Landgericht Eltmann
Das Landgericht Eltmann war ein von 1819 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Eltmann im heutigen Landkreis Haßberge. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
BearbeitenBereits 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Eltmann errichtet. 1806 bis 1814 war es dann ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg. Dieses kam zum Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken. 1819 wurde das bayerische Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Eltmann wieder errichtet.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 errichtete man das Amtsgericht Eltmann, dessen Sprengel deckungsgleich mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Eltmann war und somit aus den Gemeinden Bischofsheim, Dankenfeld, Dippach, Ebelsbach, Eltmann, Eschenbach, Falsbrunn, Fatschenbrunn, Fürnbach, Gleisenau, Karbach, Kirchaich, Knetzgau, Lembach, Limbach, Neuschleichach, Oberschleichach, Obersteinbach, Prölsdorf, Roßstadt, Sand am Main, Schmachtenberg, Schönbach, Schönbrunn, Steinbach, Stettfeld, Theinheim, Tretzendorf, Trossenfurt, Unterschleichach, Untersteinbach, Weisbrunn, Zeil am Main, Zell am Ebersberg und Ziegelanger bestand.[1][2]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 478–479.
- Stephan Diller (Bearbeiter): Landgerichtsbezirk Eltmann. In: Die Physikatsberichte der Landgerichte Eltmann, Hassfurt und Hofheim von 1861. Bearbeitet von Stephan Diller mit zwei Beiträgen von Christa Jäger und Klaus Reder. Würzburg 2004, S. 25–103 (Schriftenreihe des Historischen Vereins Landkreis Hassberge. Herausgegeben von Stephan Diller, Bd. 1). [nicht ausgewertet]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 374)
- ↑ Landgericht Eltmann. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1311–1314.