Das Landgericht Bischofsheim war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Bischofsheim im heutigen Landkreis Rhön-Grabfeld. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.

Geschichte

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Im Jahr 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Bischofsheim errichtet. 1806 bis 1814 war es dann ein Landgericht im Großherzogtum Würzburg. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Bischofsheim gebildet, dessen Sprengel identisch mit dem vorherigen Landgerichtsbezirk Bischofsheim war und die Orte Bischofsheim in der Rhön, Burgwallbach, Frankenheim, Ginolfs, Haselbach in der Rhön, Langenleiten, Oberelsbach, Oberweißenbrunn, Sandberg, Schmalwasser, Schönau an der Brend, Sondernau, Unterelsbach, Unterweißenbrunn, Waldberg, Wegfurt und Weisbach umfasste.[1][2]

Landrichter

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Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 374)
  2. Landgericht Bischofsheim. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1357–1360.