CEST)

Stellungnahmen von Amazon und Wikimedia

Die Pressestellen von Amazon und Wikimedia haben eben vom Kundendienst antworten lassen bzw. selbst geantwortet:

Die salbungsvolle Wikimedia-Antwort

„Alle Inhalte der Wikipedia und ihrer Schwesterprojekte stehen unter einer sogenannten Freien Lizenz, werden also von den Urhebern unter eine Lizenz gestellt, die es jedermann erlaubt, diese Inhalte (auch kommerziell) zu vervielfältigen, verbreiten und zu modifizieren, wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Grundsätzlich ist also ein Geschäftsmodell denkbar, das auf dem Verkauf von gedruckten Wikipedia-Textextrakten basiert.
Wikipedia wird in allen Sprachausgaben von der gemeinnützigen Wikimedia Foundation in San Francisco betrieben. Die in Ihrer Email genannten "Wikipedia Deutschland" gibt es nicht. Allerdings existieren in einzelnen Ländern (unter anderem Deutschland, Österreich und Schweiz) lokale Vereine nach nationalem Recht.
Wikimedia Deutschland e.V. ist weder Betreiber der Wikipedia, noch stehen wir in Kontakt mit der Firma Books LLC oder Amazon.
Zum Sachverhalt: Uns liegt kein Exemplar eines der Books LLC-Bücher vor, wir können nicht beurteilen, ob diese Firma die Lizenzbedingungen der Wikipedia-Inhalte eingehalten hat. [Hervorhebung durch Popmuseum] Da es nicht unplausibel erscheint, dass für viele potentielle Buchkäufer das Wissen um die Herkunft der Texte aus Wikipedia Einfluss auf ihr Kaufverhalten haben könnte, wäre es vor allem aus unserer Sicht für Amazon wichtig, den eigenen Kunden diese Information anzubieten - oder den beteiligten Verlagen aufzugeben, diese Informationen zu liefern. Da Amazons Geschäftsmodell sehr davon abhängig ist, keine frustrierten Kunden zu hinterlassen, gehen wir davon aus, dass man sich dort dieser Sache annehmen wird.“

Wikimedia Presse-Team

Meine Replik auf diese ignorante Antwort

„herzlichen Dank für Ihre Antwort, die insofern unbefriedigend ist, als Sie sich um ein Urteil zu bilden, bloß - wie ich - ein Exemplar eines "Bucher LLC"-Buches kaufen bzw. noch viel einfacher nur auf meiner Homepage das gescannte Innenleben eines dieser Bücher ansehen müssten, damit auch Sie beurteilen können, "ob diese Firma die Lizenzbedingungen der Wikipedia-Inhalte eingehalten hat".
Ihre mir gegebene Antwort: "Uns liegt kein Exemplar eines der Books LLC-Bücher vor, wir können nicht beurteilen, ob diese Firma die Lizenzbedingungen der Wikipedia-Inhalte eingehalten hat", erweckt bei mir den Eindruck, dass es Sie gar nicht interessiert, "ob diese Firma die Lizenzbedingungen der Wikipedia-Inhalte eingehalten hat".
Demgemäß denke ich, dass Sie für Ihren Job der falsche Mann sind. - Aber schlafen Sie ruhig weiter in der Pendeluhr, wie man in Wien sagt.
Gute Nacht,“

--Popmuseum

Die Amazon-Antwort

„Leider können wir momentan zu den angesprochenen Büchern des Herausgebers Books Llc kein konkretes Feedback geben, da wir derzeit den Hintergrund überprüfen und die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass wir Sie nicht über das Ergebnis dieser Überprüfung informieren können.
Die genannten Artikel werden von Anbieter über unsere Markeplace Verkaufsplattform angeboten und sind kein eigenes Angebot von Amazon.
Unser Ziel ist es, unseren Kunden die größtmögliche Auswahl an verschiedenen Titeln bereitzustellen, aus diesem Grund umfasst unser Sortiment eine unbegrenzte Anzahl von Artikeln, die auf dem deutschen Markt frei erhältlich sind. Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass Amazon – oder jeder andere Händler – nicht darüber entscheiden sollte, welche Titel bzw. welche Inhalte von Kunden (nicht) erworben werden können, sofern sie legal erhältlich sind.
Wichtig ist uns dabei, dass wir Kunden unterstützen, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen – dafür werden Produktinformationen der Hersteller bzw. Verlage zur Verfügung gestellt wie auch Kundenbewertungen, Rezensionen, Diskussionsforen, etc.“

Kundenservice Amazon.de

Das war's so weit, zumindest für's Erste. - Am Donnerstag folgt ein weiterer überregionaler Medienbericht. Mal sehen --Popmuseum 17:51, 28. Sep. 2010 (CEST)

Bitte an die Urheberrechtsexperten

Ich weiß bislang noch immer nicht zweifelsfrei, ob "Bucher LLC" die Wikipedia-Lizenzauflagen eingehalten oder verletzt hat, weshalb ich die hier vertretenen Urheberrechtsexperten anhand der gescannten Musterseiten sowie des ergänzten Buchen Daten um ihre Einschätzung bitte. Herzlichen Dank für Euere Mühe! --Popmuseum 21:04, 28. Sep. 2010 (CEST)

Meines Erachtens nicht okay; die Autorennennung findet gar nicht statt, die Lizenznennung nur eigenwillig. --ireas :disk: :bew: 21:17, 28. Sep. 2010 (CEST)
Dank der tollen Nutzungsbestimmungen reichen ja auch hingerotzte Hyperlinks. Naja, man kann sicher auch diskutieren inwieweit die die Nutzungsbestimmungen gültig sind. --Isderion 21:40, 28. Sep. 2010 (CEST)
Die Nutzungsbestimmung bestätigt man mit Abspeichern einer Bearbeitung:
Ich stimme einer Autoren-Nennung mindestens durch URL oder Verweis auf den Artikel zu. Einzelheiten sind in den Nutzungsbedingungen beschrieben.
Insofern ist es fraglich, ob besagte Firma den Lizenzvertrag bricht, denn der geforderte Link auf den Artikel und den Deed ist gegeben. ..Darah Dan Doa.suhadi 21:56, 28. Sep. 2010 (CEST)
Es wird nicht der Artikel verlinkt, sondern AFAIS nur die Kategorie. Diese ist keine zuverlässige Autorennennung – Artikel können leich umkategorisiert werden. --ireas :disk: :bew: 22:17, 28. Sep. 2010 (CEST)
Schau dir mal dieses Bild an. Dort steht unten m.E. ausreichend ein Link zum Artikel. ..Darah Dan Doa.suhadi 22:20, 28. Sep. 2010 (CEST)
Ah, ich hätte primär auf die ominöse ›Rechte‹-Seite geachtet. --ireas :disk: :bew: 22:22, 28. Sep. 2010 (CEST)
Herzlichen Dank für Eure Antworten. --Popmuseum 08:00, 30. Sep. 2010 (CEST)
@Popmuseum: War ich anfangs noch auf deiner Seite, nervt mich deine mehrfach tägliche Berichterstattung in Form von Pressemitteilungen inzwischen sehr (Was Wikipedia nicht ist). Für mich persönlich sieht das inzwischen nur noch nach Selbstdarstellung aus. Und deine unverschämte Antwort an Wikimedia finde ich völlig daneben. Hier haben dir schon einige Leute gesagt, dass es nicht Aufgabe von Wikimedia ist, Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen, sondern dass das die Aufgabe der betroffenen Autoren ist. Die schreiben dir höflich, du rotzt sie an. Nee, ich nehm deine Beiträge jetzt von meinem Schirm. --87.181.59.184 21:55, 28. Sep. 2010 (CEST)
Falls Popmuseum Wikimedia Deutschland auf die gescannten Seiten hingewiesen hat, ist die Aussage "wir können nicht beurteilen, ob diese Firma die Lizenzbedingungen der Wikipedia-Inhalte eingehalten hat" in der Antwort schon etwas seltsam; angesichts dieser Scans sollte man das eigentlich beurteilen können, alle nötigen Informationen liegen wohl vor. Ohne mich als "Urheberrechts-Experten" bezeichnen zu wollen, aber als Wikipedianer, der öfter hier unterwegs ist: sie scheinen mir zumindest sehr nahe daran zu sein, die Lizenz in der Form einzuhalten, die von den aktuellen Wikimedia-Nutzungsbedingungen vorgesehen ist. Die "Autorennennung" erfolgt für jeden Artikel über die Wikipedia-URL des Artikels - Wikimedia sagt ja, dass das ausreicht. Problematisch ist jedoch die Form der Lizenzangabe. Da steht, soviel ich in den Scans sehe, nur im Impressum ("Buchen Daten"): Urheberrecht: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de - die Wikimedia-Nutzungsbedingungen sagen jedoch: "Jede öffentlich zugängliche Kopie oder modifizierte Version muss einen Hinweis enthalten, dass das Werk unter der Lizenz CC-BY-SA steht, sowie entweder einen Hyperlink beziehungsweise eine URL auf den Text der Lizenz oder eine Kopie des Lizenztextes" - die URL allein reicht also nicht, es müsste auch sowas wie "Der Text steht unter der..." dabei stehen. Vom Reiseaccount: --Tubed Smiling alias Gestumblindi 09:29, 29. Sep. 2010 (CEST)
Selbstverständlich habe ich "Wikimedia Deutschland" auf die gescannten Seiten hingewiesen, aus diesem Grund hat mich deren ignorante Ausrede über Gebühr geärgert.
Gefreut habe ich mich eben über Corrina Nohns Artikel, der heute im Feuilleton der "Süddeutschen" (S.13) zu lesen ist: "Wikinepp. Wie fragwürdige Verlage Online-Lexika zu Geld machen.
P.S.: @ 87.181.59.184: Ein Benutzername eignet sich eben besser für die "Selbstdarstellung" als eine beliebige IP. ;-) --Popmuseum 07:45, 30. Sep. 2010 (CEST)
Corrina Nohns Artikel ist jetzt online: Der große Wikinepp. Fragwürdige Verlage stellen Bücher aus Wikipedia-Inhalten zusammen, geben ihnen spannende Namen und verkaufen sie für gutes Geld. Auch deutsche Bibliotheken gehören zu den Abnehmern. --Popmuseum 13:17, 30. Sep. 2010 (CEST)

"Ein Schundverlag und sein unfreiwilliger Helfershelfer"

 
Das Inhaltsverzeichnis des umstrittenen ßetascript-Buches über Adolph Johannes Fischer, der zwar titelgebend ist, aber im 34.- Euro teuren Buch nur drei Seiten einnimmt

Der Verlag "Editions Universitaires Europeennes", der auch schon 24.002 Titel bei Amazon.de führt, ist offenbar sehr exquisit. Zumindest bietet er allem Anschein nach meinen Adolph Johannes Fischer-Wikipedia-Artikel um wohlfeile 34 Euro einzeln an und nennt Lambert M. Surhone, Mariam T. Tennoe und Susan F. Henssonow, die zumindest mit meinem Artikel gar nichts zu schaffen haben, als als Autoren: Adolph Johannes Fischer. Dank der Nennung dreier unbeteiligter Autoren verletzt dieses Buch aller Voraussicht nach eindeutig die Wikipedia-Weiterverwurschtungs-Lizenz. - Vermutlich sind die anderen 24.001 Titel dieses Verlages ganz ähnlich gestrickt. --Popmuseum 19:34, 1. Okt. 2010 (CEST)

Mr. Surhone kennt sich auch mit Wrestling aus und ist sonst ein vielbeschäftigter Autor, der auch bei Betascript schon "publiziert" hat: [9]. Ist übrigens vom April, schade, dass das keine größere Öffentlichkeit gefunden hat.--Wiggum 19:44, 1. Okt. 2010 (CEST)
Bei "Editions Universitaires Européennes" handelt es sich um einen der diversen Ableger von VDM Publishing. Wenn das Vorgehen dabei so ist wie bei VDM-"Betascript", werden Surhone et al. im Buch nicht als Autoren, sondern als Herausgeber genannt - Beispiel für ein solches Betascript-Buch: http://www.amazon.de/Paul-Breitner-Lambert-M-Surhone/dp/6130914121/ref=sr_1_3?ie=UTF8&s=books-intl-de&qid=1285955356&sr=8-3 - man kann sich da den Umschlag ansehen; Lambert M. Surhone, Mariam T. Tennoe und Susan F. Henssonow sind darauf als "Ed." genannt, ich würde nicht ausschliessen, dass im Buch selbst eine lizenzkonforme Autorennennung erfolgt. Und der Sticker "High quality content by WIKIPEDIA articles!" ist doch nett ;-) Gestumblindi 19:53, 1. Okt. 2010 (CEST)
Herzlichen Dank für Euere Hinweise und Antworten. Beim Fischer-Buch, das leider keine Abbildung des Buchumschlags bietet, werden die drei als Autoren genannt. Mangels Angabe der Seitenanzahl kann ich leider nicht klären, ob tatsächlich - wie angegeben - allein der Fischer-Artikel oder auch noch andere Wikipedia-Artikel verwurstet werden. Die Klärung des Falles kostete weitere 34.- Euro. Falls das Cover aber dann so aussieht, wie das obige, sind es stranded costs. Mal sehen, ob's irgendwo im Netz nähere Infos üner das Werk gibt. --Popmuseum 21:59, 1. Okt. 2010 (CEST)
Hier gibt's zwar auch (noch) kein Cover zu sehen, aber die Seitenzahl (92) wird genannt und das Trio wird nicht als Autoren, sondern als Herausgeber bezeichnet. Was Artikelmäßig mitgepackt wird, bleibt ungenannt, aber die 34.- Euro kann ich mir jedenfalls sparen. Gut so! Causa finita. --Popmuseum 22:05, 1. Okt. 2010 (CEST)
Nachdem mich gestern Minderbinder eingeladen hat, einen Beitrag für den Wikipedia:Kurier zu schreiben, der seit heute online ist, habe ich mich doch auch noch um das bei der "Editions Universitaires Européennes" verlegte "Adolph Johannes Fischer"-Buch gekümmert, das ich inzwischen in der 7,6 MB großen pdf-Version besitze, die ich sehr gerne bei Wikipedia uploaden möchte, damit sich jeder, der es will, ein vollständiges Exemplar dieser Bücher ansehen kann. Weiters könnte man dieses "Muster ohne Wert"-Buch auch bei beim entsprechenden Wikipedia-Artikel über diese Geschäftemacher-Verlage einbauen.
Da sämtliche Bücher dieser Wikipedia-Artikel-Verwerter selbst den Creative-Commons-Auflagen unterliegen, sollte man meines Erachtens die pdf-Datei davon komplett bei Wikipedia uploaden können, ohne das Urheberrecht zu verletzen - oder? Was sagen die Urheberrechtsexperten hier? Geht das oder handele ich mir damit juristisch Probleme ein?
Ich möchte die pdf-Datei des Buches sehr gerne uploaden, weil in diesem Fall ein Bild mehr sagt, als hunderttausend Worte: Die sind nicht nur teurer, sondern zudem wesentlich schlechter als "Bucher LLC". - Aber urheberrechtlich ist offenbar tatsächlich alles im grünen Bereich. Im Anhang werden sogar die einzelnen Artikelautoren genannt. --Popmuseum 12:26, 5. Okt. 2010 (CEST)
Wie wärs, wenn du die Dateibeschreibungsseiten nächste mal korrekt erstellst? ..Darah Dan Doa.suhadi 14:41, 5. Okt. 2010 (CEST)
Gut, wär das. :-)) (In der Sache hast Du Recht, im Ton nicht) --Popmuseum 15:32, 5. Okt. 2010 (CEST)
@Popmuseum: „zudem wesentlich schlechter als "Bucher LLC".“ Geht das überhaupt noch schlechter? --Die Schwäbin 20:15, 5. Okt. 2010 (CEST)
Ja, das Buch heißt Adolph Johannes Fischer, aber nur die ersten drei Seiten sind über ihn, dann kommt wahllos alles Mögliche, was mit ihm nichts zu tun hat. Die abgedruckte Version des Fischer-Artikels ist über ein Jahr alt, obwohl das Buch von 2010 ist, das Layout und der Seitenumbruch sind schlechter, der Kaupfreis ist deutlich höher, es gibt gar keinen "Index" und gar keine "Einführung" usw. usf. Mein Eindruck lautet schlechter: Schwer zu glauben, aber es ist leider so. --Popmuseum (der sich ab sofort wieder ordentlich redigierten Büchern widmen wird) 21:44, 5. Okt. 2010 (CEST)

gelöschte Pokalbilder

Auf Commons wurden kürzlich einige Pokalbilder gelöscht. Ich weiß im Moment nicht genau, welche alle betroffen sind, aber mindestens drei wurden gelöscht: File:CONMEBOL UEFA intercontinental trophy.svg (LD, Google-Cache), File:UEFA - Champions League.svg (LD, Google-Cache) und File:Coppacoppe2.png (LD, Google-Cache). Gäbe es womöglich eine Chance, diese hierher zu retten? -- Chaddy · DDÜP 22:10, 4. Sep. 2010 (CEST)

...??? -- Chaddy · DDÜP 18:42, 10. Sep. 2010 (CEST)
Die Abbildungen werden wohl urheberrechtlich geschützt sein...Darah Dan Doa.suhadi 16:59, 1. Okt. 2010 (CEST)

Hier scheint's keinen Diskussionsbedarf mehr zu geben. Ich entferne mal den Baustein, der die Archivierung verhindert. Gestumblindi 22:44, 25. Nov. 2010 (CET)

"reproducible freely under waiver of copyright"

...wurde in dieser Löschdiskussion herangezogen. Ist dies a) mit unserer Lizenz kompatibel und trifft es b) für die Zitate von Keynes zu (ggf. kann ich diese wieder sichtbar machen)? --MBq Disk 12:08, 17. Sep. 2010 (CEST)

[10] scheint kompatibel, ist ja nicht viel anders als CC-BY. Also kompatibel insofern, als dass man Inhalt einbinden und unter CC-BY-SA stellen kann, um den Hinweis auf die ursprüngliche Lizenz kommt man nicht umhin.--141.84.69.20 00:43, 29. Jan. 2011 (CET)