Produktkennzeichnung
Produktkennzeichnungen (auch Warenkennzeichnungen) sind Informationen über eine Ware, die diese zum Handel oder bis zum Endverbraucher begleiten.
Definitionen
BearbeitenOft wird unter dem Begriff Produktkennzeichnung vor allem Information für Endverbraucher über Qualitätseigenschaften verstanden, die auf der Ware selbst oder der Verpackung angebracht ist, wie etwa Gütesiegel oder Mengenangaben. In einer weiter gefassten Definition kann sie sich auch an Händler richten, umfasst auch Angaben wie Preis oder Artikelnummer und auch warenbegleitende, nicht direkt am Produkt oder auf dessen Verpackung angebrachte Angaben.
Insbesondere im Kennzeichnungsrecht umfasst der Begriff Kennzeichnung oft die Gesamtheit der Kennzeichen (Wörter, Angaben, Hersteller- oder Handelsmarken, Abbildungen oder Zeichen), die sich auf ein Produkt beziehen. Bei den einzelnen Kennzeichen selbst, die über einen bestimmten Aspekt des Produktes informieren, oft einzeln geregelt sind und eine in sich abgeschlossene Einheit von Angaben bilden, spricht man oft von Kennzeichnungselementen.[1]
Der Begriff Warenkennzeichnung bzw. Produktkennzeichnung kann gelegentlich auch den Prozess des Kennzeichnens meinen, in Abgrenzung zum auf der Ware angebrachten Kennzeichen selbst.[2]
Produktkennzeichen können die Form von Symbolen, Piktogrammen, Logos oder Kurztexten haben. Sie sind häufig durch eine Vielzahl nationaler und internationaler Richtlinien genormt. Zur Kennzeichnung und Beschriftung von Produkten existieren verschiedenste Beschriftungstechniken. Sie können auf Verpackungen, Schriftstücken, Tafeln, Etiketten, Ringen oder Verschlüssen jeglicher Art angebracht sein.
Merkmale
BearbeitenProduktkennzeichen für Verbraucher lassen sich hinsichtlich einer Reihe von Merkmalen unterscheiden.
Zeichennehmer sind meist Hersteller. Zeichengeber können staatliche Institutionen, unabhängige Verbände, Brancheneinrichtungen oder einzelne Firmen sein. Zielgruppe der Kennzeichen sind oft Verbraucher, können aber auch Händler, weiterverarbeitende Betriebe oder andere Organisationen sein.
Produktkennzeichen werden oft nur für bestimmte Produktgruppen vergeben und haben häufig einen regionalen oder nationalen Geltungsbereich. Sie unterscheiden sich in Art und Umfang der dargestellten Informationen, dieser reicht von einem einfachen Hinweis, dass bestimmte Kriterien erfüllt sind, bis hin zu ausführlichen quantitativen Angaben über Produkteigenschaften. Sie können positive bzw. negative Produkteigenschaften hervorheben oder über neutrale Eigenschaften informieren.
Für Produktkennzeichen gibt es verschiedene Darstellungsmöglichkeiten bzw. Formate. Diese reichen von stark symbolhaften Labeln, etwa bei vielen Umweltzeichen, hin zu ausführlichen textuellen Darstellungen, wie etwa der Deklaration von Inhaltsstoffen. Man unterscheidet zwischen verpflichtender und freiwilliger Kennzeichnung. Beispiele für verpflichtende, rechtliche Regelungen für Produktkennzeichnungen in Deutschland sind die Preisangabenverordnung, das Textilkennzeichnungsgesetz, Qualitäts- und Handelsklassen, die Gefahrstoffkennzeichnung oder die Lebensmittel-Informationsverordnung. So schreibt letztere u. a. folgende Angaben vor:
- die Verkehrsbezeichnung
- die Anschrift des Herstellers oder Verpackers
- Liste der Zutaten
- Allergenkennzeichnung
- Nettogewicht
- ein Mindesthaltbarkeitsdatum (bei Fertigpackungen), bzw. das Verbrauchsdatum bei sehr schnell verderblicher Ware, beispielsweise Hackfleisch.
Eine freiwillige Kennzeichnung kann zusätzliche Informationen zum Produkt beinhalten, wie die Nährwertkennzeichnung, Angaben zum Qualitätsstandard oder Sicherheitszustand. Hier ist wiederum zu unterscheiden zwischen firmenindividuellen Zeichen (Selbstdeklaration) und Zeichen Dritter, zum Beispiel unabhängiger Gütegemeinschaften oder Verbraucherorganisationen, wie etwa der Stiftung Warentest.
Meist müssen Produkte, die ein Kennzeichen erhalten sollen, bestimmte Vergabekriterien bzw. Standards erfüllen. Hier ist wichtig, wer die Vergabekriterien festlegt und wer Produkte auf die Einhaltung der Kriterien prüft. Dies können der Zeichengeber selbst oder von ihm beauftragte, unabhängige Standardisierungs- und Kontrollgremien sein. Wichtige Merkmale der Kriterien sind ihre objektive Prüfbarkeit und Transparenz.
Funktion
BearbeitenProduktkennzeichnung ist ein Kanal der Verbraucherinformation, der oft durch beschränkten Platz aber sofortige Verfügbarkeit beim Kauf gekennzeichnet ist. Oft verweisen Produktkennzeichen auf andere Kanäle mit umfassenderer Information, etwa Internetportale. Über Produktkennzeichen kann sowohl der Hersteller selbst informieren als auch der Staat durch Pflichtkennzeichen, wie etwa Warnhinweise auf Zigarettenverpackungen.
Produktkennzeichen als Verbraucherinformation sollen vor allem über Produkteigenschaften informieren, die der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufs nicht wahrnehmen kann. Die Ware weist also hinsichtlich ihrer Eigenschaften, über die ein Kennzeichen informiert, Merkmale von Erfahrungs- oder Vertrauensgütern auf.
Wenn diese verborgenen Eigenschaften positive oder negative sind, sie also die Zielgruppe in der Regel als „gut“ oder „schlecht“ ansieht, so liegt eine Informationsasymmetrie zwischen Verkäufer und Käufer vor, die den Handel beeinträchtigen kann. Denn der Käufer muss damit rechnen, dass der Verkäufer negative Produkteigenschaften verschweigt oder untertreibt und positive übertreibt. Er wird deswegen nur einen geringeren Preis bezahlen wollen oder auf den Kauf ganz verzichten. Produkte mit positiven aber aufwändiger herzustellenden Eigenschaften werden sich auf einem solchen so genannten Zitronenmarkt kaum durchsetzen. Glaubwürdige Produktkennzeichen, wie Gütesiegel, können hier Abhilfe schaffen. Wegen der erforderlichen Glaubwürdigkeit sind hier vor allem gesetzliche Kennzeichen und Kennzeichen unabhängiger Organisationen von Bedeutung.
Produktkennzeichen können auch über neutrale Qualitätseigenschaften informieren, bei denen der Hersteller keinen Anreiz zur Fehldarstellung hat. Beispiele hierfür sind Kleidergrößen. Kennzeichen können zudem wichtige Informationen zur Handhabung des Produktes geben, wie etwa Waschhinweise auf Textilien, Gefahrensymbole oder Recycling-Hinweise.
Die Funktion von Produktkennzeichen hängt von ihrem Informationsumfang und ihrer Darstellungsform, ihren Vergabekriterien und deren Kontrolle ab. Einfache, symbolhafte Kennzeichen weisen eine hohe Informationsdichte und geringe Komplexität auf. Sie sind also leicht und schnell durch den Verbraucher auszuwerten. Dafür ermöglichen sie aber nur weniger differenzierte Kaufentscheidungen und erfordern höheres Vertrauen in die Institutionen des Kennzeichens als bei komplexen Kennzeichen mit hohem Informationsumfang. Firmenindividuelle Kennzeichen weisen in der Regel einen geringeren Standardisierungsgrad auf und sind weniger glaubwürdig als Kennzeichen unabhängiger Dritter.[3]
Häufig verwendete Kennzeichen
BearbeitenAllgemeines
BearbeitenFür den Verkauf nützlich ist die Anbringung einer maschinell lesbaren Produktnummer, wie der European Article Number oder dem Universal Product Code, die in Strichcodes kodiert sind. Strichcodes gibt es in verschiedener Form, so auch als 2D-Barcode .
Anhand einer CE-Kennzeichnung kann erkannt werden, dass ein Produkt den gesetzlichen Bestimmungen es berührender europäischer Rechtsnormen entspricht und daher innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gehandelt werden darf. Das -Zeichen stellt eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätserklärung durch den Hersteller dar. Dieses Zeichen darf jedoch nur angebracht werden, wenn dies ausdrücklich in der für das betreffende Produkt relevanten Rechtsnorm vorgesehen ist.
Gefahrenpiktogramme, Signalwörter sowie H-Sätze und P-Sätze geben Auskunft über chemikalienrechtlich relevante Gefahren. Bei Endverbrauchern können sich auch noch Produkte mit veralteten Gefahrensymbolen auf orangefarbigem Untergrund befinden.
Verpackungen
Bearbeiten
Kennzeichen |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungsbereich |
---|---|---|---|
Schätzungszeichen, |
verpflichtende Selbstdeklaration, Richtlinie 76/211/EWG (Fertigpackungsrichtlinie) |
Europäische Union | |
Nennfüllmenge, |
verpflichtende Selbstdeklaration, Richtlinie 76/211/EWG (Fertigpackungsrichtlinie) |
Europäische Union | |
Abtropfgewicht, |
verpflichtende Selbstdeklaration (für feste Lebensmittel in Aufgussflüssigkeiten), Fertigpackungsverordnung, § 11 Satz 2 |
Deutschland | |
Randvollvolumen, |
verpflichtende Selbstdeklaration, Fertigpackungsverordnung |
Deutschland | |
23 э 7· 0,75l 78 ···· · ·· ··
|
Behälterkennzeichnung, |
Selbstdeklaration (z. T. verpflichtend für Maßbehältnisse), Richtlinie 75/107/EWG, Anhang I, 8.[7] DIN 6121 |
Europäische Union |
Symbol für Lebensmittelkontaktmaterialien bzw. Lebensmittelbedarfsgegenstand, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
, auch , , |
Konformitätskennzeichen für Aerosolverpackungen (umgekehrtes Epsilon), |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union |
Abfallentsorgung
BearbeitenKennzeichen |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungsbereich |
---|---|---|---|
Internationales Recyclingsymbol (Möbiusband), |
freiwillige Selbstdeklaration |
international | |
Universelles Recyclingsymbol (Möbiusband) mit Prozentangabe, |
freiwillige Selbstdeklaration |
international | |
Recyclingsymbol mit Recycling-Code, |
freiwillige Selbstdeklaration |
Europa | |
Grüner Punkt, |
nationale Verwertungssysteme (u. a. Grüner Punkt (Deutschland), Altstoff Recycling Austria) |
Europa | |
Symbol BellandDual, |
nationale Verwertungssysteme (u. a. Grüner Punkt (Deutschland), Altstoff Recycling Austria) |
Europa | |
Mehrwegsymbol, |
Arbeitskreis Mehrweg |
Deutschland | |
Mehrwegsymbol, |
ARGE nachhaltige Getränkeverpackung der Wirtschaftskammer |
Österreich | |
Einwegpfandsymbol, |
Deutschland | ||
durchkreuzte Mülltonne, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europa | |
Tidyman, |
freiwillige Selbstdeklaration |
international | |
Glasrecyclingsymbol mit Tidyman, |
freiwillige Selbstdeklaration |
international | |
Dosenrecyclingsymbol mit Tidyman, |
freiwillige Selbstdeklaration |
in der Form: Deutschland | |
Kompostierbarkeitszeichen, |
DIN CERTCO (in Deutschland) |
Europa | |
Einwegplastikprodukt, |
verpflichtende Selbstdeklaration Richtlinie (EU) 2019/904 (Einwegkunststoff-Richtlinie) |
Europa |
Kosmetika
BearbeitenKosmetika werden in der Europäischen Union unter anderem nach der Richtlinie 76/768/EWG (Kosmetik-Richtlinie) gekennzeichnet, umgesetzt in Deutschland durch die Kosmetik-Verordnung. Ab Mitte 2013 ersetzt die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel diese Regelungen.[14]
Kennzeichen |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungsbereich |
---|---|---|---|
„mindestens haltbar bis: 15.02.13 “
|
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union |
Verwendungsdauer (engl. Period after Opening, PAO), |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Verweis auf die beiliegenden oder am Produkt befestigten Informationen, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
UVA-Symbol, |
freiwillige Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Kosmetik-Inhaltsstoffliste, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Losnummer, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland |
Lebensmittel
BearbeitenIn Deutschland schreibt das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch als Dachgesetz des Lebensmittelrechts ein Täuschungsverbot fest und ermächtigt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Verordnungen für bestimmte Lebensmittelkennzeichnungen zu erlassen. Grundsätzlich sind in der Europäischen Union alle Angaben auf vorverpackten Lebensmitteln durch die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) geregelt. Diese hat am 13. Dezember 2014 die nur in Deutschland geltende Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) abgelöst. Die LMIV legt allgemeine Pflichtkennzeichnungselemente fest, dies sind vor allem Verkehrsbezeichnung, Hersteller, Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum. Für einige dieser Kennzeichnungselemente gibt es wiederum Rechts- und rechtsähnliche Quellen, die diese näher regeln. So wird die Verkehrsbezeichnung häufig in produktspezifischen Verordnungen bestimmt; wo diese nicht vorliegen, greift die Verkehrsbezeichnung wie sie sich etwa aus dem Deutschen Lebensmittelbuch ergibt. Näheres zur Kennzeichnung von Zutaten regelt die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, näheres zur Loskennzeichnung die deutsche Los-Kennzeichnungs-Verordnung (LKV; in Österreich: Loskennzeichnungsverordnung [LKVO]). Diese allgemeinen Regelungen werden ergänzt durch eine Vielzahl produktgruppenspezifischer Regelungen, wie beispielsweise
In der Schweiz ist die Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel maßgebend.[18] In der Schweiz in Verkehr gebrachte vorverpackte Lebensmittel müssen in mindestens einer der drei Amtssprachen (deutsch, französisch oder italienisch) beschriftet sein.[19]
Beispielhaft sind in der folgenden Tabelle häufige Lebensmittelkennzeichen aufgeführt.
Kennzeichen |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungsbereich |
---|---|---|---|
Zutatenliste, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
geschützte Herkunftsbezeichnung, |
freiwillige Selbstdeklaration (Eintragung in DOOR-Register der EU erforderlich) |
Europäische Union | |
Fettgehaltstufe, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland | |
Nährwertkennzeichnung, |
freiwillige Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Guideline Daily Amount (GDA), |
freiwillige Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
Unter Schutzatmosphäre verpackt., |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland | |
Losnummer, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland | |
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland, Österreich | |
„verbrauchen bis:15.02.13 “
|
Verbrauchsdatum, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland, Österreich |
„Nach der Ernte behandelt.“ |
Kennzeichnung bei Verwendung von Keimhemmern bei Kartoffeln, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Deutschland, Österreich, Schweiz |
Genusstauglichkeitskennzeichen, |
Zulassungsbehörden |
Europäische Union | |
Nutri-Score, |
freiwillige Selbstdeklaration nach Anmeldung bei der Agence nationale de santé publique |
Europäische Union | |
Aussagen zu Nährwert, wie „zuckerfrei“, „fettreduziert“, oder Gesundheit, wie „stärkt die Abwehrkräfte“, „cholesterinsenkend“ |
Nährwerts- und gesundheitsbezogene Angaben, |
freiwillige Selbstdeklaration |
Europäische Union |
Eierkennzeichnung, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
unter rabbinischer Aufsicht stehende Organisation |
international | ||
Halāl |
international | ||
Gütezeichen Deutsche Markenbutter, |
Überwachungsstelle nach Landesrecht (z. B. landwirtschaftliche Forschungsanstalten) |
Deutschland | |
Warnhinweis: Kein Alkohol während der Schwangerschaft, |
freiwillige Selbstdeklaration (in Frankreich verpflichtend) |
international | |
Glutenfrei-Symbol, |
Deutsche Zöliakiegesellschaft (DZG) |
Deutschland | |
V-Label, |
Europäische Vegetarier-Union (EVU) |
Europa | |
Zahnmännchen, |
Toothfriendly International, in Deutschland Aktion Zahnfreundlich |
International | |
Kaloriengehalt von Getränken, |
Europa | ||
Kalorienexzess in Süßwaren, |
Gesundheitsministerium der Förderalen Republik Argentinien | Argentinien |
Kleidung
Bearbeiten
Kennzeichen |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungsbereich |
---|---|---|---|
„60 % Baumwolle/ Cotton/ Coton 40 % Polyester“ |
Rohstoffgehaltsangabe, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union |
Textilpflegesymbole, |
freiwillige Selbstdeklaration |
international | |
Schuhmaterialkennzeichnung, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union |
Spielzeug
Bearbeiten
Kenn- |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungs bereich |
---|---|---|---|
Warnhinweis „Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren“, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union | |
„spiel-gut“-Gütesiegel, |
Arbeitsausschuß Kinderspiel und Spielzeug e. V. |
Deutschland, Österreich |
Wasch- und Reinigungsmittel
BearbeitenDie Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln ist seit 2005 europaweit in der Detergenzienverordnung geregelt, die in Deutschland durch das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz umgesetzt und erweitert ist.[29]
Verpflichtend ist die Angabe
- des Herstellers bzw. desjenigen, der das Mittel in den Verkehr bringt,
- einer Liste der Inhaltsstoffe, die die verwendeten Chemikalien auflistet,
- soweit erforderlich, wie man das Mittel verwendet und welche Vorsichtsmaßnahmen dabei erforderlich sind,
- der Dosierung von Waschmitteln in Abhängigkeit von den Wasserhärten weich, mittel, hart und der Verschmutzung sowie der Ergiebigkeit in Anzahl von Waschmaschinenladungen bei mittlerer Wasserhärte,
- eines Hinweises darauf, wo man ein vollständiges Datenblatt zu den Inhaltsstoffen erhalten kann.
Daneben gelten allgemeine Kennzeichnungspflichten, etwa hinsichtlich Warn- und Anwendungshinweisen aus dem Chemikalienrecht und der Gefahrstoffverordnung.
Kenn- |
Bezeichnung, |
Zeichengeber, |
Anwendungs bereich |
---|---|---|---|
@ www.xxxx.de (inkl. Rezepturinformation Verbraucher)
|
Hinweis auf veröffentlichte Inhaltsstoffliste, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union |
Datenblatt med. Personal: 0800/380 xxxx
|
Hinweis auf Datenblatt für medizinisches Personal, |
verpflichtende Selbstdeklaration |
Europäische Union |
UBA 1495 0028
|
UBA-Nummer, |
freiwillige Selbstdeklaration (bis 2005 verpflichtend) |
Deutschland |
Elektronik
BearbeitenElektrogeräte, also Geräte, die entweder mit Netzspannung oder Batterie oder über USB-Kabel versorgt werden, müssen in der Europäischen Union verschiedenen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. EU-weit geregelte Angaben sind u. a.:
- Herstellerangabe[31]
- durchkreuzte Mülltonne , das Gerät darf nicht in den Hausmüll (WEEE-Richtlinie)[31]
- CE-Kennzeichnung , für Elektrogeräte geregelt in RoHS
Weitere internationale Kennzeichen:[32][33]
- ARIB – Japan
- A-Tick Mark als Zeichen für die Konformität mit australischen Telekommunikations- und EMV-Standards, z. B. auf Festnetztelefonen
Wird ab 1. März 2016 von RCM abgelöst. - AS (Australian Standards Association) – Australien
- ANATEL (Agência Nacional de Telecomunicações) – Brasilien, Telekommunikationsgeräte
- BABT (British Approvals Board for Telecommunications)
- BEAB (British Electrical Approval Board)
- BSI – British Standards Institution. Das Symbol wird umgangssprachlich „Kite Mark“ genannt, weil es an einen Papierdrachen (engl. kite) erinnert.
- BSMI (Bureau of Standards, Metrology and Inspection) – Taiwanischer Produktsicherheitsstandard und Elektromagnetische Verträglichkeit, basiert auf CNS Standard
- C-Tick Mark mit einem Buchstaben und einer Ziffernkombination rechts davon als Zeichen für die Konformität mit australischen EMV-Standards, z. B. auf Produkten mit IEEE 802.11 oder Bluetooth
Wird ab 1. März 2016 von RCM abgelöst. - CCC als Abkürzung für China Compulsory Certification
- CEBEC – Belgien
- Ein Kreis gebildet aus zwei runden Pfeilen mit einem kleinen „e“ bzw. einer Zahl in der Mitte als Symbol für die Erfüllung der chinesischen RoHS-Richtlinie. Die Ziffer gibt die übliche Nutzungsdauer ab Herstelldatum an.
- Committee for Electrotechnical Belgium European Community (CEBEC)
- CENELEC Electronic Components Committee (CECC)
- Conformity Certification of Electrical Equipment (CCEE) – China
- CNC (Comisión Nacional de Comunicaciones) – Argentinien
- COFETEL (Comisión Federal de Telecomunicaciones) – Mexiko, Telekommunikationsgeräte
- CPS (Singapore Consumer Protection Registration Scheme) – Sicherheitsstandard in Singapur von SPRING Singapore (Standards, Productivity and Innovation Board) verliehen.
- CRT (Comisión de Regulación de Telecomunicaciones) – Kolumbien, Telekommunikationsgeräte
- CSA – Ein Dreiviertelkreis mit den Buchstaben SA im Inneren als CSA-Kennzeichnung, Canadian Standards Agency
- DIN – Deutsches Institut für Normung
- DEMKO (Danmarks Elektriske Materiel Kontrol) – Dänemark
- EAC – Eurasische Konformität für ein In-Verkehr-Bringen in Eurasische Wirtschaftsunion
- EK – Korea, basiert auf K Standard
- ENEC-Zeichen – European Norms Electrical Certification
- ETSI – Europa
- FCC-Kennzeichnung auf Kommunikationsgeräten, wie zum Beispiel Radio, Fernseher, Computerzubehör – USA
- Giteki – Japan, basiert auf Radio Gesetz 38-6-1
- GOST – GOSSTANDART, russisches Zertifikat
- GS als Abkürzung für Geprüfte Sicherheit
- Kreis mit den Buchstaben ETL im Inneren als Intertek (früher ETL) Kennzeichnung
- Haus mit Schornstein und Pfeil nach innen (von rechts nach links zeigend) bzw. – Verwendung nur im Haus, nicht im Freien
- IC – Industry Canada
- ICC (Import Commodity Clearance) – Philippinen
- INMETRO (Instituto Nacional de Metrologia, Normalização E Qualidade Industrial) – Brasilien
- IMQ (Istituto Italiano del Marchio di Qualità) – Italien
- IRAM (Instituto Argentino de Normalización y Certificación) – Argentinien, auch S-Mark genannt
- ITE – Informationstechnische Einrichtung (englisch Information Technology Equipment)
- KCC (Korea Communications Commission) – Korea, inkludiert Elektromagnetische Verträglichkeit, Radio und Telekom
- KEMA – Holland
- KEPDIRGEN – Indonesien, für Telekommunikationsequipment. Wird von DGPT (Directorate General of Post and Telecommunications) ausgestellt
- KETI (Korean Testing Laboratories) – Koreanisches Prüfzeichen
- MET
- MITI – heute METI (Ministry of Economy, Trade & Industry), Japan
- MTC (Ministerio de Transportes Comunicaciones) – Peru, basiert auf CISPR und IEC Standards
- NAL (Network Access License) – China, für Kommunikationstechnik
- NCC (National Communications Commission) – Taiwan
- NEMKO (Norges Elektriske Materiellkontroll) – Kreis mit einem N im Inneren, Zeichen der norwegischen NEMKO, die Produktsicherheitstest und EMV-Tests durchführt.
- NF – Verliehen von LCIE im Auftrag von AFNOR, Frankreich
- Ninsho – Japan, basiert auf Radio Gesetz 38-24-1
- NOM (Norma Oficial Mexicana) – Mexiko
- NTC (National Telecommunications Commission) – Thailand, für Telekommunikationsgeräte
- ÖVE – Österreichischer Verband der Elektroindustrie
- PS (Philippine Standard) – Philippinen
- PSE (Product Safety Electric Appliance and Material) – Japanisches Produktsicherheitszeichen, basiert auf DENAN Standard
- Regulatory Compliance Mark (RCM) – ab 1. März 2016[34] gültige Kennzeichnung für Konformität mit australischen ACMA Standard und für elektrische Sicherheit
- ЯU – UL-registriert
- SABS Mark of Approval (Südafrika)
- SAE Society of Automotive Engineers
- SEMKO – Svenska Electriska Materielkontrollanstalten, Kreis mit einem S im Inneren, Zeichen der schwedischen ETL SEMKO (ehemaliges Electrical Testing Laboratory), die Produktsicherheitstests und EMV-Tests durchführt.
- SETI – Finnische Kennzeichnung, Kreis Mit FI im Inneren
- SEV – Schweizerischer Elektrotechnischer Verein
- SIRIM – Malaysien, basiert auf IEC
- SRRC (State Radio Regulatory Committee) – China
- SUPTEL (Superintendencia de Telecomunicaciones) – Ecuador, Telekommunikationsgeräte
- TÜV
- UL – amerikanische Zertifizierung, ähnlich der VDE-Zertifizierung
- VDE – Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik
- Voluntary Control Council for Interference (VCCI) – Japan
- WiFi certified, zum Beispiel auf Notebooks mit eingebautem WLAN
- WPC (Wireless Planning and Coordination Wing) – Indien, drahtlose Datenübertragung
Zusätzlich findet man Angaben über die Eingangsspannung (zum Beispiel 100–240 V), die Art der Eingangsspannung (~ oder =), den max. Strom (zum Beispiel 1,3 A) und bei Geräten die mit Wechselspannung betrieben werden die Netzfrequenz (zum Beispiel 50–60 Hz).
Güte- und Prüfsiegel
BearbeitenEs existiert eine Vielzahl von Gütesiegeln und Prüfsiegeln, mit denen auf besondere Qualitäten eines Produktes sowie die Einhaltung von technischen oder Umweltstandards außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen hingewiesen werden kann.
Weitere Kennzeichnungen
Bearbeiten- Industrielle Kennzeichen im industriellen Fertigungsprozess
- Warenzeichen, (trademark), rechtlich geschütztes Zeichen zur Unterscheidung von Waren verschiedener Marken, siehe Marke (Recht)
- Typenschild, Kennzeichnung technischer Geräte nach Vorschriften von Überwachungsinstitutionen oder gemäß den Regeln einer Branche
Literatur
Bearbeiten- Rüdiger Wollmann: Warenkennzeichnung. Kapitel 34 in: Tilo Pfeifer, Robert Schmitt (Herausgeber) Masing Handbuch Qualitätsmanagement, Carl Hanser Fachbuchverlag München Wien, 6. überarbeitete Auflage 2014, ISBN 978-3-446-43431-8.
- Albert Mergelsberg: Gestatten Wirtschaft, Winkler 2007, ISBN 3-8045-9528-6.
- Frieder Rubik, Cornelia Weskamp: Verbraucherschutz durch Produktkennzeichnung. In: iöw (Hrsg.): Schriftenreihe des IÖW. Nr. 98/96, 1996, ISBN 3-926930-94-2 (PDF). (Rubik 1996)
- W. Konrad, D. Scheer: Grenzen und Möglichkeiten der Verbraucherinformation durch Produktkennzeichnung. In: BfR-Wissenschaft. 2010, ISBN 3-938163-48-8 (PDF).
Weblinks
Bearbeiten- Zusammenfassungen der EU-Gesetzgebung – Kennzeichnung und Verpackung von Erzeugnissen. Europäische Kommission, abgerufen am 7. Januar 2022.
- Silke Schwartau: Die Verbraucherzentrale informiert: Wie glaubwürdig ist die Lebensmittelkennzeichnung?, 27. Juni 2013, Food & Health Academy (SoSe 13), Lecture2Go, Uni Hamburg
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ so zum Beispiel
- im Lebensmittelrecht, siehe Lebensmittel-Informationsverordnung, Art. 2 (1) j, und Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung, § 3,
- ähnlich bei der Kosmetikkennzeichnung, siehe Kennzeichnung kosmetischer Mittel. (PDF; 46 kB) Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, 5. Mai 2009, abgerufen am 22. Februar 2013. ,
- oder bei Lebensmittelbedarfsgegenständen, siehe z. B. Merkblatt Informationen zu allgemeinen Anforderungen sowie zur Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen. (PDF; 95 kB) Chemische und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg, 1. Januar 2006, abgerufen am 22. Februar 2013.
- ↑ Rubik 1996, S. 2; siehe auch Duden Kennzeichnung
- ↑ Rubik 1996, Kap. 2.1
- ↑ Behälterkennzeichnung. Hüttentechnische Vereinigung der Deutschen Glasindustrie (HVG), archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 17. April 2021; abgerufen am 9. März 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Jürgen Kohlenberg: Glaszeichen. In: Code-Knacker, Lexikon der Codes, Symbole, Kurzzeichen. Abgerufen am 9. März 2013.
- ↑ HVG-DGG: Behälterkennzeichnung. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 17. April 2021; abgerufen am 28. Dezember 2022. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Richtlinie 75/107/EWG des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen bei EUR-Lex
- ↑ Richtlinie 75/324/EWG
- ↑ Aerosolpackungsverordnung, § 5
- ↑ Juan R Palerm: Guidelines for Making and Assessing Environmental Claims. Hrsg.: Europäische Kommission. Dezember 2000 (PDF).
- ↑ Pfandflasche = Mehrwegflasche? Bundesministerium für Umwelt, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 26. März 2014; abgerufen am 17. November 2012.
- ↑ Jurica Dolić, Jesenka Pibernik, Iva Bilušić: Consumer Interpretation of Recycling Symbols Used for Printed Products. In: International Scientific Conference Management of Technology – Step to Sustainable Production, Conference Proceedings. Rovinj, Kroatien 2010, ISBN 978-953-7738-09-9 (HTML Abstract).
- ↑ Compliance with regulation 1223/2009 on Cosmetic Products – COLIPA Guidelines on Cosmetic Product Labelling. (PDF; 1,2 MB) COLPIA The European Cosmetics Association, 15. Dezember 2011, abgerufen am 17. Februar 2013.
- ↑ Richtlinie 2003/15/EG
- ↑ Richtlinie 2003/15/EG
- ↑ 2006/647/EG: Empfehlung der Kommission vom 22. September 2006 über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben
- ↑ blv.admin.ch
- ↑ kl.zh.ch
- ↑ Richtlinie 90/496/EWG
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 628/2008
- ↑ Richtlinie 90/496/EWG
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 598/2008
- ↑ Ulrich Schwank: Produktvielfalt von Butter, Qualitätsstufen (Handelsklassen), Buttersorten und Kennzeichnung. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, 24. Januar 2012, abgerufen am 11. Januar 2013.
- ↑ Verordnung (EG) Nr. 41/2009
- ↑ Toothfriendly Labeling Guide for Foods and Drinks. (PDF; 1,3 MB) Toothfriendly International, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 25. April 2012; abgerufen am 17. Februar 2013.
- ↑ Richtlinie 96/74/EG
- ↑ Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH – Wasch- und Reinigungsmittel – Kennzeichnung. Umweltbundesamt, 17. Januar 2012, abgerufen am 15. März 2013.
- ↑ Chemikalienpolitik und Schadstoffe, REACH – Wasch- und Reinigungsmittel – Häufige Fragen. Umweltbundesamt, 10. Mai 2012, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 15. März 2013; abgerufen am 16. März 2013.
- ↑ a b Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG, § 9 und Anlage 3
- ↑ Approval Symbols: Which countries use which symbols and other stuff …
- ↑ Product Approval Markings ( vom 13. Oktober 2009 im Internet Archive)
- ↑ acma.gov.au