Verwaltungsorganisation des Großherzogtums Würzburg
Die Verwaltungsorganisation des Großherzogtums Würzburg (anfangs Kurfürstentum Würzburg) entsprach weitgehend der aus Pfalz-Bayern übernommenen.
Allgemeines
BearbeitenDas Großherzogtum Würzburg (bis September 1806 Kurfürstentum Würzburg) bestand von 1806 bis 1814. Er wurde aus den Teilen des Hochstifts Würzburg gebildet, die Pfalz-Bayern 1803 nach dem Reichsdeputationshauptschluss erhalten hatte.
Landgerichte und Rentämter
BearbeitenBayern hatte 1803/1804 vollständig mit der bisherigen Verwaltungsgliederung des Hochstifts Würzburg gebrochen und die bisherigen Ämter aufgehoben. Stattdessen wurden Landgerichte älterer Ordnung und dazugehörige Rentämter geschaffen. Die 29 Landgerichte, die auf das Gebiet des ehemaligen Hochstifts Würzburg entfielen, wurden im Kurfürstentum Würzburg als unterste Stufe der Verwaltung und Rechtsprechung übernommen und bis zum Ende beibehalten. Neben dem Namen Landgericht wurde auch der Name Distrikt-Commissariat verwendet.
Neben dem Hochstift Würzburg bestand das Gebiet im HRR aus einer Vielzahl ritterschaftlicher und klösterlicher Territorien. Diese verloren teilweise zwischen 1803 und 1806 ihre Landesherrschaft und wurden den bayerischen Landgerichten zugewiesen. Die verbliebenen verloren durch die Rheinbundakte 1806 ihre Souveränität. Für einige dieser Herrschaften (insbesondere für die der milden Stiftungen) wurden Patrimonialgerichte eingerichtet.
Liste der Landgerichte und Patrimonialgerichte
BearbeitenListe der Landgerichte:
Liste der Patrimonialgerichte:
Patrimonialgericht | Amtssitz | Landgericht | Anmerkung |
---|---|---|---|
Großherzogliches Patrimonialgericht der Freiherren von Guttenberg und von Würzburg zu Kirchlauter und Neubrunn | Landgericht Gleusdorf | ||
Großherzogliches Patrimonialgericht der Freiherren von Rotenhan zu Rentweinsdorf | Landgericht Gleusdorf | ||
Großherzogliches Patrimonialgericht der Freiherren von Rotenhan zu Untermerzbach | Landgericht Gleusdorf | ||
Großherzogliches Patrimonialgericht des Herren Fürst von Schwarzenberg zu Marktbreit | Landgericht Marktsteft | ||
Großherzogliches Patrimonialgericht des Herren Grafen von Kastell und Kastell-Rüdenhausen zu Rüdenhausen | Landgericht Marktsteft | ||
Großherzogliches Patrimonialgericht des Herren Grafen von Schönborn zu Wiesentheid | Landgericht Marktsteft | ||
Großherzogliches Patrimonialgericht des Freiherren von Crailsheim zu Fröhstockheim und Rödelsee | Landgericht Marktsteft | ||
Großherzogliches Patrimonialgericht des Herzogs von Weimar zu Gochsheim | Landgericht Schweinfurt | ||
Großherzogliches Patrimonialgericht der Freiherren von Crailsheim zu Altenschönbach | Landgericht Sulzbach | ||
Großherzogliches Patrimonialgericht der Freiherren Fuch von Bimbach zu Westheim | Landgericht Sulzbach | ||
Großherzogliches Patrimonialgericht der Freiherren Groß zu Gleisenau | Landgericht Eltmann | ||
Patrimonialgericht Remlingen gräflich kastellischen Anteils | Landgericht Homburg | ||
Patrimonialgericht des Grafen von Rechtern zu Sommershausen | Landgericht Ochsenfurt |
Literatur
Bearbeiten- Großherzoglich Würzburgischer Hof- und Staats-Kalender: für das Jahr ... 1813, S. 200 ff., 316 ff., Digitalisat
- Heinrich Wagner: Kissingen: Stadt- und Altlandkreis – Historischer Atlas von Bayern (HAB), Band 36 von Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe I, 2009, ISBN 9783769668575, S. 468–471, Digitalisat